26.02.2021, 19:48
(26.02.2021, 16:55)2 x a schrieb: Außerdem ist es auch Quatsch, dass Juristen nicht so intelligent sind wie andere Akademiker. Mein Vater war "anderer Akademiker" (Lehrer) in A13 und ich bin Volljurist mit 2 x a. Da Intelligenz vererbbar ist, entspricht so ein doppel a in Jura einer Lehramtsverbeamtung im höheren Dienst.
Ein Lehrer, verbeamtet in A13, entspricht einem Regierungsrat ( Volljurist, auch A13 ). Um in eine
solche Position zu gelangen, braucht man in der Regel knapp 8 Punkte.
Es ärgert mich schon, wie meine Bekannte mit mir umgeht. Als sie erfahren hatte, dass ich mich 1 bis 1,5 Jahre auf
das Examen vorbereiten will und auch noch ein Rep, also einen Nachhilfelehrer, in Anspruch nehmen will,
hatte sie so getan, als sei ich schwer von Begriff.
26.02.2021, 19:52
(26.02.2021, 19:37)Gast schrieb:(26.02.2021, 16:55)2 x a schrieb: Außerdem ist es auch Quatsch, dass Juristen nicht so intelligent sind wie andere Akademiker. Mein Vater war "anderer Akademiker" (Lehrer) in A13 und ich bin Volljurist mit 2 x a. Da Intelligenz vererbbar ist, entspricht so ein doppel a in Jura einer Lehramtsverbeamtung im höheren Dienst.
Abseits vom Getrolle: Intelligenz wird von der Mutter auf den Sohn vererbt.
wenn ich die gewordenen Mütter so beobachte: eher weitergegeben
26.02.2021, 20:01
(26.02.2021, 16:47)Gast schrieb:(26.02.2021, 14:37)Gast1234 schrieb: Darüber habe ich schon mit meinen Bekannten gesprochen. Meine Bekannten, eine Grundschullehrerin und
eine Referendarin für Lehramt Gymnasium, vermuten, dass es daran liegt, dass Juristen in der Regel
nicht ganz so intelligent seien, wie andere Akademiker.
Juristen haben oft Probleme damit, einfache Dinge zu verstehen und erst recht komplizierte.
Ich würde eher vermuten, dass einfach bei den Juristen von Anfang an klar ist, dass am Ende ein
bestimmter Schnitt in der Klausur herauskommen muss und dass dann die Prüflinge aneinander
gemessen werden. Am Anfang des Studium ist es auch noch relativ leicht mit gutem Grundlagenwissen
acht Punkte zu erzielen. Im Examen ergibt das dann vier Punkte.
Naja, aber vielleicht haben die Lehrer schon mehr drauf. Meine Bekannte hatte in der Zulassungsarbeit eine
1,0. Da ist auch praktisch niemand durchs Examen gefallen. Bei den Juristen fallen dagegen einige durch und
18 Punkte schaffen nicht einmal angehende Notare.
Also ich würde schon auch sagen, dass die Juristen ihr Lernpensum noch einmal deutlich erhöhen sollten, um
mit den anderen Akademikern mithalten zu können.
Das ist Quatsch. Lehrer kann man mit 3,0 im Studium werden. Das entspricht ner 4 bei Juristen. Das Lehramtsstudium ist kürzer und wird besser bewertet, weil Lehrer dringend gesucht werden und man mit einer 4 nicht übernommen werden darf.
Deshalb bekommen die meisten mindestens ihre 3 und werden damit auch verbeamtet aufgrund des hohen Bedarfs.
Juristen braucht man nicht so viele wie Lehrer, deshalb wird das schlechter bewertet als Bachelor Studiengänge. Der Schnitt in den Examensklausuren ist immer gleich schlecht, also wird absichtlich am unteren Ermessensspielraum und willkürlich bewertet (alles drin, 15-20 Seiten pro Klausur? 4 Punkte, schön formuliert und Schönschrift, 25 Seiten pro Klausur? 5,5 P., auffälliges Geschwafel, 50 Seiten pro Klausur? 8 P.).
Fuffi mit ner Büroklammer dabei, 9 P
Jungfräulichlichkeit hergegeben 10 P
26.02.2021, 20:25
(26.02.2021, 19:48)Gast1234 schrieb:(26.02.2021, 16:55)2 x a schrieb: Außerdem ist es auch Quatsch, dass Juristen nicht so intelligent sind wie andere Akademiker. Mein Vater war "anderer Akademiker" (Lehrer) in A13 und ich bin Volljurist mit 2 x a. Da Intelligenz vererbbar ist, entspricht so ein doppel a in Jura einer Lehramtsverbeamtung im höheren Dienst.
Ein Lehrer, verbeamtet in A13, entspricht einem Regierungsrat ( Volljurist, auch A13 ). Um in eine
solche Position zu gelangen, braucht man in der Regel knapp 8 Punkte.
Es ärgert mich schon, wie meine Bekannte mit mir umgeht. Als sie erfahren hatte, dass ich mich 1 bis 1,5 Jahre auf
das Examen vorbereiten will und auch noch ein Rep, also einen Nachhilfelehrer, in Anspruch nehmen will,
hatte sie so getan, als sei ich schwer von Begriff.
Das Jurastudium ist eben viel umfangreicher und die Klausuren schwerer, weil man viel materielles Wissen auswendig lernen muss, dazu noch der Aufbau von jedem Klausurtyp. Es ist eben nicht nur ein multiple choice Examen, sondern man muss richtig viel in der richtigen Reihenfolge in kurzer Zeit schreiben und dann noch alles vorskizzieren, die 20 Seiten Akte analysieren. Dann muss man noch die Musterlösung "hellsehen" können.
Andere Studiengänge sind da anspruchsloser.
26.02.2021, 20:26
(26.02.2021, 19:52)Gast schrieb:(26.02.2021, 19:37)Gast schrieb:(26.02.2021, 16:55)2 x a schrieb: Außerdem ist es auch Quatsch, dass Juristen nicht so intelligent sind wie andere Akademiker. Mein Vater war "anderer Akademiker" (Lehrer) in A13 und ich bin Volljurist mit 2 x a. Da Intelligenz vererbbar ist, entspricht so ein doppel a in Jura einer Lehramtsverbeamtung im höheren Dienst.
Abseits vom Getrolle: Intelligenz wird von der Mutter auf den Sohn vererbt.
wenn ich die gewordenen Mütter so beobachte: eher weitergegeben
Kein Problem. Die Schwester meiner Mutter arbeitet in einer Big4. Da ist auch Intelligenz auf der anderen Familienseite vorhanden.
26.02.2021, 23:00
Meine Theorie: Uni und vor allem Reps leben eine Kultur des Auswendiglernens vor, die sich in ganz erheblichem Maße auf das Rechtsverständnis auswirkt. Beispiel Abstraktionsprinzip, das ja gerne mit der Übereignung von beweglichen Sachen erklärt und verständlich gemacht wird (bzw. werden soll). Ich hatte gerade eine Examensprobeklausur zur Korrektur auf dem Schreibtisch, bei der die Übereignung durch eine Forderungsabtretung ersetzt wurde und siehe da: Verstöße gegen das Abstraktionsprinzip noch und nöcher. Viele sind einfach nicht in der Lage, das auswendig Gelernte abstrahiert zu betrachten und geraten dann bei einfachsten Abwandlungen in Panik bzw. laufen blindlings in die Fehler rein.
27.02.2021, 00:09
(26.02.2021, 23:00)Gast398 schrieb: Meine Theorie: Uni und vor allem Reps leben eine Kultur des Auswendiglernens vor, die sich in ganz erheblichem Maße auf das Rechtsverständnis auswirkt. Beispiel Abstraktionsprinzip, das ja gerne mit der Übereignung von beweglichen Sachen erklärt und verständlich gemacht wird (bzw. werden soll). Ich hatte gerade eine Examensprobeklausur zur Korrektur auf dem Schreibtisch, bei der die Übereignung durch eine Forderungsabtretung ersetzt wurde und siehe da: Verstöße gegen das Abstraktionsprinzip noch und nöcher. Viele sind einfach nicht in der Lage, das auswendig Gelernte abstrahiert zu betrachten und geraten dann bei einfachsten Abwandlungen in Panik bzw. laufen blindlings in die Fehler rein.
Fieses und blödes Beispiel, hätte ich auch erstmal meine Probleme mit gehabt. Nur weil du die Lösungsskizze gelesen hast und dann nach einigem Überlegen vllt auch verstanden hast, heißt das ja nicht, dass du das auch so locker hinbekommen hättest.
Ich habe auch jahrelang im Uni-Rep-Klausurenkurs korrigiert. Wenn man dann mal als Korrektor sich selbst(ohne die Lösung zu kennen) Gedanken zur Lösung gemacht hat, war das mitunter gar nicht so einfach. Aber nun gut, vllt bist du auch einfach so ein Brain. Ich hoffe du bist dann, wenn es dann irgendwann mal so weit ist, auch im 2. Examen (da wird richtig abgerechnet) so super schlau.
BTW: da interessiert sich keine Sau mehr für deine auswendig gelernten Meinungen von Frau Puppe. Ich liebe das 2. Examen, da werden diese Auswendiglerner endlich mal gerecht „rasiert“

27.02.2021, 01:20
(27.02.2021, 00:09)Naja schrieb:Okay, eigentlich hatte ich mit dem Abstraktionsprinzip mit Absicht ein Beispiel gewählt, das möglichst weit unten ansetzt - bespreche ich zumindest mit meinen Erstsemestern schon in der ersten BGB-AG. Und natürlich lese ich auch nicht die Lösungsskizzen und habe direkt den vollen Durchblick. Aber bestimmte Basics sollte man als Examenskandidat dann schon mitbringen, idealerweise mit entsprechender Transferfähigkeit auch auf unbekannte Sachverhalte. Und vielen Dank für deine Sorge um mein Zweites, hat alles ganz ordentlich funktioniert(26.02.2021, 23:00)Gast398 schrieb: Meine Theorie: Uni und vor allem Reps leben eine Kultur des Auswendiglernens vor, die sich in ganz erheblichem Maße auf das Rechtsverständnis auswirkt. Beispiel Abstraktionsprinzip, das ja gerne mit der Übereignung von beweglichen Sachen erklärt und verständlich gemacht wird (bzw. werden soll). Ich hatte gerade eine Examensprobeklausur zur Korrektur auf dem Schreibtisch, bei der die Übereignung durch eine Forderungsabtretung ersetzt wurde und siehe da: Verstöße gegen das Abstraktionsprinzip noch und nöcher. Viele sind einfach nicht in der Lage, das auswendig Gelernte abstrahiert zu betrachten und geraten dann bei einfachsten Abwandlungen in Panik bzw. laufen blindlings in die Fehler rein.
Fieses und blödes Beispiel, hätte ich auch erstmal meine Probleme mit gehabt. Nur weil du die Lösungsskizze gelesen hast und dann nach einigem Überlegen vllt auch verstanden hast, heißt das ja nicht, dass du das auch so locker hinbekommen hättest.
Ich habe auch jahrelang im Uni-Rep-Klausurenkurs korrigiert. Wenn man dann mal als Korrektor sich selbst(ohne die Lösung zu kennen) Gedanken zur Lösung gemacht hat, war das mitunter gar nicht so einfach. Aber nun gut, vllt bist du auch einfach so ein Brain. Ich hoffe du bist dann, wenn es dann irgendwann mal so weit ist, auch im 2. Examen (da wird richtig abgerechnet) so super schlau.
BTW: da interessiert sich keine Sau mehr für deine auswendig gelernten Meinungen von Frau Puppe. Ich liebe das 2. Examen, da werden diese Auswendiglerner endlich mal gerecht „rasiert“

27.02.2021, 11:31
Da bin ich aber beruhigt. Dann wünsche ich ein abstraktionsfreies WE;) War gerade beim Bäcker und habe nicht überlegt, wie viele Rechtsgeschäfte ich abgeschlossen habe. Puhhh Glück gehabt
