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öD Exit - Später wieder Eintritt möglich?
juraistschön
Member
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Beiträge: 139
Themen: 0
Registriert seit: Dec 2022
#11
19.01.2025, 22:38
(19.01.2025, 21:48)Legal Public Officer schrieb:  
(19.01.2025, 11:26)Juria schrieb:  Hallo,

ich habe mich nach dem 2. Staasexamen direkt für den öD entschieden (untere Landesbehörde). Ich bin momentan Beamtin auf Probe.

Nach nicht mal halben Jahr merke ich, dass ich mir das nicht für meine weitere Zukunft vorstellen kann.
Sowohl das materielle Recht, als auch das System des öD sprechen mich gar nicht an…
Mir fehlt einfach die juristische Arbeit. 
Wozu habe ich zwei Prädikatsexamina -wenn auch gerade so- frag ich mich, wenn ich nichts juristisches erledige.

Ich mache mir den Vorwurf, dass ich das vorher hätte wissen müssen. Das ist in der Tat was mich besonders stört. 
Aber mir Vorwürfe machen, bringt jetzt auch nicht mehr.

Jetzt fällt es mir schlichtweg schwer den Exit zu wagen.  
Ich habe Angst, dass ich in der privaten Wirtschaft ebenfalls unglücklich werde und nicht mehr zurück ins Beamtenverhältnis aufgenommen werde. 
(Wenn dann in eine andere Behörde, versteht sich.)

Jetzt sofort die Behörde wechseln kommt nicht in Betracht, da ich zur Zeit mir den öD nicht vorstellen kann. Mir gehts darum für die spätere Zukunft.

Stimmt es, dass man, wenn man dem Staat einmal den Rücken kehrt, nicht wieder aufgenommen wird ?Stimmt es, dass man, wenn man dem Staat einmal den Rücken kehrt, nicht wieder aufgenommen wird?

Ich kann Dir die Frage leider nicht beantworten, kann deine Gedanken aber sehr gut nachvollziehen. Ich arbeite jetzt schon seit mehreren Jahren an einer obersten Landesbehörde und es ist kein Monat vergangen, in dem ich mir nicht die Frage gestellt habe, wie es denn in der freien Wirtschaft wäre. Bei mir ist es nun so, dass ich mich für eine gewisse Zeit beurlauben lassen werde. Vielleicht wäre das auch eine Option für Dich?

Alles Gute bei der Entscheidungsfindung.

War das mit der Beurlaubung unproblematisch? Denn in einem solchen Fall geht das ja nur, wenn dienstliche Gründe nicht entgegenstehen.
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T1997
Member
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Beiträge: 56
Themen: 23
Registriert seit: Nov 2023
#12
20.01.2025, 08:53
(19.01.2025, 12:50)PPK schrieb:  Also, wenn das dein Ernst ist, was du schreibst, dann zeigt das alles, was in diesem Land schief läuft. Du hast anscheinend gerade so zwei Staatsexamen.
Dann fällt dir auf, dass du mit dem materiellen Recht, nichts anfangen kannst? Dass man in einer unteren Landesbehörde jetzt nicht Jura am Hocheck macht (könntest du das überhaupt?) ist nun wirklich keine neue Erkenntnis.
Aber es freut mich natürlich zu lesen, dass meine Steuergelder sinnvoll für dein A13 Gehalt ausgegeben werden.

Was für eine unangebrachte Antwort von jemandem, der offensichtlich sogar Probleme dabei hat, die Frage überhaupt richtig zu lesen. Die Beitragserstellerin hat zwei Prädikatsexamina. Davon kannst du sicherlich nur träumen..
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Egal_
Member
***
Beiträge: 187
Themen: 1
Registriert seit: Nov 2024
#13
20.01.2025, 15:33
(19.01.2025, 21:48)Legal Public Officer schrieb:  
(19.01.2025, 11:26)Juria schrieb:  Hallo,

ich habe mich nach dem 2. Staasexamen direkt für den öD entschieden (untere Landesbehörde). Ich bin momentan Beamtin auf Probe.

Nach nicht mal halben Jahr merke ich, dass ich mir das nicht für meine weitere Zukunft vorstellen kann.
Sowohl das materielle Recht, als auch das System des öD sprechen mich gar nicht an…
Mir fehlt einfach die juristische Arbeit. 
Wozu habe ich zwei Prädikatsexamina -wenn auch gerade so- frag ich mich, wenn ich nichts juristisches erledige.

Ich mache mir den Vorwurf, dass ich das vorher hätte wissen müssen. Das ist in der Tat was mich besonders stört. 
Aber mir Vorwürfe machen, bringt jetzt auch nicht mehr.

Jetzt fällt es mir schlichtweg schwer den Exit zu wagen.  
Ich habe Angst, dass ich in der privaten Wirtschaft ebenfalls unglücklich werde und nicht mehr zurück ins Beamtenverhältnis aufgenommen werde. 
(Wenn dann in eine andere Behörde, versteht sich.)

Jetzt sofort die Behörde wechseln kommt nicht in Betracht, da ich zur Zeit mir den öD nicht vorstellen kann. Mir gehts darum für die spätere Zukunft.

Stimmt es, dass man, wenn man dem Staat einmal den Rücken kehrt, nicht wieder aufgenommen wird ?Stimmt es, dass man, wenn man dem Staat einmal den Rücken kehrt, nicht wieder aufgenommen wird?

Ich kann Dir die Frage leider nicht beantworten, kann deine Gedanken aber sehr gut nachvollziehen. Ich arbeite jetzt schon seit mehreren Jahren an einer obersten Landesbehörde und es ist kein Monat vergangen, in dem ich mir nicht die Frage gestellt habe, wie es denn in der freien Wirtschaft wäre. Bei mir ist es nun so, dass ich mich für eine gewisse Zeit beurlauben lassen werde. Vielleicht wäre das auch eine Option für Dich?

Alles Gute bei der Entscheidungsfindung.

Das ist ein guter Tipp. Ich kann dir nicht sagen, wie einfach es möglich ist, aber eine Verwandte von mir hat sich auf diese Weise 8 Jahre beurlauben lassen. Das war wohl der maximale Zeitraum, bis zu dem ihr der Beamtenstatus nicht aberkannt wurde.
In der Zeit waren ihr Mann und sie im Ausland, haben dort gearbeitet und ein Kind bekommen. Inzwischen sind sie wieder seit 4 Jahren in Deutschland. Sie arbeitet nicht mehr auf ihrer alten Stelle, aber in der gleichen Behörde, wenn ich das richtig in Erinnerung habe.
Sie ist keine Juristin, aber das dürfte für die Beurlaubung sicher egal sein.

Im Übrigen kann ich dich total verstehen. Ich habe immer wieder mal mit dem Gedanken gespielt, in den öD zu gehen. Die zwei Male, die ich mich tatsächlich beworben habe, lief aber bereits das Bewerbungsverfahren so bürokratisch, dass es mich total abschreckt, weil ich befürchte, dass der Arbeitsalltag dann auch so läuft.
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Homer S.
Senior Member
****
Beiträge: 392
Themen: 6
Registriert seit: Apr 2023
#14
20.01.2025, 15:38
(20.01.2025, 15:33)Egal_ schrieb:  
(19.01.2025, 21:48)Legal Public Officer schrieb:  
(19.01.2025, 11:26)Juria schrieb:  Hallo,

ich habe mich nach dem 2. Staasexamen direkt für den öD entschieden (untere Landesbehörde). Ich bin momentan Beamtin auf Probe.

Nach nicht mal halben Jahr merke ich, dass ich mir das nicht für meine weitere Zukunft vorstellen kann.
Sowohl das materielle Recht, als auch das System des öD sprechen mich gar nicht an…
Mir fehlt einfach die juristische Arbeit. 
Wozu habe ich zwei Prädikatsexamina -wenn auch gerade so- frag ich mich, wenn ich nichts juristisches erledige.

Ich mache mir den Vorwurf, dass ich das vorher hätte wissen müssen. Das ist in der Tat was mich besonders stört. 
Aber mir Vorwürfe machen, bringt jetzt auch nicht mehr.

Jetzt fällt es mir schlichtweg schwer den Exit zu wagen.  
Ich habe Angst, dass ich in der privaten Wirtschaft ebenfalls unglücklich werde und nicht mehr zurück ins Beamtenverhältnis aufgenommen werde. 
(Wenn dann in eine andere Behörde, versteht sich.)

Jetzt sofort die Behörde wechseln kommt nicht in Betracht, da ich zur Zeit mir den öD nicht vorstellen kann. Mir gehts darum für die spätere Zukunft.

Stimmt es, dass man, wenn man dem Staat einmal den Rücken kehrt, nicht wieder aufgenommen wird ?Stimmt es, dass man, wenn man dem Staat einmal den Rücken kehrt, nicht wieder aufgenommen wird?

Ich kann Dir die Frage leider nicht beantworten, kann deine Gedanken aber sehr gut nachvollziehen. Ich arbeite jetzt schon seit mehreren Jahren an einer obersten Landesbehörde und es ist kein Monat vergangen, in dem ich mir nicht die Frage gestellt habe, wie es denn in der freien Wirtschaft wäre. Bei mir ist es nun so, dass ich mich für eine gewisse Zeit beurlauben lassen werde. Vielleicht wäre das auch eine Option für Dich?

Alles Gute bei der Entscheidungsfindung.

Das ist ein guter Tipp. Ich kann dir nicht sagen, wie einfach es möglich ist, aber eine Verwandte von mir hat sich auf diese Weise 8 Jahre beurlauben lassen. Das war wohl der maximale Zeitraum, bis zu dem ihr der Beamtenstatus nicht aberkannt wurde.
In der Zeit waren ihr Mann und sie im Ausland, haben dort gearbeitet und ein Kind bekommen. Inzwischen sind sie wieder seit 4 Jahren in Deutschland. Sie arbeitet nicht mehr auf ihrer alten Stelle, aber in der gleichen Behörde, wenn ich das richtig in Erinnerung habe.
Sie ist keine Juristin, aber das dürfte für die Beurlaubung sicher egal sein.

Im Übrigen kann ich dich total verstehen. Ich habe immer wieder mal mit dem Gedanken gespielt, in den öD zu gehen. Die zwei Male, die ich mich tatsächlich beworben habe, lief aber bereits das Bewerbungsverfahren so bürokratisch, dass es mich total abschreckt, weil ich befürchte, dass der Arbeitsalltag dann auch so läuft.

Man kann sich (zumindest in NRW) allerdings nicht einfach so beurlauben lassen und dann in der freien Wirtschaft arbeiten (auch sonst kann ich mir nicht vorstellen, dass das geht).

Eine Beurlaubung kommt hier (ganz regelmäßig) nur für Beamte auf Lebenszeit in Betracht. Zudem müssten halt die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sein, dass ist zB die Tätigkeit bei einer Partei, zwischen- oder überstaatlichen Organisation etc.
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JuraLiebhaber
Member
***
Beiträge: 245
Themen: 5
Registriert seit: Jun 2023
#15
20.01.2025, 21:00
Manche BL bieten eine Beurlaubung ohne Dienstbezüge im BeamtG an, wenn dienstliche Belange nicht entgegenstehen. 

Eine Rechtsanwaltstätigkeit dürfte in so einer Zeit vermutlich nicht möglich sein bei gleichzeitiger Richtereigenschaft. Normale Jobs in der Privatwirtschaft oder Tauchlehrer auf Bali dürften da aber in der regel möglich sein
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Greg1234
Junior Member
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Beiträge: 38
Themen: 6
Registriert seit: Jun 2023
#16
21.01.2025, 12:33
(19.01.2025, 11:26)Juria schrieb:  Hallo,

ich habe mich nach dem 2. Staasexamen direkt für den öD entschieden (untere Landesbehörde). Ich bin momentan Beamtin auf Probe.

Nach nicht mal halben Jahr merke ich, dass ich mir das nicht für meine weitere Zukunft vorstellen kann.
Sowohl das materielle Recht, als auch das System des öD sprechen mich gar nicht an…
Mir fehlt einfach die juristische Arbeit. 
Wozu habe ich zwei Prädikatsexamina -wenn auch gerade so- frag ich mich, wenn ich nichts juristisches erledige.

Ich mache mir den Vorwurf, dass ich das vorher hätte wissen müssen. Das ist in der Tat was mich besonders stört. 
Aber mir Vorwürfe machen, bringt jetzt auch nicht mehr.

Jetzt fällt es mir schlichtweg schwer den Exit zu wagen.  
Ich habe Angst, dass ich in der privaten Wirtschaft ebenfalls unglücklich werde und nicht mehr zurück ins Beamtenverhältnis aufgenommen werde. 
(Wenn dann in eine andere Behörde, versteht sich.)

Jetzt sofort die Behörde wechseln kommt nicht in Betracht, da ich zur Zeit mir den öD nicht vorstellen kann. Mir gehts darum für die spätere Zukunft.

Stimmt es, dass man, wenn man dem Staat einmal den Rücken kehrt, nicht wieder aufgenommen wird ?Stimmt es, dass man, wenn man dem Staat einmal den Rücken kehrt, nicht wieder aufgenommen wird?

Vielleicht noch als genereller Denkanstoß: Die wirklich große Welle an Boomer die in Rente gehen kommt noch und die Bezahlung im öD, sowie die Arbeitsbedingungen werden eher unattraktiver. Aktuell werden immer öfter Juristen in die Staatsanwaltschaft oder den Richterberuf aufgenommen die sich im Bereich 7 Punkte bewegen, weil man Niemand findet und dieses personal Problem wird noch größer werden. Vor dem Hintergrund kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass wenn du mit deinen zwei VB in fünf Jahren auf der Matte stehst und sagst ich möchte Richter/Staatsanwalt oder sonst irgendwas in der Verwaltung werden der Staat es sich leisten kann dich nicht zu nehmen. Die spannender Frage ist glaub eher, ob du nach mehreren Jahren auf dem privaten Arbeitsmarkt das Gehalt im öD noch als Angemessen empfindest.
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Besorgter Anwohner
Junior Member
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Beiträge: 22
Themen: 0
Registriert seit: May 2024
#17
22.01.2025, 06:54
Ist denn das Gehalt in der Privatwirtschaft wirklich so viel besser?

A14 Endstufe sind 4.900 netto jeden Monat. PKV. Pensionsansprüche.

Wie viel besser liegt denn ein mittelständischer Anwalt zB?
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Homer S.
Senior Member
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Beiträge: 392
Themen: 6
Registriert seit: Apr 2023
#18
22.01.2025, 09:34
Der Schritt in die Privatwirtschaft kann sich mE insbesondere in zwei Fällen lohnen:
- man hat schlicht Bock auf anwaltliches Arbeiten
- man zieht es auch durch, d.h. man wird irgendwo Partner

Zu beachten ist bei den Überlegungen zu einem Wechsel in die Privatwirtschaft und wieder zurück vor allem, dass Beförderungen im ÖD Zeit brauchen. D.h. wenn die TE jetzt in die Privatwirtschaft wechselt und dann nach circa fünf Jahren wieder in den ÖD, stehst du trotz deiner Berufserfahrung (und zweier vb) ganz am unten der Nahrungskette (deiner Laufbahn) und sieht Leute über dir, die von nichts eine Ahnung haben. Wenn du im ÖD geblieben wärst, würden mindestens die Beförderungsvoraussetzungen allein durch Zeitablauf vorliegen.

Also in eine Kanzlei zu wechseln, dort ein paar Jahre den Wasserträger ohne ernste Ambitionen zu machen und dann wieder in den ÖD ist nach meiner Meinung das Schlechteste aus beiden Welten.
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Egal_
Member
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Beiträge: 187
Themen: 1
Registriert seit: Nov 2024
#19
22.01.2025, 10:55
(22.01.2025, 06:54)Besorgter Anwohner schrieb:  Ist denn das Gehalt in der Privatwirtschaft wirklich so viel besser?

A14 Endstufe sind 4.900 netto jeden Monat. PKV. Pensionsansprüche.

Wie viel besser liegt denn ein mittelständischer Anwalt zB?

Nein. Die Arbeitsweise unterscheidet sich. Die starren Strukturen im öD schrecken viele ab. Daher muss man für sich entscheiden, ob man das sichere Gehalt nimmt und mit den Strukturen klarkommt oder ob man freier arbeiten möchte, dafür aber auch beim Gehalt selbst verhandeln muss und nicht zwangsläufig auf das gleiche Gehalt wie im öD kommt.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22.01.2025, 10:55 von Egal_.)
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