• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Berufseinstieg nach dem Referendariat
  5. öD Exit - Später wieder Eintritt möglich?
1 2 »
Antworten

 
öD Exit - Später wieder Eintritt möglich?
Juria
Junior Member
**
Beiträge: 2
Themen: 1
Registriert seit: Jan 2025
#1
19.01.2025, 11:26
Hallo,

ich habe mich nach dem 2. Staasexamen direkt für den öD entschieden (untere Landesbehörde). Ich bin momentan Beamtin auf Probe.

Nach nicht mal halben Jahr merke ich, dass ich mir das nicht für meine weitere Zukunft vorstellen kann.
Sowohl das materielle Recht, als auch das System des öD sprechen mich gar nicht an…
Mir fehlt einfach die juristische Arbeit. 
Wozu habe ich zwei Prädikatsexamina -wenn auch gerade so- frag ich mich, wenn ich nichts juristisches erledige.

Ich mache mir den Vorwurf, dass ich das vorher hätte wissen müssen. Das ist in der Tat was mich besonders stört. 
Aber mir Vorwürfe machen, bringt jetzt auch nicht mehr.

Jetzt fällt es mir schlichtweg schwer den Exit zu wagen.  
Ich habe Angst, dass ich in der privaten Wirtschaft ebenfalls unglücklich werde und nicht mehr zurück ins Beamtenverhältnis aufgenommen werde. 
(Wenn dann in eine andere Behörde, versteht sich.)

Jetzt sofort die Behörde wechseln kommt nicht in Betracht, da ich zur Zeit mir den öD nicht vorstellen kann. Mir gehts darum für die spätere Zukunft.

Stimmt es, dass man, wenn man dem Staat einmal den Rücken kehrt, nicht wieder aufgenommen wird ?Stimmt es, dass man, wenn man dem Staat einmal den Rücken kehrt, nicht wieder aufgenommen wird?
Suchen
Zitieren
PPK
Junior Member
**
Beiträge: 18
Themen: 2
Registriert seit: Jul 2021
#2
19.01.2025, 12:50
Also, wenn das dein Ernst ist, was du schreibst, dann zeigt das alles, was in diesem Land schief läuft. Du hast anscheinend gerade so zwei Staatsexamen.
Dann fällt dir auf, dass du mit dem materiellen Recht, nichts anfangen kannst? Dass man in einer unteren Landesbehörde jetzt nicht Jura am Hocheck macht (könntest du das überhaupt?) ist nun wirklich keine neue Erkenntnis.
Aber es freut mich natürlich zu lesen, dass meine Steuergelder sinnvoll für dein A13 Gehalt ausgegeben werden.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19.01.2025, 12:50 von PPK.)
Suchen
Zitieren
Juria
Junior Member
**
Beiträge: 2
Themen: 1
Registriert seit: Jan 2025
#3
19.01.2025, 13:02
(19.01.2025, 12:50)PPK schrieb:  Also, wenn das dein Ernst ist, was du schreibst, dann zeigt das alles, was in diesem Land schief läuft. Du hast anscheinend gerade so zwei Staatsexamen.
Dann fällt dir auf, dass du mit dem materiellen Recht, nichts anfangen kannst? Dass man in einer unteren Landesbehörde jetzt nicht Jura am Hocheck macht (könntest du das überhaupt?) ist nun wirklich keine neue Erkenntnis.
Aber es freut mich natürlich zu lesen, dass meine Steuergelder sinnvoll für dein A13 Gehalt ausgegeben werden.

Ich habe nicht gerade so die beiden Staatsexamina bestanden, sondern habe in beiden ein unteres VB. 

Das materielle Recht bewältige ich hier in der Tat recht gut, aber Spaß macht es mir dennoch nicht.
Und mach dir wegen deinen Steuergelder bezogen auf mein A13 Gehalt keine Gedanken. Ich arbeite wohl „zu flott“ im Vergleich zu den anderen Kollegen (was mich auch unter anderem sehr stört, weil andere einfach ihre Zeiten abarbeiten möchten..)

Meine Frage am Ende hast du dennoch nicht beantwortet.
Suchen
Zitieren
Reynolds
Junior Member
**
Beiträge: 19
Themen: 4
Registriert seit: Sep 2024
#4
19.01.2025, 13:19
(19.01.2025, 12:50)PPK schrieb:  Also, wenn das dein Ernst ist, was du schreibst, dann zeigt das alles, was in diesem Land schief läuft. Du hast anscheinend gerade so zwei Staatsexamen.
Dann fällt dir auf, dass du mit dem materiellen Recht, nichts anfangen kannst? Dass man in einer unteren Landesbehörde jetzt nicht Jura am Hocheck macht (könntest du das überhaupt?) ist nun wirklich keine neue Erkenntnis.
Aber es freut mich natürlich zu lesen, dass meine Steuergelder sinnvoll für dein A13 Gehalt ausgegeben werden.

Sorry, aber deinen Kommentar finde ich nun wirklich überzogen und unangebracht. Was kann die Kollegin dafür, dass "in diesem Land was schief läuft"? Fragezeichen 

Zur Sache kann ich leider wenig beitragen, gebe aber zu bedenken: Du scheinst grundsätzlich mit deiner Arbeit im öD unzufrieden zu sein (was ich völlig nachvollziehen kann). Wenn es dir um das System des öD insgesamt geht, wird sich das auch absehbar wohl kaum ändern. Mir persönlich wäre das Grund genug, den Exit zu wagen.
Suchen
Zitieren
RefNdsOL
Senior Member
****
Beiträge: 482
Themen: 16
Registriert seit: May 2024
#5
19.01.2025, 13:28
Das vormalige Verlassen eines bestehenden Beamtenverhältnisses wird jedenfalls berücksichtigt bei der Einstellungsentscheidung und sofern es zu einer Einladung kommt auch angesprochen werden, das heißt, da wird grds eine Begründung erwartet, warum es jetzt das richtige sein solle/man dabeibeleiben wird. Inwiefern sich das tatsächlich auswirkt hängt von der Verwaltungspraxis ab. Es gibt Dienstherrn, die das mehr oder weniger pauschal ausschließen und solche bei denen das nicht der Fall ist und/oder es einer überzeugenden Begründung bedarf - schließlich will der Dienstherr nicht ständig die Stelle neubesetzen müssen, zudem erfordern Verbeamtungen und/oder Entlassungen einen nicht unerheblichen Verwaltungsaufwand. Nicht ohne Grund ist es in der Regel angeraten, eher mit Wirtschaft zu beginnen und dann öD versuchen, weil die zeitnahe Rückkehr in die Wirtschaft unproblematischer ist als anders herum.
Suchen
Zitieren
Homer S.
Senior Member
****
Beiträge: 392
Themen: 6
Registriert seit: Apr 2023
#6
19.01.2025, 15:06
(19.01.2025, 13:19)Reynolds schrieb:  
(19.01.2025, 12:50)PPK schrieb:  Also, wenn das dein Ernst ist, was du schreibst, dann zeigt das alles, was in diesem Land schief läuft. Du hast anscheinend gerade so zwei Staatsexamen.
Dann fällt dir auf, dass du mit dem materiellen Recht, nichts anfangen kannst? Dass man in einer unteren Landesbehörde jetzt nicht Jura am Hocheck macht (könntest du das überhaupt?) ist nun wirklich keine neue Erkenntnis.
Aber es freut mich natürlich zu lesen, dass meine Steuergelder sinnvoll für dein A13 Gehalt ausgegeben werden.

Sorry, aber deinen Kommentar finde ich nun wirklich überzogen und unangebracht. Was kann die Kollegin dafür, dass "in diesem Land was schief läuft"? Fragezeichen 

Zur Sache kann ich leider wenig beitragen, gebe aber zu bedenken: Du scheinst grundsätzlich mit deiner Arbeit im öD unzufrieden zu sein (was ich völlig nachvollziehen kann). Wenn es dir um das System des öD insgesamt geht, wird sich das auch absehbar wohl kaum ändern. Mir persönlich wäre das Grund genug, den Exit zu wagen.

Zumal öD in der Form nicht verallgemeinerungsfähig ist. Müsste ich wieder in manche Behörden wäre ich auch sicher weg, aber die guten Jobs bekommt man halt nicht zum Einstieg...

Finde den Gedanken ein bisschen komisch, dass man raus will, weil es nicht gefällt, aber andersrum nur, wenn es die Möglichkeit gibt zurückzukehren? Warum solltest du zurückkehren wollen und wenn du das willst, warum.willst du dann jetzt raus?
Suchen
Zitieren
juraistschön
Member
***
Beiträge: 139
Themen: 0
Registriert seit: Dec 2022
#7
19.01.2025, 18:15
Wenn es für TE nicht "die Hölle" ist, und danach hört es sich nicht an, würde ich auch noch abwarten, ob sich nicht eine Wechselmöglichkeit ergibt. Gerade in größeren Verwaltungen (z.B. Innenverwaltung) ist das die Regel und nicht die Ausnahme.

Bedenken solltest du auch noch, dass die (zugegebenermaßen bisher sehr kurze) Zeit im Beamtenverhältnis bei einer Entlassung ohne zeitnahe Neuverbeamtung in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert wird, allerdings nur mit den AG-Beiträgen.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19.01.2025, 18:16 von juraistschön.)
Suchen
Zitieren
Mindermeinung
Member
***
Beiträge: 53
Themen: 3
Registriert seit: Feb 2024
#8
19.01.2025, 18:35
(19.01.2025, 12:50)PPK schrieb:  Also, wenn das dein Ernst ist, was du schreibst, dann zeigt das alles, was in diesem Land schief läuft. Du hast anscheinend gerade so zwei Staatsexamen.
Dann fällt dir auf, dass du mit dem materiellen Recht, nichts anfangen kannst? Dass man in einer unteren Landesbehörde jetzt nicht Jura am Hocheck macht (könntest du das überhaupt?) ist nun wirklich keine neue Erkenntnis.
Aber es freut mich natürlich zu lesen, dass meine Steuergelder sinnvoll für dein A13 Gehalt ausgegeben werden.

Peinlich wenn man einen Text nicht einmal erfassen kann… aber sinnbildlich dafür was in unserem Land alles schief läuft. 


Dem TE würde ich an die Hand geben, mutig zu sein und zu der Entscheidung zu stehen wenn du sicher weißt, dass du unglücklich bist und da raus willst. 

Ich habe auch nach 9 M meine Entlassung beantragt und bin gottfroh darüber.

Und mit zwei VB wird man auch in Zukunft noch einen Job finden.
Suchen
Zitieren
Spencer
Senior Member
****
Beiträge: 284
Themen: 0
Registriert seit: May 2023
#9
19.01.2025, 20:47
Wenn du noch etwas durchhältst und die Probezeit absolviert ist, könntest du dich zB auch in die Justiz abordnen lassen als sog Richter kraft Auftrags. 

Vor der Nachversicherung brauchst du übrigens für den Fall, dass du das Beamtenverhältnis vorübergehend verlässt und später wieder in den öD zurückkehrst, wie ich es auch gemacht habe, keine Angst zu haben. Die nachversicherten Beamtenjahre sind dann nicht etwa weg, sondern werden bei den späteren ruhegehaltsfähigen Dienstjahren normal mitgezählt. Der durch die Nachversicherung erworbene Rentenanspruch wird dann allerdings mit dem Pensionsanspruch verrechnet, so dass du keinen Nachteil, aber auch keinen Vorteil infolge der Nachversicherung hast.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19.01.2025, 20:48 von Spencer.)
Suchen
Zitieren
Legal Public Officer
Junior Member
**
Beiträge: 2
Themen: 0
Registriert seit: Jan 2025
#10
19.01.2025, 21:48
(19.01.2025, 11:26)Juria schrieb:  Hallo,

ich habe mich nach dem 2. Staasexamen direkt für den öD entschieden (untere Landesbehörde). Ich bin momentan Beamtin auf Probe.

Nach nicht mal halben Jahr merke ich, dass ich mir das nicht für meine weitere Zukunft vorstellen kann.
Sowohl das materielle Recht, als auch das System des öD sprechen mich gar nicht an…
Mir fehlt einfach die juristische Arbeit. 
Wozu habe ich zwei Prädikatsexamina -wenn auch gerade so- frag ich mich, wenn ich nichts juristisches erledige.

Ich mache mir den Vorwurf, dass ich das vorher hätte wissen müssen. Das ist in der Tat was mich besonders stört. 
Aber mir Vorwürfe machen, bringt jetzt auch nicht mehr.

Jetzt fällt es mir schlichtweg schwer den Exit zu wagen.  
Ich habe Angst, dass ich in der privaten Wirtschaft ebenfalls unglücklich werde und nicht mehr zurück ins Beamtenverhältnis aufgenommen werde. 
(Wenn dann in eine andere Behörde, versteht sich.)

Jetzt sofort die Behörde wechseln kommt nicht in Betracht, da ich zur Zeit mir den öD nicht vorstellen kann. Mir gehts darum für die spätere Zukunft.

Stimmt es, dass man, wenn man dem Staat einmal den Rücken kehrt, nicht wieder aufgenommen wird ?Stimmt es, dass man, wenn man dem Staat einmal den Rücken kehrt, nicht wieder aufgenommen wird?

Ich kann Dir die Frage leider nicht beantworten, kann deine Gedanken aber sehr gut nachvollziehen. Ich arbeite jetzt schon seit mehreren Jahren an einer obersten Landesbehörde und es ist kein Monat vergangen, in dem ich mir nicht die Frage gestellt habe, wie es denn in der freien Wirtschaft wäre. Bei mir ist es nun so, dass ich mich für eine gewisse Zeit beurlauben lassen werde. Vielleicht wäre das auch eine Option für Dich?

Alles Gute bei der Entscheidungsfindung.
Suchen
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
1 2 »
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus