• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Rund ums 2. Examen
  5. Aktenvortrag aus Anwaltssicht - Sachbericht erforderlich?
Antworten

 
Aktenvortrag aus Anwaltssicht - Sachbericht erforderlich?
Gast9000909
Unregistered
 
#1
12.01.2019, 14:48
Hallo zusammen,

weiß jmd, ob ein Sachbericht im Fall eines anwaltlichen Aktenvortrags (immer) erforderlich ist? Laut dem Buch Jurakompakt schon. In den Prüfungsvermerken der Aktenvorträge aus NRW hingegen ist ein solcher nicht enthalten (zumindest in denen, die ich mir angeguckt habe).  Oder ergibt sich dies immer aus dem Bearbeitervermerk?


Danke
Zitieren
#Forum.Ads
Advertisement
*******
 
 
 
Mein Tipp: Bereite Dich auf den Aktenvortrag mit den aktuellen Protokollen zu den Vorträgen vor, die derzeit im Examen laufen:

https://www.protokolle-assessorexamen.de/kostenlose-aktenvortraege.php

Auf derselben Seite findest Du auch eine Liste von kostenlosen Aktenvorträgen, die von verschiedenen Landesjustizprüfungsämtern zu Verfügung gestellt werden.
 
NRW
Unregistered
 
#2
12.01.2019, 14:51
(12.01.2019, 14:48)Gast9000909 schrieb:  Hallo zusammen,

weiß jmd, ob ein Sachbericht im Fall eines anwaltlichen Aktenvortrags (immer) erforderlich ist? Laut dem Buch Jurakompakt schon. In den Prüfungsvermerken der Aktenvorträge aus NRW hingegen ist ein solcher nicht enthalten (zumindest in denen, die ich mir angeguckt habe).  Oder ergibt sich dies immer aus dem Bearbeitervermerk?


Danke
Der Sachbericht befindet sich nicht in den Lösungsskizzen in NRW. Erforderlich ist er natürlich trotzdem.
Zitieren
GastNRW23
Unregistered
 
#3
12.01.2019, 15:02
In den Prüfervermerken steht immer nur die rechtliche Würdigung und das weitere Vorgehen. Ein Vortrag aus anwaltlicher Sicht umfasst:

- Mandantenbegehren
- Sachverhalt 
- kurz zusammengefasster Vorschlag
- rechtliche Würdigung + weiteres anwaltliches Vorgehen 
- abschließender Vorschlag
Zitieren
Gast9000909
Unregistered
 
#4
12.01.2019, 15:16
(12.01.2019, 15:02)GastNRW23 schrieb:  In den Prüfervermerken steht immer nur die rechtliche Würdigung und das weitere Vorgehen. Ein Vortrag aus anwaltlicher Sicht umfasst:

- Mandantenbegehren
- Sachverhalt 
- kurz zusammengefasster Vorschlag
- rechtliche Würdigung + weiteres anwaltliches Vorgehen 
- abschließender Vorschlag

Danke für die schnelle Antwort!
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#5
29.01.2019, 22:46
In der Regel wird ein Sachbericht verfasst.
Ich hab das geübt und so gemacht, dieser Teil war wichtig für den Prüfer und wurde bei der Besprechung auch ausdrücklich hervorgehoben.

Den Prüfer kann man im Vorgespräch gut danach fragen. Also "wie" er/sie den Sachbericht gern hätte.
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus