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Mindestnote Mündliche NRW?
Prüfer
Unregistered
 
#11
25.08.2017, 16:15
(25.08.2017, 15:54)Gast schrieb:  Ich glaube ihr missversteht mich.

Ich will da nicht hingehen und nix sagen um die Kommission zu ärgern und das mal auszutesten,, sondern nur wissen ob man quasi schon auf Grund guter schriftlicher Klausuren davon Formeln rechnerisch ausgehend darf egal wie scheisse es läuft auf jeden Fall mit bestanden da rauszugehen.

Davon bin ich auch nicht ausgegangen...
Deine Frage ist dadurch beantwortet, dass es keine Mindestpunktzahl gibt, also auch alle mündliche Prüfungsteile mit ungenügend bewertet werden dürfen, um dennoch zu bestehen.
Die angesprochenen Urteile sind nur der weiterführenden Lektüre gedacht. Schließlich lesen hier auch andere, die vielleicht auf solche Ideen kommen. Wie gesagt, dir habe ich das nicht unterstellt.
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NRW
Unregistered
 
#12
26.08.2017, 17:40
(25.08.2017, 15:54)Gast schrieb:  Ich glaube ihr missversteht mich.

Ich will da nicht hingehen und nix sagen um die Kommission zu ärgern und das mal auszutesten,, sondern nur wissen ob man quasi schon auf Grund guter schriftlicher Klausuren davon Formeln rechnerisch ausgehend darf egal wie scheisse es läuft auf jeden Fall mit bestanden da rauszugehen.

Ja kann man. Wenn du mit den bereinigten vorpunkten gleich oder größer 40 bist, dann bist du sicher durch. Hierfür hilft der bereits angesprochene Notenrechner. Mindestnoten Oder -Punkte in der mündlichen gibt es nicht
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