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  5. Mindestnote Mündliche NRW?
1 2 »
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Mindestnote Mündliche NRW?
Kölsche
Unregistered
 
#1
19.08.2017, 14:03
Hallo zusammen,

gibt es (wie bei den schriftlichen Schnitt 3,5) eine Mindestnote für die Mündliche bzgl. des Bestehens? Aus dem JAG NRW geht das für mich nicht hervor.

Frage mich deshalb, weil ich im Notenrechner mal das Szenario 0 Punkte mündliche Prüfung durchgespielt habe, und trotzdem noch über 4 Punkte im Schnitt hätte und mich deshalb frage, ob ich quasi aufgrund der Vornoten nicht mehr durchfallen kann?

Danke und viele Grüße
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Gast
Unregistered
 
#2
19.08.2017, 14:15
Wie soll das denn wohl funktionieren? Mit einem 3,5-Schnitt nach dem Schriftlichen kannst Du ja wohl kaum nach der mündlichen (bei 0-Punkte-Bewertungen) auf einen 4,0-Schnitt kommen, den Du zum Bestehen brauchst. Das ist mathematisch nicht möglich.

Nutze mal folgenden Notenrechner:

http://www.protokolle-assessorexamen.de/...tfalen.php

Wenn Du da Deine Klausurnoten eingibst, kannst Du sehen, welche Noten Du in Aktenvortrag und Prüfungsgespräch haben musst, um noch zu bestehen.

Wenn ich das mit einem 3,5-Schnitt dort eingebe, brauchst Du zum Bestehen mindestens

Aktenvortrag: 4 Punkte
Prüfungsgespräch: 5 Punkte

oder

Aktenvortrag: 7 Punkte
Prüfungsgespräch: 4 Punkte

Alle anderen Kombinationen zum Bestehen sind wohl eher unrealistisch.

Auf jeden Fall viel Erfolg bei Deiner Mündlichen!
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Gast
Unregistered
 
#3
19.08.2017, 14:17
Bei nochmaligem Lesen Deiner Frage habe ich es kapiert, wie Du es meinst!! Sorry :D

Ich glaube nicht, dass es Mindestnoten gibt. Du kannst Dich also einfach reinsetzen und nichts sagen. Hauptsache Du kommst insgesamt auf einen 4,0-Schnitt!
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Gast
Unregistered
 
#4
19.08.2017, 15:12
Sorry, vllt hab ich mich missverständlich ausgedrückt.

Meine vorpunkten sind so, dass ich bei diesen Rechnern selber bei aktenvortrag und Gespräch jeweils 0 immer noch im Schnitt auf über 4 komme.

Daher ergab sich die Frage ob vllt auch in der mündlichen mindestens 3,5 im Schnitt geholt werden müssen oder man quasi schon nicht mehr durchfallen kann...
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anderer_gast
Unregistered
 
#5
19.08.2017, 17:24
Ich kann dir gerade keine verlässliche Quelle geben (guck am besten mal im JAG deines Bundeslandes) aber ich meine, dass ich irgendwann irgendwo mal gelesen habe, dass die mündliche Prüfung insgesagt auch für sich bestanden sein muss (also 4 Punkte aus allen Leistungen).
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Gast
Unregistered
 
#6
19.08.2017, 17:31
Also im JAG NRW finde ich keine Vorschrift mit so einer Aussage.
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rtbezrswdfgzhu
Unregistered
 
#7
20.08.2017, 12:17
Du solltest auf jeden Fall kommen und bis zum Schluss und bei allen Prüfungsgesprächen (!) anwesend sein.
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Gast
Unregistered
 
#8
20.08.2017, 14:26
Ja Anwesenheit steht ja im JAG NRW drin. Aber keine Mindestpunktzahl wie bei den schriftlichen.
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Pruefer
Unregistered
 
#9
25.08.2017, 12:22
Lesenswert in diesem Zusammenhang ist:

http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv052380.html

Es gibt keine Mindestnote, die Kommission kann aber nach Hinweis einen nur physisch, aber nicht psychischen anwesenden und nicht oder nur völlig unzureichend sprechenden Prüfling, der auch auf Fragen der Kommission nicht eingeht, als unentschuldigt fehlenden Prüfling behandeln.

Und jüngst wurde ja entschieden, dass Prüflinge bei der gesamten Prüfung abwesend sein müssen; ansonsten auch "nicht erschienen"
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Gast
Unregistered
 
#10
25.08.2017, 15:54
Ich glaube ihr missversteht mich.

Ich will da nicht hingehen und nix sagen um die Kommission zu ärgern und das mal auszutesten,, sondern nur wissen ob man quasi schon auf Grund guter schriftlicher Klausuren davon Formeln rechnerisch ausgehend darf egal wie scheisse es läuft auf jeden Fall mit bestanden da rauszugehen.
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