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WissMit nur HomeOffice möglich?
Gast
Unregistered
 
#11
18.11.2020, 09:40
Unabhängig vom Auslandsbezug: Ich habe 3 Jahre lang (nebenbei) als WissMit in verschiedenen Kanzleien ausschließlich im Home Office gearbeitet (anderes Bundesland). Dass das keine Kanzlei macht, kann ich also nicht bestätigen.
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Gast
Unregistered
 
#12
18.11.2020, 09:46
(18.11.2020, 09:40)Gast schrieb:  Unabhängig vom Auslandsbezug: Ich habe 3 Jahre lang (nebenbei) als WissMit in verschiedenen Kanzleien ausschließlich im Home Office gearbeitet (anderes Bundesland). Dass das keine Kanzlei macht, kann ich also nicht bestätigen.

Interessant? Handelte es sich eher um GKs oder eher um 1-Mann-Kanzleien? Waren die Stellen jeweils schon für HO ausgeschrieben (oder zumindest so gedacht), hast du diesen Wunsch im Bewerbungsgespräch ausgedrückt oder hat sich das erst im Laufe der Zeit so ergeben? Danke dir.
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Gast
Unregistered
 
#13
18.11.2020, 09:49
(17.11.2020, 22:44)Gast schrieb:  Übrigens: Dein Hinweis auf Starbucks zeigt, dass dir offenbar nicht bewusst ist, was in Großkanzleien für Daten liegen. Zahlreiche Informationen in den führenden Corporate-Abteilungen dürften Insiderinformationen sein. Damit kann man sich nicht in das offene WLAN von Starbucks und Co einwählen. Davon einmal abgesehen halte ich es auch für sonstige Anwaltstätigkeiten für ein absolutes No-Go. So mag es auch berufsrechtliche Relevanz haben. Das Mandatsverhältnis ist naturgemäß von einem besonderen Vertrauen geprägt. Da kann man sich doch nicht in die Öffentlichkeit setzen wie mit irgendwelchen Probeklausuren!

Mag so sein. Dass die Praxis anders aussieht, wissen wir beide. Nicht wenige Anwälte holen während dem Flug oder bei einer längeren Bahnfahrt den PC raus.
Und was Anwälte oder sonstige Kanzleimitarbeiter im Homeoffice machen oder wie deren Netzwerk dort gesichert ist und wie die Kanzleien das nachhalten, sei mal dahingestellt.
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Gast
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#14
18.11.2020, 09:56
(17.11.2020, 21:35)Gast schrieb:  
(17.11.2020, 19:27)GastHE schrieb:  Sehe aber auch eher die steuerlichen / arbeitsrechtlichen / sozialversicherungsrechtlichen Probleme. Ob das generell geboten wird, weiß ich nicht.

Aber auch dann, wenn als Arbeitsort der inländische Wohnsitz und die Anwendung von deutschem Arbeitsrecht vereinbart wird? Ob der Arbeitnehmer dann wirklich das Office im Home hat, ob er sich bei Starbucks reinsetzt oder ob er bei seiner Freundin in der Schweiz verweilt oder sogar mit dem Wohnmobil durch die Welt tourt, dürfte dem Arbeitgeber wie den (deutschen) Behörden doch verborgen bleiben (Zeitverschiebung und Internetzugang ausgeblendet). Vor allem sehe ich nicht, warum es die (deutschen) Behörden interessieren sollte.

Anders schon eher, was die ausländischen Behörden betrifft.


Mit den genannten Rechtsgebieten kenne ich mich allerdings auch nicht aus...

Du kannst vereinbaren, was du lustig bist. Es kommt aber darauf an, wie das Arbeitsverhältnis tatsächlich umgesetzt wird und wo die Leistung erbracht wird. Der Vertrag ist dann gänzlich irrelevant, wenn die Arbeit völlig anders erbracht wird als vereinbart.
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Gast
Unregistered
 
#15
18.11.2020, 10:06
(18.11.2020, 09:49)Gast schrieb:  
(17.11.2020, 22:44)Gast schrieb:  Übrigens: Dein Hinweis auf Starbucks zeigt, dass dir offenbar nicht bewusst ist, was in Großkanzleien für Daten liegen. Zahlreiche Informationen in den führenden Corporate-Abteilungen dürften Insiderinformationen sein. Damit kann man sich nicht in das offene WLAN von Starbucks und Co einwählen. Davon einmal abgesehen halte ich es auch für sonstige Anwaltstätigkeiten für ein absolutes No-Go. So mag es auch berufsrechtliche Relevanz haben. Das Mandatsverhältnis ist naturgemäß von einem besonderen Vertrauen geprägt. Da kann man sich doch nicht in die Öffentlichkeit setzen wie mit irgendwelchen Probeklausuren!

Mag so sein. Dass die Praxis anders aussieht, wissen wir beide. Nicht wenige Anwälte holen während dem Flug oder bei einer längeren Bahnfahrt den PC raus.
Und was Anwälte oder sonstige Kanzleimitarbeiter im Homeoffice machen oder wie deren Netzwerk dort gesichert ist und wie die Kanzleien das nachhalten, sei mal dahingestellt.

+1

Kanzleien tauschen mit Mandanten sensible Dokumente per Email aus. Da ist überhaupt nichts sicher.
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Gast
Unregistered
 
#16
18.11.2020, 11:35
(18.11.2020, 09:49)Gast schrieb:  
(17.11.2020, 22:44)Gast schrieb:  Übrigens: Dein Hinweis auf Starbucks zeigt, dass dir offenbar nicht bewusst ist, was in Großkanzleien für Daten liegen. Zahlreiche Informationen in den führenden Corporate-Abteilungen dürften Insiderinformationen sein. Damit kann man sich nicht in das offene WLAN von Starbucks und Co einwählen. Davon einmal abgesehen halte ich es auch für sonstige Anwaltstätigkeiten für ein absolutes No-Go. So mag es auch berufsrechtliche Relevanz haben. Das Mandatsverhältnis ist naturgemäß von einem besonderen Vertrauen geprägt. Da kann man sich doch nicht in die Öffentlichkeit setzen wie mit irgendwelchen Probeklausuren!

Mag so sein. Dass die Praxis anders aussieht, wissen wir beide. Nicht wenige Anwälte holen während dem Flug oder bei einer längeren Bahnfahrt den PC raus.
Und was Anwälte oder sonstige Kanzleimitarbeiter im Homeoffice machen oder wie deren Netzwerk dort gesichert ist und wie die Kanzleien das nachhalten, sei mal dahingestellt.


Der Poster vor Dir hat einen wichtigen und sinnvollen (einen der wenigen in diesem Forum) gebracht. Es stimmt zwar, dass vor allem in der Bahn oder Flug auch noch der PC rausgeholt wird. In gewisser Weise gilt das aber als Arbeitsort bzw. es wird erwartet und man kann durchaus besser schauen, ob es ggf. ein Problem ist, oder ob der nächste Mitreisende 2 Meter entfernt auf dem anderen Gang sitzt. 

Starbucks oder "hippe Cafes" sind grds. schlicht keine Arbeitsorte für Anwälte. Und wenn jemand tatsächlich meint, das sei für ihn der richtige Ort, dann würde ich mir ihn als Vorgesetzen ordentlich zur Brust nehmen, ggf. abmahnen. Tw. gibt es von oben oder vertraglich auch noch explizite Anweisungen, wo mobile office betrieben werden darf. Scheint für einige wirklich nötig.

Was das Netz angeht, ist auch noch mal zu differenzieren. Wir hatten bei uns über t-mobile entsprechende mobile Zugänge, damit man sich nicht in irgendein offenes wlan einloggen muss. Wer das tatsächlich macht, kann durchaus später Probleme bekommen.

Aber die Ausgangsfrage des TE bzgl. des Auslands wurde hinsichtlich der steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Problematik, die man faktisch kaum korrekt lösen kann und wobei man den Aufwand vor allem nicht für einen popeligen WissMit machen würde, zutreffend beantwortet.
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