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1 2 »
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WissMit nur HomeOffice möglich?
Gast
Unregistered
 
#1
17.11.2020, 04:00
Liebe Forenfreunde,

ich habe bisher nur das 1. Examen mit VB bestanden und möchte gerne aus bestimmten Gründen eine Zeit von etwa 3-6 Monaten in einem bestimmtem, fremdem Land verbringen.

Nun würde ich das gerne finanzieren (wobei ich echt nicht viel Geld benötige) und bin auf der Suche nach Alternativen zur Korrektur von Online-Klausuren. Ich habe gehört, dass einige Kanzleien derzeit verstärkt auf HomeOffice setzen. Das wäre für mich ideal, da ich im Ausland problemlos einige Tage die Woche am Computer sitzen könnte.

Kennt ihr Kanzleien, die grundsätzlich anbieten würden, dass ich als deren WissMit ausschließlich im (ausländischem) Homeoffice tätig wäre? Besten Dank für jeden Hinweis.
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Gast
Unregistered
 
#2
17.11.2020, 05:14
Home Office dürfte derzeit überwiegend der Marktstandard sein. Ob man einen reinen HO-Vertrag bekommt, ist aber eher zweifelhaft. Bei deinem Auslandsvorhaben dürfte es auch auf das jeweilige Land ankommen. Da mag es rechtliche Hürden geben - etwa landesspezifische Vorgaben für Arbeitsschutz oder berufsrechtlicher Regelungen. Wer weiß schon, ob die monatelange Bearbeitung an einem festen Ort beispielsweise nach bulgarischen Recht nicht bereits ausreichen könnte, um Notifizierungs- und Erlaubnispflichten auszulösen? 
Mir wäre das auch aus faktischen Gründen schon nicht so recht. Angesichts der sensiblen Daten, mit denen eine Kanzlei arbeitet, sollte man schon beim heimischen Home Office gewisse Vorkehrungen treffen. Einen mir noch unbekannten WissMit würde ich nicht einfach so mit einem Kanzleilaptop ins Ausland lassen wollen. 
Das hängt aber erneut vom jeweiligen Ort ab. Wenn du in London arbeiten möchtest, wird es den Kanzleien wohl weniger ausmachen - immerhin arbeiten schon einige hundert Juristen im Magic Circle aus dem Home Office. Was macht da schon ein weiterer WissMit? Gegen Bulgarien oder Bosnien mag man mehr Vorbehalte haben. Exotischere Ziele wie Vietnam oder Thailand oder Neuseeland fallen wegen der Zeitverschiebung schon raus.

Alles in allem brauchst du gute Argumente, damit dir das ermöglicht wird. Die Bewerberlage ist ja derzeit eher etwas angespannt. WissMits werden schon noch eingestellt, aber schon bei denen vor Ort werden kaum noch Abstriche bzgl der Qualifikation gemacht.
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Gast
Unregistered
 
#3
17.11.2020, 07:18
Kannst du vergessen. Alleine aufgrund der Territorialprinzips des Arbeitsrechts. Das macht keine Kanzlei mit. Und flächendeckendes Home Office ist derzeit alles andere als Marktstandard.
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Gast12345
Unregistered
 
#4
17.11.2020, 08:29
Geht auf keinen Fall, schon gar nicht wegen den ganzen Problemen mit den Sozialversicherungsbeträgen. Wenn du physisch im Ausland arbeitest musst du grds dort die Beträge zahlen.
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Gast
Unregistered
 
#5
17.11.2020, 08:32
Es könnten (ohne das geprüft zu haben) auch steuerliche Fragen aufkommen (im Ausland gearbeitet = im Ausland besteuert)
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Gast
Unregistered
 
#6
17.11.2020, 14:10
Hinzu kommt, dass du keinen Zugriff auf eure BiB hättest.
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GastHE
Unregistered
 
#7
17.11.2020, 19:27
(17.11.2020, 14:10)Gast schrieb:  Hinzu kommt, dass du keinen Zugriff auf eure BiB hättest.

Das ist aber nicht immer zwingend relevant. Ich arbeite seit Anfang März im Arbeitsrecht nur im Home Office und mir reicht Beck vollkommen aus. Kommt also stark auf den Bereich an. 

Sehe aber auch eher die steuerlichen / arbeitsrechtlichen / sozialversicherungsrechtlichen Probleme. Ob das generell geboten wird, weiß ich nicht.
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Gast
Unregistered
 
#8
17.11.2020, 20:36
(17.11.2020, 19:27)GastHE schrieb:  
(17.11.2020, 14:10)Gast schrieb:  Hinzu kommt, dass du keinen Zugriff auf eure BiB hättest.

Das ist aber nicht immer zwingend relevant. Ich arbeite seit Anfang März im Arbeitsrecht nur im Home Office und mir reicht Beck vollkommen aus. Kommt also stark auf den Bereich an. 

Sehe aber auch eher die steuerlichen / arbeitsrechtlichen / sozialversicherungsrechtlichen Probleme. Ob das generell geboten wird, weiß ich nicht.


Ja für Arbeitsrecht dürfte Beck reichen
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Gast
Unregistered
 
#9
17.11.2020, 21:35
(17.11.2020, 19:27)GastHE schrieb:  Sehe aber auch eher die steuerlichen / arbeitsrechtlichen / sozialversicherungsrechtlichen Probleme. Ob das generell geboten wird, weiß ich nicht.

Aber auch dann, wenn als Arbeitsort der inländische Wohnsitz und die Anwendung von deutschem Arbeitsrecht vereinbart wird? Ob der Arbeitnehmer dann wirklich das Office im Home hat, ob er sich bei Starbucks reinsetzt oder ob er bei seiner Freundin in der Schweiz verweilt oder sogar mit dem Wohnmobil durch die Welt tourt, dürfte dem Arbeitgeber wie den (deutschen) Behörden doch verborgen bleiben (Zeitverschiebung und Internetzugang ausgeblendet). Vor allem sehe ich nicht, warum es die (deutschen) Behörden interessieren sollte.

Anders schon eher, was die ausländischen Behörden betrifft.


Mit den genannten Rechtsgebieten kenne ich mich allerdings auch nicht aus...
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Gast
Unregistered
 
#10
17.11.2020, 22:44
(17.11.2020, 21:35)Gast schrieb:  
(17.11.2020, 19:27)GastHE schrieb:  Sehe aber auch eher die steuerlichen / arbeitsrechtlichen / sozialversicherungsrechtlichen Probleme. Ob das generell geboten wird, weiß ich nicht.

Aber auch dann, wenn als Arbeitsort der inländische Wohnsitz und die Anwendung von deutschem Arbeitsrecht vereinbart wird? Ob der Arbeitnehmer dann wirklich das Office im Home hat, ob er sich bei Starbucks reinsetzt oder ob er bei seiner Freundin in der Schweiz verweilt oder sogar mit dem Wohnmobil durch die Welt tourt, dürfte dem Arbeitgeber wie den (deutschen) Behörden doch verborgen bleiben (Zeitverschiebung und Internetzugang ausgeblendet). Vor allem sehe ich nicht, warum es die (deutschen) Behörden interessieren sollte.

Anders schon eher, was die ausländischen Behörden betrifft.


Mit den genannten Rechtsgebieten kenne ich mich allerdings auch nicht aus...

Völlig lebensfremd. Keine Kanzlei, die etwas auf sich hält, wird bei einem solchen Thema die Strategie fahren, dass es schon nicht heraus käme... 

Übrigens: Dein Hinweis auf Starbucks zeigt, dass dir offenbar nicht bewusst ist, was in Großkanzleien für Daten liegen. Zahlreiche Informationen in den führenden Corporate-Abteilungen dürften Insiderinformationen sein. Damit kann man sich nicht in das offene WLAN von Starbucks und Co einwählen. Davon einmal abgesehen halte ich es auch für sonstige Anwaltstätigkeiten für ein absolutes No-Go. So mag es auch berufsrechtliche Relevanz haben. Das Mandatsverhältnis ist naturgemäß von einem besonderen Vertrauen geprägt. Da kann man sich doch nicht in die Öffentlichkeit setzen wie mit irgendwelchen Probeklausuren!
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