22.03.2016, 17:38
Hallo!
Meine Frage richtet sich an Leute, die das zweite Examen schon absolviert und im besten Fall auch Einsicht in ihre Klausuren genommen haben.
Es gibt ja (insbesondere auch bei Kaiser) immer wieder zu hören, dass eine unvollständige Klausur (nur ne halbe Anklage, kein Schriftsatz usw.) ziemlich sicher unterm Strich landet. Ich kann mir das nur irgendwie nicht vorstellen und auch das Internet ist sich da nicht einig, deshalb möchte ich hier gerne noch einmal nach euren Erfahrungen fragen.
Ich bin mir darüber im Klaren, dass Klausurbewertung eine extremst einzelfallabhängige Angelegenheit ist. Umso mehr wundere ich mich über solche Aussagen von Kaiser. Wer über 20 Seiten ein schönes Gutachten schreibt, dann aber nur noch eine kurze Zweckmäßigkeit und einen unfertigen Schriftsatz abgibt, darf mE nicht zwangsläufig durchgefallen sein. Natürlich muss sich das in der Note (ggf. auch deutlich) niederschlagen, denn die Klausurleistung umfasst natürlich alles. Trotzdem kann man auch mit verkackter Zeiteinteilung hinreichend zeigen, dass man Jura beherrscht. Besonders Anwaltsschriftsätze sind ja eher eine Frage der richtigen Form, als Ausdruck der Qualität seiner juristischen Fähigkeiten.
Deshalb, her mit euren Erfahrungen. Habt ihr Klausuren unfertig abgegeben und seid trotzdem noch ganz gut weggekommen? Oder ist es tatsächlich so, dass Unvollständigkeit knallhart unter den Strich gepunktet wird? Oder wurde vll. in einzelnen Klausuren Vollständigkeit sogar positiv hervorgehoben (habe ich auch schon gehört)?
Ich freue mich auf eure Erfahrungen.
Meine Frage richtet sich an Leute, die das zweite Examen schon absolviert und im besten Fall auch Einsicht in ihre Klausuren genommen haben.
Es gibt ja (insbesondere auch bei Kaiser) immer wieder zu hören, dass eine unvollständige Klausur (nur ne halbe Anklage, kein Schriftsatz usw.) ziemlich sicher unterm Strich landet. Ich kann mir das nur irgendwie nicht vorstellen und auch das Internet ist sich da nicht einig, deshalb möchte ich hier gerne noch einmal nach euren Erfahrungen fragen.
Ich bin mir darüber im Klaren, dass Klausurbewertung eine extremst einzelfallabhängige Angelegenheit ist. Umso mehr wundere ich mich über solche Aussagen von Kaiser. Wer über 20 Seiten ein schönes Gutachten schreibt, dann aber nur noch eine kurze Zweckmäßigkeit und einen unfertigen Schriftsatz abgibt, darf mE nicht zwangsläufig durchgefallen sein. Natürlich muss sich das in der Note (ggf. auch deutlich) niederschlagen, denn die Klausurleistung umfasst natürlich alles. Trotzdem kann man auch mit verkackter Zeiteinteilung hinreichend zeigen, dass man Jura beherrscht. Besonders Anwaltsschriftsätze sind ja eher eine Frage der richtigen Form, als Ausdruck der Qualität seiner juristischen Fähigkeiten.
Deshalb, her mit euren Erfahrungen. Habt ihr Klausuren unfertig abgegeben und seid trotzdem noch ganz gut weggekommen? Oder ist es tatsächlich so, dass Unvollständigkeit knallhart unter den Strich gepunktet wird? Oder wurde vll. in einzelnen Klausuren Vollständigkeit sogar positiv hervorgehoben (habe ich auch schon gehört)?
Ich freue mich auf eure Erfahrungen.
29.03.2016, 11:51
Also ich kann dazu so viel berichten: Ich habe stets vollständige Klausuren abgegeben, und die bewegten sich im ausreichend-befriedigend Bereich, weil ich ohne nachzudenken drauf los geschrieben habe, um nach Kaiser-Manier "hauptsache fertig zu werden".
Freunde haben aber auch Klausuren im VB-Bereich, oder zumindest im guten befriedigend, obwohl die Klausuren unvollständig waren (heißt, v.a. der praktische Teil war unvollständig) (Kaiser-Theorie ist damit widerlegt) Dafür waren die jeweiligen Gutachten oder Entscheidungsgründe nahezu perfekt.
Bei schlechten Gutachten/Entscheidungsgründen UND unvollständigen Klausuren kommt sicherlich eine Klausur "unterm Strich" raus.
Es ist also eine Frage des Einzelfalles und kann nicht pauschal beantwortet werden. Fertig-werden um jeden Preis ist aber nicht immer zielführend.
Freunde haben aber auch Klausuren im VB-Bereich, oder zumindest im guten befriedigend, obwohl die Klausuren unvollständig waren (heißt, v.a. der praktische Teil war unvollständig) (Kaiser-Theorie ist damit widerlegt) Dafür waren die jeweiligen Gutachten oder Entscheidungsgründe nahezu perfekt.
Bei schlechten Gutachten/Entscheidungsgründen UND unvollständigen Klausuren kommt sicherlich eine Klausur "unterm Strich" raus.
Es ist also eine Frage des Einzelfalles und kann nicht pauschal beantwortet werden. Fertig-werden um jeden Preis ist aber nicht immer zielführend.
29.03.2016, 20:02
Zwar nicht aus dem Examen, aber aus den Übungsklausuren des OLG, habe ich auch schon die eine oder andere unvollständige Klausur abgegeben. Ich hatte lediglich einmal einen Korrektor, der die Auffassung vertrat, dass eine Klausur ohne praktische Ausarbeitung zwingend als nicht bestanden gewertet werden muss.
Das habe ich weder vor- noch nachher je wieder erlebt. Es scheint daher eher die Ausnahme zu sein.
Das habe ich weder vor- noch nachher je wieder erlebt. Es scheint daher eher die Ausnahme zu sein.
29.03.2016, 20:51
Ich kenne das Problem auch nur aus dem Klausurenkurs beim LG. Dort hieß es, dass bei fehlenden praktischen Entwurf viele Korrektoren die Leute durchfallen lassen. Bei uns haben die Korrektoren uns bei fehlendem praktischen Teil durchfallen lassen.