07.08.2020, 08:48
07.08.2020, 08:58
Die Noten in den Staatsexamina müssen nichts über die juristischen Fähigkeiten aussagen, sind aber in aller Regel ein recht gutes Indiiz dafür. Tatsächlich wird man wohl annehmen dürfen, dass jemand mit zwei mal VB bessere juristische Fähigkeiten hat als ein zweimal Ausreichend-Kandidat.
Selbstverständlich muss man den psychischen Druck im Examen berücksichtigten, sodass ein juristisches Genie mir Prüfungsangst wohl auch mal zu den schlechteren Kandidaten gehören kann. ALlerdings ist es eben auch eine Fähigkeit ist mit Druck umzugehen.
Ob jetzt jemand 7 oder 8 oder 8 oder 9, oder sogar 7 oder 9 Punkte hat, sagt tatsächlich wenig aus, weil man immer mal daneben hauen, oder auf der anderen Seite eben Glück haben kann. 5 oder 10 Punkte sind aber halt eindeutig.
Es ist auch nicht gesagt, dass der mit 2 VB-Kandidat der bessere Richter ist oder der bessere Anwalt, als ein notentechnisch schlechterer Kandidat. Die Noten haben mit der Befähigung zu einem bestimmten juristischen Beruf wenig zu tun, obgleich sie natürlich, wie erwähnt, ein recht guter Indikator sind.
Und um unseren von der Welt missachteten Freund einzubeziehen:
Eine Hausarbeit zweistellig hinzubekommen ist keine herausragend juristische Leistung, sondern eher eine Rechercheleistung, wobei ich nicht verkennen mag, dass auch hier ein Grundverständnis vorhanden sein muss. Und ähnlich verhält es sich auch mit deinem Urteil. Wenn man die Zeit hat und die Ressourcen, dann kann jeder, der Jura halbwegs versteht, ein sauberes Urteil abliefern. Es ist immer auch eine Frage, wie lange man für etwas braucht. Denn in der Praxis muss man letztlich eines sein: Ökonomisch.
Selbstverständlich muss man den psychischen Druck im Examen berücksichtigten, sodass ein juristisches Genie mir Prüfungsangst wohl auch mal zu den schlechteren Kandidaten gehören kann. ALlerdings ist es eben auch eine Fähigkeit ist mit Druck umzugehen.
Ob jetzt jemand 7 oder 8 oder 8 oder 9, oder sogar 7 oder 9 Punkte hat, sagt tatsächlich wenig aus, weil man immer mal daneben hauen, oder auf der anderen Seite eben Glück haben kann. 5 oder 10 Punkte sind aber halt eindeutig.
Es ist auch nicht gesagt, dass der mit 2 VB-Kandidat der bessere Richter ist oder der bessere Anwalt, als ein notentechnisch schlechterer Kandidat. Die Noten haben mit der Befähigung zu einem bestimmten juristischen Beruf wenig zu tun, obgleich sie natürlich, wie erwähnt, ein recht guter Indikator sind.
Und um unseren von der Welt missachteten Freund einzubeziehen:
Eine Hausarbeit zweistellig hinzubekommen ist keine herausragend juristische Leistung, sondern eher eine Rechercheleistung, wobei ich nicht verkennen mag, dass auch hier ein Grundverständnis vorhanden sein muss. Und ähnlich verhält es sich auch mit deinem Urteil. Wenn man die Zeit hat und die Ressourcen, dann kann jeder, der Jura halbwegs versteht, ein sauberes Urteil abliefern. Es ist immer auch eine Frage, wie lange man für etwas braucht. Denn in der Praxis muss man letztlich eines sein: Ökonomisch.
07.08.2020, 08:58
Es ist doch so, bei Stellen wie Notar oder Richter, die werden einfach von oben mit geeigneten Leuten aufgefüllt. So ähnlich wie bei einem NC für die Studienbewerbung. Den 1,0er NC für Medizin gibt es ja nicht, weil ein Abiturient mit 1,6 für ein Medizinstudium zu doof wäre. Es gibt schlicht nicht genug Plätze für alle Bewerber, also füllt man die Plätze mit den besten Bewerbern auf und macht das so lange, bis alle Plätze vergeben sind.
Ähnlich läuft es doch auch bei Notar- und Richterstellen. Wenn sich niemand mehr auf Richterstellen bewerben würde oder es nur noch 1/3 Absolventen gäbe, dann würden sich auch die Notenanforderungen für diese Jobs ändern. So spiegeln die Notenanforderungen eben den Bewerbermarkt wieder.
Ähnlich läuft es doch auch bei Notar- und Richterstellen. Wenn sich niemand mehr auf Richterstellen bewerben würde oder es nur noch 1/3 Absolventen gäbe, dann würden sich auch die Notenanforderungen für diese Jobs ändern. So spiegeln die Notenanforderungen eben den Bewerbermarkt wieder.
07.08.2020, 09:48
(07.08.2020, 08:58)Gast Gast schrieb: Es ist doch so, bei Stellen wie Notar oder Richter, die werden einfach von oben mit geeigneten Leuten aufgefüllt. So ähnlich wie bei einem NC für die Studienbewerbung. Den 1,0er NC für Medizin gibt es ja nicht, weil ein Abiturient mit 1,6 für ein Medizinstudium zu doof wäre. Es gibt schlicht nicht genug Plätze für alle Bewerber, also füllt man die Plätze mit den besten Bewerbern auf und macht das so lange, bis alle Plätze vergeben sind.Naja, ich weiß nicht wie sich das jetzt durch Corona entwickelt hat, aber vor Corona war es, zumindest in ländlichen Gebieten, teilweise aber auch in urbanen, dass Stellen eben nicht von oben besetzt wurden, sondern teilweise sehr lange frei waren, weil es einfach nicht genügend Bewerber gab, die die Notengrenze erfüllt UND im AC überzeugt haben. Das ging so weit, dass der Vorsitzende meiner Prüfungskommission mich (schriftlich 5,75; nach mündlicher 7,8) zur Seite genommen und mich explizit gebeten hat, mich doch in seinem Bezirk (im Ruhrgebiet) für die Justiz zu bewerben. Und dass ich eine überdurchschnittliche Leistung erbracht habe, kann man nun wirklich nicht sagen.
Ähnlich läuft es doch auch bei Notar- und Richterstellen. Wenn sich niemand mehr auf Richterstellen bewerben würde oder es nur noch 1/3 Absolventen gäbe, dann würden sich auch die Notenanforderungen für diese Jobs ändern. So spiegeln die Notenanforderungen eben den Bewerbermarkt wieder.
07.08.2020, 10:27
(07.08.2020, 09:48)Gast schrieb:(07.08.2020, 08:58)Gast Gast schrieb: Es ist doch so, bei Stellen wie Notar oder Richter, die werden einfach von oben mit geeigneten Leuten aufgefüllt. So ähnlich wie bei einem NC für die Studienbewerbung. Den 1,0er NC für Medizin gibt es ja nicht, weil ein Abiturient mit 1,6 für ein Medizinstudium zu doof wäre. Es gibt schlicht nicht genug Plätze für alle Bewerber, also füllt man die Plätze mit den besten Bewerbern auf und macht das so lange, bis alle Plätze vergeben sind.Naja, ich weiß nicht wie sich das jetzt durch Corona entwickelt hat, aber vor Corona war es, zumindest in ländlichen Gebieten, teilweise aber auch in urbanen, dass Stellen eben nicht von oben besetzt wurden, sondern teilweise sehr lange frei waren, weil es einfach nicht genügend Bewerber gab, die die Notengrenze erfüllt UND im AC überzeugt haben. Das ging so weit, dass der Vorsitzende meiner Prüfungskommission mich (schriftlich 5,75; nach mündlicher 7,8) zur Seite genommen und mich explizit gebeten hat, mich doch in seinem Bezirk (im Ruhrgebiet) für die Justiz zu bewerben. Und dass ich eine überdurchschnittliche Leistung erbracht habe, kann man nun wirklich nicht sagen.
Ähnlich läuft es doch auch bei Notar- und Richterstellen. Wenn sich niemand mehr auf Richterstellen bewerben würde oder es nur noch 1/3 Absolventen gäbe, dann würden sich auch die Notenanforderungen für diese Jobs ändern. So spiegeln die Notenanforderungen eben den Bewerbermarkt wieder.
Damit bestätigst du doch meine Aussage. Es wird von oben beginnend so lange ausgewählt, bis alle Stellen besetzt sind. Wenn Stellen länger unbesetzt bleiben, ändert/senkt man die Anforderungen. Deswegen wurdest du mit 7,8 um eine Bewerbung geben (und damit gerade ohne das berüchtigte Doppel-Prädikat wie der TE meinte).
Das ist natürlich nicht tagesaktuell aneinander gebunden aber eben immer in Bewegung. Konnte man auch an den Verwaltungsgerichten sehen. Früher waren das ja so zweistellig-Kandidaten Pools und während der Flüchtlingskrise wurden fleißig Richter angestellt und die Anforderungen gingen runter.
07.08.2020, 11:07
Ich glaube zwar nicht, dass das irgendeine statistische Aussagekraft hat, aber ich bin im Abi knapp auf 1,5 gekommen und in beiden Examina knapp über 9. Und das lag jeweils an meiner mündlichen Prüfungsleistung, in den Klausuren war ich nie gut. Eine Prüfungssituation ist immer eine Momentaufnahme und der Erfolg hängt vor allem davon ab, in der Kürze der Zeit und der Vielfalt der möglichen Entscheidungen schnell auf den Punkt zu kommen und das auf eine Art und Weise, die die Prüfer im Grunde als die eigene ansehen. Diese Entscheidungs- und Adaptationskompetenz ist das Wesentliche, was allen juristischen Berufen gemein ist und aus diesem Grund, werden die Leute, die diesen Situationen im obigen Sinne standgehalten haben, immer mehr Auswahl bei der Berufswahl haben. Das kann man bescheuert finden, ändert aber nichts an dem Umstand.