06.08.2026, 17:48
(06.08.2026, 16:47)JuraLiebhaber schrieb:Richterschaft wäre auch toll, aber da sitzen halt 3 der 4 Personen ebenfalls in der Bewerbungskommission und die charakterlichen Anforderungen sind ja identisch. Ich muss mich auch bei der gleichen Vorsitzenden bewerben. Daher würde es mich sehr wundern, dass sie mir für die StA die charakterliche Eignung absprechen aber für die Richterschaft dann doch sehen würden. Ich fand das Bewerbungsgespräch aber auch sehr demütigend.(06.08.2026, 14:41)Silverywintersweet schrieb:(06.08.2026, 14:35)REFHessenjanuar schrieb: Eine Richterin im Frankfurter Umkreis hatte mir erzählt (vor der Sitzungsvertretung), dass sie zuerst nicht genommen wurde. Beim zweiten Anlauf etwas später dann aber schon. Das ist jetzt wahrscheinlich keine Möglichkeit, die immer zwingend besteht. Aber vielleicht auch eine Hoffnung, später doch noch an deine Zielstelle zu kommen.Ich hab der Vorsitzenden aus der Kommission auch noch mal eine E-Mail geschickt, ob man sich mit etwas Zeitablauf noch mal bewerben könnte. Aber ich hab jetzt schon gemerkt, dass ich ziemlich lange kein Strafprozessrecht mehr gemacht habe. Also hab viel wiederholt und es kam schnell wieder, aber mehr Zeitablauf ist halt auch doof.
Ich weiß auch z.B. nicht, ob das nicht irgendwann auch aus der Akte gelöscht wird, dass man sich vorgestellt hatte.
Wenn es nicht zum Vorstellungsgespräch kommt, ist das meines Wissens nach z.B. auf jeden Fall so.
In SH sitzen auch 3/4 aus der Bewerbungsgesprächskommission der StA bei den Gesprächen für die Richterschaft und die Anforderungen an die Bewerber sind bei beiden Zweigen identisch. Also weiß ich auch nicht, wie viel Sinn es macht, wenn ich mich jetzt für die Richterschaft bewerbe, wenn 3/4 der Entscheider meinen Charakter für die Staatsanwaltschaft schon nicht als geeignet erachtet haben.
Ich hatte vor meiner Bewerbung in der Justiz auch jahrelang kein Strafrecht gemacht und bin nun seit Beginn bis auf unabsehbare Zeit im Strafrecht.
Gerade vor dem Hintergrund, dass wir Volljuristen sind und uns in alle Rechtsgebiete schnell (insb. erneut) schnell einarbeiten können, ist das doch auch einfach kein gutes Argument.
Wie wäre es, wenn du dich als Richter bewirbst? Da kannst du auch Strafrecht machen oder ggf. später zur StA wechseln.
Ich würde auch sagen, dass ich noch sehr fit im Strafrecht bin, weil ich nebenbei im Strafrecht meine Doktorarbeit geschrieben habe und ich habe ja gemerkt, wie schnell alles wiederkommt, was man mal gelernt hat.
06.08.2026, 19:55
Was denkst du woran es gelegen hat ?
Es müsste ja einer der folgenden Punkte betroffen sein :
1. Verfassungstreue - hier glaube ich kann es nicht gelegen haben, außer die Kommision bestand aus Gutmenschen und du hast ausversehen mal falsch gegendert
2. Vorstrafen - auch nicht
Bleiben so Punkte wie Durchsetzungsvermögen und Belastbarkeit
Es müsste ja einer der folgenden Punkte betroffen sein :
1. Verfassungstreue - hier glaube ich kann es nicht gelegen haben, außer die Kommision bestand aus Gutmenschen und du hast ausversehen mal falsch gegendert
2. Vorstrafen - auch nicht
Bleiben so Punkte wie Durchsetzungsvermögen und Belastbarkeit
06.08.2026, 20:44
(06.08.2026, 19:55)NRW556 schrieb: Was denkst du woran es gelegen hat ?Sie haben mich für charakterlich nicht geeignet empfunden. Mein Ausbilder in der Gerichtsstation hat mir eine Empfehlung für die Richterschaft ins Zeugnis geschrieben, mein Ausbilder im Innenministerium und mein Ausbilder bei der Kriminalpolizei (Wahlstation) haben mir eine Empfehlung für den Staatsdienst ins Zeugnis geschrieben, ich schreib meine Doktorarbeit im Strafrecht und hab jetzt 5 Jahre als Anwältin gearbeitet und ein ganz gutes Arbeitszeugnis bekommen. Also Belastbarkeit und Durchsetzungsvermögen fehlen mir eigentlich nicht, gerade als Anwältin musste ich ja Durchsetzungsstark sein. Belastbarkeit würde ich eigentlich allen Juristen attestieren, die Studium+Ref durchgezogen haben. Generell würde ich sagen, dass die meisten guten Anwälte wahrscheinlich alle notwendigen Kompetenzen mitbringen. Als würde man das ganze Studium und Ref mit den notwendigen Noten schaffen, wenn man weder belastbar, strukturiert, durchsetzungsstark, verantwortungsbewusst und zum analytischen Denken fähig wäre.
Es müsste ja einer der folgenden Punkte betroffen sein :
1. Verfassungstreue - hier glaube ich kann es nicht gelegen haben, außer die Kommision bestand aus Gutmenschen und du hast ausversehen mal falsch gegendert
2. Vorstrafen - auch nicht
Bleiben so Punkte wie Durchsetzungsvermögen und Belastbarkeit









