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Antrag auf Entlassung aus dem Richteramt
Greif
Member
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Beiträge: 148
Themen: 0
Registriert seit: Jun 2023
#21
13.08.2025, 17:58
(13.08.2025, 17:55)Lauser schrieb:  
(13.08.2025, 10:42)Greif schrieb:  
(13.08.2025, 09:36)Lauser schrieb:  
(30.07.2025, 15:23)Greif schrieb:  Jetzt noch den ganzen Jahresurlaub zu nehmen, obwohl man nicht das ganze Jahr "durchhält", hielte ich für daneben. Wenn du dich aber bspw. zum 30.09. entlassen lässt und bis dahin noch so viel Urlaub nimmst, dass du insg. 3/4 deines Jahresurlaubes genommen hast: fair.

Der Kommentar hat mich tatsächlich so sehr geärgert, dass ich mir - bisher war ich nur stiller Mitleser - extra einen Account erstellt habe, um darauf zu antworten  Happywide

Warum sollte es "daneben" sein, seine Rechte in Anspruch zu nehmen, zumal wenn man BEIM STAAT arbeitet, dem die Rechtsgrundlagen nicht nur auferlegt würden wie privaten Arbeitgebern, sondern der die Rechtsgrundlagen im weiteren Sinne selbst geschaffen hat? 

Klar, ist es utopisch bei einer Großkanzlei auf das Arbeitszeitgesetz zu pochen, aber beim Staat den Urlaub zu nehmen, den man sich erarbeitet hat, ist nun wirklich nicht moralisch verwerflich. Soll er/sie am besten noch sein Gehalt zurückzahlen aus Kulanz, weil man ihn/sie "umsonst" eingearbeitet hat?

Weil der Jahresurlaub als Erholungszeit für die Jahresarbeitszeit gewährt wird. Warum sollte der, der nur 75% des Jahres gearbeitet hat, 100% des Urlaubs nehmen dürfen? Du verlangst doch auch nicht das Gehalt für Oktober, November und Dezember, wenn du mit Wirkung zu Ende September kündigst.

Das musst du den deutschen bzw. europäischen Gesetzgeber fragen - nicht mich oder die Person, die den Urlaub in Anspruch nimmt  Happywide

Schau dir mal den Gesetzestext an, auf den Praktiker oben verweist.
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Praktiker
Posting Freak
*****
Beiträge: 2.053
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#22
13.08.2025, 17:59
(13.08.2025, 17:12)Freidenkender schrieb:  
(13.08.2025, 16:10)Praktiker schrieb:  
(13.08.2025, 11:54)DRi1 schrieb:  
(13.08.2025, 10:42)Greif schrieb:  
(13.08.2025, 09:36)Lauser schrieb:  Der Kommentar hat mich tatsächlich so sehr geärgert, dass ich mir - bisher war ich nur stiller Mitleser - extra einen Account erstellt habe, um darauf zu antworten  Happywide

Warum sollte es "daneben" sein, seine Rechte in Anspruch zu nehmen, zumal wenn man BEIM STAAT arbeitet, dem die Rechtsgrundlagen nicht nur auferlegt würden wie privaten Arbeitgebern, sondern der die Rechtsgrundlagen im weiteren Sinne selbst geschaffen hat? 

Klar, ist es utopisch bei einer Großkanzlei auf das Arbeitszeitgesetz zu pochen, aber beim Staat den Urlaub zu nehmen, den man sich erarbeitet hat, ist nun wirklich nicht moralisch verwerflich. Soll er/sie am besten noch sein Gehalt zurückzahlen aus Kulanz, weil man ihn/sie "umsonst" eingearbeitet hat?

Weil der Jahresurlaub als Erholungszeit für die Jahresarbeitszeit gewährt wird. Warum sollte der, der nur 75% des Jahres gearbeitet hat, 100% des Urlaubs nehmen dürfen? Du verlangst doch auch nicht das Gehalt für Oktober, November und Dezember, wenn du mit Wirkung zu Ende September kündigst.

Wieso man das darf? Weil man den vollen Urlaubsanspruch nun mal bereits am 1.1. erworben hat, die Wartezeit (§ 4 Bundesurlaubsgesetz) gibst nur einmalig. Vermutlich sind die entsprechenden Grundlagen zum Urlaub von Beamten / Richtern ähnlich.

§ 24 Abs. 3, 4 hier: https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/docum...2005rahmen

jetzt frage ich mich worüber man hier diskutiert

Vielleicht darüber, aus welchem Land TS stammt... aber ja, ein Blick ins Gesetz...
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guga
Posting Freak
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Beiträge: 1.401
Themen: 2
Registriert seit: Jul 2020
#23
13.08.2025, 19:41
Gibt aber keinen negativen Urlaub. Daher vollen Urlaub nehmen und dann kündigen/entlassen lassen, ist unschädlich.
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