17.07.2022, 20:00
(17.07.2022, 14:41)Gast schrieb:(17.07.2022, 10:34)Gast schrieb:(17.07.2022, 08:03)Gast schrieb:(16.07.2022, 15:52)Gast schrieb: Kommt man eigentlich auch nur mit dem 1. Examen und LL.M in ein Bundesministerium?
Nicht ins Justizministerium oder in eine Rechtsabteilung, sondern in eine allgemeine Abteilung, in der ja Menschen mit allen möglichen Studienabschlüssen arbeiten.
Theoretisch bestimmt. Praktisch gibt es halt genügend gute Volljuristen die sich auf die Beamtenstellen bewerben. Dann nimmt das Ministerium wohl eher den Volljuristen.
Mit nur einem Examen kommt man nicht in den hD, sondern nur in den gD. Es gibt also kein Konkurrenzverhältnis. Von den seltenen Fällen abgesehen, in denen der Volljurist die Noten/Punkte für den hD verfehlt und sich dann im gD bewirbt. Ich habe einen Volljuristen im gD in meinem Referat. Das ist allerdings eine Ausnahme.
Richtig, aber formal ist doch ein mit Master abgeschlossenes Hochschulstudium Voraussetzung für den hD. Warum sollte ein Master of Laws weniger Wert sein als ein Master of Arts z.B in Germanistik?
Als Volljurist beschäftigte ich mich nicht mit den anderen Fächern. Es gibt wohl naturwissenschaftliche Abschlüsse, mit denen Du direkt im technischen h.D (Bund) einsteigen kannst, aber Master in BWL, Germanistik oder was auch immer reicht eben ohne weiteres Verwaltungsstudium nicht für den hD. Genau so wenig zwei Examina mit 14,9 Punkten, wenn 15 Punkte verlangt werden.