06.03.2020, 11:15
(05.03.2020, 21:25)Gast schrieb:(04.03.2020, 11:57)Gast schrieb:(02.03.2020, 20:14)Anwalt schrieb:(02.03.2020, 18:31)Gast schrieb: Wenn ihr den Hauptwohnsitz zur Arbeit verlegt habt, seid ihr dann bei eurem Mietvertrag für die alte Wohnung als Härtefall sofort rausgekommen? Wie lange hat der Arbeitgeber gewartet bis man eine neue Wohnung hat?
+1
Ich verstehe die Frage nicht. Man weiß doch ziemlich genau, wann das Referendariat endet und zu wann man den Arbeitsvertrag unterschreibt, sodass man einfach fristgerecht kündigen kann? So hab ich das zumindest gemacht. Ansonsten haben die Vermieter idR kein Problem damit, dass du ihnen einfach einen geeigneten Nachmieter zur Verfügung stellst.
Ähm, ich will nicht unfreundlich klingen, aber bei so ziemlich jeder Person, die sich erst nach dem Ref. beworben hat im öffentlichen Dienst, ist der Abschluss eines Arbeitsvertrages komplett ungewiss und das ist auch irgendwie logisch (AC, Vorstellungsgespräch, lange Verfahren etc)? Wenn das bei Anwälten anders sein soll, mag das sein (auch wenn das da sicher auch vorkommt).
Na dann sucht man sich halt einen Nachmieter sobald man weiß, zu welchem Datum man anfängt und sucht sich dann eine neue Wohnung (keine Angst, als Richter findet man auch in HH schnell was). Falls es aus irgend einem Grund nicht ganz aufgeht, muss man sich halt für nen Monat zur Überbrückung ein AirBnB oder WG Zimmer/Wohnung zur Zwischenmiete suchen.
06.03.2020, 22:42
(06.03.2020, 11:15)Anwalt schrieb:(05.03.2020, 21:25)Gast schrieb:(04.03.2020, 11:57)Gast schrieb:(02.03.2020, 20:14)Anwalt schrieb:(02.03.2020, 18:31)Gast schrieb: Wenn ihr den Hauptwohnsitz zur Arbeit verlegt habt, seid ihr dann bei eurem Mietvertrag für die alte Wohnung als Härtefall sofort rausgekommen? Wie lange hat der Arbeitgeber gewartet bis man eine neue Wohnung hat?
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Ich verstehe die Frage nicht. Man weiß doch ziemlich genau, wann das Referendariat endet und zu wann man den Arbeitsvertrag unterschreibt, sodass man einfach fristgerecht kündigen kann? So hab ich das zumindest gemacht. Ansonsten haben die Vermieter idR kein Problem damit, dass du ihnen einfach einen geeigneten Nachmieter zur Verfügung stellst.
Ähm, ich will nicht unfreundlich klingen, aber bei so ziemlich jeder Person, die sich erst nach dem Ref. beworben hat im öffentlichen Dienst, ist der Abschluss eines Arbeitsvertrages komplett ungewiss und das ist auch irgendwie logisch (AC, Vorstellungsgespräch, lange Verfahren etc)? Wenn das bei Anwälten anders sein soll, mag das sein (auch wenn das da sicher auch vorkommt).
Na dann sucht man sich halt einen Nachmieter sobald man weiß, zu welchem Datum man anfängt und sucht sich dann eine neue Wohnung (keine Angst, als Richter findet man auch in HH schnell was). Falls es aus irgend einem Grund nicht ganz aufgeht, muss man sich halt für nen Monat zur Überbrückung ein AirBnB oder WG Zimmer/Wohnung zur Zwischenmiete suchen.
Das musst du mir nicht erklären, ich habe nur der Person geantwortet, die meinte, man weiß das alles so genau. Wenn man zusammen wohnt mit seiner Freundin ist das übrigens auch nicht alles so einfach zu klären mit Nachmieter etc. pp. So easy wie es hier dargestellt wird, ist diese Frage nicht.
07.03.2020, 00:44
(06.03.2020, 22:42)Gast schrieb:(06.03.2020, 11:15)Anwalt schrieb:(05.03.2020, 21:25)Gast schrieb:(04.03.2020, 11:57)Gast schrieb:(02.03.2020, 20:14)Anwalt schrieb: +1
Ich verstehe die Frage nicht. Man weiß doch ziemlich genau, wann das Referendariat endet und zu wann man den Arbeitsvertrag unterschreibt, sodass man einfach fristgerecht kündigen kann? So hab ich das zumindest gemacht. Ansonsten haben die Vermieter idR kein Problem damit, dass du ihnen einfach einen geeigneten Nachmieter zur Verfügung stellst.
Ähm, ich will nicht unfreundlich klingen, aber bei so ziemlich jeder Person, die sich erst nach dem Ref. beworben hat im öffentlichen Dienst, ist der Abschluss eines Arbeitsvertrages komplett ungewiss und das ist auch irgendwie logisch (AC, Vorstellungsgespräch, lange Verfahren etc)? Wenn das bei Anwälten anders sein soll, mag das sein (auch wenn das da sicher auch vorkommt).
Na dann sucht man sich halt einen Nachmieter sobald man weiß, zu welchem Datum man anfängt und sucht sich dann eine neue Wohnung (keine Angst, als Richter findet man auch in HH schnell was). Falls es aus irgend einem Grund nicht ganz aufgeht, muss man sich halt für nen Monat zur Überbrückung ein AirBnB oder WG Zimmer/Wohnung zur Zwischenmiete suchen.
Das musst du mir nicht erklären, ich habe nur der Person geantwortet, die meinte, man weiß das alles so genau. Wenn man zusammen wohnt mit seiner Freundin ist das übrigens auch nicht alles so einfach zu klären mit Nachmieter etc. pp. So easy wie es hier dargestellt wird, ist diese Frage nicht.
Mit dem erfolgreichen Start in das Anwaltsleben wird gemeinhin auch eine neue Freundin fällig. Es wird alles teurer, chicker, exquisiter, sexier.
07.03.2020, 01:10
Na ja, ich glaube er meint eher, dass er nicht weiss, wie er der Freundin den neuen Mitbewohner bzw. Nachmieter schmackhaft machen soll. Man kann ja auch erst mal eine Zweitwohnung nehmen und das von der Steuer absetzen bis die alte Wohnung gekündigt werden kann.
07.03.2020, 09:06
(07.03.2020, 01:10)Gast schrieb: Na ja, ich glaube er meint eher, dass er nicht weiss, wie er der Freundin den neuen Mitbewohner bzw. Nachmieter schmackhaft machen soll. Man kann ja auch erst mal eine Zweitwohnung nehmen und das von der Steuer absetzen bis die alte Wohnung gekündigt werden kann.
Aber das lässt sich doch kombinieren. Man sagt der „Alten“ einfach, dass man als Anwalt eine Zweitwohnung am Sitz der GK braucht und dass da schon eine neue Freundin drin ist. Nur halt chicker, exklusiver, sexier etc...
Sie (die Alte) könne froh sein, wenn sie noch ein paar Wochenenden mitspielen darf.
07.03.2020, 13:05
Wahnsinn wie lebensunfähig die Nachfolgergeneration ist...
07.03.2020, 13:20
(07.03.2020, 13:05)Altersack schrieb: Wahnsinn wie lebensunfähig die Nachfolgergeneration ist...
Bitte nicht von einigen wenigen vorschnell auf alle schließen ;-) In jeder Generation gibt es Leute, die sich mit dem ein oder anderen schwerer tun als der Rest. Und meist fällt denen dafür etwas anderes viel leichter!
07.03.2020, 19:51
(07.03.2020, 09:06)Rechtsanwalt schrieb:(07.03.2020, 01:10)Gast schrieb: Na ja, ich glaube er meint eher, dass er nicht weiss, wie er der Freundin den neuen Mitbewohner bzw. Nachmieter schmackhaft machen soll. Man kann ja auch erst mal eine Zweitwohnung nehmen und das von der Steuer absetzen bis die alte Wohnung gekündigt werden kann.
Aber das lässt sich doch kombinieren. Man sagt der „Alten“ einfach, dass man als Anwalt eine Zweitwohnung am Sitz der GK braucht und dass da schon eine neue Freundin drin ist. Nur halt chicker, exklusiver, sexier etc...
Sie (die Alte) könne froh sein, wenn sie noch ein paar Wochenenden mitspielen darf.
Geld verdirbt den Charakter...