Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
Einstellung Richter - Druckversion

+- Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare (https://www.forum-zur-letzten-instanz.de)
+-- Forum: Instanzen für Rechtsreferendare (https://www.forum-zur-letzten-instanz.de/forumdisplay.php?fid=1)
+--- Forum: Berufseinstieg nach dem Referendariat (https://www.forum-zur-letzten-instanz.de/forumdisplay.php?fid=17)
+--- Thema: Einstellung Richter (/showthread.php?tid=474)



RE: Einstellung Richter - Gast4 - 29.07.2018

(29.07.2018, 10:29)Gast schrieb:  Naja, es gibt halt Kriterien die sie „abprüfen“ und dazu gehört halt auch möglichst einschlägig gezeigt zu haben, dass man in die Justiz - und nur dahin - will (möglichst auch Refstation in der Justiz, aber bei deutlich passenden Examina ist selbst das egal). Ist dieses Kriterium „Identifikation mit der Justiz“ etc und klar, wenn wir unter uns reden, sehe ich es auch nicht als großes Ding an - die Justiz scheint aber dran zu knabbern, dass sie sich einerseits ja für DEN Toparbeitgeber hält zu dem jeder angeblich wollen würde, sie aber parallel die Angorderungne denken müssen, weil der Bedarf nicht gedeck wird. Leute die sich anderweitig vorher ausprobieren und erst dann die Justiz ins Auge fassen: da fühlt sich die Justiz halt etwas wie zweite Arbeitgeberwahl - und das nagt dann am Ego, weil man sich mehr einbildet und für toller hält, darum will man in mehreren Bundesländern bevorzugt Leute die dann nicht als „Notanker“ in die Justiz gehen, „weils halt ÖD ist“ (unkündbar, Pension später ganz nett etx) sondern es - angeblich - direkt schon wählen nach dem Examen weil es ihnen primär um die Tätigkeit als Richter/StA geht die sich von der des Anwalts ja doch entscheidet. ;-)

Das mag auch alles sein.
Ich glaube ja trotzdem, dass ein ausreichend im staatlichen Teil das Aus sein kann, auch wenn es insgesamt ein solides Befriedigend (dank guten SPBs) ist und ja eigentlich nur das zweite Examen zählen soll...


RE: Einstellung Richter - BernddasBrot - 29.07.2018

@Gast (dieses Forum hält es irgendwie für Spam, wenn man vorherige Beiträge zitiert):

Naja ich hätte mich auch direkt nach dem Referendariat beim Staat beworben, nur war ich da mit 5,X schriftlich und einer Gesamtnote von 7,3 sicher inakzeptabel. Beim Verbesserungsversuch war ich dann schriftlich bei über 7 Punkten, nur wollte die Prüfungskommission mir in der Summe eben nur 0,3 Punkte mehr geben als vorher und hat mich mündlich viel schlechter benotet als die Kommission im ersten Durchgang. Was will man da machen, außer sich ungerecht behandelt fühlen.

In Hessen ist das Verfahren - denke ich - sehr streng formalisiert, die Sachbearbeiter beim Justizministerium sortieren einfach aus, wer notenmäßig nicht ins Schema passt. Die Unterlagen bekommt dann gar keine Auswahlkommission zu sehen. Ich hab auch schon gelesen, dass man die Motive von Bewerbern gerne in Frage stellt. Aber zum einen habe ich in meinem Anschreiben ausführlich meinen Berufswunsch begründet und zum anderen sollte jeder Richter mal als Anwalt gearbeitet haben. Wenn einem diese Erfahrung fehlt - das bekomme ich immer wieder mit - verstehen diese die Vorgehensweise der Anwälte oft nicht, weil sie nie mit Mandanten arbeiten mussten.


RE: Einstellung Richter - Gast4 - 29.07.2018

(29.07.2018, 12:12)BernddasBrot schrieb:  @Gast (dieses Forum hält es irgendwie für Spam, wenn man vorherige Beiträge zitiert):

Naja ich hätte mich auch direkt nach dem Referendariat beim Staat beworben, nur war ich da mit 5,X schriftlich und einer Gesamtnote von 7,3 sicher inakzeptabel. Beim Verbesserungsversuch war ich dann schriftlich bei über 7 Punkten, nur wollte die Prüfungskommission mir in der Summe eben nur 0,3 Punkte mehr geben als vorher und hat mich mündlich viel schlechter benotet als die Kommission im ersten Durchgang. Was will man da machen, außer sich ungerecht behandelt fühlen.

Das ist wirklich schade und unfair.
Welches Ergebnis steht denn dann bei gleicher Note? Bekommt man es dann trotzdem nochmal ausgestellt, weil die schriftliche Note so viel besser war?


RE: Einstellung Richter - BernddasBrot - 29.07.2018

(29.07.2018, 12:28)Gast4 schrieb:  
(29.07.2018, 12:12)BernddasBrot schrieb:  @Gast (dieses Forum hält es irgendwie für Spam, wenn man vorherige Beiträge zitiert):

Naja ich hätte mich auch direkt nach dem Referendariat beim Staat beworben, nur war ich da mit 5,X schriftlich und einer Gesamtnote von 7,3 sicher inakzeptabel. Beim Verbesserungsversuch war ich dann schriftlich bei über 7 Punkten, nur wollte die Prüfungskommission mir in der Summe eben nur 0,3 Punkte mehr geben als vorher und hat mich mündlich viel schlechter benotet als die Kommission im ersten Durchgang. Was will man da machen, außer sich ungerecht behandelt fühlen.

Das ist wirklich schade und unfair.
Welches Ergebnis steht denn dann bei gleicher Note? Bekommt man es dann trotzdem nochmal ausgestellt, weil die schriftliche Note so viel besser war?

Die Gesamtnote mit 7,6 Punkten war beim zweiten Mal ja auch tatsächlich um 0,3 Punkte besser, nur haben sich die Einzelnoten halt viel deutlicher vom ersten Durchgang unterschieden. Soweit ich weiß, gibt es aber immer ein neues Zeugnis, weil man die Prüfung ja in jedem Fall erneut vollständig abgelegt hat und die Einzelnoten vermutlich nie vollkommen identisch sein werden.


RE: Einstellung Richter - GÄSTIN - 29.07.2018

(29.07.2018, 12:52)BernddasBrot schrieb:  
(29.07.2018, 12:28)Gast4 schrieb:  
(29.07.2018, 12:12)BernddasBrot schrieb:  @Gast (dieses Forum hält es irgendwie für Spam, wenn man vorherige Beiträge zitiert):

Naja ich hätte mich auch direkt nach dem Referendariat beim Staat beworben, nur war ich da mit 5,X schriftlich und einer Gesamtnote von 7,3 sicher inakzeptabel. Beim Verbesserungsversuch war ich dann schriftlich bei über 7 Punkten, nur wollte die Prüfungskommission mir in der Summe eben nur 0,3 Punkte mehr geben als vorher und hat mich mündlich viel schlechter benotet als die Kommission im ersten Durchgang. Was will man da machen, außer sich ungerecht behandelt fühlen.

Das ist wirklich schade und unfair.
Welches Ergebnis steht denn dann bei gleicher Note? Bekommt man es dann trotzdem nochmal ausgestellt, weil die schriftliche Note so viel besser war?

Die Gesamtnote mit 7,6 Punkten war beim zweiten Mal ja auch tatsächlich um 0,3 Punkte besser, nur haben sich die Einzelnoten halt viel deutlicher vom ersten Durchgang unterschieden. Soweit ich weiß, gibt es aber immer ein neues Zeugnis, weil man die Prüfung ja in jedem Fall erneut vollständig abgelegt hat und die Einzelnoten vermutlich nie vollkommen identisch sein werden.

Also dass es natürliche eine Enttäuschung ist, wenn man nach all dem Aufwand des Verbesserungsversuchs "nur" 0,3 Punkte aufholt verstehe ich. Aber ich finde es schwierig, der Prüfungskommission gleich bösen Willen zu unterstellen. Vielleicht war die erste nur besonders großzügig und wollte ausgleichen, dass Du in den Klausuren daneben gegriffen hast? Ich hatte in meinem Erstversuch in der Mündlichen einen Durchschnitt von 13,75. Das bedeutet nicht, ich im Verbesserungsversuch in der Mündlichen automatisch einen Anspruch auf 12+X habe...

Aus eigener Erfahrung sind sehr starke Diskrepanzen zwischen Schriftlicher und Mündlicher anscheinend für Personaler auch ein starker Nachfragepunkt, so dass es sich dennoch gelohnt haben dürfte. Dies gilt um so mehr, als Du auch über 7,5 gelandet bist. Das ist für Mittelständler, Unternehmen und "höhere" Verwaltung gerade eine wichtige Grenze. Daher wünsche ich Dir, dass sich die Enttäuschung bald legt.

Und ja, es gibt eine neue Einzelnotenbescheinigung.


RE: Einstellung Richter - GÄSTIN - 29.07.2018

(29.07.2018, 15:21)GÄSTIN schrieb:  
(29.07.2018, 12:52)BernddasBrot schrieb:  
(29.07.2018, 12:28)Gast4 schrieb:  
(29.07.2018, 12:12)BernddasBrot schrieb:  @Gast (dieses Forum hält es irgendwie für Spam, wenn man vorherige Beiträge zitiert):

Naja ich hätte mich auch direkt nach dem Referendariat beim Staat beworben, nur war ich da mit 5,X schriftlich und einer Gesamtnote von 7,3 sicher inakzeptabel. Beim Verbesserungsversuch war ich dann schriftlich bei über 7 Punkten, nur wollte die Prüfungskommission mir in der Summe eben nur 0,3 Punkte mehr geben als vorher und hat mich mündlich viel schlechter benotet als die Kommission im ersten Durchgang. Was will man da machen, außer sich ungerecht behandelt fühlen.

Das ist wirklich schade und unfair.
Welches Ergebnis steht denn dann bei gleicher Note? Bekommt man es dann trotzdem nochmal ausgestellt, weil die schriftliche Note so viel besser war?

Die Gesamtnote mit 7,6 Punkten war beim zweiten Mal ja auch tatsächlich um 0,3 Punkte besser, nur haben sich die Einzelnoten halt viel deutlicher vom ersten Durchgang unterschieden. Soweit ich weiß, gibt es aber immer ein neues Zeugnis, weil man die Prüfung ja in jedem Fall erneut vollständig abgelegt hat und die Einzelnoten vermutlich nie vollkommen identisch sein werden.

Also dass es natürliche eine Enttäuschung ist, wenn man nach all dem Aufwand des Verbesserungsversuchs "nur" 0,3 Punkte aufholt verstehe ich. Aber ich finde es schwierig, der Prüfungskommission gleich bösen Willen zu unterstellen. Vielleicht war die erste nur besonders großzügig und wollte ausgleichen, dass Du in den Klausuren daneben gegriffen hast? Ich hatte in meinem Erstversuch in der Mündlichen einen Durchschnitt von 13,75. Das bedeutet nicht, ich im Verbesserungsversuch in der Mündlichen automatisch einen Anspruch auf 12+X habe...

Aus eigener Erfahrung sind sehr starke Diskrepanzen zwischen Schriftlicher und Mündlicher anscheinend für Personaler auch ein starker Nachfragepunkt, so dass es sich dennoch gelohnt haben dürfte. Dies gilt um so mehr, als Du auch über 7,5 gelandet bist. Das ist für Mittelständler, Unternehmen und "höhere" Verwaltung gerade eine wichtige Grenze. Daher wünsche ich Dir, dass sich die Enttäuschung bald legt.

Und ja, es gibt eine neue Einzelnotenbescheinigung.

Trottel ich - habe gerade erst den Thread vorher gelesen und gesehen, dass Du ja schon als Anwalt tätig bist... Bitte entschuldige. Wenn es Anwalt nicht ist - muss es unbedingt Richter sein? Denn im Bereich der StA kann man z.B. Notengrenzen über die SA umschiffen. Alternativen wären immer auch in der Steuer bzw. Finanzverwaltung


RE: Einstellung Richter - Berlin - 29.07.2018

Kann jemand etwas dazu sagen, wie das Auswahlgespräch in Berlin abläuft?
Ich werde aus dem, was sich im Internet dazu finden lässt, nicht wirklich schlau.


RE: Einstellung Richter - Gast HE - 30.07.2018

Wie genau könnte man die Noten auf dem Weg in die StA umschiffen bzw was bedeutet "SA"?


RE: Einstellung Richter - GastJurist - 30.07.2018

Seit wann steht auf dem Zeugnis denn die Note aus der Mündlichen? Steht da nicht einfach das Gesamtergebnis?


RE: Einstellung Richter - GastNRW23 - 30.07.2018

Natürlich steht auf der Urkunde nur die Gesamtnote, aber zumindest in NRW bekommt man vom Prüfungsamt auch eine Einzelauflistung aller Klausurnoten sowie des Aktenvortrags und Prüfungsgesprächs, welche man bei der Bewerbung mit einreichen muss und die auch in der Prüfungsakte ist.