27.07.2018, 20:16
quote='Gast' pid='11773' dateline='1507088180']
Ich hatte im März/April diesen Jahres Einladungen in NRW, BaWü, Nds und Schleswig-Holstein mit 6,98 Pkt im 1. Examen und 7,55 Pkt im 2. Examen (keine weiteren Zusatzqualis). Das 1. Examen ist ja vielerorts egal - mit 8 Pkt im 2. Examen ist man ziemlich sicher dabei. Zwischen 7,5-7,9 Pkt halt wenn zu deinem Bewerbungszeitraum dringend Bedarf besteht und sich nicht genügend Bewerbee finden (wie zu meinem Zpkt der Fall). Habe übrigens auch eine Zusage erhalten und bin nun als StA tätig. Unter 7,5 wird dann aber in der Tat schwierig (vllt auf absehbare Zeit im Osten oder OLG-Bezirk Hamm könnte weiter senken (ist aktuell meine ich bei offiziellen 7,75 Pkt als Grenze - meine 7,5 haben sie aber nicht gestört)) - dabei ist stets egal, wie die Note im 1. Examen war (teilweise ungerecht und ärgerlich, aber ist halt so). :-/
[/quote]
Ich denke hier gab es noch einen zusätzlichen "Bonus" oder so, beispielsweise eine Schwerbehinderung. Ansonsten halte ich das Szenario auch für eher unrealistisch.
Ich bin jetzt 1,5 Jahre Anwalt und habe festgestellt, dass das nicht der optimale Beruf für mich ist. Deswegen habe ich mich kürzlich mit 9.5 im ersten und mit 7,6 im zweiten Examen in Hessen beworben. Eine Woche später kam die Absage mit dem Standard-Textbaustein bezüglich der Einstellungsvoraussetzungen (mindestens 2 x 8,5 oder insgesamt 17, wobei es im 2. Examen nicht weniger als 8 Punkte sein dürfen). Obwohl ich auch gerne in die Sozialgerichtsbarkeit gegangen wäre. Nun denn, umziehen werde ich erstmal nicht und vermutlich ist das 2. Examen auch einfach zu mies auf absehbare Zeit, egal in welchem Bundesland. Schon frustrierend, dass ich quasi überall reinkomme, nur nicht in den Richterdienst, egal wie Stationsnoten etc. sind.
Ich hatte im März/April diesen Jahres Einladungen in NRW, BaWü, Nds und Schleswig-Holstein mit 6,98 Pkt im 1. Examen und 7,55 Pkt im 2. Examen (keine weiteren Zusatzqualis). Das 1. Examen ist ja vielerorts egal - mit 8 Pkt im 2. Examen ist man ziemlich sicher dabei. Zwischen 7,5-7,9 Pkt halt wenn zu deinem Bewerbungszeitraum dringend Bedarf besteht und sich nicht genügend Bewerbee finden (wie zu meinem Zpkt der Fall). Habe übrigens auch eine Zusage erhalten und bin nun als StA tätig. Unter 7,5 wird dann aber in der Tat schwierig (vllt auf absehbare Zeit im Osten oder OLG-Bezirk Hamm könnte weiter senken (ist aktuell meine ich bei offiziellen 7,75 Pkt als Grenze - meine 7,5 haben sie aber nicht gestört)) - dabei ist stets egal, wie die Note im 1. Examen war (teilweise ungerecht und ärgerlich, aber ist halt so). :-/
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Ich denke hier gab es noch einen zusätzlichen "Bonus" oder so, beispielsweise eine Schwerbehinderung. Ansonsten halte ich das Szenario auch für eher unrealistisch.
Ich bin jetzt 1,5 Jahre Anwalt und habe festgestellt, dass das nicht der optimale Beruf für mich ist. Deswegen habe ich mich kürzlich mit 9.5 im ersten und mit 7,6 im zweiten Examen in Hessen beworben. Eine Woche später kam die Absage mit dem Standard-Textbaustein bezüglich der Einstellungsvoraussetzungen (mindestens 2 x 8,5 oder insgesamt 17, wobei es im 2. Examen nicht weniger als 8 Punkte sein dürfen). Obwohl ich auch gerne in die Sozialgerichtsbarkeit gegangen wäre. Nun denn, umziehen werde ich erstmal nicht und vermutlich ist das 2. Examen auch einfach zu mies auf absehbare Zeit, egal in welchem Bundesland. Schon frustrierend, dass ich quasi überall reinkomme, nur nicht in den Richterdienst, egal wie Stationsnoten etc. sind.
27.07.2018, 23:40
Also ich glaube das ist stark situationsabhängig. Mein Ausbilder am LG in Nds. hat mir erzählt, dass der letzte Richter auf Probe 6,5 Pkt im zweiten hatte und die Voraussetzungen noch nie so günstig waren.
28.07.2018, 12:16
Ich bin momentan in NDS im Ref und hab vom Personalreferenten meines OLGs erfahren, dass inzwischen die Punkteschwelle auf ein glatte befriedigend abgesenkt worden sei + Zusatzqualis. Dazu zählen dann halt aber schon Sachen, wie ein hübsches Stationszeugnis, Justizempfehlung in einer Station oder ein schönes 1. Examen.
28.07.2018, 14:03
(28.07.2018, 12:16)refnds schrieb: Ich bin momentan in NDS im Ref und hab vom Personalreferenten meines OLGs erfahren, dass inzwischen die Punkteschwelle auf ein glatte befriedigend abgesenkt worden sei + Zusatzqualis. Dazu zählen dann halt aber schon Sachen, wie ein hübsches Stationszeugnis, Justizempfehlung in einer Station oder ein schönes 1. Examen.
Was ist denn ein glattes befriedigend?
28.07.2018, 15:34
Ja all sowas wurde mir in Celle auch erzählt.
Ich habe 8 Punkte im 1. Stex. 7,8 im 2. Stex, eine Empfehlung für die Justiz aus der 1. Station und eine Empfehlung für die Justiz vom OLG Celle selbst aus der Wahlstation und habe trotzdem seit meiner Bewerbung vor 4 Monaten dort nichts von denen gehört.
Auf Nachfrage hieß es: Wir haben zwar Mangel aber so nötig haben wir es grade auch nicht... :dodgy:
Ich habe 8 Punkte im 1. Stex. 7,8 im 2. Stex, eine Empfehlung für die Justiz aus der 1. Station und eine Empfehlung für die Justiz vom OLG Celle selbst aus der Wahlstation und habe trotzdem seit meiner Bewerbung vor 4 Monaten dort nichts von denen gehört.
Auf Nachfrage hieß es: Wir haben zwar Mangel aber so nötig haben wir es grade auch nicht... :dodgy:
Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
28.07.2018, 20:03
Wie wichtig ist das erste Examen denn wirklich und rechnen die den Schwerpunkt wohl raus?
Ich finde die Prüfungen sind sowieso nicht wirklich fair, weil die Voraussetzungen nicht für alle gleich sind. Das beginnt schon beim Prüfungsort und findet seinen Höhepunkt in der mündlichen Prüfung, die wie ich meine sehr prüferabhängig ausfallen kann.
Ich denke daher ist es auch nicht gesagt, dass jemand mit VB ein besserer Richter wäre als einer mit 6,5P.
Die Befähigung zum Richteramt haben nunmal alle.
Bald geht die Pensionierungswelle los und dann werden sie wohl oder übel senken müssen...
Ich finde die Prüfungen sind sowieso nicht wirklich fair, weil die Voraussetzungen nicht für alle gleich sind. Das beginnt schon beim Prüfungsort und findet seinen Höhepunkt in der mündlichen Prüfung, die wie ich meine sehr prüferabhängig ausfallen kann.
Ich denke daher ist es auch nicht gesagt, dass jemand mit VB ein besserer Richter wäre als einer mit 6,5P.
Die Befähigung zum Richteramt haben nunmal alle.
Bald geht die Pensionierungswelle los und dann werden sie wohl oder übel senken müssen...
28.07.2018, 22:27
(28.07.2018, 20:03)Gast4 schrieb: Wie wichtig ist das erste Examen denn wirklich und rechnen die den Schwerpunkt wohl raus?
Ich finde die Prüfungen sind sowieso nicht wirklich fair, weil die Voraussetzungen nicht für alle gleich sind. Das beginnt schon beim Prüfungsort und findet seinen Höhepunkt in der mündlichen Prüfung, die wie ich meine sehr prüferabhängig ausfallen kann.
Ich denke daher ist es auch nicht gesagt, dass jemand mit VB ein besserer Richter wäre als einer mit 6,5P.
Die Befähigung zum Richteramt haben nunmal alle.
Bald geht die Pensionierungswelle los und dann werden sie wohl oder übel senken müssen...
Der Staat darf den Schwerpunkt nicht rausrechnen :s
29.07.2018, 07:42
@BernddasBrot: Ich könnte mir sehr gut vorstellen, dass es bei dir vor allem mit an deiner Anwaltstätigkeit liegt, denn von den Noten passt das eigentlich. Ich habe schon oft gehört, dass die Justiz in mehreren Bundesländern eine vorherige Anwaltstätigkeit nicht begrüßt und man lieber Leute nimmt, die sich direkt nach dem 2. Examen bewerben. Quasi das Kriterium: Identifikation mit der Justiz. Bei Anwälten sehen sie da oft die Sorge, dass die zu festgefahren sind und jetzt nur in die Justiz wollen, weils halt ÖD ist und/oder es als Anwalt nicht so läuft wie erhofft (jetzt mal überspitzt gesagt). Das ist bei einigen (natürlich wahrscheinlich auch ungerechterwrise) ein KO-Kriterium. Mir ist selbst ein Vizepräsident bekannt, der das vorherige Anwaltstätigkeit und dann Wechsel in die Justiz nicht positiv auffasst und eher notenmässig schlechtere bevorzugt, wenn sie direkt nach dem Examen sich bewerben und damit zum Ausdruck bringen „das ist DER Job den ich will und nur den kann ich mir vorstellen“.
29.07.2018, 09:52
(28.07.2018, 22:27)Gast schrieb:(28.07.2018, 20:03)Gast4 schrieb: Wie wichtig ist das erste Examen denn wirklich und rechnen die den Schwerpunkt wohl raus?
Ich finde die Prüfungen sind sowieso nicht wirklich fair, weil die Voraussetzungen nicht für alle gleich sind. Das beginnt schon beim Prüfungsort und findet seinen Höhepunkt in der mündlichen Prüfung, die wie ich meine sehr prüferabhängig ausfallen kann.
Ich denke daher ist es auch nicht gesagt, dass jemand mit VB ein besserer Richter wäre als einer mit 6,5P.
Die Befähigung zum Richteramt haben nunmal alle.
Bald geht die Pensionierungswelle los und dann werden sie wohl oder übel senken müssen...
Der Staat darf den Schwerpunkt nicht rausrechnen :s
Offiziell nicht, aber wenn die sogar Leute aussortieren, weil sie mal Anwalt waren....
29.07.2018, 10:29
Naja, es gibt halt Kriterien die sie „abprüfen“ und dazu gehört halt auch möglichst einschlägig gezeigt zu haben, dass man in die Justiz - und nur dahin - will (möglichst auch Refstation in der Justiz, aber bei deutlich passenden Examina ist selbst das egal). Ist dieses Kriterium „Identifikation mit der Justiz“ etc und klar, wenn wir unter uns reden, sehe ich es auch nicht als großes Ding an - die Justiz scheint aber dran zu knabbern, dass sie sich einerseits ja für DEN Toparbeitgeber hält zu dem jeder angeblich wollen würde, sie aber parallel die Angorderungne denken müssen, weil der Bedarf nicht gedeck wird. Leute die sich anderweitig vorher ausprobieren und erst dann die Justiz ins Auge fassen: da fühlt sich die Justiz halt etwas wie zweite Arbeitgeberwahl - und das nagt dann am Ego, weil man sich mehr einbildet und für toller hält, darum will man in mehreren Bundesländern bevorzugt Leute die dann nicht als „Notanker“ in die Justiz gehen, „weils halt ÖD ist“ (unkündbar, Pension später ganz nett etx) sondern es - angeblich - direkt schon wählen nach dem Examen weil es ihnen primär um die Tätigkeit als Richter/StA geht die sich von der des Anwalts ja doch entscheidet. ;-)