Angst_Hesse
29.12.2018, 13:26
[quote pid='19878' dateline='1546082460']
Jup, genau.
Aber die Frage, die sich stellt ist ja, ob die hessische Bezügestelle automatisch für jeden erstmal einen Zahlungsbescheid bis zum voraussichtlichen Termin der mündlichen Prüfung rausschickt oder ob die schon mehr wissen als wir.
Ich stelle mir das so vor, da ja der voraussichtliche Tag der mündlichen Prüfung bei jedem bekannt ist, dass der Einfachheit halber erstmal jeder den entsprechenden Zahlungsbescheid bis zu diesem Termin bekommt und wer dann letzten Endes im EVD landet, bekommt zusätzlich einen, bei dem die Zahlungen bis zum Tag der ursprünglich geplanten mündlichen Prüfung entsprechend angerechnet werden.
Hat da jemand Ahnung?
[/quote]
Ich wiederhole mich nochmal: nein, das Gerücht stimmt nicht. Aus der Bezügemitteilung lässt sich NICHTS herauslesen.
[/quote]
Das habe ich verstanden. Aber woher hast du die Information?
(29.12.2018, 12:57)Angst_Hesse schrieb: [ -> ][quote pid='19876' dateline='1546078795']
Durchfaller bekommen weiterhin volle Zahlung, eine Kürzung um bis zu 15 % ist für den EVD möglich (§ 11 RRefZulV).
Also mal nachrechnen.
Jup, genau.
Aber die Frage, die sich stellt ist ja, ob die hessische Bezügestelle automatisch für jeden erstmal einen Zahlungsbescheid bis zum voraussichtlichen Termin der mündlichen Prüfung rausschickt oder ob die schon mehr wissen als wir.
Ich stelle mir das so vor, da ja der voraussichtliche Tag der mündlichen Prüfung bei jedem bekannt ist, dass der Einfachheit halber erstmal jeder den entsprechenden Zahlungsbescheid bis zu diesem Termin bekommt und wer dann letzten Endes im EVD landet, bekommt zusätzlich einen, bei dem die Zahlungen bis zum Tag der ursprünglich geplanten mündlichen Prüfung entsprechend angerechnet werden.
Hat da jemand Ahnung?
[/quote]
Ich wiederhole mich nochmal: nein, das Gerücht stimmt nicht. Aus der Bezügemitteilung lässt sich NICHTS herauslesen.
[/quote]
Das habe ich verstanden. Aber woher hast du die Information?