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Normale Version: 0 Punkte Bewertung
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Guten Tag, 
es ist jetzt gerade wohl nicht zu ändern und eine Glaskugel hat auch niemand, aber vielleicht Erfahrung: 
Eine meiner Examensklausuren wurde von einem Korrektor mit 0 Punkten bewertet und ich kann es mir nicht erklären. Offensichtlich habe ich arg daneben gelegen. Dafür gab's vom anderen Korrektor zumindest noch einen Punkt. 
Bloß: was kann in einer Anwaltsklausur so sehr daneben gehen, dass es 0 Punkte gibt? Der Praxisteil war kurz, nach meiner Erinnerung aber vorhanden. 
Nach dem, was ich hier im Forum gelesen habe, war meine Lösung auch nicht vollkommen fernliegend
Ein wenig hoffe ich noch auf einen Fehler des Prüfungsamtes ...

Dazu mache ich mir noch massive Sorgen, was das in der mündlichen Prüfung bedeutet. Die Prüfer kennen die Noten und ich halte es für absolut lebensfern, dass daraus keine Vorurteile entstehen (da sich wohl auch die Prüfer fragen, was da vorgefallen ist). Hat da jemand (vielleicht mit Prüfererfahrung) eine Meinung zu?
Die Vergabe von 0 Punkten ist prüfungsrechtlich überaus problematisch. Der andere Korrektor hat einen möglichen Anfechtungsgrund mit seiner Bewertung gerettet.

Es gibt leider Korrektoren, die sich schlichtweg nicht beherrschen können und Kommentare absondern, a la: Wie konnte so jemand überhaupt das Erste Staatsexamen absolvieren. Schlechter Tag, Überheblichkeit oder Stress sind meistens die Gründe für solche Bemerkungen. Oder charakterliche Schwächen. Naja, gut für ein Widerspruch bzw. für die Prüfungsanfechtung.

Mach dir kein Kopf. Es wird höchstens eine Nachfrage geben und dann erklärst du halt, dass du dir das nicht ausmalen konntest, was da schief gelaufen ist.
0 Punkte werden überaus selten vergeben, weil sich meistens noch irgendetwas Brauchbares findet.
Allerdings gibt teilweise Bearbeitungen, die man auch beim besten Willen nur mit 1-3 Punkten bewerten kann, weil z.B. Problem- oder Sachverhaltsquetschen betrieben und so "am Fall vorbei geschrieben" wird, z.B. wenn man bei einer Kautelarklausur statt einer geforderten Vereinssatzung einen Gesellschaftsvertrag aufsetzt, oder auch weil man sich im materiellen Gutachten hoffnungslos verzettelt.
Auch das ganz weitgehende Auslassen von Problemschwerpunkten (wer nur 10 Seiten abgibt, kann schwer auf 10 Punkte hoffen) kann sehr schlechte Bewertungen nach sich ziehen.

Allerdings ist ein Griff daneben keine Katastrophe in der Mündlichen: Du wirst Dich wundern, wie viele Prüflinge auch mit passablen Vornotenschnitten eine oder auch zwei Ausreißerklausuren, und auch einmal eine mit nur einem Punkt, mitbringen. Das interessiert die Prüfer in aller Regel nicht. Man guckt - wenn überhaupt - auf den Vornotenschnitt insgesamt, auf das erste Examen und die Stationsnoten.

Viel Glück für die Mündliche.
Hi,

ich kann mich meinen Vorrednern nur anschließen. Null Punkte ist eine happige Bewertung. Du scheinst ja eine vollständige Klausur abgegeben zu haben, da finde ich es schon merkwürdig, wie man da nicht mind. 1-2 Punkte vergeben kann.
Wie dem auch sei, Kopf hoch. So was kann passieren. Ich würde auf jeden Fall nach der mündlichen Prüfung Einsicht nehmen, danach weißt du mehr....
Ich kann es mir nicht anders erklären, aber wenn ein Korrektor 0 Punkte vergibt, der kann nur böse Absichten haben. man kann 0 Punkte vergeben, wenn jemand gar nichts abgibt. Aber nicht wenn man teilweise was vergeben hat. Irgendeinen wert muss das geschriebene haben.
Ich hatte auch eine 1-Punkt-Klausur im 2. Examen, im Gesamtschnitt nachher 8,x. 
Im 1. Examen saß in meiner mündlichen Prüfung eine Person, die schriftlich schon bei 9,x war, eine Klausur aber mit lediglich einem Punkt benotet wurde. Die wurde dann darauf angesprochen, weil der Vorsitzende es etwas skurril fand. 

Dass eine Klausureinzelnote Einfluss in der mündlichen hat, bezweifle ich. Wenn du insgesamt die Punkte hast, dass du zur mündlichen Prüfung antreten darfst, interessiert die Einzelnote sicher keinen.
Hi, danke Euch. Ihr habt mir die Sorge da schon ein bisschen genommen. 

Zur Einsicht geh ich auf jeden Fall und schaus mir Mal an. Es lief insgesamt nicht so gut, also will/muss ich sowieso aus meinen Fehlern lernen
(12.01.2023, 15:15)Berichterstatterin schrieb: [ -> ]0 Punkte werden überaus selten vergeben, weil sich meistens noch irgendetwas Brauchbares findet.
Allerdings gibt teilweise Bearbeitungen, die man auch beim besten Willen nur mit 1-3 Punkten bewerten kann, weil z.B. Problem- oder Sachverhaltsquetschen betrieben und so "am Fall vorbei geschrieben" wird, z.B. wenn man bei einer Kautelarklausur statt einer geforderten Vereinssatzung einen Gesellschaftsvertrag aufsetzt, oder auch weil man sich im materiellen Gutachten hoffnungslos verzettelt.
Auch das ganz weitgehende Auslassen von Problemschwerpunkten (wer nur 10 Seiten abgibt, kann schwer auf 10 Punkte hoffen) kann sehr schlechte Bewertungen nach sich ziehen.

Allerdings ist ein Griff daneben keine Katastrophe in der Mündlichen: Du wirst Dich wundern, wie viele Prüflinge auch mit passablen Vornotenschnitten eine oder auch zwei Ausreißerklausuren, und auch einmal eine mit nur einem Punkt, mitbringen. Das interessiert die Prüfer in aller Regel nicht. Man guckt - wenn überhaupt - auf den Vornotenschnitt insgesamt, auf das erste Examen und die Stationsnoten.

Viel Glück für die Mündliche.

Wäre ein Gesellschaftsvertrag statt einer Vereinssatzung nicht eigentlich das perfekte Beispiel für null Punkte? Es wäre hart, aber das ist doch eine "völlig unbrauchbare Leistung" - selbst wenn Klauseln drin sind, die auch in einer Vereinssatzung Sinn ergeben würden.
(15.01.2023, 14:30)ndksv22 schrieb: [ -> ]
(12.01.2023, 15:15)Berichterstatterin schrieb: [ -> ]0 Punkte werden überaus selten vergeben, weil sich meistens noch irgendetwas Brauchbares findet.
Allerdings gibt teilweise Bearbeitungen, die man auch beim besten Willen nur mit 1-3 Punkten bewerten kann, weil z.B. Problem- oder Sachverhaltsquetschen betrieben und so "am Fall vorbei geschrieben" wird, z.B. wenn man bei einer Kautelarklausur statt einer geforderten Vereinssatzung einen Gesellschaftsvertrag aufsetzt, oder auch weil man sich im materiellen Gutachten hoffnungslos verzettelt.
Auch das ganz weitgehende Auslassen von Problemschwerpunkten (wer nur 10 Seiten abgibt, kann schwer auf 10 Punkte hoffen) kann sehr schlechte Bewertungen nach sich ziehen.

Allerdings ist ein Griff daneben keine Katastrophe in der Mündlichen: Du wirst Dich wundern, wie viele Prüflinge auch mit passablen Vornotenschnitten eine oder auch zwei Ausreißerklausuren, und auch einmal eine mit nur einem Punkt, mitbringen. Das interessiert die Prüfer in aller Regel nicht. Man guckt - wenn überhaupt - auf den Vornotenschnitt insgesamt, auf das erste Examen und die Stationsnoten.

Viel Glück für die Mündliche.

Wäre ein Gesellschaftsvertrag statt einer Vereinssatzung nicht eigentlich das perfekte Beispiel für null Punkte? Es wäre hart, aber das ist doch eine "völlig unbrauchbare Leistung" - selbst wenn Klauseln drin sind, die auch in einer Vereinssatzung Sinn ergeben würden.

Nicht zwingend: Ja, der praktische Teil ist dann "völlig unbrauchbar". Die meisten Klausuren enthalten aber verschiedene Bearbeitungsteile (und seien es nur Tenor, Tatbestand und Gründe im Urteil).
Dann können sich in einem Teil der Bearbeitung, z.B. im Gutachtenteil der Strafrechtsklausur oder im Tatbestand des Zivilurteils, noch genug gute Ansätze finden, dass man trotz Totalausfall in einem anderen Teil, z.B. gänzlich fehlender Anklageschrift oder weitgehend fehlender oder stark fehlerhafte Gründe, doch noch x Punkte vergeben kann.

Auch wenn es immer einzelfallabhänig ist, dürften danach 0 Punkte für einen ernsthaften Bearbeitungsversuch (damit meine ich keine Täuschung und nicht nur 5 Seiten abgegeben) sehr selten vorkommen. 1 bis 3 Punkte gibt es aber - wie die Statistiken und Veröffentlichungen belegen - nicht so selten. Und sei es, weil man einen Blackout hatte. Ein Ausrutscher ist also kein Beinbruch. Und in der Mündlichen lässt kaum eine Kommission die Leute im Mangelhaft "verhungern". Wer also mit knapp 4 bzw. um die 4 Punkten vorbenotet ist, hat alle Chancen am Ende als Volljurist rauszugehen.
Mich würde auch echt interessieren wie es zu diesen 0 Punkten kam. Bin bisher davon ausgegangen, dass 0 Punkte im Grunde nur für einen Täuschungsversuch vergeben wird oder wenn man nur 3 Seiten abgibt.

Ich habe in über 100 Klausuren in meinem Leben noch nie weniger als 2 Punkte geschrieben und da gab es auch ein paar absolute Totalausfälle. Hab im vor dem 1. Examen zB Staatshaftungsrecht/Europarecht auf Lücke gelernt und es kam eine reine Staatshaftungsrecht und Europarechts Klausur dran. Habe einfach einen wilden Fließtext geschrieben ohne einen Anspruch zu gehen und trotzdem noch irgendwie 2 Punkte darauf bekommen.
Generell bin ich davon ausgegangen, dass solange man die Klausur ernsthaft über 5 Std durchschreibt und etwas abgibt was mit Jura zu tun hat zumindest 2 Punkte bekommt, schlimmstenfalls vllt 1 Punkt.
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