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Ich musste noch nie eine Klausur mit 0 Punkten bewerten, auch 1 kommt extrem selten vor. Selbst sehr schlechte Klausuren, von denen es leider nicht wenige gibt, landen meist bei 3 Punkten, eben weil doch in der umfangreichen Bearbeitung irgendwo meist richtige Ausführungen sind. Ich halte auch nichts davon, bei nicht bestandenen Klausuren einen "Sicherheitsabschlag" vorzunehmen im Sinne von "knapp darunter ist besonders enttäuschend, und am Ende kommt dann der Widerspruch - also lieber gleich 2 statt 3" - das hört man manchmal, ist aber rechtswidrig.

Trotz alledem kann ich mir vorstellen, dass auch eine vollständig bearbeitete Klausur völlig unbrauchbar ist, nämlich wenn zu formalen und inhaltlichen Fehlern noch viele Widersprüche hinzukommen. Dann würde ich auch für richtige Passagen keine Punkte geben, wenn es anderenorts genau umgekehrt steht, weil man nicht ja und nein sagen und den Prüfer raussuchen lassen kann, was richtig ist.

Was kam denn bei der Einsicht raus? Das wäre jetzt schon mal interessant.
Leider war die Einsicht noch nicht.

Sobald ich Bescheid weiß, gebe ich Rückmeldung
(03.02.2023, 08:08)Praktiker schrieb: [ -> ]Ich musste noch nie eine Klausur mit 0 Punkten bewerten, auch 1 kommt extrem selten vor. Selbst sehr schlechte Klausuren, von denen es leider nicht wenige gibt, landen meist bei 3 Punkten, eben weil doch in der umfangreichen Bearbeitung irgendwo meist richtige Ausführungen sind. Ich halte auch nichts davon, bei nicht bestandenen Klausuren einen "Sicherheitsabschlag" vorzunehmen im Sinne von "knapp darunter ist besonders enttäuschend, und am Ende kommt dann der Widerspruch - also lieber gleich 2 statt 3" - das hört man manchmal, ist aber rechtswidrig.

Trotz alledem kann ich mir vorstellen, dass auch eine vollständig bearbeitete Klausur völlig unbrauchbar ist, nämlich wenn zu formalen und inhaltlichen Fehlern noch viele Widersprüche hinzukommen. Dann würde ich auch für richtige Passagen keine Punkte geben, wenn es anderenorts genau umgekehrt steht, weil man nicht ja und nein sagen und den Prüfer raussuchen lassen kann, was richtig ist.

Was kam denn bei der Einsicht raus? Das wäre jetzt schon mal interessant.

Dir und allen anderen vielen Dank für die Einschätzung.
Laut Votum war gar nichts richtig (wobei es in sich widersprüchlich ist, da das Mandantenbegehren wohl in Ordnung war). Allerdings sind teilweise in der Bearbeitung Haken als richtig gesetzt (ich weiß natürlich nicht von welchem Korrektor)
(03.02.2023, 10:34)unzufriedenerRef schrieb: [ -> ]Leider war die Einsicht noch nicht.

Sobald ich Bescheid weiß, gebe ich Rückmeldung


Hat sich mit deiner Rückmeldung schon überschritten
Was war eig das Thema der Klausur? Und was genau wurde bemängelt?
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