30.06.2022, 19:37
Widerspruch einlegen, aber keine Hoffnungen haben. Schmettern die zumeist ab.
Auf das Lernen konzentrieren. Analysiere deine Fehler. Oftmals sind es Lücken im materiellen Recht.
Schreibe so viele Klausuren wie möglich. Skizzenhafte Lösung von Klausuren bringt sehr viel. 1 1 1/2 bis 2 Stunden nur für die Skizze geben. Mehr nicht. 3 Monate sind zu knapp und unrealistisch bei der Stofffülle. Bis 2015 hätte das noch gereicht. Danach nicht mehr.
Auf das Lernen konzentrieren. Analysiere deine Fehler. Oftmals sind es Lücken im materiellen Recht.
Schreibe so viele Klausuren wie möglich. Skizzenhafte Lösung von Klausuren bringt sehr viel. 1 1 1/2 bis 2 Stunden nur für die Skizze geben. Mehr nicht. 3 Monate sind zu knapp und unrealistisch bei der Stofffülle. Bis 2015 hätte das noch gereicht. Danach nicht mehr.
30.06.2022, 20:09
Danke für die vielen Anregungen !
Einsicht habe ich gestern genommen. Hauptprobleme waren laut den Gutachten in jedem Fall neben Lücken im materiellen Recht die durchweg fehlende Substanz in der Begründung der Schwerpunkte der Klausur (Klassiker halt: Nicht genug eindringtiefe usw.) Aber daneben auch teilweise dämliche Flüchtigkeitsfehler, welche eine Arbeit dann auch schnell runterziehen können.
Widerspruch ist dennoch eingelegt, die Begründung übernimmt dann ein Anwalt, da zumindest nach meiner Ansicht, bei 2 Klausuren eine Möglichkeit einer Anhebung besteht.
Versuch ist es Wert.
Gruß
Einsicht habe ich gestern genommen. Hauptprobleme waren laut den Gutachten in jedem Fall neben Lücken im materiellen Recht die durchweg fehlende Substanz in der Begründung der Schwerpunkte der Klausur (Klassiker halt: Nicht genug eindringtiefe usw.) Aber daneben auch teilweise dämliche Flüchtigkeitsfehler, welche eine Arbeit dann auch schnell runterziehen können.
Widerspruch ist dennoch eingelegt, die Begründung übernimmt dann ein Anwalt, da zumindest nach meiner Ansicht, bei 2 Klausuren eine Möglichkeit einer Anhebung besteht.
Versuch ist es Wert.
Gruß
01.07.2022, 13:24
(30.06.2022, 20:09)Gast schrieb: Danke für die vielen Anregungen !
Einsicht habe ich gestern genommen. Hauptprobleme waren laut den Gutachten in jedem Fall neben Lücken im materiellen Recht die durchweg fehlende Substanz in der Begründung der Schwerpunkte der Klausur (Klassiker halt: Nicht genug eindringtiefe usw.) Aber daneben auch teilweise dämliche Flüchtigkeitsfehler, welche eine Arbeit dann auch schnell runterziehen können.
Widerspruch ist dennoch eingelegt, die Begründung übernimmt dann ein Anwalt, da zumindest nach meiner Ansicht, bei 2 Klausuren eine Möglichkeit einer Anhebung besteht.
Versuch ist es Wert.
Gruß
Könntest Du etwas mehr dazu schreiben "fehlende Substanz in der Begründung"? Was heißt das? Hast Du da einfach Sachen behauptet, keine Argumente aus dem SV herangezogen? Ich kann diese "Eindringtiefe" nicht wirklich fassen...
Sonst liebe Grüße an Dich, Du schaffst das jetzt!
01.07.2022, 14:12
Eindringtiefe heißt du musst - laut Musterlösung oder Korrektor - an dem Punkt mehr/viele pro und contra Argumente bringen wieso Sachverhaltsaspekt x nun unter Tatbestandsmerkmal y subsumierbar ist.
01.07.2022, 21:12
1. Würde dir persönlich empfehlen nicht zu viel Energie in den Widerspruch zu stecken. Konzentriere dich auf deinen Zweitversuch, den willst und wirst du schaffen, aber das benötigt auch deine volle Aufmerksamkeit!
2. Stell deine komplette Lernstrategie um, die bisherige hat offenbar nicht zum Ziel geführt. Wenn dir materiell viel fehlt, lerne vor allem die Basics. Es fehlt dann meist nicht am hundertsten Argument für ein abgedrehtes Problem, sondern an den Basics der ersten Semester. Hier denkt man leider allzu oft, man kann den Babykram sowieso und kann das vernachlässigen, nein genau an den Basics scheitert es meist.
3. Lese dir mal die Gesetzesnormen (BGB, StGB et) durch und denke sie durch. So lächerlich es klingt, die meisten haben das noch nie gemacht. Oft ergibt sich dadurch schon eine gewisse Struktur und man entdeckt, dass man gar nicht so viel auswendig lernen muss, weil es sowieso schon im Gesetz steht.
4. Schreibe Klausuren unter Prüfungsbedingungen, schau dir die Korrekturen intensiv an und versuche jeweils zu analysieren was falsch lief. Such dir jemanden mit Klausuren im guten Notenbereich und lese mal diese Klausur durch, am besten analysiere und vergleiche diese ganz genau. Hierbei empfehle ich gut gelöste Klausuren von guten Kommilitonen und nicht die oft völlig utopisch überladene Lösungsskizze. Schreib dir pro Klausur 3 Sachen auf, die du auf jeden Fall beim der nächsten Klausur (falls relevant) beachtest.
5. Glaube an dich und deinen Erfolg! Du wirst das beim erneuten Versuch schaffen!
Viel Erfolg!
2. Stell deine komplette Lernstrategie um, die bisherige hat offenbar nicht zum Ziel geführt. Wenn dir materiell viel fehlt, lerne vor allem die Basics. Es fehlt dann meist nicht am hundertsten Argument für ein abgedrehtes Problem, sondern an den Basics der ersten Semester. Hier denkt man leider allzu oft, man kann den Babykram sowieso und kann das vernachlässigen, nein genau an den Basics scheitert es meist.
3. Lese dir mal die Gesetzesnormen (BGB, StGB et) durch und denke sie durch. So lächerlich es klingt, die meisten haben das noch nie gemacht. Oft ergibt sich dadurch schon eine gewisse Struktur und man entdeckt, dass man gar nicht so viel auswendig lernen muss, weil es sowieso schon im Gesetz steht.
4. Schreibe Klausuren unter Prüfungsbedingungen, schau dir die Korrekturen intensiv an und versuche jeweils zu analysieren was falsch lief. Such dir jemanden mit Klausuren im guten Notenbereich und lese mal diese Klausur durch, am besten analysiere und vergleiche diese ganz genau. Hierbei empfehle ich gut gelöste Klausuren von guten Kommilitonen und nicht die oft völlig utopisch überladene Lösungsskizze. Schreib dir pro Klausur 3 Sachen auf, die du auf jeden Fall beim der nächsten Klausur (falls relevant) beachtest.
5. Glaube an dich und deinen Erfolg! Du wirst das beim erneuten Versuch schaffen!
Viel Erfolg!
02.07.2022, 19:10
Ich war in exakt der selben Situation wie du. Hatte 2 Klausuren bestanden und mir hat nur ein punkt gefehlt. Noch dazu war die Punkteverteilung richtig fieß (6 x 3 Punkte, 1 x 4 und 1 x 9 Punkte).
Ich habe auch Einsicht genommen und hab mir die Klausuren zuschicken lassen. Bei 2 von den 3-Punkte Klausuren war ich der Ansicht, dass die schon unglaublich hart korrigiert waren.
Nach langem überlegen habe ich keinen Widerspruch eingelegt.
Ich hab den EVD durchgezogen und dann nach den 3 Monaten nochmal geschrieben. Im Endeffekt bereue ich es nicht. Nach der mündlichen bin ich jetzt mit 7 Punkten raus (die Klausuren hatte ich dieses mal alle bestanden und ein mal waren auch 10 Punkte dabei).
Generell rate ich dir, dass du dich lieber auf den zweitversuch vorbereiten solltest. Wie meine Vorredner schon sagten, die wenigsten Widersprüche haben Erfolg. Mir war das zu viel Aufwand um hinterher ein nur knapp bestandenes Examen zu haben. Da habe ich lieber die 3 Monate nochmal richtig gelernt. Es ist im Grunde ein Verbesserungsversuch und man zahlt dafür kein Geld
Egal was du machst, lasse dich nicht unterkriegen. Auch wenn man mal nicht im ersten Anlauf bestanden hat ist noch alles drin
Ich habe auch Einsicht genommen und hab mir die Klausuren zuschicken lassen. Bei 2 von den 3-Punkte Klausuren war ich der Ansicht, dass die schon unglaublich hart korrigiert waren.
Nach langem überlegen habe ich keinen Widerspruch eingelegt.
Ich hab den EVD durchgezogen und dann nach den 3 Monaten nochmal geschrieben. Im Endeffekt bereue ich es nicht. Nach der mündlichen bin ich jetzt mit 7 Punkten raus (die Klausuren hatte ich dieses mal alle bestanden und ein mal waren auch 10 Punkte dabei).
Generell rate ich dir, dass du dich lieber auf den zweitversuch vorbereiten solltest. Wie meine Vorredner schon sagten, die wenigsten Widersprüche haben Erfolg. Mir war das zu viel Aufwand um hinterher ein nur knapp bestandenes Examen zu haben. Da habe ich lieber die 3 Monate nochmal richtig gelernt. Es ist im Grunde ein Verbesserungsversuch und man zahlt dafür kein Geld
Egal was du machst, lasse dich nicht unterkriegen. Auch wenn man mal nicht im ersten Anlauf bestanden hat ist noch alles drin
02.07.2022, 21:50
Wirklich besten Dank für den Zuspruch!
Macht Mut zu hören, dass andere auch schon in der Situation waren.
Auf den Widerspruch verschwende ich auch nicht zu viel Energie. Lediglich das Schreiben um die Frist zu wahren habe ich selbst eingelegt, den Rest übernimmt dann ein Rechtsanwalt. Dafür habe ich zum Glück eine Rechtsschutzversicherung.
Im zweiten Versuch wird es dann auch klappen, zumal ich ja jetzt auch weiß, wo die Fehler lagen.
Gruß
Macht Mut zu hören, dass andere auch schon in der Situation waren.
Auf den Widerspruch verschwende ich auch nicht zu viel Energie. Lediglich das Schreiben um die Frist zu wahren habe ich selbst eingelegt, den Rest übernimmt dann ein Rechtsanwalt. Dafür habe ich zum Glück eine Rechtsschutzversicherung.
Im zweiten Versuch wird es dann auch klappen, zumal ich ja jetzt auch weiß, wo die Fehler lagen.
Gruß
03.07.2022, 11:48
Kann man durch einen Widerspruch auch runterkorrigiert werden?
17.09.2022, 03:45
Gibt es Neuigkeiten in deinem Fall zum Widerspruch?
Befinde mich gerade in einer ähnlichen Situation, habe nur 3 Klausuren bestanden, dabei habe ich so eine merkwürdige Benotung bekommen, dass ich 2x2, 1x3 und 1x1 bekommen habe, den Rest aber mit 3.75 im Durchschnitt, also reicht für die mündliche nicht.
Jetzt ist die Überlegung, ob ich einen Widerspruch einlege und wieviel Energie da reinstecke um einen Abschluss zu erstreben und dann nochmal zu schreiben (Verbesserungsversuch)
Befinde mich gerade in einer ähnlichen Situation, habe nur 3 Klausuren bestanden, dabei habe ich so eine merkwürdige Benotung bekommen, dass ich 2x2, 1x3 und 1x1 bekommen habe, den Rest aber mit 3.75 im Durchschnitt, also reicht für die mündliche nicht.
Jetzt ist die Überlegung, ob ich einen Widerspruch einlege und wieviel Energie da reinstecke um einen Abschluss zu erstreben und dann nochmal zu schreiben (Verbesserungsversuch)
17.09.2022, 10:40
(17.09.2022, 03:45)Tikoko schrieb: Gibt es Neuigkeiten in deinem Fall zum Widerspruch?
Befinde mich gerade in einer ähnlichen Situation, habe nur 3 Klausuren bestanden, dabei habe ich so eine merkwürdige Benotung bekommen, dass ich 2x2, 1x3 und 1x1 bekommen habe, den Rest aber mit 3.75 im Durchschnitt, also reicht für die mündliche nicht.
Jetzt ist die Überlegung, ob ich einen Widerspruch einlege und wieviel Energie da reinstecke um einen Abschluss zu erstreben und dann nochmal zu schreiben (Verbesserungsversuch)
Es sind sich in dem Thread hier alle einer Meinung, dass der Widerspruch an sich keine allzu große Aussicht auf Erfolg bietet und darüberhinaus keineswegs viel Energie in einen solchen reingesteckt werden sollte. Selbst wenn er durch kommt, schreibst du lieber neu, da sich in den drei Monaten viel ändern kann und du, gerade wenn es knapp war, sehr gute Chancen hast zu bestehen.