28.06.2022, 17:36
Hallo Zusammen,
wie es der Titel schon sagt habe ich insgesamt 3,75 Punkte als Schnitt in den Examensklausuren. Jedoch anstatt 3 nur 2 Klausuren bestanden... was dann letztendlich zum Nichtbestehen geführt hat. Es war mein erster regulärer Versuch.
5 davon sind mit 3 Punkten bewertet wurden. Was würdet ihr an meiner Stelle machen ? (Außer natürlich auf die Wiederholung vorbereiten) Pauschal gegen alle 5 Widerspruch einlegen und hoffen das eine auf 4 Punkte kommt ? Ohne Anwalt halten sich die Kosten da ja in Grenzen.
Es wäre dann natürlich kein berauschendes Examen aber immerhin ein Abschluss.
Gruß
wie es der Titel schon sagt habe ich insgesamt 3,75 Punkte als Schnitt in den Examensklausuren. Jedoch anstatt 3 nur 2 Klausuren bestanden... was dann letztendlich zum Nichtbestehen geführt hat. Es war mein erster regulärer Versuch.
5 davon sind mit 3 Punkten bewertet wurden. Was würdet ihr an meiner Stelle machen ? (Außer natürlich auf die Wiederholung vorbereiten) Pauschal gegen alle 5 Widerspruch einlegen und hoffen das eine auf 4 Punkte kommt ? Ohne Anwalt halten sich die Kosten da ja in Grenzen.
Es wäre dann natürlich kein berauschendes Examen aber immerhin ein Abschluss.
Gruß
28.06.2022, 17:39
Das kommt drauf an, ob du auch bei Bestehen nochmal schreiben darfst. Das ist abhänging vom Freischuss und Bundesland.
Ich würde erstmal Klausureinsicht nehmen und schauen, ob du offensichtliche Korrekturmängel findest.
Good Luck!
Ich würde erstmal Klausureinsicht nehmen und schauen, ob du offensichtliche Korrekturmängel findest.
Good Luck!
28.06.2022, 17:46
(28.06.2022, 17:39)Gast schrieb: Das kommt drauf an, ob du auch bei Bestehen nochmal schreiben darfst. Das ist abhänging vom Freischuss und Bundesland.Also die Frage war auf das 2 Examen bezogen.. In NRW muss man ja mindestens 3 von den 8 bestehen um zur mündlichen zugelassen zu werden.
Ich würde erstmal Klausureinsicht nehmen und schauen, ob du offensichtliche Korrekturmängel findest.
Good Luck!
Akteneinsicht werde ich morgen nehmen. Die Frage ist nur, ob ein Widerspruchsverfahren Sinn macht. Es fehlt halt nur 1 Punkt...
28.06.2022, 18:35
(28.06.2022, 17:46)Gast schrieb:(28.06.2022, 17:39)Gast schrieb: Das kommt drauf an, ob du auch bei Bestehen nochmal schreiben darfst. Das ist abhänging vom Freischuss und Bundesland.Also die Frage war auf das 2 Examen bezogen.. In NRW muss man ja mindestens 3 von den 8 bestehen um zur mündlichen zugelassen zu werden.
Ich würde erstmal Klausureinsicht nehmen und schauen, ob du offensichtliche Korrekturmängel findest.
Good Luck!
Akteneinsicht werde ich morgen nehmen. Die Frage ist nur, ob ein Widerspruchsverfahren Sinn macht. Es fehlt halt nur 1 Punkt...
Ob das Sinn macht, wirst du eigentlich auch erst nach der Einsichtnahme beurteilen können. Irgendwie muss der Widerspruch ja auch begründet werden.
28.06.2022, 20:40
Vom Widerspruch abgesehen (kann man natürlich versuchen): Du hast bei so vielen Klausuren unter dem Strich ein grundsätzliches Problem. Du müsstest Dir jemanden suchen, der mit Dir zusammen klärt, woran es liegt und was man tun muss. Mit etwas mehr Lernen ins Blaue hinein wird das nicht wesentlich besser werden.
28.06.2022, 21:21
(28.06.2022, 20:40)Praktiker schrieb: Vom Widerspruch abgesehen (kann man natürlich versuchen): Du hast bei so vielen Klausuren unter dem Strich ein grundsätzliches Problem. Du müsstest Dir jemanden suchen, der mit Dir zusammen klärt, woran es liegt und was man tun muss. Mit etwas mehr Lernen ins Blaue hinein wird das nicht wesentlich besser werden.Etwas mehr Lernen ins Blaue hinein war auch nicht der Plan. Dafür nehm ich ja morgen auch Einsicht um die Fehler dann besser bestimmen zu können.
Mir ging es halt allgemein um die Frage ob ein Widerspruch generell sinnvoll wäre, da ja nur 1 Punkt fehlt.
29.06.2022, 00:42
Würde ich auf jeden fall machen, aber am besten mit einem Anwalt! Gerade im 2. geht das oft positiv aus. Mach es!
29.06.2022, 06:54
(29.06.2022, 00:42)GastNrw672 schrieb: Würde ich auf jeden fall machen, aber am besten mit einem Anwalt! Gerade im 2. geht das oft positiv aus. Mach es!
Was ist "oft"? Wie gesagt, probieren schadet nicht, aber all zu große Hoffnungen würde ich mir nicht machen. Wenn man "nicht bestanden" gibt, hat man sich das sehr gut überlegt und sagt nicht im Überdenkungsverfahren "Ah ne, doch bestanden".
29.06.2022, 09:42
Auf jeden Widerspruch!
Am besten mit einem kompetenten Anwalt. Der sollte aber nicht aggressiv gegen die Korrentoren haten, weil die sich den Widerspruch ansehen. Deshalb sollte man lieber so argumentieren, dass die einem wohlwollend entgegenkommen. Also nicht ,,der Korrektor ist scheiße" etc.
Einer aus dem 1. Examen ist ggn seine Klausuren vorgegangen und hat dadurch bestanden. Sicher dir den Abschluss. Scheiß auf das niedrigen Punkte. Volljurist werden und Ende.
Am besten mit einem kompetenten Anwalt. Der sollte aber nicht aggressiv gegen die Korrentoren haten, weil die sich den Widerspruch ansehen. Deshalb sollte man lieber so argumentieren, dass die einem wohlwollend entgegenkommen. Also nicht ,,der Korrektor ist scheiße" etc.
Einer aus dem 1. Examen ist ggn seine Klausuren vorgegangen und hat dadurch bestanden. Sicher dir den Abschluss. Scheiß auf das niedrigen Punkte. Volljurist werden und Ende.
29.06.2022, 09:43
(29.06.2022, 06:54)Praktiker schrieb:(29.06.2022, 00:42)GastNrw672 schrieb: Würde ich auf jeden fall machen, aber am besten mit einem Anwalt! Gerade im 2. geht das oft positiv aus. Mach es!
Was ist "oft"? Wie gesagt, probieren schadet nicht, aber all zu große Hoffnungen würde ich mir nicht machen. Wenn man "nicht bestanden" gibt, hat man sich das sehr gut überlegt und sagt nicht im Überdenkungsverfahren "Ah ne, doch bestanden".
Also Kaiser meinte in seinem Seminar, dass ca 10% Erfolg haben (die machen ja Prüfungsrecht). Ob das nun viel oder wenig ist muss jeder selber einschätzen.