28.03.2024, 10:39
(27.03.2024, 23:28)refaref22 schrieb:(27.03.2024, 16:15)Pontifex Maximus schrieb:(27.03.2024, 15:53)refaref22 schrieb:(27.03.2024, 12:37)Pontifex Maximus schrieb: Als Prüfer habe ich es persönlich noch nie erlebt (ohne behaupten zu wollen, dass es das nicht gibt), dass Mitprüfer keine Ahnung gehabt oder irgendwas grob falsches geprüft/gesagt hätten. Gerade im Gegenteil, alle Prüfungen, an denen ich bisher beteiligt waren, sind sehr fair und punktemäßig im zu Gunsten der Kandidaten abgelaufen.
Man muss allerdings mal deutlich sagen, dass nicht wenige Kandidaten sich und ihre Leistungen völlig überschätzen. Das gilt nicht nur für die Erwartungen an das Ergebnis der Prüfung (zuletzt zB erlebt: mit 6,6 vorbenotet und strebte ein VB an), sondern noch mehr für das, was inhaltlich gesagt wird.
Und warum soll jemand mit dieser Vornote kein VB erreichen können? Schriftliche und mündliche Prüfung sollen am Ende zusammengerechnet werden, oder nicht? Deine Annahme unterstreicht m.E. einen klassischen Kritikpunkt: Eine Benotung nach dem subjektiven Eindruck von der "Persönlichkeit" und wo sie "hingehört". Ich habe davon übrigens sehr profitiert und konnte mich dank Vorschussloorbeeren quasi zurücklehnen.
Natürlich kann man auch mit solchen Vornoten ein VB erzielen. Man sollte aber auch ehrlich zu sich selbst sein. Die Wahrscheinlichkeit, dass man mit 6,6 Punkten im Schnitt aus sechs bzw. acht Klausuren vielleicht kein VB-Jurist ist, ist nunmal deutlich höher, als dass man sich völlig unter Wert verkauft hat (was natürlich trotzdem vorkommen kann).
Das stimmt. Diese Selbstwahrnehmung könnte vielleicht auch daran liegen: Eventuell unterschätzt man andersherum, wie verdammt gut beispielsweise 'gute' Klausuren sind, weil es eben nicht so viele Punkte Unterschied sind (auf der Skala). Quasi schon fehlerlos. Und zur Punkteskala muss man nichts sagen (..), aber eventuell verkennt man dann auch oft, dass 7 von 18 eben nicht = 'schlecht' sind.
Oder man meint Selbstbewusstsein kommt gut an..wie auch immer. Kann deinen Punkt nachvollziehen!
Da hast Du Recht. Man kann im Einzelfall immer darüber streiten, ob eine Klausur jetzt sechs oder acht Punkte wert sind. Ob es sechs oder 14 sind, erkennt man allerdings sofort. Und das gilt natürlich genauso für die mündliche Prüfung.
Man darf dabei auch nie vergessen, dass man natürlich im Ergebnis das etwas richtiges schreiben oder antworten kann. Es geht aber - und das vergessen bzw. unterschätzen viele Kandidaten leider völlig - ganz regelmäßig nicht darum, ob das Ergebnis stimmt oder nicht, sondern wie der Weg dort hin ist.
28.03.2024, 16:39
Naja also diese Vornotenorientiertheit sehe ich schon auch sehr kritisch. Das sieht man ja allein an den Notenverbesserern. Die waren ein halbes Jahr vorher keine schlechteren Juristen aber die Prüfer in der Mündlichen benoten nach meinem Empfinden ganz anders wenn da als Vornote 6/7 Punkte stehen oder wenn da 10/11 Punkte stehen.
Eine Kollegin wurde in der mündlichen Prüfung so dermaßen niedergemacht, dass ich mich in Grund und Boden geschämt habe. Mit welcher Arroganz manche Prüfer hier das bisschen Macht über andere ausleben, ist unheimlich.
Andere wiederum laufen strahlend mit 15 Punkten aus der Prüfung ganz einfach weil sie Glück mit ihrer Kommission hatten. Die mündliche Prüfung ist für mich leider der Gipfel der Ungerechtigkeit im Staatsexamen.
Eine Kollegin wurde in der mündlichen Prüfung so dermaßen niedergemacht, dass ich mich in Grund und Boden geschämt habe. Mit welcher Arroganz manche Prüfer hier das bisschen Macht über andere ausleben, ist unheimlich.
Andere wiederum laufen strahlend mit 15 Punkten aus der Prüfung ganz einfach weil sie Glück mit ihrer Kommission hatten. Die mündliche Prüfung ist für mich leider der Gipfel der Ungerechtigkeit im Staatsexamen.
28.03.2024, 18:08
ich für meinen Teil kann nur sagen, dass die mündlichen Prüfungen hart aber fair waren. Ja ich bin aus der nach dem 1. Examen schlechter raus als rein. Im Rückspiegel ohne die Emotion, die ich direkt danach hatte, muss ich heute sagen: völlig zu recht.
Meine Erfahrung ist, dass die Prüfer sehr wohl das abprüfen, wo sie richtig sattelfest sind. Und sie können die Prüflinge auch sehr gut einschätzen und so passte zumindest bei mir und meinen Kollegen, die Noten. Sicher kann man immer diskutieren, warum es an der einen Stelle nicht etwas besser hätte sein können (wie bei schriftlichen Prüfungen auch) aber das ist hinten raus dann kein richtiger Sprung in der Note
Meine Erfahrung ist, dass die Prüfer sehr wohl das abprüfen, wo sie richtig sattelfest sind. Und sie können die Prüflinge auch sehr gut einschätzen und so passte zumindest bei mir und meinen Kollegen, die Noten. Sicher kann man immer diskutieren, warum es an der einen Stelle nicht etwas besser hätte sein können (wie bei schriftlichen Prüfungen auch) aber das ist hinten raus dann kein richtiger Sprung in der Note
28.03.2024, 18:45
(28.03.2024, 16:39)Mindermeinung schrieb: Naja also diese Vornotenorientiertheit sehe ich schon auch sehr kritisch. Das sieht man ja allein an den Notenverbesserern. Die waren ein halbes Jahr vorher keine schlechteren Juristen aber die Prüfer in der Mündlichen benoten nach meinem Empfinden ganz anders wenn da als Vornote 6/7 Punkte stehen oder wenn da 10/11 Punkte stehen.
Eine Kollegin wurde in der mündlichen Prüfung so dermaßen niedergemacht, dass ich mich in Grund und Boden geschämt habe. Mit welcher Arroganz manche Prüfer hier das bisschen Macht über andere ausleben, ist unheimlich.
Andere wiederum laufen strahlend mit 15 Punkten aus der Prüfung ganz einfach weil sie Glück mit ihrer Kommission hatten. Die mündliche Prüfung ist für mich leider der Gipfel der Ungerechtigkeit im Staatsexamen.
Zu Punkt 1: Schlechtere Juristen vielleicht nicht, aber ggf. deutlich nervöser, weil sie eben mit anderer Vornote und noch ohne bereits bestandenes Examen in die mündliche rein sind. Ich kann mir schon vorstellen, dass viele im Verbesserungsversuch noch einmal besser abliefern, weil sie nur noch gewinnen können. Sicherlich stimmt aber was du sagst, dass sich an der Vornote orientiert wird.
Das Vornoten-Beispiel zeigt jedoch auch: Auch bei den Klausuren kann man Glück und Pech haben. Einmal bezüglich eigenen Stärken und Schwächen (bzw. auf Lücke gelernten Rechtsgebieten), aber insbesondere auch: liegt über einem auf dem Stapel eine super Klausur oder Grütze, hat der/die Prüfer:in einen guten Tag und gibt eben die 8 statt 6 Punkte oder oder. Klar gibt es dafür Zweitkorrektor:innen, aber im Mündlichen gibt es ja auch eine Kommission, die sich berät.
Niedermachen von Examenskandidat:innen geht natürlich gar nicht. Der Tag ist schon Stress genug.
Ich selbst hatte eine recht harte (aber faire) Kommission im ersten Examen, bei der - meiner etwas durch Adrenalin getrübten Erinnerung nach ;) - auch jemand runtergeprüft wurde und bei der von uns (5er Gruppe) zwei mit 8,X Vorbenotete nicht auf vb gehoben wurden. Im Zweiten hatte ich dafür eine eher wohlwollende Kommission. Für mich persönlich war die Mündliche in beiden Fällen ganz gut, weil ich jemand mit Ausreißern in den Klausuren war. So konnte noch einmal geprüft werden, dass es sich eben um Ausreißer gehandelt hat. (Wobei im ersten Examen bei wohlwollenderer Kommission vielleicht noch mehr drin gewesen wäre - aber das ist dann eben das Glück/Pech an der Geschichte)