19.12.2017, 15:49
also ich habe nun diese Gesetze und diesem Stand:
Schönfelder: Aufl. 170
Sartorius: Aufl. 117
Hippel: Aufl. 130
=> maßg. Zeitpunkt ist ja 15.12.
Die neueren Auflagen, zB 171., welche am 18.12.2017 erschienen ist (Beckshop), werde ich nicht mehr einfügen. Dieses Gesetz gilt nicht für uns.
Dh es gilt altes Recht, altes Kaufrecht und Werkvertragsrecht.
Ich wünsche euch wat
Schönfelder: Aufl. 170
Sartorius: Aufl. 117
Hippel: Aufl. 130
=> maßg. Zeitpunkt ist ja 15.12.
Die neueren Auflagen, zB 171., welche am 18.12.2017 erschienen ist (Beckshop), werde ich nicht mehr einfügen. Dieses Gesetz gilt nicht für uns.
Dh es gilt altes Recht, altes Kaufrecht und Werkvertragsrecht.
Ich wünsche euch wat
19.12.2017, 17:28
(13.12.2017, 20:22)NRW_Bot schrieb: habe meine erhalten, schreiben in Ddorf...
habe heute mein Köfferchen bekommen und der Palandt berücksichtigt nun die neuen §§ zum Kaufrecht und Werkvertragsrecht...
Der Schönfelder hat nur die Synopse.. laut Ladung gilt der Stand der Gesetze bis zum 15.12.2017, somit eigentlich auch altes Recht für uns.
Aus diesem Umstand würde ich mal schlussfolgern, dass Kaufrecht und Werkvertragsrecht vermutlich umgangen werden in diesem Durchgang. Verlassen kann man sich nicht darauf, aber es ist jetzt nicht unmöglich die Rechtsgebiete auszulassen.
02.01.2018, 14:51
Irgendwelche letzten heißen Tipps? :angel:
03.01.2018, 12:24
03.01.2018, 15:00
Nicht so tief, Rüdiger.
Bin mal gespannt, was morgen drankommt. Kaiser beschwört ja seit 2-3 Monaten eine StVG-Klausur. Das wäre allerdings auch wirklich keine Überraschung.
Bin mal gespannt, was morgen drankommt. Kaiser beschwört ja seit 2-3 Monaten eine StVG-Klausur. Das wäre allerdings auch wirklich keine Überraschung.
03.01.2018, 15:06
Zwangsvollstreckung, VSP, StVG und irgendwas mietrechtliches.
Auf die Reihenfolge will ich mich nicht festlegen.
Auf die Reihenfolge will ich mich nicht festlegen.
04.01.2018, 18:11
Heute lief 1 zu 1 dieses Urteil (NRW) Https://openjur.de/u/554649.html
Grüße gehen raus an den Mitprüfling irgendwo in NRW, der einen vollkommen irrelevanten (da offensichtlichen) Schreibfehler auf S. 2 des Sachverhalts gefunden hat und der uns allen 5 min. Schreibzeitverlängerung vom LJPA Düsseldorf gewährte. Du bist Examen! Wir brauchen mehr von dir!:heart:
Grüße gehen raus an den Mitprüfling irgendwo in NRW, der einen vollkommen irrelevanten (da offensichtlichen) Schreibfehler auf S. 2 des Sachverhalts gefunden hat und der uns allen 5 min. Schreibzeitverlängerung vom LJPA Düsseldorf gewährte. Du bist Examen! Wir brauchen mehr von dir!:heart:
04.01.2018, 20:40
In Hessen lief dasselbe. Hatte üble Zeitprobleme, hab zu viel gepalandet.
Hab mich sehr mit dem Widerspruch rumgeärgert und immer noch keine Ahnung, was das nun mit den Geschäftsführern sollte. War das wirklich nur wegen der Störereigenschaft?
Hab mich sehr mit dem Widerspruch rumgeärgert und immer noch keine Ahnung, was das nun mit den Geschäftsführern sollte. War das wirklich nur wegen der Störereigenschaft?
04.01.2018, 20:55
In Niedersachsen lief OLG Schleswig, Urteil vom 12.02.2016 – 17 U 66/15.
Zusammen mit einer Hilfswiderklage des beklagten Autohauses, die sich teilweise erledigt (übereinstimmende) hat und ansonsten hilfsweise vom Kläger anerkannt wurde. Ich lag leider mit der Lösung daneben :-/
Zusammen mit einer Hilfswiderklage des beklagten Autohauses, die sich teilweise erledigt (übereinstimmende) hat und ansonsten hilfsweise vom Kläger anerkannt wurde. Ich lag leider mit der Lösung daneben :-/
05.01.2018, 20:16
Heute wurde in NRW im Grunde das Urteil BGH VIII ZR 278/16 abgefragt
Wobei dies aus Sicht des RA der Klägerin zu beurteilen war
Für diesen Teil sollte auch ein Schreiben an das Gericht gefertigt werden sofern man zu dem Ergebnis kommt das die Klage Erfolg haben könnte
Ein Mandantenschreiben musste nicht gefertigt werden
Zudem gab es noch einen zweiten Teil den ich persönlich ziemlich bescheiden fand
Zusammenfassung heute:
M hatte einen Autounfall vor ein paar Monaten; die Schäden übernimmt die Versicherung der Gegenseite
Der Rechtsanwalt der M (also wir im vorherigen außergerichtlichen Verfahren) hat bei seiner Berechnung des Gegenstandwertes den wiederbeschaffungswert des Autos zu Grunde gelegt...
Die Versicherung der Gegenseite sagt aber, dass der gegenstandswert zu hoch angesetzt sei da von dem wiederbeschaffungswert der Restwert des Pkws abgezogen werden müsste....
Die Mandantin will nun die vollständige RAkosten also auf Grundlage des Wiederbeschaffungswertes
Für diesen Teil war Gott sei dank der praktische Teil erlassen...
Insgesamt war es heute eine recht voll gepackte Klausur...
Jetzt aber erst einmal ein schönes Wochenende
Wobei dies aus Sicht des RA der Klägerin zu beurteilen war
Für diesen Teil sollte auch ein Schreiben an das Gericht gefertigt werden sofern man zu dem Ergebnis kommt das die Klage Erfolg haben könnte
Ein Mandantenschreiben musste nicht gefertigt werden
Zudem gab es noch einen zweiten Teil den ich persönlich ziemlich bescheiden fand
Zusammenfassung heute:
M hatte einen Autounfall vor ein paar Monaten; die Schäden übernimmt die Versicherung der Gegenseite
Der Rechtsanwalt der M (also wir im vorherigen außergerichtlichen Verfahren) hat bei seiner Berechnung des Gegenstandwertes den wiederbeschaffungswert des Autos zu Grunde gelegt...
Die Versicherung der Gegenseite sagt aber, dass der gegenstandswert zu hoch angesetzt sei da von dem wiederbeschaffungswert der Restwert des Pkws abgezogen werden müsste....
Die Mandantin will nun die vollständige RAkosten also auf Grundlage des Wiederbeschaffungswertes
Für diesen Teil war Gott sei dank der praktische Teil erlassen...
Insgesamt war es heute eine recht voll gepackte Klausur...
Jetzt aber erst einmal ein schönes Wochenende