09.12.2023, 01:16
Hey, ich habe eine Frage zur Revisionsklausur im Strafrecht.
Ich kann mir bei den relativen Revisionsgründen nie die §§ merken (kann mir Zahlen schlecht merken), die zu prüfen sein könnten.
Welche Stellen im Kommentar und welche Normen findet ihr dabei am wichtigsten?
Wir dürfen bei uns Registerzeichen in die Kommentare einkleben, um die Stellen schneller zu finden.
Welche Stellen im Kommentar erachtet ihr da als besonders nützlich, wenn man während der Revisionsklausur die am häufigsten vorkommenden Gesetzesverletzungen prüfen soll?
Danke im Voraus. :)
Ich kann mir bei den relativen Revisionsgründen nie die §§ merken (kann mir Zahlen schlecht merken), die zu prüfen sein könnten.
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Welche Stellen im Kommentar erachtet ihr da als besonders nützlich, wenn man während der Revisionsklausur die am häufigsten vorkommenden Gesetzesverletzungen prüfen soll?
Danke im Voraus. :)
09.12.2023, 03:42
(09.12.2023, 01:16)TitorBW schrieb: Hey, ich habe eine Frage zur Revisionsklausur im Strafrecht.
Ich kann mir bei den relativen Revisionsgründen nie die §§ merken (kann mir Zahlen schlecht merken), die zu prüfen sein könnten.
Welche Stellen im Kommentar und welche Normen findet ihr dabei am wichtigsten?
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Danke im Voraus. :)
Die relativen Revisionsgründe, also § 337 StPO, knüpfen ja im Endeffekt an ein fehlerhaftes Zustandekommen des Urteils an. Insofern ist § 243 StPO immer ein guter Ausgangspunkt. Leg‘ also § 243 StPO neben das Protokoll und „hake“ in Gedanken quasi alles ab oder bei Abweichungen hast Du - vorbehaltlich Beweisbarkeit und Beruhens - den ersten relativen Revisionsgrund. Im Übrigen sind auch die §§ 258, 260, 268, 273 StPO recht fehleranfällig. Mit denen kannst Du gleichermaßen vorgehen.
Ich würde sagen, das sind ungefähr die Standard-Verstoßnormen. Weitere Verstöße sind häufig im Sachverhalt irgendwie angelegt, zB durch einen Hinweis des Verteidigers.
Oder wenn beispielsweise ein Dolmetscher im Spiel ist, lohnt sich auch immer ein Blick in die entsprechenden GVG-Vorschriften. Da fehlt dann regelmäßig die Vereidigung oder vor ein paar Monaten ging der Dolmetscher irrigerweise von einer Allgemeinen Beeidigung aus.
Viel Erfolg bei Deinen Klausuren :)
09.12.2023, 09:39
(09.12.2023, 03:42)Wunderkerze schrieb:(09.12.2023, 01:16)TitorBW schrieb: Hey, ich habe eine Frage zur Revisionsklausur im Strafrecht.
Ich kann mir bei den relativen Revisionsgründen nie die §§ merken (kann mir Zahlen schlecht merken), die zu prüfen sein könnten.
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Danke im Voraus. :)
Die relativen Revisionsgründe, also § 337 StPO, knüpfen ja im Endeffekt an ein fehlerhaftes Zustandekommen des Urteils an. Insofern ist § 243 StPO immer ein guter Ausgangspunkt. Leg‘ also § 243 StPO neben das Protokoll und „hake“ in Gedanken quasi alles ab oder bei Abweichungen hast Du - vorbehaltlich Beweisbarkeit und Beruhens - den ersten relativen Revisionsgrund. Im Übrigen sind auch die §§ 258, 260, 268, 273 StPO recht fehleranfällig. Mit denen kannst Du gleichermaßen vorgehen.
Ich würde sagen, das sind ungefähr die Standard-Verstoßnormen. Weitere Verstöße sind häufig im Sachverhalt irgendwie angelegt, zB durch einen Hinweis des Verteidigers.
Oder wenn beispielsweise ein Dolmetscher im Spiel ist, lohnt sich auch immer ein Blick in die entsprechenden GVG-Vorschriften. Da fehlt dann regelmäßig die Vereidigung oder vor ein paar Monaten ging der Dolmetscher irrigerweise von einer Allgemeinen Beeidigung aus.
Viel Erfolg bei Deinen Klausuren :)
Vielen lieben Dank :)
06.02.2024, 23:21
Schließe mich meinem Vorredner an, die wesentlichen Förmlichkeiten sind auch in Rn 5 oder 6 kommentiert, die kannst du ganz gut abarbeiten!
06.02.2024, 23:31
Ich empfehle dir den Russack zu bearbeiten. Er hat sein Buch so aufgebaut, wie die Revisionsklausur zu prüfen ist und hat die für die Klausur relevantesten relativen Revisionsgründe auf gut 90 Seiten zusammengefasst mit KLausurbeispielen. Zudem schau mal im Meyer-Goßner/Schmitt. Bei den jeweiligen Normen ist immer bei der letzten Randnummer was zur Revision, wenn die Norm als Revisionsgrund in Betracht kommt. Findest du bei der Norm nichts zur Revision, kannst du sie mit der Revision nicht angreifen ;)