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RE: Klausuren Januar 2017 - NRW - 13.08.2017

(13.08.2017, 12:19)Skandalschreiber2 schrieb:  Wie viele Klausuren hattest du wiederholt? Immer 8 Pkt ist ja eine beachtliche Leistung: Glückwunsch! :shy: Dann geht es bei dir darum, vom befr. aufs vb zu kommen mit der mündlichen (oder was ist deine anvisierte Wunschnote wenn ich fragen darf, denn du schreibst, dass der Wiederholungsversuch nicht so gut lief und dir darum die Selbständigkeit blieb: das klingt ja dann eher nach einem ausreichend, aber dann wäre das ja nun eine immense Steigerung schon schriftlich (bei wievielen wiedehrolten Klausuren?) immer 8 Pkt geschrieben zu haben)?

Ein Sprung um 2.5 Pkt durch die Mündliche ist natürlich nicht ohne: Nicht unmöglich und kommt (wenn auch eher selten) vor, aber da braucht es dann neben einer Topleistung an dem Tag wirklich auch eine gute Kommission - und darauf hast du ja keinen Einfluss. Da kann man nur Daumen drücken. Ein Bekannter ist auch eher der Typ für mündliche Prüfungen, konnte sich im 1. Examen deutlich verbessern, im zweiten Examen dann allerdings "nur" um 0,6 Punkte. Bei mir wurde damals auch gefragt, was wir anstreben - um mich dann genau um 0,02 Punkte vor der Note hängen zu lassen: danke auch. :@

Von dem was du schreibst würde ich an deiner Stelle auch November nehmen. Februar ist wirklich etwas sehr weit weg. Du scheinst das notwendige (Grundlagen-)Wissen zu haben (sonst wären die Klausuren nicht so gut gelaufen) - und welche Prüfer man kommt oder was für Fragen letztlich thematisch drankommen weiß man ja sowieso nicht.


0,02 vor der magischen 9er Grenze? Sorry, dass ich so dazwischen funke. Das wäre ja schon extrem arschig.


RE: Klausuren Januar 2017 - Skandalschreiber2 - 13.08.2017

Nein, nicht vor der 9-er Grenze. Es muss ja nicht immer gleich Prädikat sein :D Mit meinen Vorpunkten war das aber auch doch ein Stückchen zu weit weg. Trotzdem setzt man sich ja doch - ausgehend von seinen Vorpunkten - ein Ziel, was man gerne erreichen würde, weil auch andere Notenschwellen relevant sind.


RE: Klausuren Januar 2017 - Lieberum-Opfer - 13.08.2017

Geschrieben habe ich 6 Klausuren und 4 davon mit 8P. Strafrecht lief leider nicht so gut, ich mache ja auch gar kein Strafrecht als RA.
Die aus meinem damaligen Versuch waren leider auch die, die schlecht waren.
Ich hätte gerne eine 7,.., (8P wären traumhaft) das würde mir reichen.
Über Prädikat etc. denke ich gar nicht nach. :D
Damals bei meinem Wiederholungsversuch war nur eine mit dabei in der mündlichen, die einen sehr guten Sprung gemacht hat. Bei mir lief der Vortrag schlecht, falsch abgebogen und dann war der erste Eindruck natürlich hinüber. :(
Ich habe mehr von der Kommission Angst als vor der Prüfung selbst. :(


RE: Klausuren Januar 2017 - NRW - 13.08.2017

(13.08.2017, 13:45)Skandalschreiber2 schrieb:  Nein, nicht vor der 9-er Grenze. Es muss ja nicht immer gleich Prädikat sein :D Mit meinen Vorpunkten war das aber auch doch ein Stückchen zu weit weg. Trotzdem setzt man sich ja doch - ausgehend von seinen Vorpunkten - ein Ziel, was man gerne erreichen würde, weil auch andere Notenschwellen relevant sind.



War auch nicht so gemeint, dass 9 Punkte das einzig wahre sind. Nur finde ich so eine Grenze nochmal krasser bzw. es schlimmer, wenn man da hängen gelassen wird. Oder halt die Grenze von 7,76 Punkten, die man ja für Staatsdienst im Moment in NRW braucht.


RE: Klausuren Januar 2017 - Skandalschreiber2 - 13.08.2017

@Lieberum-Opfer: Ah ok. Bezieht sich dann der erhoffte Sprung um 2.5 Pkt auf die erzielten 7,x oder die 8? Das wird bestimmt laufen - ich fand die mündl. Prüfung an sich auch nie schlimm. Kommt halt echt auf die Kommission an und ob/wie die mitgehen, aber natürlich auch, ob man die richtigen Antworten auf die Fragen weiß. In welchem Gebiet hast du den AktenV? ZivilR?

@NRW: Hehe, nee hab es auch nicht so eng aufgefasst, keine Sorge. :-) Für die Justiz reicht vielerorts mittlerweile 7,x. Auch bei GK kenne ich einige mit 7,x Pkt. Ich weiß ehrlich gesagt gar nicht, wo man 9+ Punkte momentan unbedingt braucht (klar, je besser desto besser im Bewerberkampf - aber dass jemand wirklich nur das Prädikat verlangt (sind ja meist nur die Idealvoraussetzungen und wünschenswert) und das drunter unter keinen Umständen was geht ist mir gerade echt nichts bekannt). Mittlerweile finde ich, dass es sich sogar verschoben hat und die magische Grenze "schon" bei 8 Pkt zu ziehen ist. Jedenfalls reicht das für die Justiz auch in anderen Bundesländern aus, für GK etc sowieso.


RE: Klausuren Januar 2017 - Lieberum-Opfer - 13.08.2017

Der Sprung von 2,5P bezieht sich auf 8P. Mein Ziel ist es in den Staatsdienst zu kommen, da reicht ja mittlerweile auch 7,.. Ich würde gerne ins VG.
Ich habe den Vortrag im ÖR gehalten. Aber jetzt mache ich im Schwerpunkt ÖR, so dass ich da um einiges fitter bin. :)
Die Praxis schult.
Was ist eigentlich mit den anderen Skandalschreibern? Sind alle durch?[/u]


RE: Klausuren Januar 2017 - Skandalschreiber2 - 13.08.2017

Soweit mir bekannt beziehen sich die 7-8 Punkte die für die Justiz reichen aber nur auf die ordentliche Gerichtsbarkeit. Für die Verwaltungsgerichtsbarkeit braucht man meine ich eine bessere Note.


RE: Klausuren Januar 2017 - Lieberum-Opfer - 13.08.2017

Nach meiner Kenntnis kommt man ins VG auch mit 8P rein. Und sie haben gerade Engpässe, suchen händeringend Richter. Niemand will ja freiwillig ins VG.:D
Na erstmal die mündliche überstehen :)


RE: Klausuren Januar 2017 - Skandalschreiber2 - 13.08.2017

Ja, die Justiz sucht momentan überall händeringend. Die haben rein vom Ruf in den letzten Jahren ganz schön abgebaut, sind da aber auch größtenteils selbst Schuld dran, dass die Bewerber nicht mehr einströmen und die freie Wirtschaft für viele attraktiver ist.


RE: Klausuren Januar 2017 - Lieberum-Opfer - 14.08.2017

@Skandalschreiber 2: Wo arbeitest du denn, wenn ich dich fragen darf?:)