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		<title><![CDATA[Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare - Rund ums 2. Examen]]></title>
		<link>https://www.forum-zur-letzten-instanz.de/</link>
		<description><![CDATA[Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare - https://www.forum-zur-letzten-instanz.de]]></description>
		<pubDate>Sun, 27 Sep 2026 09:55:10 +0000</pubDate>
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		<item>
			<title><![CDATA[Zinsen in einer Klausur]]></title>
			<link>https://www.forum-zur-letzten-instanz.de/showthread.php?tid=15871</link>
			<pubDate>Sun, 27 Sep 2026 11:23:49 +0200</pubDate>
			<dc:creator><![CDATA[<a href="https://www.forum-zur-letzten-instanz.de/member.php?action=profile&uid=35778">juritia.37</a>]]></dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">https://www.forum-zur-letzten-instanz.de/showthread.php?tid=15871</guid>
			<description><![CDATA[Hey, bitte verurteilt mich nicht für diese Frage aber ich mache in der Klausur immer den selben Fehler. Wann erkenne ich ob ich die Zinsen in einer ZR Klausur nach §§ 286, 288 BGB zusprechen muss und wann nach §§ 291, 288? Das § 286 den verzugsschaden ersetzt weiß ich, aber erkennt man das irgendwie am Klageantrag? Immer zusprechen darf man das wegen § 308 sicherlich auch nicht oder?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Hey, bitte verurteilt mich nicht für diese Frage aber ich mache in der Klausur immer den selben Fehler. Wann erkenne ich ob ich die Zinsen in einer ZR Klausur nach §§ 286, 288 BGB zusprechen muss und wann nach §§ 291, 288? Das § 286 den verzugsschaden ersetzt weiß ich, aber erkennt man das irgendwie am Klageantrag? Immer zusprechen darf man das wegen § 308 sicherlich auch nicht oder?]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Tipp und Erfahrung Vorbereitung Zweites Examen]]></title>
			<link>https://www.forum-zur-letzten-instanz.de/showthread.php?tid=15863</link>
			<pubDate>Thu, 24 Sep 2026 15:03:55 +0200</pubDate>
			<dc:creator><![CDATA[<a href="https://www.forum-zur-letzten-instanz.de/member.php?action=profile&uid=34834">RLP2025</a>]]></dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">https://www.forum-zur-letzten-instanz.de/showthread.php?tid=15863</guid>
			<description><![CDATA[Hallo liebe Leute!<br />
<br />
Nachdem ich das zweite Examen bestanden habe, möchte ich gerne andere Teil haben lassen und zwar womit ich gelernt habe und wie -aus meiner Sicht- der effektivste Weg zum Ziel ist. Vorweg: Viele Wege führen nach Rom.<br />
<br />
Trotzdem muss man aber unbedingt eines wissen: Es kommt immer wieder das Gleiche dran. Die Kunst besteht nahezu allein darin, wie man das, was immer wieder dran kommt, lernt und anwendet. Man muss sich klarmachen: Was wirklich erforderlich ist, ist sehr begrenzt. Aus meiner Sicht ist es -wenn man ordentlich bestehen will und nicht unbedingt zu den Guten gehören will- sogar fahrlässig irgendwelche Lehrbücher oder Repetitoriu msstoff etwa von Alpmann oder hemmer wirklich zu lernen. Das war im Ersten Examen erforderlich, im Zweiten ist es hinderlich, weil es den Blick auf das Wesentliche verzerrt. Mir hat das keiner gesagt bei Beginn des Refs. Daher möchte ich gerne alle von meinen Erfahrungen profitieren lassen und beschränke mich dabei auf das Zivilrecht:<br />
<br />
Nehmt das Jura kompakt Buch von Sendmeyer zur ZPO. Das ist wirklich -wie der Name sagt- unfassbar kompakt. Richtig angewendet reicht das aber! Richtige Anwendung meint: Geht langsam Seite für Seite, Thema für Thema durch und legt daneben den Kommentar zur ZPO. Im Kern ist jeder Abschnitt aus dem Jura kompakt Buch auch nahezu inhaltsgleich im Kommentar kommentiert. Man muss die Randnummer nur finden. Da man in den meisten Ländern nicht mehr farblich Textstellen anstreichen darf, lernt diese Randnummern auswendig!!! Ich verspreche euch: damit habt ihr prozessual alle wiederkehrenden Examensprobleme drauf und vorallem die Sicherheit, dass nichts drankommt, was ihr nicht könnt. Denn ihr wisst, wo es steht! Natürlich kann man so nicht jedes Spezialproblem beherrschen, dafür müss man wiederum die juristische Methodik komplett verinnerlicht haben und wirklich Wissen angehäuft haben. Für ein anständiges Bestehen ist das aber kontraproduktiv! Macht das Notwendige!<br />
<br />
Daneben würde ich euch empfehlen den Crash-Kurs von Fervers zur ZPO zu hören (früher LMU; als Podcast abrufbar). Da werden Grundlagenfälle besprochen, die das absolut nötige Grundverständnis schaffen (mehr aber auch nicht).<br />
<br />
Wenn ihr das gemacht habt, also die Randnummern im Kommentar mittels Jura kompakt Buch gelernt habt (wichtig: immer wieder wiederholen!!) dann hört das Kaiser Seminar zu ZPO I und ZPO II (Jan Kaiser!). Die Bücher von Kaiser oder sonstige Bücher braucht ihr nicht. Das ist Kommerz. Ihr erhaltet in den Seminaren Begleitunterlagen (Formulierungshilfen, Tenorierung usw.!). Merkt euch auch im Kommentar wo die Tenorierungsvorschläge stehen. Hört das Seminar ein zweites oder auch ein drittes Mal- das ist hundert Mal effektiver als in Bücher durchzuwälzen.<br />
Die wesentlichen besprochenen ZPO-Probleme gehen locker aus dem Jura kompakt Buch hervor und aus dem Fervers Crash-Kurs. Ihr seid also schon gut vorbereitet, wenn ihr das Seminar hört.<br />
<br />
Im materiellen Recht ist es noch viel krasser: da ist zwar alles bekannt aus dem ersten Examen. Man vergisst aber schnell unfassbar viel. Hier auf keinen Fall das Buch von Kaiser kaufen oder andere Literatur. Der Weg zum Erfolg ist einzig das Kaiser-Seminar von Torsten Kaiser. Es ist goldwert. Er sagt euch in jedem Rechtsgebiet (AT, SachenR usw), was immer wieder drankommt. Er nennt die Randnummern; lernt die Randnummern! Euer lernen muss einzig darin bestehen die wiederkehrenden Themen, die Kaiser nennt, zu beherrschen. Natürlich ist das nicht wenig. Aber auch nicht so viel wie wenn man ein fettes Buch vor sich liegen hat. Wiederholt eure Karteikarten oder Aufschriebe aus dem ersten Examen "oberflächlich", das Gesamtverständnis muss da sein. Aber wirklich lernen und beherrschen müsst ihr nur das,was Kaiser euch im Seminar sagt.<br />
Es ist so trivial! Das ist meine Erfahrung und die wollte ich euch mitteilen, weil ich selbst am Anfang alles falsch gemacht habe.<br />
<br />
Im Strafrecht: materiell steht alles im Kommentar. Keine Meinungsstreits lernen!<br />
Prozessual: Revision Jura kompakt (wiederum Randnummern lernen und natürlich Aufbau auswendig), Kaiser Seminar hören.<br />
<br />
Ö-Recht: Hier Kaiser nicht so hilfreich. Würde Landesrecht bevorzugen (zB JI in RLP), aber: auch hier gibt es Ringtausch. Auch hier kommt immer wieder das Gleiche dran. <br />
<br />
Und was natürlich stimmt: Die notwendige Routine erhaltet ihr nur durchs Klausuren schreiben. Ich würde allerdings (entgegen der Meinung vieler) erst damit anfangen, wenn ihr gerade im ZR die obigen Schritte befolgt habt. Man geht auch nicht ins Meer, wenn man nicht schwimmen kann.<br />
<br />
Ich hoffe für den einen oder anderen sind meine Tipps hilfreich. Zuvorderst richten sie sich an Kandidaten, die bestehen wollen. So besteht ihr und wenn man das intensiv macht auch (voll)befriedigend.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Hallo liebe Leute!<br />
<br />
Nachdem ich das zweite Examen bestanden habe, möchte ich gerne andere Teil haben lassen und zwar womit ich gelernt habe und wie -aus meiner Sicht- der effektivste Weg zum Ziel ist. Vorweg: Viele Wege führen nach Rom.<br />
<br />
Trotzdem muss man aber unbedingt eines wissen: Es kommt immer wieder das Gleiche dran. Die Kunst besteht nahezu allein darin, wie man das, was immer wieder dran kommt, lernt und anwendet. Man muss sich klarmachen: Was wirklich erforderlich ist, ist sehr begrenzt. Aus meiner Sicht ist es -wenn man ordentlich bestehen will und nicht unbedingt zu den Guten gehören will- sogar fahrlässig irgendwelche Lehrbücher oder Repetitoriu msstoff etwa von Alpmann oder hemmer wirklich zu lernen. Das war im Ersten Examen erforderlich, im Zweiten ist es hinderlich, weil es den Blick auf das Wesentliche verzerrt. Mir hat das keiner gesagt bei Beginn des Refs. Daher möchte ich gerne alle von meinen Erfahrungen profitieren lassen und beschränke mich dabei auf das Zivilrecht:<br />
<br />
Nehmt das Jura kompakt Buch von Sendmeyer zur ZPO. Das ist wirklich -wie der Name sagt- unfassbar kompakt. Richtig angewendet reicht das aber! Richtige Anwendung meint: Geht langsam Seite für Seite, Thema für Thema durch und legt daneben den Kommentar zur ZPO. Im Kern ist jeder Abschnitt aus dem Jura kompakt Buch auch nahezu inhaltsgleich im Kommentar kommentiert. Man muss die Randnummer nur finden. Da man in den meisten Ländern nicht mehr farblich Textstellen anstreichen darf, lernt diese Randnummern auswendig!!! Ich verspreche euch: damit habt ihr prozessual alle wiederkehrenden Examensprobleme drauf und vorallem die Sicherheit, dass nichts drankommt, was ihr nicht könnt. Denn ihr wisst, wo es steht! Natürlich kann man so nicht jedes Spezialproblem beherrschen, dafür müss man wiederum die juristische Methodik komplett verinnerlicht haben und wirklich Wissen angehäuft haben. Für ein anständiges Bestehen ist das aber kontraproduktiv! Macht das Notwendige!<br />
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Daneben würde ich euch empfehlen den Crash-Kurs von Fervers zur ZPO zu hören (früher LMU; als Podcast abrufbar). Da werden Grundlagenfälle besprochen, die das absolut nötige Grundverständnis schaffen (mehr aber auch nicht).<br />
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Wenn ihr das gemacht habt, also die Randnummern im Kommentar mittels Jura kompakt Buch gelernt habt (wichtig: immer wieder wiederholen!!) dann hört das Kaiser Seminar zu ZPO I und ZPO II (Jan Kaiser!). Die Bücher von Kaiser oder sonstige Bücher braucht ihr nicht. Das ist Kommerz. Ihr erhaltet in den Seminaren Begleitunterlagen (Formulierungshilfen, Tenorierung usw.!). Merkt euch auch im Kommentar wo die Tenorierungsvorschläge stehen. Hört das Seminar ein zweites oder auch ein drittes Mal- das ist hundert Mal effektiver als in Bücher durchzuwälzen.<br />
Die wesentlichen besprochenen ZPO-Probleme gehen locker aus dem Jura kompakt Buch hervor und aus dem Fervers Crash-Kurs. Ihr seid also schon gut vorbereitet, wenn ihr das Seminar hört.<br />
<br />
Im materiellen Recht ist es noch viel krasser: da ist zwar alles bekannt aus dem ersten Examen. Man vergisst aber schnell unfassbar viel. Hier auf keinen Fall das Buch von Kaiser kaufen oder andere Literatur. Der Weg zum Erfolg ist einzig das Kaiser-Seminar von Torsten Kaiser. Es ist goldwert. Er sagt euch in jedem Rechtsgebiet (AT, SachenR usw), was immer wieder drankommt. Er nennt die Randnummern; lernt die Randnummern! Euer lernen muss einzig darin bestehen die wiederkehrenden Themen, die Kaiser nennt, zu beherrschen. Natürlich ist das nicht wenig. Aber auch nicht so viel wie wenn man ein fettes Buch vor sich liegen hat. Wiederholt eure Karteikarten oder Aufschriebe aus dem ersten Examen "oberflächlich", das Gesamtverständnis muss da sein. Aber wirklich lernen und beherrschen müsst ihr nur das,was Kaiser euch im Seminar sagt.<br />
Es ist so trivial! Das ist meine Erfahrung und die wollte ich euch mitteilen, weil ich selbst am Anfang alles falsch gemacht habe.<br />
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Im Strafrecht: materiell steht alles im Kommentar. Keine Meinungsstreits lernen!<br />
Prozessual: Revision Jura kompakt (wiederum Randnummern lernen und natürlich Aufbau auswendig), Kaiser Seminar hören.<br />
<br />
Ö-Recht: Hier Kaiser nicht so hilfreich. Würde Landesrecht bevorzugen (zB JI in RLP), aber: auch hier gibt es Ringtausch. Auch hier kommt immer wieder das Gleiche dran. <br />
<br />
Und was natürlich stimmt: Die notwendige Routine erhaltet ihr nur durchs Klausuren schreiben. Ich würde allerdings (entgegen der Meinung vieler) erst damit anfangen, wenn ihr gerade im ZR die obigen Schritte befolgt habt. Man geht auch nicht ins Meer, wenn man nicht schwimmen kann.<br />
<br />
Ich hoffe für den einen oder anderen sind meine Tipps hilfreich. Zuvorderst richten sie sich an Kandidaten, die bestehen wollen. So besteht ihr und wenn man das intensiv macht auch (voll)befriedigend.]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Widerspruchsverfahren bei bestandenen Klausuren]]></title>
			<link>https://www.forum-zur-letzten-instanz.de/showthread.php?tid=15858</link>
			<pubDate>Wed, 23 Sep 2026 00:04:26 +0200</pubDate>
			<dc:creator><![CDATA[<a href="https://www.forum-zur-letzten-instanz.de/member.php?action=profile&uid=36141">MaxiMalMiniMal</a>]]></dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">https://www.forum-zur-letzten-instanz.de/showthread.php?tid=15858</guid>
			<description><![CDATA[Hallo,<br />
<br />
ich habe diesen Monat meine mündliche Prüfung bestanden und bin jetzt Volljuristin nachdem ich im Erstversuch durchgefallen war. Allerdings bin ich ziemlich knapp am befriedigend gescheitet und überlege jetzt Widerspruch einzulegen, da ich fand, dass zwei Klausuren ein bisschen komisch bewertet worden sind. Allerdings weiß ich nur von Fällen in denen Personen Widerspruch eingelegt haben nachdem sie durchgefallen sind. <br />
<br />
Deshalb wollte ich einmal nach Erfahrungen fragen. Ich hatte bei einigen gehört, dass sie manchmal Glück hatten und ich dachte, da es in meinem Bundesland noch das Widerspruchsverfahren gibt, kann ich es ja mal versuchen. Ich muss ja nicht klagen. Deshalb wollte ich einmal nach Erfahrungen fragen. <br />
<br />
Gerade wenn ich Erfolg habe, muss ich die Mündliche nicht wiederholen, oder? Kriege ich dann ein neuen Zeugnis ausgestellt? Wie sehen die Erfolgschancen eurer Meinung nach aus? <br />
<br />
Liebe Grüße,<br />
Maxi]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Hallo,<br />
<br />
ich habe diesen Monat meine mündliche Prüfung bestanden und bin jetzt Volljuristin nachdem ich im Erstversuch durchgefallen war. Allerdings bin ich ziemlich knapp am befriedigend gescheitet und überlege jetzt Widerspruch einzulegen, da ich fand, dass zwei Klausuren ein bisschen komisch bewertet worden sind. Allerdings weiß ich nur von Fällen in denen Personen Widerspruch eingelegt haben nachdem sie durchgefallen sind. <br />
<br />
Deshalb wollte ich einmal nach Erfahrungen fragen. Ich hatte bei einigen gehört, dass sie manchmal Glück hatten und ich dachte, da es in meinem Bundesland noch das Widerspruchsverfahren gibt, kann ich es ja mal versuchen. Ich muss ja nicht klagen. Deshalb wollte ich einmal nach Erfahrungen fragen. <br />
<br />
Gerade wenn ich Erfolg habe, muss ich die Mündliche nicht wiederholen, oder? Kriege ich dann ein neuen Zeugnis ausgestellt? Wie sehen die Erfolgschancen eurer Meinung nach aus? <br />
<br />
Liebe Grüße,<br />
Maxi]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Erfahrungsbericht: Referendariat Hamburg (GPA Nord)]]></title>
			<link>https://www.forum-zur-letzten-instanz.de/showthread.php?tid=15843</link>
			<pubDate>Thu, 17 Sep 2026 20:43:12 +0200</pubDate>
			<dc:creator><![CDATA[<a href="https://www.forum-zur-letzten-instanz.de/member.php?action=profile&uid=36124">lina95</a>]]></dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">https://www.forum-zur-letzten-instanz.de/showthread.php?tid=15843</guid>
			<description><![CDATA[Ich habe vor einiger Zeit meine Ergebnisse aus den Klausuren erhalten und damit – vorbehaltlich der doch sehr einzelfallabhängigen mündlichen Prüfung – den wesentlichen Teil meiner juristischen Ausbildung abgeschlossen. Aus Dankbarkeit über die hilfreichen Beiträge und als Gegenrede zu den schrecklichen Beiträgen in diesem Forum möchte ich im Folgenden einen kurzen – auf die Examensklausuren ausgerichteten – Erfahrungsbericht teilen. Ich versuche diesen Thread – so er denn mit Leben gefüllt wird – im Auge zu behalten und beantworte gerne Fragen.<br />
<br />
Profil: Ich habe 2020 mein erstes Examen in Hessen abgeschlossen (staatlich: 11,5P [Klausuren: 10P], universitär: 11P), wurde anschließend in einem nicht juristischen Thema promoviert und war von 2024 bis 2026 in Hamburg (GPA Nord) im Referendariat (Klausuren: 10P).<br />
<br />
Ausgangslage: Zwischen meinem ersten Examen und dem Referendariat lagen über 4 Jahre. In der Zeit habe ich mich mit examensrelevanten Aspekten nicht beschäftigt. Je näher das Referendariat kam, desto nervöser wurde ich aufgrund meiner erheblichen Erinnerungslücken an jeglichen Pflichtfachstoff und meinem Ziel eines VB im zweiten Examen (im Gesamtergebnis). Trotzdem habe ich vor Beginn des Referendariats weder den Examensstoff wiederholt noch mich irgendwie auf das Referendariat vorbereitet. Das würde ich jederzeit wieder so machen. Es ist mMn schlicht nicht notwendig, vor dem Referendariat panisch irgendwelche Inhalte zu lernen; das Referendariat ist lang genug.<br />
<br />
Ablauf: Die ersten 9 Monate habe ich in den Stationen meine Aufgaben an 2-3 Tagen gewissenhaft (aber nicht mit dem größten Engagement) und mit ordentlichen Note (12-17 Punkte) bearbeitet, mich nebenbei teilweise durch die zur Station passenden Lernmaterialien gearbeitet und ansonsten mein Leben mit Freizeit, Hobby, etc. genossen (circa. 20-25h Arbeits-/Lernzeit pro Woche). Knapp 1 Jahr vor den Klausuren habe ich begonnen, wöchentlich eine Klausur zu schreiben. Die restliche Zeit unter der Woche habe ich mit Lernmaterialien verbracht (circa 40h Arbeits-/Lernzeit pro Woche). Ich habe 9 Monate vor den Klausuren zudem damit begonnen, insgesamt 5 Kaiserseminare zu hören. Das letzte halbe Jahr vor den Examensklausuren (5 Monate exkl. Examensmonat) habe ich getaucht. Erst ab diesem Zeitpunkt habe ich erstmals meinen Samstagvormittag für die wöchentliche Probeklausur genutzt und meine Lernzeit unter der Woche auf durchschnittlich 8h zzgl. 1,5h Gesamtpausenzeit ausgeweitet (circa 45h effektive Arbeits-/Lernzeit pro Woche). In Hamburg müssen wir dankenswerterweise nur wenig Pflicht-AGs besuchen. Diese habe ich nicht nachbereitet. Auf den Besuch freiwilliger AGs habe ich größtenteils – mit Ausnahme einer tollen AG zum Revisionsrecht – verzichtet. Ich habe mir dabei von Anfang an klare Arbeits- und Lerntage in den Kalender getragen und mich daran auch größtenteils gehalten. Stück für Stück konnte ich mich so dem Examensstoff nähern und meine Stationsarbeit gewissenhaft erledigen, ohne übermäßig Stress zu haben. Während der Tauchphase habe ich die zur Verfügung stehende Zeit zu 50% für ZR, zu 25% für StR und zu 25% für ÖR genutzt und mir in meinen Kalender entsprechende Blöcke eingetragen. Weiter spezifiziert habe ich dies nicht, da ich mit einem Online-Karteikartenprogramm (Repetico) gearbeitet habe und dadurch stets einen guten Überblick über die noch offenen Themen hatte. Die Tauchphase war anstrengend, aber durch die klare Begrenzung der Lernzeit und -tage sowie die begrenzte Dauer (5 Monate kriegt man doch hin!) trotzdem machbar. Ich würde diesen Ablauf jederzeit wieder so gestalten. Durch die angenehme Zeit zu Beginn der Station, die stets klare Wochenstruktur und die bis zuletzt freien Sonntage bin ich mental – mit wenigen Ausnahmen – gut durch die Examenszeit gekommen. Im Rückblick würde ich lediglich versuchen, die passenden Lernmaterialien in den jeweiligen Stationen (ZPO in Zivilstation, StA/Revision in Strafstation, Verwaltungsprozessrecht in Verwaltungsstation, Anwaltsklausur in Anwaltsstation) bereits vollständig durchzuarbeiten, um in der Tauchphase noch mehr Zeit für die Wiederholung und Vertiefung sowie die noch übrigen Lernmaterialien (Überbleibsel aus den Stationen, ZVR, materielles Recht) zu haben und in den Stationen fachlich besser vorbereitet zu sein. Eine Lerngruppe hatte ich nicht und habe sie nicht vermisst, wobei sie sicherlich auch nicht schadet.<br />
<br />
Lernmaterialien: Mit den von mir gewählten Lernmaterialien war ich größtenteils zufrieden. Eigentlich habe ich eine innere Abneigung gegen Kaiser (und jegliche kommerzielle Repetitoren), sah das Referendariat jetzt aber nicht als passenden Moment für meinen persönlichen Feldzug an. Im StR habe ich für die StA-Klausur mit Kaiser (okay) und die Revisionsklausur mit Russack (toll) gelernt, im ZR habe ich ZPO mit Anders/Gehle (toll) sowie ZVR (schrecklich) und Anwaltsklausur (okay) mit Kaiser, im ÖR habe ich Kintz (toll) genutzt. Für das materielle Recht hatte ich ebenfalls Kaiser (okay). ZR und ÖR hatte für mich im Vergleich zu den Unterlagen aus dem ersten Examen keine Vorteile und waren mir eher viel zu oberflächlich. Wenn ich beim Lernen auf Probleme/Wissenslücken gestoßen bin, betraf dies idR eher Detailfragen, die ich lieber in Kommentaren oder meinen Unterlagen aus dem ersten Examen nachgearbeitet habe. Das frei verfügbare Inhaltsverzeichnis der materiellen Skripte reicht mMn vollkommen aus, um sich einen Überblick über die abgeprüften Inhalte zu verschaffen. In andere Lernmaterialien habe ich – auch trotz Unzufriedenheit – aus Zeitmangel nicht geschaut. Mit aktueller Rechtsprechung habe ich mich überhaupt nicht beschäftigt (und würde dies auch nicht tun; bei einer gewissenhaften Vorbereitung kommt man ausreichend mit Rechtsprechung in Kontakt, um den richterlichen Schreib-/Argumentationsstil zu lernen).<br />
<br />
Lernstil: Alle prozessualen Lernmaterialien habe ich vollständig durchgearbeitet und auf digitalen Karteikarten in meinem eigenen Stil zusammengefasst. Das war zeitaufwendig, hat aber das Verständnis und die Wiederholung erheblich erleichtert; die materiellen Kaiserskripte habe ich nur im StR aufgrund erheblicher Wissenslücken durchgearbeitet. Daneben habe ich tatsächlich alle Karteikarten aus dem ersten Examen wieder aktiviert und an einigen Stellen (aber nicht großflächig) gekürzt. Ab der Tauchphase habe ich an jedem Lerntag zunächst zwei Stunden meine Karteikarten wiederholt und daneben die noch offenen Lernmaterialien durchgearbeitet; als ich damit drei Monate vor den Klausuren fertig war, habe ich nur noch die Karteikarten wiederholt und wahrgenommene Wissenslücken gefüllt. Prozessrecht und materielles Recht habe ich ca. gleichgewichtet.<br />
<br />
Kaiserseminare: Mir wurden fünf Kaiserseminare von meiner Anwaltsstation bezahlt, die ich auch genutzt habe. Ich fand alle Seminare gut, aber nicht bahnbrechend. Ich denke nicht, dass sie wesentlich zu meinem Examensergebnis beigetragen haben; beruhigt haben sie mich aber schon. Besonders hervorheben kann ich ZPO bei Tekin Polat und Revisionsrecht bei Jan Stoeber. ZVR bei Jan Kaiser war inhaltlich gut und menschlich einfach nur komisch, hat mir aber die darauffolgende Lektüre des didaktisch schrecklichen, inhaltlich aber hilfreichen ZVR-Skripts erträglicher gemacht.<br />
<br />
Probekausuren: Ich habe knapp 60 Probeklausuren – von Anfang an – ausschließlich unter Originalbedingungen (max. 5h, mit Kommentar und Gesetz) geschrieben und vollumfänglich nachbereitet (Besprechung + Heimarbeit). Aus jeder Klausur habe ich mir meine Fehler notiert, nachbereitet und wiederkehrende Fehler jeglicher Art in einer Liste pro Rechtsgebiet eingetragen, die ich mir bei Gelegenheit und vor dem Examen angeschaut habe. Alle Klausuren entstammten dem A-, B- und Anwaltsklausurenkurs aus Hamburg. Erst nach knapp 45 Klausuren hatte ich das Gefühl, dass der Lerneffekt zusätzlicher Klausuren abnimmt. Ich habe dann noch etwa 30 Klausuren skizziert. 12 Monate vor dem Examen habe ich eine Klausur die Woche geschrieben, ab 3-4 Monaten vor dem Examen dann zwei Klausuren. Mehr habe ich zu keinem Zeitpunkt geschrieben. Mein Schnitt in den Probeklausuren lag am Ende insgesamt bei knapp unter 7 Punkten, die letzten 50% der Klausuren bei knapp über 9 Punkten, das Probeexamen bei 9,3 Punkten. Der A- und B-Kurs wird mMn durchaus examensnah bewertet. Den B-Kurs (inkl. Anwaltsklausurenkurs) habe ich am Ende einmal vollständig mitgeschrieben. Die vielen Probeklausuren haben dazu geführt, dass ich in der zur Verfügung stehenden Zeit gelernt habe, die Probleme des Falls zu erkennen (die der Akte idR wirklich vollkommen offensichtlich auf die Stirn geschrieben stehen) und zu einer vertretbaren Lösung zu führen. Ich würde auf jeden Fall versuchen, mindestens 50 Probeklausuren unter Originalbedingungen zu schreiben.<br />
<br />
Examen: Im Vergleich zum tatsächlichen Examen wirkten die Probeklausuren etwas weniger umfangreich, aber inhaltlich nicht schwieriger. Durch die vielen Probeklausuren und das Probeexamen war ich nur bei den ersten Klausuren deutlich nervös, ansonsten nur ein bisschen. Das Prozessrecht (inkl. der Aufbaufragen) muss in den Klausuren mMn einfach sitzen. Im materiellen Recht sind dagegen abweichende Auffassungen ohne Probleme gut vertretbar. Ich habe an vielen Stellen im Examen (unbewusst) gegen die herrschende Auffassung in der Rspr. argumentiert und wurde dafür ersichtlich nicht mit Punktabzügen bestraft. Wichtig sind im materiellen Recht vor allem die Grundlagen (Sprachstil, Methodenlehre, juristische Argumentations-/Auslegungstechnik, allgemeiner Teil; also das, was schon im ersten Examen vermittelt worden ist und wirklich jede Person spätestens im zweiten Examen beherrschen sollte), weniger Detailfragen des besonderen Teils (die man mit Grundlagenwissen und viel Erfahrung aus Probeklausuren gut lösen kann). Wenn mir die Auffassung der Rspr. bekannt war, habe ich natürlich für diese Auffassung argumentiert. Überraschend fand ich, wie wenig relevant einzelne, auch schwerwiegende Fehler sind. Wenn die Klausur ansonsten ordentlich gelöst ist, scheint ein vollkommen falscher Tenor, das Übersehen des wichtigsten Straftatbestands der Klausur oder die fehlerhafte Verortung von Einwendungen in der ZVR-Klausur augenscheinlich keine gravierenden Auswirkungen zu haben. Lasst euch nicht verrückt machen!<br />
<br />
Fazit: Ich habe mich vor und während des Referendariats von Mitmenschen, Repetitoren und diesem Forum oft verrückt machen lassen. Im Rückblick kann ich sagen, dass – jedenfalls für mich – eine strukturierte, anspruchsvolle, aber nicht überfordernde Gestaltung des Referendariats nicht nur zu einem sehr zufriedenstellenden Ergebnis geführt hat, sondern mir auch gezeigt hat, dass man sich von der allgemeinen Panikmache nicht anstecken lassen sollte, sofern man gewissenhaft lernt. Ich glaube, dass neben dem Prozessrecht vor allem der klare Fokus auf das abstrakte Verständnis für die Lösung materieller Rechtsfragen und die gewissenhafte Arbeit mit den Probeklausuren für meine Klausurnoten maßgeblich war.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Ich habe vor einiger Zeit meine Ergebnisse aus den Klausuren erhalten und damit – vorbehaltlich der doch sehr einzelfallabhängigen mündlichen Prüfung – den wesentlichen Teil meiner juristischen Ausbildung abgeschlossen. Aus Dankbarkeit über die hilfreichen Beiträge und als Gegenrede zu den schrecklichen Beiträgen in diesem Forum möchte ich im Folgenden einen kurzen – auf die Examensklausuren ausgerichteten – Erfahrungsbericht teilen. Ich versuche diesen Thread – so er denn mit Leben gefüllt wird – im Auge zu behalten und beantworte gerne Fragen.<br />
<br />
Profil: Ich habe 2020 mein erstes Examen in Hessen abgeschlossen (staatlich: 11,5P [Klausuren: 10P], universitär: 11P), wurde anschließend in einem nicht juristischen Thema promoviert und war von 2024 bis 2026 in Hamburg (GPA Nord) im Referendariat (Klausuren: 10P).<br />
<br />
Ausgangslage: Zwischen meinem ersten Examen und dem Referendariat lagen über 4 Jahre. In der Zeit habe ich mich mit examensrelevanten Aspekten nicht beschäftigt. Je näher das Referendariat kam, desto nervöser wurde ich aufgrund meiner erheblichen Erinnerungslücken an jeglichen Pflichtfachstoff und meinem Ziel eines VB im zweiten Examen (im Gesamtergebnis). Trotzdem habe ich vor Beginn des Referendariats weder den Examensstoff wiederholt noch mich irgendwie auf das Referendariat vorbereitet. Das würde ich jederzeit wieder so machen. Es ist mMn schlicht nicht notwendig, vor dem Referendariat panisch irgendwelche Inhalte zu lernen; das Referendariat ist lang genug.<br />
<br />
Ablauf: Die ersten 9 Monate habe ich in den Stationen meine Aufgaben an 2-3 Tagen gewissenhaft (aber nicht mit dem größten Engagement) und mit ordentlichen Note (12-17 Punkte) bearbeitet, mich nebenbei teilweise durch die zur Station passenden Lernmaterialien gearbeitet und ansonsten mein Leben mit Freizeit, Hobby, etc. genossen (circa. 20-25h Arbeits-/Lernzeit pro Woche). Knapp 1 Jahr vor den Klausuren habe ich begonnen, wöchentlich eine Klausur zu schreiben. Die restliche Zeit unter der Woche habe ich mit Lernmaterialien verbracht (circa 40h Arbeits-/Lernzeit pro Woche). Ich habe 9 Monate vor den Klausuren zudem damit begonnen, insgesamt 5 Kaiserseminare zu hören. Das letzte halbe Jahr vor den Examensklausuren (5 Monate exkl. Examensmonat) habe ich getaucht. Erst ab diesem Zeitpunkt habe ich erstmals meinen Samstagvormittag für die wöchentliche Probeklausur genutzt und meine Lernzeit unter der Woche auf durchschnittlich 8h zzgl. 1,5h Gesamtpausenzeit ausgeweitet (circa 45h effektive Arbeits-/Lernzeit pro Woche). In Hamburg müssen wir dankenswerterweise nur wenig Pflicht-AGs besuchen. Diese habe ich nicht nachbereitet. Auf den Besuch freiwilliger AGs habe ich größtenteils – mit Ausnahme einer tollen AG zum Revisionsrecht – verzichtet. Ich habe mir dabei von Anfang an klare Arbeits- und Lerntage in den Kalender getragen und mich daran auch größtenteils gehalten. Stück für Stück konnte ich mich so dem Examensstoff nähern und meine Stationsarbeit gewissenhaft erledigen, ohne übermäßig Stress zu haben. Während der Tauchphase habe ich die zur Verfügung stehende Zeit zu 50% für ZR, zu 25% für StR und zu 25% für ÖR genutzt und mir in meinen Kalender entsprechende Blöcke eingetragen. Weiter spezifiziert habe ich dies nicht, da ich mit einem Online-Karteikartenprogramm (Repetico) gearbeitet habe und dadurch stets einen guten Überblick über die noch offenen Themen hatte. Die Tauchphase war anstrengend, aber durch die klare Begrenzung der Lernzeit und -tage sowie die begrenzte Dauer (5 Monate kriegt man doch hin!) trotzdem machbar. Ich würde diesen Ablauf jederzeit wieder so gestalten. Durch die angenehme Zeit zu Beginn der Station, die stets klare Wochenstruktur und die bis zuletzt freien Sonntage bin ich mental – mit wenigen Ausnahmen – gut durch die Examenszeit gekommen. Im Rückblick würde ich lediglich versuchen, die passenden Lernmaterialien in den jeweiligen Stationen (ZPO in Zivilstation, StA/Revision in Strafstation, Verwaltungsprozessrecht in Verwaltungsstation, Anwaltsklausur in Anwaltsstation) bereits vollständig durchzuarbeiten, um in der Tauchphase noch mehr Zeit für die Wiederholung und Vertiefung sowie die noch übrigen Lernmaterialien (Überbleibsel aus den Stationen, ZVR, materielles Recht) zu haben und in den Stationen fachlich besser vorbereitet zu sein. Eine Lerngruppe hatte ich nicht und habe sie nicht vermisst, wobei sie sicherlich auch nicht schadet.<br />
<br />
Lernmaterialien: Mit den von mir gewählten Lernmaterialien war ich größtenteils zufrieden. Eigentlich habe ich eine innere Abneigung gegen Kaiser (und jegliche kommerzielle Repetitoren), sah das Referendariat jetzt aber nicht als passenden Moment für meinen persönlichen Feldzug an. Im StR habe ich für die StA-Klausur mit Kaiser (okay) und die Revisionsklausur mit Russack (toll) gelernt, im ZR habe ich ZPO mit Anders/Gehle (toll) sowie ZVR (schrecklich) und Anwaltsklausur (okay) mit Kaiser, im ÖR habe ich Kintz (toll) genutzt. Für das materielle Recht hatte ich ebenfalls Kaiser (okay). ZR und ÖR hatte für mich im Vergleich zu den Unterlagen aus dem ersten Examen keine Vorteile und waren mir eher viel zu oberflächlich. Wenn ich beim Lernen auf Probleme/Wissenslücken gestoßen bin, betraf dies idR eher Detailfragen, die ich lieber in Kommentaren oder meinen Unterlagen aus dem ersten Examen nachgearbeitet habe. Das frei verfügbare Inhaltsverzeichnis der materiellen Skripte reicht mMn vollkommen aus, um sich einen Überblick über die abgeprüften Inhalte zu verschaffen. In andere Lernmaterialien habe ich – auch trotz Unzufriedenheit – aus Zeitmangel nicht geschaut. Mit aktueller Rechtsprechung habe ich mich überhaupt nicht beschäftigt (und würde dies auch nicht tun; bei einer gewissenhaften Vorbereitung kommt man ausreichend mit Rechtsprechung in Kontakt, um den richterlichen Schreib-/Argumentationsstil zu lernen).<br />
<br />
Lernstil: Alle prozessualen Lernmaterialien habe ich vollständig durchgearbeitet und auf digitalen Karteikarten in meinem eigenen Stil zusammengefasst. Das war zeitaufwendig, hat aber das Verständnis und die Wiederholung erheblich erleichtert; die materiellen Kaiserskripte habe ich nur im StR aufgrund erheblicher Wissenslücken durchgearbeitet. Daneben habe ich tatsächlich alle Karteikarten aus dem ersten Examen wieder aktiviert und an einigen Stellen (aber nicht großflächig) gekürzt. Ab der Tauchphase habe ich an jedem Lerntag zunächst zwei Stunden meine Karteikarten wiederholt und daneben die noch offenen Lernmaterialien durchgearbeitet; als ich damit drei Monate vor den Klausuren fertig war, habe ich nur noch die Karteikarten wiederholt und wahrgenommene Wissenslücken gefüllt. Prozessrecht und materielles Recht habe ich ca. gleichgewichtet.<br />
<br />
Kaiserseminare: Mir wurden fünf Kaiserseminare von meiner Anwaltsstation bezahlt, die ich auch genutzt habe. Ich fand alle Seminare gut, aber nicht bahnbrechend. Ich denke nicht, dass sie wesentlich zu meinem Examensergebnis beigetragen haben; beruhigt haben sie mich aber schon. Besonders hervorheben kann ich ZPO bei Tekin Polat und Revisionsrecht bei Jan Stoeber. ZVR bei Jan Kaiser war inhaltlich gut und menschlich einfach nur komisch, hat mir aber die darauffolgende Lektüre des didaktisch schrecklichen, inhaltlich aber hilfreichen ZVR-Skripts erträglicher gemacht.<br />
<br />
Probekausuren: Ich habe knapp 60 Probeklausuren – von Anfang an – ausschließlich unter Originalbedingungen (max. 5h, mit Kommentar und Gesetz) geschrieben und vollumfänglich nachbereitet (Besprechung + Heimarbeit). Aus jeder Klausur habe ich mir meine Fehler notiert, nachbereitet und wiederkehrende Fehler jeglicher Art in einer Liste pro Rechtsgebiet eingetragen, die ich mir bei Gelegenheit und vor dem Examen angeschaut habe. Alle Klausuren entstammten dem A-, B- und Anwaltsklausurenkurs aus Hamburg. Erst nach knapp 45 Klausuren hatte ich das Gefühl, dass der Lerneffekt zusätzlicher Klausuren abnimmt. Ich habe dann noch etwa 30 Klausuren skizziert. 12 Monate vor dem Examen habe ich eine Klausur die Woche geschrieben, ab 3-4 Monaten vor dem Examen dann zwei Klausuren. Mehr habe ich zu keinem Zeitpunkt geschrieben. Mein Schnitt in den Probeklausuren lag am Ende insgesamt bei knapp unter 7 Punkten, die letzten 50% der Klausuren bei knapp über 9 Punkten, das Probeexamen bei 9,3 Punkten. Der A- und B-Kurs wird mMn durchaus examensnah bewertet. Den B-Kurs (inkl. Anwaltsklausurenkurs) habe ich am Ende einmal vollständig mitgeschrieben. Die vielen Probeklausuren haben dazu geführt, dass ich in der zur Verfügung stehenden Zeit gelernt habe, die Probleme des Falls zu erkennen (die der Akte idR wirklich vollkommen offensichtlich auf die Stirn geschrieben stehen) und zu einer vertretbaren Lösung zu führen. Ich würde auf jeden Fall versuchen, mindestens 50 Probeklausuren unter Originalbedingungen zu schreiben.<br />
<br />
Examen: Im Vergleich zum tatsächlichen Examen wirkten die Probeklausuren etwas weniger umfangreich, aber inhaltlich nicht schwieriger. Durch die vielen Probeklausuren und das Probeexamen war ich nur bei den ersten Klausuren deutlich nervös, ansonsten nur ein bisschen. Das Prozessrecht (inkl. der Aufbaufragen) muss in den Klausuren mMn einfach sitzen. Im materiellen Recht sind dagegen abweichende Auffassungen ohne Probleme gut vertretbar. Ich habe an vielen Stellen im Examen (unbewusst) gegen die herrschende Auffassung in der Rspr. argumentiert und wurde dafür ersichtlich nicht mit Punktabzügen bestraft. Wichtig sind im materiellen Recht vor allem die Grundlagen (Sprachstil, Methodenlehre, juristische Argumentations-/Auslegungstechnik, allgemeiner Teil; also das, was schon im ersten Examen vermittelt worden ist und wirklich jede Person spätestens im zweiten Examen beherrschen sollte), weniger Detailfragen des besonderen Teils (die man mit Grundlagenwissen und viel Erfahrung aus Probeklausuren gut lösen kann). Wenn mir die Auffassung der Rspr. bekannt war, habe ich natürlich für diese Auffassung argumentiert. Überraschend fand ich, wie wenig relevant einzelne, auch schwerwiegende Fehler sind. Wenn die Klausur ansonsten ordentlich gelöst ist, scheint ein vollkommen falscher Tenor, das Übersehen des wichtigsten Straftatbestands der Klausur oder die fehlerhafte Verortung von Einwendungen in der ZVR-Klausur augenscheinlich keine gravierenden Auswirkungen zu haben. Lasst euch nicht verrückt machen!<br />
<br />
Fazit: Ich habe mich vor und während des Referendariats von Mitmenschen, Repetitoren und diesem Forum oft verrückt machen lassen. Im Rückblick kann ich sagen, dass – jedenfalls für mich – eine strukturierte, anspruchsvolle, aber nicht überfordernde Gestaltung des Referendariats nicht nur zu einem sehr zufriedenstellenden Ergebnis geführt hat, sondern mir auch gezeigt hat, dass man sich von der allgemeinen Panikmache nicht anstecken lassen sollte, sofern man gewissenhaft lernt. Ich glaube, dass neben dem Prozessrecht vor allem der klare Fokus auf das abstrakte Verständnis für die Lösung materieller Rechtsfragen und die gewissenhafte Arbeit mit den Probeklausuren für meine Klausurnoten maßgeblich war.]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Durchgefallen BW Herbst 2026]]></title>
			<link>https://www.forum-zur-letzten-instanz.de/showthread.php?tid=15835</link>
			<pubDate>Wed, 16 Sep 2026 17:52:40 +0200</pubDate>
			<dc:creator><![CDATA[<a href="https://www.forum-zur-letzten-instanz.de/member.php?action=profile&uid=36117">Refi0110</a>]]></dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">https://www.forum-zur-letzten-instanz.de/showthread.php?tid=15835</guid>
			<description><![CDATA[Hallo zusammen,<br />
<br />
Leider gehöre ich nicht zu den Glücklichen, die ihren Erfolg im Examen feiern dürfen. Ich bin durchgefallen und versuche zu verstehen, wie es dazu kommen konnte. Ich hatte eigentlich ein gutes Gefühl und mit diesem Ergebnis nicht gerechnet. Habt ihr Tipps für den Wiederholungsversuch? Nach dem Schock ist es für mich gerade absolut nicht vorstellbar, das Ganze jetzt nochmal zu machen. Ich bin wirklich am Boden zerstört und würde mich über Tipps und Empfehlungen sehr freuen. Vielleicht finden sich auch weitere Leidensgenossen, die für eine Lerngruppe offen wären? Ich würde mich über den Austausch sehr freuen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Hallo zusammen,<br />
<br />
Leider gehöre ich nicht zu den Glücklichen, die ihren Erfolg im Examen feiern dürfen. Ich bin durchgefallen und versuche zu verstehen, wie es dazu kommen konnte. Ich hatte eigentlich ein gutes Gefühl und mit diesem Ergebnis nicht gerechnet. Habt ihr Tipps für den Wiederholungsversuch? Nach dem Schock ist es für mich gerade absolut nicht vorstellbar, das Ganze jetzt nochmal zu machen. Ich bin wirklich am Boden zerstört und würde mich über Tipps und Empfehlungen sehr freuen. Vielleicht finden sich auch weitere Leidensgenossen, die für eine Lerngruppe offen wären? Ich würde mich über den Austausch sehr freuen.]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Examensergebnisse BW - Herbst 2026]]></title>
			<link>https://www.forum-zur-letzten-instanz.de/showthread.php?tid=15833</link>
			<pubDate>Wed, 16 Sep 2026 14:29:15 +0200</pubDate>
			<dc:creator><![CDATA[<a href="https://www.forum-zur-letzten-instanz.de/member.php?action=profile&uid=36114">BWReferendarTÜ</a>]]></dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">https://www.forum-zur-letzten-instanz.de/showthread.php?tid=15833</guid>
			<description><![CDATA[Hi ihr Lieben, <br />
<br />
ich habe heute meine schriftlichen Examensergebnisse (BW) erhalten und konnte zumindest aufatmen, dass ich bestanden habe.<br />
<br />
Allerdings ist meine Note sehr schlecht:<br />
<br />
Z1: 6,5<br />
Z2: 6<br />
Z3: 2<br />
Z4: 8<br />
<br />
SR1: 4<br />
SR2: 4<br />
<br />
Ö1: 2<br />
Ö2: 2<br />
(Ö3: 2)<br />
<br />
sodass ich ein Gesamtergebnis von 4,05 Punkten erzielt habe.<br />
<br />
Jetzt zu meiner eigentlichen Frage, brauche ich mir bei dieser Note sorgen hinsichtlich der mündlichen Prüfung machen?<br />
Ich habe gehört, dass Prüflinge die zwischen 3,75 - 4,0 P haben abliefern müssen, sodass sie noch auf die 4+ Punkte hochrutschen.<br />
<br />
Ich mache mir deshalb Gedanken, da ich mündlich nicht die Beste Kandidatin bin und daher Angst habe, dass ich doch noch unter die 4,0 Punktemarke, bei einem total Ausfall rutschen könnte.<br />
<br />
Hat jemand von euch schonmal mitbekommen, dass jemand mit einer schlechten Note eingereicht wurde und durch die mündliche geflogen ist?<br />
<br />
Und macht es bei den Noten Sinn sich nochmal ein Jahr zeit zu nehmen um in den Juni Termin 2027 zu gehen für die Notenverbesserung?<br />
<br />
Wie ist es mit Arbeitslosengeld, kann man dieses mit Wohngeld oder andere Sozialleistungen aufstocken? Ich habe monatliche Kosten von ca. 1.200 € und das Arbeitslosengeld von 700-800 € würde dabei nicht ausreichen..<br />
<br />
Danke für eure Antworten im voraus!<br />
<br />
Liebe Grüße, <br />
<br />
Lina <img src="https://www.forum-zur-letzten-instanz.de/uploads/smilenew/frown.png" alt="Frown" title="Frown" class="smilie smilie_46" />]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Hi ihr Lieben, <br />
<br />
ich habe heute meine schriftlichen Examensergebnisse (BW) erhalten und konnte zumindest aufatmen, dass ich bestanden habe.<br />
<br />
Allerdings ist meine Note sehr schlecht:<br />
<br />
Z1: 6,5<br />
Z2: 6<br />
Z3: 2<br />
Z4: 8<br />
<br />
SR1: 4<br />
SR2: 4<br />
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Ö1: 2<br />
Ö2: 2<br />
(Ö3: 2)<br />
<br />
sodass ich ein Gesamtergebnis von 4,05 Punkten erzielt habe.<br />
<br />
Jetzt zu meiner eigentlichen Frage, brauche ich mir bei dieser Note sorgen hinsichtlich der mündlichen Prüfung machen?<br />
Ich habe gehört, dass Prüflinge die zwischen 3,75 - 4,0 P haben abliefern müssen, sodass sie noch auf die 4+ Punkte hochrutschen.<br />
<br />
Ich mache mir deshalb Gedanken, da ich mündlich nicht die Beste Kandidatin bin und daher Angst habe, dass ich doch noch unter die 4,0 Punktemarke, bei einem total Ausfall rutschen könnte.<br />
<br />
Hat jemand von euch schonmal mitbekommen, dass jemand mit einer schlechten Note eingereicht wurde und durch die mündliche geflogen ist?<br />
<br />
Und macht es bei den Noten Sinn sich nochmal ein Jahr zeit zu nehmen um in den Juni Termin 2027 zu gehen für die Notenverbesserung?<br />
<br />
Wie ist es mit Arbeitslosengeld, kann man dieses mit Wohngeld oder andere Sozialleistungen aufstocken? Ich habe monatliche Kosten von ca. 1.200 € und das Arbeitslosengeld von 700-800 € würde dabei nicht ausreichen..<br />
<br />
Danke für eure Antworten im voraus!<br />
<br />
Liebe Grüße, <br />
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Lina <img src="https://www.forum-zur-letzten-instanz.de/uploads/smilenew/frown.png" alt="Frown" title="Frown" class="smilie smilie_46" />]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Dresscode Zuhören mündliche Prüfung]]></title>
			<link>https://www.forum-zur-letzten-instanz.de/showthread.php?tid=15825</link>
			<pubDate>Sat, 12 Sep 2026 18:28:03 +0200</pubDate>
			<dc:creator><![CDATA[<a href="https://www.forum-zur-letzten-instanz.de/member.php?action=profile&uid=36103">NRWAssJur2026</a>]]></dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">https://www.forum-zur-letzten-instanz.de/showthread.php?tid=15825</guid>
			<description><![CDATA[Was habt ihr als Zuhörerin/Zuhörer bei der mündlichen Prüfung getragen? Das LJPA NRW schreibt vor, "angemessene Bekleidung."]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Was habt ihr als Zuhörerin/Zuhörer bei der mündlichen Prüfung getragen? Das LJPA NRW schreibt vor, "angemessene Bekleidung."]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Lerngruppe Nds | Januar 2027]]></title>
			<link>https://www.forum-zur-letzten-instanz.de/showthread.php?tid=15824</link>
			<pubDate>Sat, 12 Sep 2026 13:44:40 +0200</pubDate>
			<dc:creator><![CDATA[<a href="https://www.forum-zur-letzten-instanz.de/member.php?action=profile&uid=36104">Dodomi</a>]]></dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">https://www.forum-zur-letzten-instanz.de/showthread.php?tid=15824</guid>
			<description><![CDATA[Moin, <br />
<br />
ich bin Referendar in Niedersachsen beim OLG Celle, wohnhaft in Bremen, und schreibe im Januar 2027 meine schriftlichen Prüfungen. Im Endspurt hoffe ich ein wenig darauf, dass man vielleicht Leidensgenossen finden könnte, die sich zu einer Lerngruppe zusammenschließen wollen, gerne auch online via Skype/Teams/etc.. Im Optimalfall gerne vor allem Referendare aus Nds, aber generell bin ich auch offen für Referendare aus anderen Bundesländern.<br />
<br />
Meine Idee wäre es, dass man vergleichbare Fälle schreibt und bespricht (z. B. vom Klausurenkurs des OLG Braunschweig) und/oder etwaige allgemeine Fragen klärt, die möglicherweise in den Klausurtypen noch auftauchen könnten. <br />
<br />
Wer Interesse hat, kann sich gerne bei mir via Nachricht melden, dann kann man ja mal schauen, ob es passen könnte.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Moin, <br />
<br />
ich bin Referendar in Niedersachsen beim OLG Celle, wohnhaft in Bremen, und schreibe im Januar 2027 meine schriftlichen Prüfungen. Im Endspurt hoffe ich ein wenig darauf, dass man vielleicht Leidensgenossen finden könnte, die sich zu einer Lerngruppe zusammenschließen wollen, gerne auch online via Skype/Teams/etc.. Im Optimalfall gerne vor allem Referendare aus Nds, aber generell bin ich auch offen für Referendare aus anderen Bundesländern.<br />
<br />
Meine Idee wäre es, dass man vergleichbare Fälle schreibt und bespricht (z. B. vom Klausurenkurs des OLG Braunschweig) und/oder etwaige allgemeine Fragen klärt, die möglicherweise in den Klausurtypen noch auftauchen könnten. <br />
<br />
Wer Interesse hat, kann sich gerne bei mir via Nachricht melden, dann kann man ja mal schauen, ob es passen könnte.]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Anwaltsklausuren aus Bayern zur Vorbereitung für Hessen geeignet?]]></title>
			<link>https://www.forum-zur-letzten-instanz.de/showthread.php?tid=15789</link>
			<pubDate>Tue, 01 Sep 2026 18:05:15 +0200</pubDate>
			<dc:creator><![CDATA[<a href="https://www.forum-zur-letzten-instanz.de/member.php?action=profile&uid=33992">FelixFrankfurter</a>]]></dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">https://www.forum-zur-letzten-instanz.de/showthread.php?tid=15789</guid>
			<description><![CDATA[Sind Anwaltsklausuren aus Bayern für die Vorbereitung in anderen Bundesländern (Hessen) geeignet? Es heißt ja immer, dass die bayerischen Klausuren stark von denen in den restlichen Bundesländern abweichen. Bei einer alten Urteilsklausur ist mir das auch schon aufgefallen. Nun bin ich aber in der JA über eine ganze Menge alter (Original-)klausuren aus Bayern gestolpert und frage mich, ob hier auch die bayerischen Besonderheiten gelten. Kennt sich da jemand besser aus?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Sind Anwaltsklausuren aus Bayern für die Vorbereitung in anderen Bundesländern (Hessen) geeignet? Es heißt ja immer, dass die bayerischen Klausuren stark von denen in den restlichen Bundesländern abweichen. Bei einer alten Urteilsklausur ist mir das auch schon aufgefallen. Nun bin ich aber in der JA über eine ganze Menge alter (Original-)klausuren aus Bayern gestolpert und frage mich, ob hier auch die bayerischen Besonderheiten gelten. Kennt sich da jemand besser aus?]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Klausureinsicht VOR mündlicher Prüfung]]></title>
			<link>https://www.forum-zur-letzten-instanz.de/showthread.php?tid=15784</link>
			<pubDate>Sun, 30 Aug 2026 10:19:26 +0200</pubDate>
			<dc:creator><![CDATA[<a href="https://www.forum-zur-letzten-instanz.de/member.php?action=profile&uid=36046">juramaus123</a>]]></dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">https://www.forum-zur-letzten-instanz.de/showthread.php?tid=15784</guid>
			<description><![CDATA[Hey<br />
<br />
es wurmt mich total, dass man laut LJPA die Klausuren erst nach den schriftlichen einsehen kann. Jetzt vorab wären sie für mich einfach viel sinnvoller/ wertvoller um meine Noten zu verstehen, die für mich teilweise einfach überhaupt nicht nachvollziehbar und eher das genaue Gegenteil von meinem Gefühl sind (nicht ungewöhnlich, aber dennoch belastend).<br />
<br />
Der Anspruch auf Akteneinsicht nach Art. 15 DSGVO ist ja breit diskutiert und (zumindest öffentlich) konnte ich noch kein Urteil finden, das den Anspruch eindeutig zuspricht oder ablehnt. <br />
<br />
Mein LJPA lehnte den Anspruch mit den Gründen ab:<br />
1. Der Anspruch aus Art. 15 DSGVO werde durch Art. 23 DSGVO iVm der jeweiligen Länderübereinkunft über das Einsichtsrecht nach der mündlichen zulässig eingeschränkt. <br />
<br />
Weiter wird das nicht erklärt. In Art. 23 DSGVO gibt es aber besondere Anforderungen a die Einschränkung, die viel in Richtung Sicherheit gehen und für mich nicht so passig für diese Sache hier wirken?<br />
<br />
2. Es greife die Einschränkung nach Art. 15 Absatz 4 DSGVO, weil mit einer früher Einsicht in Art. 12 GG meiner Mitprüflinge eingegriffen würde.<br />
- Ich hätte mehr Zeit um einen möglichen Widerspruchs zu begründen<br />
- ich hätte früher Einblicke darin, was meine Faehigkeiten sind und was Prüfer konkret verlangen, so dass ich mich damit ungerecht vorteilig auf die Mündliche vorbereiten könnte.<br />
<br />
—&gt; das dreht sich für mich im Kreis. Lieber alle gleich ungerecht behandeln? Durch die E Klausur muss ja auch nur ein Link geteilt werden, so dass es keinen zu großen Aufwand bedeutet (zumal das wohl nach VG sowieso kein Argument ist).<br />
<br />
3. Die Monatsfrist könnte jedenfalls nicht eingehalten werden, weil es nicht zu bewerkstelligen wäre allen Prüflingen die Einsicht zu gewähren und aus Gründen der Chancengleichheit aber alle die gleiche Zeit haben müssten.<br />
<br />
<br />
4. Abschluss: insgesamt sollte ich also Respekt vor meinen Kolleginnen haben und akzeptieren, dass es eben keine Einsicht zum jetzigen Zeitpunkt gibt.<br />
<br />
<br />
<br />
Für mich ist das alles irgendwie echt unlogisch und ich verstehe einfach nicht, was das Problem ist. dass die anderen dadurch benachteiligt wären, wäre ja nicht so, wenn alle von ihrem Recht Gebrauch machen können? Dh das einzige Argument wäre der Aufwand und den sehe ich nicht, jedenfalls nicht mehr seit der E-Klausur. Zumal ja Personalmangel auf Verpflichtetenseite meines Wissens nach sowieso nie als Argument taugt um einen Anspruch zu Fall zu bringen?<br />
<br />
<br />
Wie seht ihr das? Hat jemand ein besseres Verständnis von diesem DSGVO Anspruch als ich scheinbar grade? Wie sind Eure Erfahrungen und aus welchem Bundesland kommt ihr?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Hey<br />
<br />
es wurmt mich total, dass man laut LJPA die Klausuren erst nach den schriftlichen einsehen kann. Jetzt vorab wären sie für mich einfach viel sinnvoller/ wertvoller um meine Noten zu verstehen, die für mich teilweise einfach überhaupt nicht nachvollziehbar und eher das genaue Gegenteil von meinem Gefühl sind (nicht ungewöhnlich, aber dennoch belastend).<br />
<br />
Der Anspruch auf Akteneinsicht nach Art. 15 DSGVO ist ja breit diskutiert und (zumindest öffentlich) konnte ich noch kein Urteil finden, das den Anspruch eindeutig zuspricht oder ablehnt. <br />
<br />
Mein LJPA lehnte den Anspruch mit den Gründen ab:<br />
1. Der Anspruch aus Art. 15 DSGVO werde durch Art. 23 DSGVO iVm der jeweiligen Länderübereinkunft über das Einsichtsrecht nach der mündlichen zulässig eingeschränkt. <br />
<br />
Weiter wird das nicht erklärt. In Art. 23 DSGVO gibt es aber besondere Anforderungen a die Einschränkung, die viel in Richtung Sicherheit gehen und für mich nicht so passig für diese Sache hier wirken?<br />
<br />
2. Es greife die Einschränkung nach Art. 15 Absatz 4 DSGVO, weil mit einer früher Einsicht in Art. 12 GG meiner Mitprüflinge eingegriffen würde.<br />
- Ich hätte mehr Zeit um einen möglichen Widerspruchs zu begründen<br />
- ich hätte früher Einblicke darin, was meine Faehigkeiten sind und was Prüfer konkret verlangen, so dass ich mich damit ungerecht vorteilig auf die Mündliche vorbereiten könnte.<br />
<br />
—&gt; das dreht sich für mich im Kreis. Lieber alle gleich ungerecht behandeln? Durch die E Klausur muss ja auch nur ein Link geteilt werden, so dass es keinen zu großen Aufwand bedeutet (zumal das wohl nach VG sowieso kein Argument ist).<br />
<br />
3. Die Monatsfrist könnte jedenfalls nicht eingehalten werden, weil es nicht zu bewerkstelligen wäre allen Prüflingen die Einsicht zu gewähren und aus Gründen der Chancengleichheit aber alle die gleiche Zeit haben müssten.<br />
<br />
<br />
4. Abschluss: insgesamt sollte ich also Respekt vor meinen Kolleginnen haben und akzeptieren, dass es eben keine Einsicht zum jetzigen Zeitpunkt gibt.<br />
<br />
<br />
<br />
Für mich ist das alles irgendwie echt unlogisch und ich verstehe einfach nicht, was das Problem ist. dass die anderen dadurch benachteiligt wären, wäre ja nicht so, wenn alle von ihrem Recht Gebrauch machen können? Dh das einzige Argument wäre der Aufwand und den sehe ich nicht, jedenfalls nicht mehr seit der E-Klausur. Zumal ja Personalmangel auf Verpflichtetenseite meines Wissens nach sowieso nie als Argument taugt um einen Anspruch zu Fall zu bringen?<br />
<br />
<br />
Wie seht ihr das? Hat jemand ein besseres Verständnis von diesem DSGVO Anspruch als ich scheinbar grade? Wie sind Eure Erfahrungen und aus welchem Bundesland kommt ihr?]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Widerspruch Verfahrensdauer GJPA]]></title>
			<link>https://www.forum-zur-letzten-instanz.de/showthread.php?tid=15761</link>
			<pubDate>Sat, 22 Aug 2026 19:44:24 +0200</pubDate>
			<dc:creator><![CDATA[<a href="https://www.forum-zur-letzten-instanz.de/member.php?action=profile&uid=34910">Sapuz98</a>]]></dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">https://www.forum-zur-letzten-instanz.de/showthread.php?tid=15761</guid>
			<description><![CDATA[Hat jemand schon einmal beim GJPA Berlin-Brandenburg Widerspruch gegen eine Klausur im 2. Examen eingelegt und kann mir sagen wie lange das Verfahren bei euch gedauert hat? <br />
<br />
Danke!]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Hat jemand schon einmal beim GJPA Berlin-Brandenburg Widerspruch gegen eine Klausur im 2. Examen eingelegt und kann mir sagen wie lange das Verfahren bei euch gedauert hat? <br />
<br />
Danke!]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Verbesserungsversuch]]></title>
			<link>https://www.forum-zur-letzten-instanz.de/showthread.php?tid=15760</link>
			<pubDate>Sat, 22 Aug 2026 14:32:40 +0200</pubDate>
			<dc:creator><![CDATA[<a href="https://www.forum-zur-letzten-instanz.de/member.php?action=profile&uid=35468">JuleErdbeer</a>]]></dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">https://www.forum-zur-letzten-instanz.de/showthread.php?tid=15760</guid>
			<description><![CDATA[Wie habt ihr gelernt? Habt ihr nebenbei gearbeitet? Hat es sich gelohnt?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Wie habt ihr gelernt? Habt ihr nebenbei gearbeitet? Hat es sich gelohnt?]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Welches Fach für den Kurzvortrag im Examen? (Hessen)]]></title>
			<link>https://www.forum-zur-letzten-instanz.de/showthread.php?tid=15751</link>
			<pubDate>Mon, 17 Aug 2026 15:52:17 +0200</pubDate>
			<dc:creator><![CDATA[<a href="https://www.forum-zur-letzten-instanz.de/member.php?action=profile&uid=34312">hallo</a>]]></dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">https://www.forum-zur-letzten-instanz.de/showthread.php?tid=15751</guid>
			<description><![CDATA[Hi! <br />
<br />
Ich bin im Moment dabei, meine Wahlstation zu planen. Diese möchte ich gerne im Ausland verbringen. Ich werde mich bei verschiedensten Stellen bewerben (Kanzleien, Auswärtiges Amt, AHKs, Unternehmen). Bekanntlich ist das Thema für den Kurzvortrag im Examen ja von der Wahlstation abhängig. <br />
Leider finde ich kaum Erfahrungsberichte bzgl. der verschiedenen Fächer. Welche gelten z.B. als am wenigsten umfangreich in der Vorbereitung bzw. welche als besonders aufwändig? Falls ich die Wahlstation in einer Kanzlei verbringe, wäre z.B. Steuern und Finanzen/Wirtschaft wahrscheinlich. Ich habe jedoch Sorge, dass ich mir damit mehr aufbürde, als sein müsste und das während des Auslandsaufenthalts bereue. <br />
<br />
Für entsprechende Erfahrungswerte oder anderen Input wäre ich super dankbar! <br />
<br />
Liebe Grüße!  <img src="https://www.forum-zur-letzten-instanz.de/uploads/smilenew/prayer.png" alt="Prayer" title="Prayer" class="smilie smilie_63" />]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Hi! <br />
<br />
Ich bin im Moment dabei, meine Wahlstation zu planen. Diese möchte ich gerne im Ausland verbringen. Ich werde mich bei verschiedensten Stellen bewerben (Kanzleien, Auswärtiges Amt, AHKs, Unternehmen). Bekanntlich ist das Thema für den Kurzvortrag im Examen ja von der Wahlstation abhängig. <br />
Leider finde ich kaum Erfahrungsberichte bzgl. der verschiedenen Fächer. Welche gelten z.B. als am wenigsten umfangreich in der Vorbereitung bzw. welche als besonders aufwändig? Falls ich die Wahlstation in einer Kanzlei verbringe, wäre z.B. Steuern und Finanzen/Wirtschaft wahrscheinlich. Ich habe jedoch Sorge, dass ich mir damit mehr aufbürde, als sein müsste und das während des Auslandsaufenthalts bereue. <br />
<br />
Für entsprechende Erfahrungswerte oder anderen Input wäre ich super dankbar! <br />
<br />
Liebe Grüße!  <img src="https://www.forum-zur-letzten-instanz.de/uploads/smilenew/prayer.png" alt="Prayer" title="Prayer" class="smilie smilie_63" />]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[VerbesserungsV GPA Nord: Noten früher?]]></title>
			<link>https://www.forum-zur-letzten-instanz.de/showthread.php?tid=15748</link>
			<pubDate>Sun, 16 Aug 2026 19:12:18 +0200</pubDate>
			<dc:creator><![CDATA[<a href="https://www.forum-zur-letzten-instanz.de/member.php?action=profile&uid=35791">Sonderzuständigkeit</a>]]></dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">https://www.forum-zur-letzten-instanz.de/showthread.php?tid=15748</guid>
			<description><![CDATA[Hey! <br />
<br />
Mir wurde letztens erzählt, dass man im GPA Nord schon vor dem offiziellen Notenbekanntgabetermin Bescheid bekommt, ob man sich verbessert hat. Weiß es leider nur vom Hörensagen. Ist da was dran? Wenn ja, wie viel früher? Und steht dort dann einfach nur pauschal, dass man sich nicht verbessert hat oder nur gering? Wenn letzteres, was bedeutet gering?<br />
<br />
Würd mich über jede Erfahrung freuen! Kann dazu online beim GPA Nord nix finden.<br />
<br />
Vielen Dank vorab]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Hey! <br />
<br />
Mir wurde letztens erzählt, dass man im GPA Nord schon vor dem offiziellen Notenbekanntgabetermin Bescheid bekommt, ob man sich verbessert hat. Weiß es leider nur vom Hörensagen. Ist da was dran? Wenn ja, wie viel früher? Und steht dort dann einfach nur pauschal, dass man sich nicht verbessert hat oder nur gering? Wenn letzteres, was bedeutet gering?<br />
<br />
Würd mich über jede Erfahrung freuen! Kann dazu online beim GPA Nord nix finden.<br />
<br />
Vielen Dank vorab]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[SUCHE Klausur Korrektur gegen Bezahlung]]></title>
			<link>https://www.forum-zur-letzten-instanz.de/showthread.php?tid=15747</link>
			<pubDate>Sat, 15 Aug 2026 18:46:18 +0200</pubDate>
			<dc:creator><![CDATA[<a href="https://www.forum-zur-letzten-instanz.de/member.php?action=profile&uid=36003">gipfelstürmer</a>]]></dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">https://www.forum-zur-letzten-instanz.de/showthread.php?tid=15747</guid>
			<description><![CDATA[Hey :)<br />
<br />
Ich suche auf diesem Wege nach jemandem, der ein solides 2. Examen in NRW geschrieben hat und gegen faire Bezahlung Lust hat, 3 original Examensklausuren pro Woche von mir zu korrigieren. <br />
<br />
In meinem 1. Examen hatte ich ein VB, bin jetzt leider mit meiner schriftlichen Note von 4,9 im 2. Examen nicht so ganz happy und habe mich daher für den VV entschieden. <br />
<br />
Mein Plan ist es, den VV im Dezember 2026 wahrzunehmen und in den Monaten Oktober und November, 3 Klausuren die Woche zu schreiben. Also in Summe so an die 25 Klausuren. <br />
<br />
Da ich von den bekannten Klausurenkursen eher Gemischtes gehört habe und mir eine zeitnahe Korrektur wichtig ist, versuche ich es mal auf diesem Weg. Mir geht es vor allem auch darum, originale Klausuren zu schreiben. <br />
<br />
Über den Preis können wir gerne reden!  <img src="https://www.forum-zur-letzten-instanz.de/uploads/smilenew/cowboy.png" alt="Cowboy" title="Cowboy" class="smilie smilie_22" /><br />
<br />
Beste Grüße aus Köln!]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Hey :)<br />
<br />
Ich suche auf diesem Wege nach jemandem, der ein solides 2. Examen in NRW geschrieben hat und gegen faire Bezahlung Lust hat, 3 original Examensklausuren pro Woche von mir zu korrigieren. <br />
<br />
In meinem 1. Examen hatte ich ein VB, bin jetzt leider mit meiner schriftlichen Note von 4,9 im 2. Examen nicht so ganz happy und habe mich daher für den VV entschieden. <br />
<br />
Mein Plan ist es, den VV im Dezember 2026 wahrzunehmen und in den Monaten Oktober und November, 3 Klausuren die Woche zu schreiben. Also in Summe so an die 25 Klausuren. <br />
<br />
Da ich von den bekannten Klausurenkursen eher Gemischtes gehört habe und mir eine zeitnahe Korrektur wichtig ist, versuche ich es mal auf diesem Weg. Mir geht es vor allem auch darum, originale Klausuren zu schreiben. <br />
<br />
Über den Preis können wir gerne reden!  <img src="https://www.forum-zur-letzten-instanz.de/uploads/smilenew/cowboy.png" alt="Cowboy" title="Cowboy" class="smilie smilie_22" /><br />
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Beste Grüße aus Köln!]]></content:encoded>
		</item>
	</channel>
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