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		<title><![CDATA[Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare - Zivilrechts-, Strafrechts- und Verwaltungsstation]]></title>
		<link>https://www.forum-zur-letzten-instanz.de/</link>
		<description><![CDATA[Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare - https://www.forum-zur-letzten-instanz.de]]></description>
		<pubDate>Wed, 28 Oct 2026 03:58:47 +0000</pubDate>
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		<item>
			<title><![CDATA[VU und erweiterter punktueller Streitgegenstand]]></title>
			<link>https://www.forum-zur-letzten-instanz.de/showthread.php?tid=15957</link>
			<pubDate>Thu, 22 Oct 2026 15:19:53 +0200</pubDate>
			<dc:creator><![CDATA[<a href="https://www.forum-zur-letzten-instanz.de/member.php?action=profile&uid=30672">Byisis</a>]]></dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">https://www.forum-zur-letzten-instanz.de/showthread.php?tid=15957</guid>
			<description><![CDATA[Folgende Frage an die Arbeits- und Prozessrechtsnerds: :D<br />
<br />
<span style="font-family: Calibri, sans-serif;" class="mycode_font">AN erhebt Kündigungsschutzklage gegen eine ihm zugegangene Kündigung, die sein Arbeitsverhältnis zum 31.12. beenden soll.</span><br />
<span style="font-family: Calibri, sans-serif;" class="mycode_font">Zum Termin zur Güte- und mündlichen Verhandlung kommt AN nicht und kassiert ein klageabweisendes VU. AN legt Einspruch ein.</span><br />
<span style="font-family: Calibri, sans-serif;" class="mycode_font">Nach Erlass des VU geht AN eine zweite Kündigung seines Arbeitgebers zu, ebenfalls mit Beendigungsdatum 31.12.</span><br />
<span style="font-family: Calibri, sans-serif;" class="mycode_font"> </span><br />
<span style="font-family: Calibri, sans-serif;" class="mycode_font">In der mündlichen Verhandlung stellt sich heraus, dass die <span style="font-weight: bold;" class="mycode_b">erste Kündigung unwirksam, die zweite Kündigung aber wirksam </span>ist.</span><br />
<span style="font-family: Calibri, sans-serif;" class="mycode_font"> </span><br />
<span style="font-family: Calibri, sans-serif;" class="mycode_font">Was wäre jetzt zu tenorieren?</span><ul class="mycode_list"><li><span style="font-family: Calibri, sans-serif;" class="mycode_font">„Normal“ (iSd ZPO) wäre das VU aufzuheben, der Klage in Antrag 1 stattzugeben und iÜ hstl. der nachträglichen Klageänderung die Klage abzuweisen.</span><br />
</li>
<li><span style="font-family: Calibri, sans-serif;" class="mycode_font">Im Arbeitsrechts gibt es aber den erweiterten punktuellen Streitgegenstand. Wenn man sagt, die zweite Kündigung als möglicher Beendigungsgrund zum 31.12. war „schon immer“ im ursprünglich von AN gestellten Kündigungsschutzantrag enthalten, wäre konsequent die Aufrechterhaltung des VU (weil eben ArbV zum 31.12. beendet)?</span><br />
</li>
<li><span style="font-family: Calibri, sans-serif;" class="mycode_font">Das VU erging aber, bevor die zweite Kündigung überhaupt existent war. Kann es dann trotzdem die zweite Kündigung umfassen? Oder müsste man das VU aufheben und feststellen, dass nicht die Kündigung 1, jedoch die Kündigung 2 das Arbeitsverhältnis zum 31.12. beendet hat?</span><br />
</li>
</ul>
<span style="font-family: Calibri, sans-serif;" class="mycode_font"> </span><br />
<span style="font-family: Calibri, sans-serif;" class="mycode_font">Macht es an dieser Stelle einen Unterschied, ob AN die zweite Kündigung durch gesonderten Antrag angreift, oder aber die zweite Kündigung nur durch den AG in den Prozess eingeführt, aber vom AN nicht mehr mit gesondertem Antrag angegriffen wird?</span><br />
<span style="font-family: Calibri, sans-serif;" class="mycode_font"> </span><br />
<span style="font-family: Calibri, sans-serif;" class="mycode_font">Folgefrage wäre dann, wie zu verfahren wäre, wenn AN nach Einspruch einen entsprechenden Kündigungsschutzantrag auch gegen die zweite Kündigung stellt, aber im darauffolgenden Einspruchstermin säumig ist. Nur zweites VU? Oder gemischt zweites (Kündigung 1) und erstes (Kündigung 2) VU?</span><br />
<br />
<span style="font-family: Calibri, sans-serif;" class="mycode_font">Many thanks :)</span>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Folgende Frage an die Arbeits- und Prozessrechtsnerds: :D<br />
<br />
<span style="font-family: Calibri, sans-serif;" class="mycode_font">AN erhebt Kündigungsschutzklage gegen eine ihm zugegangene Kündigung, die sein Arbeitsverhältnis zum 31.12. beenden soll.</span><br />
<span style="font-family: Calibri, sans-serif;" class="mycode_font">Zum Termin zur Güte- und mündlichen Verhandlung kommt AN nicht und kassiert ein klageabweisendes VU. AN legt Einspruch ein.</span><br />
<span style="font-family: Calibri, sans-serif;" class="mycode_font">Nach Erlass des VU geht AN eine zweite Kündigung seines Arbeitgebers zu, ebenfalls mit Beendigungsdatum 31.12.</span><br />
<span style="font-family: Calibri, sans-serif;" class="mycode_font"> </span><br />
<span style="font-family: Calibri, sans-serif;" class="mycode_font">In der mündlichen Verhandlung stellt sich heraus, dass die <span style="font-weight: bold;" class="mycode_b">erste Kündigung unwirksam, die zweite Kündigung aber wirksam </span>ist.</span><br />
<span style="font-family: Calibri, sans-serif;" class="mycode_font"> </span><br />
<span style="font-family: Calibri, sans-serif;" class="mycode_font">Was wäre jetzt zu tenorieren?</span><ul class="mycode_list"><li><span style="font-family: Calibri, sans-serif;" class="mycode_font">„Normal“ (iSd ZPO) wäre das VU aufzuheben, der Klage in Antrag 1 stattzugeben und iÜ hstl. der nachträglichen Klageänderung die Klage abzuweisen.</span><br />
</li>
<li><span style="font-family: Calibri, sans-serif;" class="mycode_font">Im Arbeitsrechts gibt es aber den erweiterten punktuellen Streitgegenstand. Wenn man sagt, die zweite Kündigung als möglicher Beendigungsgrund zum 31.12. war „schon immer“ im ursprünglich von AN gestellten Kündigungsschutzantrag enthalten, wäre konsequent die Aufrechterhaltung des VU (weil eben ArbV zum 31.12. beendet)?</span><br />
</li>
<li><span style="font-family: Calibri, sans-serif;" class="mycode_font">Das VU erging aber, bevor die zweite Kündigung überhaupt existent war. Kann es dann trotzdem die zweite Kündigung umfassen? Oder müsste man das VU aufheben und feststellen, dass nicht die Kündigung 1, jedoch die Kündigung 2 das Arbeitsverhältnis zum 31.12. beendet hat?</span><br />
</li>
</ul>
<span style="font-family: Calibri, sans-serif;" class="mycode_font"> </span><br />
<span style="font-family: Calibri, sans-serif;" class="mycode_font">Macht es an dieser Stelle einen Unterschied, ob AN die zweite Kündigung durch gesonderten Antrag angreift, oder aber die zweite Kündigung nur durch den AG in den Prozess eingeführt, aber vom AN nicht mehr mit gesondertem Antrag angegriffen wird?</span><br />
<span style="font-family: Calibri, sans-serif;" class="mycode_font"> </span><br />
<span style="font-family: Calibri, sans-serif;" class="mycode_font">Folgefrage wäre dann, wie zu verfahren wäre, wenn AN nach Einspruch einen entsprechenden Kündigungsschutzantrag auch gegen die zweite Kündigung stellt, aber im darauffolgenden Einspruchstermin säumig ist. Nur zweites VU? Oder gemischt zweites (Kündigung 1) und erstes (Kündigung 2) VU?</span><br />
<br />
<span style="font-family: Calibri, sans-serif;" class="mycode_font">Many thanks :)</span>]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Teilweise übereinstimmende Erledigungserklärung]]></title>
			<link>https://www.forum-zur-letzten-instanz.de/showthread.php?tid=15917</link>
			<pubDate>Mon, 12 Oct 2026 15:03:14 +0200</pubDate>
			<dc:creator><![CDATA[<a href="https://www.forum-zur-letzten-instanz.de/member.php?action=profile&uid=34035">HelenL.</a>]]></dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">https://www.forum-zur-letzten-instanz.de/showthread.php?tid=15917</guid>
			<description><![CDATA[Hallo zusammen, <br />
<br />
könnte mir jemand erklären, wie die Kosten im Rahmen der teilweisen übereinstimmenden Erledigungserklärung berechnet werden. <br />
<br />
Soweit ich gelesen habe, beruht diese für den erledigten Teil auf 91a und für den nicht erledigten Teil naug 91ff. ZPO. <br />
<br />
Sofern beispielsweise der Streitwert zunächst bei 10.000€ lag und in Höhe von 4000€ die Erledigung erklärt wurde betrifft der Streitwert ab Erledigung 6000€. <br />
<br />
Wie bildet man die Gesamtquote, wenn der Beklagte die Kosten für den anhängigen und der Kläger diejenigen der Erledigung tragen muss? <br />
<br />
Vielen Dank !]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Hallo zusammen, <br />
<br />
könnte mir jemand erklären, wie die Kosten im Rahmen der teilweisen übereinstimmenden Erledigungserklärung berechnet werden. <br />
<br />
Soweit ich gelesen habe, beruht diese für den erledigten Teil auf 91a und für den nicht erledigten Teil naug 91ff. ZPO. <br />
<br />
Sofern beispielsweise der Streitwert zunächst bei 10.000€ lag und in Höhe von 4000€ die Erledigung erklärt wurde betrifft der Streitwert ab Erledigung 6000€. <br />
<br />
Wie bildet man die Gesamtquote, wenn der Beklagte die Kosten für den anhängigen und der Kläger diejenigen der Erledigung tragen muss? <br />
<br />
Vielen Dank !]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Abschlussverfügung wechselseitige KV]]></title>
			<link>https://www.forum-zur-letzten-instanz.de/showthread.php?tid=15905</link>
			<pubDate>Wed, 07 Oct 2026 17:23:18 +0200</pubDate>
			<dc:creator><![CDATA[<a href="https://www.forum-zur-letzten-instanz.de/member.php?action=profile&uid=36197">Bifabu21</a>]]></dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">https://www.forum-zur-letzten-instanz.de/showthread.php?tid=15905</guid>
			<description><![CDATA[Hey zusammen, ich habe von meinem Ausbilder einen Fall erhalten, für den ich die Abschlussverfügung schreiben soll.<br />
<br />
In Kürze: A und B haben Streit, wechselseitige KV, A verwendet eine Glaslasche und fügt B eine tiefe Schnittwunde zu (§ 224 +). Es lässt sich nicht ermitteln, wer von beiden angefangen hat, jeweils entgegengesetzte Angaben der Beteiligten. Eine weitere Aufklärung scheint auch nicht möglich. Beide sind als Beschuldigte in der Akte geführt, Strafanträge liegen vor.<br />
<br />
Ich bin mir hier unsicher, wie genau ich vorgehen soll. Theoretisch kommt für beide ja eine Rechtfertigung durch Notwehr in Betracht. Aufgrund der Verletzung des B scheint es mir aber irgendwie unbillig, das hier einzustellen.<br />
<br />
Was meint ihr? Wie würde man das in der Praxis lösen?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Hey zusammen, ich habe von meinem Ausbilder einen Fall erhalten, für den ich die Abschlussverfügung schreiben soll.<br />
<br />
In Kürze: A und B haben Streit, wechselseitige KV, A verwendet eine Glaslasche und fügt B eine tiefe Schnittwunde zu (§ 224 +). Es lässt sich nicht ermitteln, wer von beiden angefangen hat, jeweils entgegengesetzte Angaben der Beteiligten. Eine weitere Aufklärung scheint auch nicht möglich. Beide sind als Beschuldigte in der Akte geführt, Strafanträge liegen vor.<br />
<br />
Ich bin mir hier unsicher, wie genau ich vorgehen soll. Theoretisch kommt für beide ja eine Rechtfertigung durch Notwehr in Betracht. Aufgrund der Verletzung des B scheint es mir aber irgendwie unbillig, das hier einzustellen.<br />
<br />
Was meint ihr? Wie würde man das in der Praxis lösen?]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Strafurteil im Examen]]></title>
			<link>https://www.forum-zur-letzten-instanz.de/showthread.php?tid=15896</link>
			<pubDate>Mon, 05 Oct 2026 09:25:15 +0200</pubDate>
			<dc:creator><![CDATA[<a href="https://www.forum-zur-letzten-instanz.de/member.php?action=profile&uid=33659">Zukunft</a>]]></dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">https://www.forum-zur-letzten-instanz.de/showthread.php?tid=15896</guid>
			<description><![CDATA[Liebe Alle,<br />
<br />
mir ist leider nicht ganz klar, welche Punkte in einem Strafurteil (im Examen, nicht bei der Einzelausbildung) anzusprechen sind und welche nicht. Im Einzelnen:<br />
<br />
– Sprecht ihr unter Abschnitt III. Beweisverwertungsthemen an, also etwa "Das Gutachten des Arztes ... über die Verletzung ... konnte zwar nicht nach § 256 Abs. 1 Nr. 1 lit. b) StPO, aber nach § 256 Abs. 1 Nr. 2 StPO verlesen werden, weil ..."?<br />
Noch virulenter erscheint mir dies, wenn tatsächlich ein Beweisverwertungsverbot im Raum steht. Würdet ihr hier eine Abwägung und die daraus folgende Verwertbarkeit eines Beweismittels (im Urteilsstil) darstellen?<br />
<br />
– In Lösungshinweisen sehe ich mitunter die Formulierung: "Entgegen der Anklage hat sich der Angeklagte daneben nicht des ... strafbar gemacht, weil ...". Darauf beruht der Tenor ja nicht, trotzdem soll man dies scheinbar jeweils ausführen.<br />
<br />
Was ist aber mit Delikten, die nicht angeklagt wurden und i.E. ebenfalls nicht vorliegen, sich aber aufdrängen (bspw. Qualifikationstatbestände). Sprecht ihr (bei unterstelltem Hinweis nach § 265 Abs. 1 StPO) diese auch an und lehnt sie ab, also "Der Angeklagte ist des weiteren nicht des ... strafbar, weil ..."? Auch insoweit beruht der Tenor ja nicht auf diesen Ausführungen.<br />
<br />
Vielen Dank schonmal, ich freue mich über Antworten!]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Liebe Alle,<br />
<br />
mir ist leider nicht ganz klar, welche Punkte in einem Strafurteil (im Examen, nicht bei der Einzelausbildung) anzusprechen sind und welche nicht. Im Einzelnen:<br />
<br />
– Sprecht ihr unter Abschnitt III. Beweisverwertungsthemen an, also etwa "Das Gutachten des Arztes ... über die Verletzung ... konnte zwar nicht nach § 256 Abs. 1 Nr. 1 lit. b) StPO, aber nach § 256 Abs. 1 Nr. 2 StPO verlesen werden, weil ..."?<br />
Noch virulenter erscheint mir dies, wenn tatsächlich ein Beweisverwertungsverbot im Raum steht. Würdet ihr hier eine Abwägung und die daraus folgende Verwertbarkeit eines Beweismittels (im Urteilsstil) darstellen?<br />
<br />
– In Lösungshinweisen sehe ich mitunter die Formulierung: "Entgegen der Anklage hat sich der Angeklagte daneben nicht des ... strafbar gemacht, weil ...". Darauf beruht der Tenor ja nicht, trotzdem soll man dies scheinbar jeweils ausführen.<br />
<br />
Was ist aber mit Delikten, die nicht angeklagt wurden und i.E. ebenfalls nicht vorliegen, sich aber aufdrängen (bspw. Qualifikationstatbestände). Sprecht ihr (bei unterstelltem Hinweis nach § 265 Abs. 1 StPO) diese auch an und lehnt sie ab, also "Der Angeklagte ist des weiteren nicht des ... strafbar, weil ..."? Auch insoweit beruht der Tenor ja nicht auf diesen Ausführungen.<br />
<br />
Vielen Dank schonmal, ich freue mich über Antworten!]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Verwaltungsstation BMJV]]></title>
			<link>https://www.forum-zur-letzten-instanz.de/showthread.php?tid=15866</link>
			<pubDate>Fri, 25 Sep 2026 12:04:26 +0200</pubDate>
			<dc:creator><![CDATA[<a href="https://www.forum-zur-letzten-instanz.de/member.php?action=profile&uid=35598">Refi83</a>]]></dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">https://www.forum-zur-letzten-instanz.de/showthread.php?tid=15866</guid>
			<description><![CDATA[Hat jemand seine Verwaltungs- oder Wahlstation beim BMJV gemacht und kann berichten, wies dort war? Inhaltlich, Arbeitszeiten, oä.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Hat jemand seine Verwaltungs- oder Wahlstation beim BMJV gemacht und kann berichten, wies dort war? Inhaltlich, Arbeitszeiten, oä.]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Bewerbung auswärtiges Amt]]></title>
			<link>https://www.forum-zur-letzten-instanz.de/showthread.php?tid=15839</link>
			<pubDate>Thu, 17 Sep 2026 15:56:47 +0200</pubDate>
			<dc:creator><![CDATA[<a href="https://www.forum-zur-letzten-instanz.de/member.php?action=profile&uid=36123">Yoshi09</a>]]></dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">https://www.forum-zur-letzten-instanz.de/showthread.php?tid=15839</guid>
			<description><![CDATA[Hallo, ich habe mal eine Frage. Ich würde mich gerne für nächstes Jahr ab Juli für die Verwaltungsstation beim AA bewerben. Diese benötigen eine Zusage über die Einstellung? Reicht da das Angebot? Die Bewerbungsfrist endet am 31.10. &amp; bis dahin erhalte ich ja nicht anderes? Starte erst am 01.11. 🤨]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Hallo, ich habe mal eine Frage. Ich würde mich gerne für nächstes Jahr ab Juli für die Verwaltungsstation beim AA bewerben. Diese benötigen eine Zusage über die Einstellung? Reicht da das Angebot? Die Bewerbungsfrist endet am 31.10. &amp; bis dahin erhalte ich ja nicht anderes? Starte erst am 01.11. 🤨]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Klageantrag Rückabwicklung Wohnungskauf Miteigentümer]]></title>
			<link>https://www.forum-zur-letzten-instanz.de/showthread.php?tid=15828</link>
			<pubDate>Mon, 14 Sep 2026 19:36:33 +0200</pubDate>
			<dc:creator><![CDATA[<a href="https://www.forum-zur-letzten-instanz.de/member.php?action=profile&uid=28444">Rookieoftheyear</a>]]></dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">https://www.forum-zur-letzten-instanz.de/showthread.php?tid=15828</guid>
			<description><![CDATA[Hallo zusammen,<br />
<br />
ich bin mir unsicher bei der Formulierung des Klageantrags für folgende Konstellation:<br />
<br />
Eheleute kaufen ETW für 600.000,00 €. Ehemann erwirbt Miteigentum 70/100, Ehefrau 30/100. Kaufpreis wurde teilweise (150.000,00 €) durch Ehemann als Einmalzahlung geleistet, betreffend des Restes wurde durch beide Eheleute ein Darlehen aufgenommen. Nun wurde gegenüber dem Verkäufer der Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt wegen arglistig verschwiegener Mängel (insb. feuchtigkeitsbedingter Schimmel).<br />
<br />
Wie formuliere ich genau den Klageantrag der auf Rückabwicklung des Kaufvertrags gerichteten Klage? Insbesondere geht es mir um die Berücksichtigung der Miteigentumsquoten bzw. ob und wenn ja, wie diese im Klageantrag berücksichtig werden müssen.<br />
<br />
Vielen Dank für eure Hilfe!]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Hallo zusammen,<br />
<br />
ich bin mir unsicher bei der Formulierung des Klageantrags für folgende Konstellation:<br />
<br />
Eheleute kaufen ETW für 600.000,00 €. Ehemann erwirbt Miteigentum 70/100, Ehefrau 30/100. Kaufpreis wurde teilweise (150.000,00 €) durch Ehemann als Einmalzahlung geleistet, betreffend des Restes wurde durch beide Eheleute ein Darlehen aufgenommen. Nun wurde gegenüber dem Verkäufer der Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt wegen arglistig verschwiegener Mängel (insb. feuchtigkeitsbedingter Schimmel).<br />
<br />
Wie formuliere ich genau den Klageantrag der auf Rückabwicklung des Kaufvertrags gerichteten Klage? Insbesondere geht es mir um die Berücksichtigung der Miteigentumsquoten bzw. ob und wenn ja, wie diese im Klageantrag berücksichtig werden müssen.<br />
<br />
Vielen Dank für eure Hilfe!]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Bewerbung Verwaltungsstationen Ministerien etc.]]></title>
			<link>https://www.forum-zur-letzten-instanz.de/showthread.php?tid=15737</link>
			<pubDate>Thu, 13 Aug 2026 16:00:24 +0200</pubDate>
			<dc:creator><![CDATA[<a href="https://www.forum-zur-letzten-instanz.de/member.php?action=profile&uid=34980">Spaghettimonster</a>]]></dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">https://www.forum-zur-letzten-instanz.de/showthread.php?tid=15737</guid>
			<description><![CDATA[<span style="color: #000000;" class="mycode_color">Hallo zusammen,</span><br />
<br />
<span style="color: #000000;" class="mycode_color">eine Frage an diejenigen, die ihre Verwaltungsstation bei (Bundes-)Ministerien oder anderen obersten und oberen (Bundes-)Behörden gemacht haben: Habt ihr euch schon vor dem Beginn des Refs bzw. schon vor Erhalt der Einstellungszusage beworben (z.B. mit dem Hinweis, dass die Einstellung zum Monat XY aufgrund der bisherigen Wartezeit, nach telefonischer Auskunft des OLG, oder einfach weil in Ländern wie Bayern jeder eingestellt wird, schon sicher ist)? Falls ja, haben die Behörden das akzeptiert oder war die Antwort eher "komm nochmal wieder, wenn du die Ref-Zusage hast"? </span><br />
<br />
<span style="color: #000000;" class="mycode_color">Von Ref-Beginn bis Verwaltungsstation sind es ja nunmal nur 8 Monate und man konkurriert ja mit denjenigen, die sich das Ministerium o.ä. für die Wahlstation aufbewahren und sich daher mit viel größerem zeitlichen Vorlauf bewerben können.</span><br />
<br />
<span style="color: #000000;" class="mycode_color">Gerne mit Angabe der Behörde!</span><br />
<br />
<span style="color: #000000;" class="mycode_color">Vielen Dank!</span>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<span style="color: #000000;" class="mycode_color">Hallo zusammen,</span><br />
<br />
<span style="color: #000000;" class="mycode_color">eine Frage an diejenigen, die ihre Verwaltungsstation bei (Bundes-)Ministerien oder anderen obersten und oberen (Bundes-)Behörden gemacht haben: Habt ihr euch schon vor dem Beginn des Refs bzw. schon vor Erhalt der Einstellungszusage beworben (z.B. mit dem Hinweis, dass die Einstellung zum Monat XY aufgrund der bisherigen Wartezeit, nach telefonischer Auskunft des OLG, oder einfach weil in Ländern wie Bayern jeder eingestellt wird, schon sicher ist)? Falls ja, haben die Behörden das akzeptiert oder war die Antwort eher "komm nochmal wieder, wenn du die Ref-Zusage hast"? </span><br />
<br />
<span style="color: #000000;" class="mycode_color">Von Ref-Beginn bis Verwaltungsstation sind es ja nunmal nur 8 Monate und man konkurriert ja mit denjenigen, die sich das Ministerium o.ä. für die Wahlstation aufbewahren und sich daher mit viel größerem zeitlichen Vorlauf bewerben können.</span><br />
<br />
<span style="color: #000000;" class="mycode_color">Gerne mit Angabe der Behörde!</span><br />
<br />
<span style="color: #000000;" class="mycode_color">Vielen Dank!</span>]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Bezirksregierung Düsseldorf - Erfahrungen?]]></title>
			<link>https://www.forum-zur-letzten-instanz.de/showthread.php?tid=15732</link>
			<pubDate>Thu, 13 Aug 2026 10:19:09 +0200</pubDate>
			<dc:creator><![CDATA[<a href="https://www.forum-zur-letzten-instanz.de/member.php?action=profile&uid=35989">NFDV1899</a>]]></dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">https://www.forum-zur-letzten-instanz.de/showthread.php?tid=15732</guid>
			<description><![CDATA[Hallo zusammen,<br />
<br />
ich plane, im kommenden Frühjahr meine Verwaltungsstation in Düsseldorf (oder naher Umgebung) zu machen. Kann jemand über seine Station bei der Bezirksregierung Düsseldorf berichten? Gerne auch Erfahrungen von Bekannten. <br />
<br />
Verwaltungsjurist möchte ich nicht werden. Mir ist wichtig, genug Zeit fürs Lernen zu haben und nicht in Stationsarbeit zu versinken. Ich mache mein Referendariat derzeit in Niedersachsen und wäre dann ohnehin von der AG befreit. <br />
<br />
Vielen Dank!  <img src="https://www.forum-zur-letzten-instanz.de/uploads/smilenew/prayer.png" alt="Prayer" title="Prayer" class="smilie smilie_63" />]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Hallo zusammen,<br />
<br />
ich plane, im kommenden Frühjahr meine Verwaltungsstation in Düsseldorf (oder naher Umgebung) zu machen. Kann jemand über seine Station bei der Bezirksregierung Düsseldorf berichten? Gerne auch Erfahrungen von Bekannten. <br />
<br />
Verwaltungsjurist möchte ich nicht werden. Mir ist wichtig, genug Zeit fürs Lernen zu haben und nicht in Stationsarbeit zu versinken. Ich mache mein Referendariat derzeit in Niedersachsen und wäre dann ohnehin von der AG befreit. <br />
<br />
Vielen Dank!  <img src="https://www.forum-zur-letzten-instanz.de/uploads/smilenew/prayer.png" alt="Prayer" title="Prayer" class="smilie smilie_63" />]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[AA 03/27]]></title>
			<link>https://www.forum-zur-letzten-instanz.de/showthread.php?tid=15718</link>
			<pubDate>Mon, 10 Aug 2026 13:56:33 +0200</pubDate>
			<dc:creator><![CDATA[<a href="https://www.forum-zur-letzten-instanz.de/member.php?action=profile&uid=35973">iurhh</a>]]></dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">https://www.forum-zur-letzten-instanz.de/showthread.php?tid=15718</guid>
			<description><![CDATA[Hat schon jemand Rückmeldung vom AA für die Auslandsstation ab März 2027 erhalten?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Hat schon jemand Rückmeldung vom AA für die Auslandsstation ab März 2027 erhalten?]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Empfehlenswerte Verwaltungsrecht-Urteile für einen guten ersten Überblick?]]></title>
			<link>https://www.forum-zur-letzten-instanz.de/showthread.php?tid=15706</link>
			<pubDate>Wed, 05 Aug 2026 13:22:43 +0200</pubDate>
			<dc:creator><![CDATA[<a href="https://www.forum-zur-letzten-instanz.de/member.php?action=profile&uid=33881">Philosophenchiller</a>]]></dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">https://www.forum-zur-letzten-instanz.de/showthread.php?tid=15706</guid>
			<description><![CDATA[Moin,<br />
<br />
ich bin gerade dabei, mir den Aufbau von Verwaltungsrecht-Klausuren zu erschließen. <br />
<br />
Wichtig ist mir, dass ich erstmal einen Überblick bekomme bevor ich mich im Skript / Lehrbuch in irgendwelche Detailfragen vertiefe.<br />
<br />
Ich kann nun entweder mit ein paar Muster-Klausuren anfangen (Die ich ja eigentlich auch zum Gliedern dann benutzen möchte); alternativ dachte ich mir, lese ich erstmal ein paar Verwaltungsrecht-Urteile.<br />
<br />
Gibt es hier Verwaltungsrecht-Profis denen ein paar konkrete klausurrelevante Urteile einfallen, die gut geschrieben sind / Euch in Erinnerung geblieben sind usw.? halt nicht irgendwas verrücktes wo man sich in Spezialproblemen verliert, sondern etwas, woraus man sich erstmal die Grundlagen ableiten kann und um einen Überblick zu bekommen.<br />
<br />
Alternativ, wonach würdet ihr suchen, thematisch, begrifflich?<br />
<br />
Besten Dank für Tipps!]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Moin,<br />
<br />
ich bin gerade dabei, mir den Aufbau von Verwaltungsrecht-Klausuren zu erschließen. <br />
<br />
Wichtig ist mir, dass ich erstmal einen Überblick bekomme bevor ich mich im Skript / Lehrbuch in irgendwelche Detailfragen vertiefe.<br />
<br />
Ich kann nun entweder mit ein paar Muster-Klausuren anfangen (Die ich ja eigentlich auch zum Gliedern dann benutzen möchte); alternativ dachte ich mir, lese ich erstmal ein paar Verwaltungsrecht-Urteile.<br />
<br />
Gibt es hier Verwaltungsrecht-Profis denen ein paar konkrete klausurrelevante Urteile einfallen, die gut geschrieben sind / Euch in Erinnerung geblieben sind usw.? halt nicht irgendwas verrücktes wo man sich in Spezialproblemen verliert, sondern etwas, woraus man sich erstmal die Grundlagen ableiten kann und um einen Überblick zu bekommen.<br />
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Alternativ, wonach würdet ihr suchen, thematisch, begrifflich?<br />
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Besten Dank für Tipps!]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Konkreter Anklagesatz - gleichartige Tatmehrheit]]></title>
			<link>https://www.forum-zur-letzten-instanz.de/showthread.php?tid=15699</link>
			<pubDate>Sat, 01 Aug 2026 19:56:03 +0200</pubDate>
			<dc:creator><![CDATA[<a href="https://www.forum-zur-letzten-instanz.de/member.php?action=profile&uid=33776">nxchtxktiv</a>]]></dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">https://www.forum-zur-letzten-instanz.de/showthread.php?tid=15699</guid>
			<description><![CDATA[Hallo zusammen, <br />
<br />
ich frag mich so ein wenig, ob es für eine Anklage mit zahlreichen gleichartigen, tatmehrheitlichen Betrugstaten andere Anforderungen gibt als bei den „normalen“ Anklagen. <br />
<br />
Ich weiß, dass man abweichend wohl zunächst einen Fließtext schreibt, in welchem der modus operandi beschrieben wird und dann führt man zu den einzelnen Taten noch kurz in einem Satz oder tabellarisch aus. <br />
Gerade in Bezug auf den Fließtext, der die Vorgehensweise beschreibt, frage ich mich jedoch, ob hier dennoch grundsätzlich nur das beschrieben wird, was dem Angeschuldigen „zur Last gelegt wird“ oder ob man da auch ein bisschen mehr Details beschreibt, die an und für sich kein Tatbestandsmerkmale ausfüllen, z.B Verhalten, was abgesehen vom täuschungsbedingten Irrtum noch immer gegenüber dem Gs. gemacht/gesagt wurde, um ihn letztlich zur Vermögensverfügung zu überreden.<br />
<br />
Vielen Dank im Voraus!]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Hallo zusammen, <br />
<br />
ich frag mich so ein wenig, ob es für eine Anklage mit zahlreichen gleichartigen, tatmehrheitlichen Betrugstaten andere Anforderungen gibt als bei den „normalen“ Anklagen. <br />
<br />
Ich weiß, dass man abweichend wohl zunächst einen Fließtext schreibt, in welchem der modus operandi beschrieben wird und dann führt man zu den einzelnen Taten noch kurz in einem Satz oder tabellarisch aus. <br />
Gerade in Bezug auf den Fließtext, der die Vorgehensweise beschreibt, frage ich mich jedoch, ob hier dennoch grundsätzlich nur das beschrieben wird, was dem Angeschuldigen „zur Last gelegt wird“ oder ob man da auch ein bisschen mehr Details beschreibt, die an und für sich kein Tatbestandsmerkmale ausfüllen, z.B Verhalten, was abgesehen vom täuschungsbedingten Irrtum noch immer gegenüber dem Gs. gemacht/gesagt wurde, um ihn letztlich zur Vermögensverfügung zu überreden.<br />
<br />
Vielen Dank im Voraus!]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Teilurteil]]></title>
			<link>https://www.forum-zur-letzten-instanz.de/showthread.php?tid=15697</link>
			<pubDate>Fri, 31 Jul 2026 17:57:34 +0200</pubDate>
			<dc:creator><![CDATA[<a href="https://www.forum-zur-letzten-instanz.de/member.php?action=profile&uid=35943">Lina_1995</a>]]></dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">https://www.forum-zur-letzten-instanz.de/showthread.php?tid=15697</guid>
			<description><![CDATA[Hallo zusammen, ich hänge gerade an folgendem Fall  <img src="https://www.forum-zur-letzten-instanz.de/uploads/smilenew/computer.gif" alt="Computer" title="Computer" class="smilie smilie_73" /><br />
<br />
K klagt gegen B auf Räumung wegen Kündigung 1 und 2.<br />
B erhebt Widerklage auf Feststellung, dass das Mietverhältnis durch Kündigung 3 nicht beendet wurde. K stützt die Räumungsklage daraufhin auch auf Kündigung 3.<br />
Durch Versäumnisurteil wird die Räumungsklage abgewiesen und der Widerklage stattgegeben.<br />
K kündigt erneut mit Kündigung 4. <br />
B verlangt widerklagend die Rückzahlung überzahlter Miete für die Zeit vor und nach Kündigung 4 (Miethöhe ist streitig)<br />
<br />
Kündigung 4 ist wirksam. Darf über die Räumungsklage durch Teilurteil entschieden werden? <br />
<br />
Danke vorab  <img src="https://www.forum-zur-letzten-instanz.de/uploads/smilenew/prost.gif" alt="Prost" title="Prost" class="smilie smilie_66" />]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Hallo zusammen, ich hänge gerade an folgendem Fall  <img src="https://www.forum-zur-letzten-instanz.de/uploads/smilenew/computer.gif" alt="Computer" title="Computer" class="smilie smilie_73" /><br />
<br />
K klagt gegen B auf Räumung wegen Kündigung 1 und 2.<br />
B erhebt Widerklage auf Feststellung, dass das Mietverhältnis durch Kündigung 3 nicht beendet wurde. K stützt die Räumungsklage daraufhin auch auf Kündigung 3.<br />
Durch Versäumnisurteil wird die Räumungsklage abgewiesen und der Widerklage stattgegeben.<br />
K kündigt erneut mit Kündigung 4. <br />
B verlangt widerklagend die Rückzahlung überzahlter Miete für die Zeit vor und nach Kündigung 4 (Miethöhe ist streitig)<br />
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Kündigung 4 ist wirksam. Darf über die Räumungsklage durch Teilurteil entschieden werden? <br />
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Danke vorab  <img src="https://www.forum-zur-letzten-instanz.de/uploads/smilenew/prost.gif" alt="Prost" title="Prost" class="smilie smilie_66" />]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Streitgegenstand]]></title>
			<link>https://www.forum-zur-letzten-instanz.de/showthread.php?tid=15677</link>
			<pubDate>Thu, 23 Jul 2026 15:05:23 +0200</pubDate>
			<dc:creator><![CDATA[<a href="https://www.forum-zur-letzten-instanz.de/member.php?action=profile&uid=30672">Byisis</a>]]></dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">https://www.forum-zur-letzten-instanz.de/showthread.php?tid=15677</guid>
			<description><![CDATA[Stehe voll auf dem Schlauch. Hat jemand ne Idee?<br />
<br />
Folgender Fall (NJW 2022, 3010 nachgebildet):<br />
<br />
K verklagt B auf Rückzahlung des Kaufpreises für einen Pkw und stützt seine Klage dabei auf mehrere Mängel (Motor, Klimaanlage…).<br />
<br />
Der BGH hat hier wegen der verschiedenen Mängel unterschiedliche Streitgegenstände angenommen.<br />
<br />
Jetzt frage ich mich folgendes:<br />
- handelt es sich bei einer Klage mit einheitlichem Antrag (Rückzahlung Kaufpreis; anders ja zB bei mehreren Schadenspositionen, die im Antrag addiert sind), aber mehreren diesen Antrag begründenden Lebenssachverhalten (mehrere Mängel) in der Konsequenz um eine (kumulative; ggf. sogar alternative?!) Klagehäufung?<br />
<br />
2. Wenn ja, darf das Gericht dann überhaupt einheitlich entscheiden?<br />
- Alternative KH wäre ja unzulässig?<br />
- dh hier wäre Eventuelle KH bzw kumulative KH anzunehmen?<br />
<br />
3. Muss das Gericht dann wiederum nicht in Konsequenz jedenfalls bei Annahme einer kumulativen KH, wenn es zwar einen den Antrag begründenden Mangel zB am Motor, nicht aber an der Klimaanlage annimmt, trotz antragsgemäßer Verurteilung die Klage iÜ (hstl der Klimaanlage) abweisen?<br />
<br />
Danke vorab 🥴]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Stehe voll auf dem Schlauch. Hat jemand ne Idee?<br />
<br />
Folgender Fall (NJW 2022, 3010 nachgebildet):<br />
<br />
K verklagt B auf Rückzahlung des Kaufpreises für einen Pkw und stützt seine Klage dabei auf mehrere Mängel (Motor, Klimaanlage…).<br />
<br />
Der BGH hat hier wegen der verschiedenen Mängel unterschiedliche Streitgegenstände angenommen.<br />
<br />
Jetzt frage ich mich folgendes:<br />
- handelt es sich bei einer Klage mit einheitlichem Antrag (Rückzahlung Kaufpreis; anders ja zB bei mehreren Schadenspositionen, die im Antrag addiert sind), aber mehreren diesen Antrag begründenden Lebenssachverhalten (mehrere Mängel) in der Konsequenz um eine (kumulative; ggf. sogar alternative?!) Klagehäufung?<br />
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2. Wenn ja, darf das Gericht dann überhaupt einheitlich entscheiden?<br />
- Alternative KH wäre ja unzulässig?<br />
- dh hier wäre Eventuelle KH bzw kumulative KH anzunehmen?<br />
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3. Muss das Gericht dann wiederum nicht in Konsequenz jedenfalls bei Annahme einer kumulativen KH, wenn es zwar einen den Antrag begründenden Mangel zB am Motor, nicht aber an der Klimaanlage annimmt, trotz antragsgemäßer Verurteilung die Klage iÜ (hstl der Klimaanlage) abweisen?<br />
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Danke vorab 🥴]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Anklageschrift Sitzungsdienst]]></title>
			<link>https://www.forum-zur-letzten-instanz.de/showthread.php?tid=15665</link>
			<pubDate>Mon, 20 Jul 2026 21:16:39 +0200</pubDate>
			<dc:creator><![CDATA[<a href="https://www.forum-zur-letzten-instanz.de/member.php?action=profile&uid=34904">Liloles</a>]]></dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">https://www.forum-zur-letzten-instanz.de/showthread.php?tid=15665</guid>
			<description><![CDATA[Hallo<br />
<br />
wir wurden nun zu Sitzungsvertretungen zugewiesen.<br />
Leider haben wir keine Schemata zu dem Ganzen bekommen. Einen Aufbau für ein Plädoyer habe ich gefunden.<br />
<br />
Was genau verliestrt man jedoch alles bei der Anklageschrift und wie beginnt man?<br />
Kann mir da bitte jemand ein Schema zeigen?<br />
<br />
Ist es so richtig?<br />
1. Erst den Sachverhalt (nicht-juristischer Sprache)<br />
2. Dann die Tatbestände der Delikte ("durch zwei Handlungen mittels gef. Werkzeugs...)<br />
3. Paragraphenkette<br />
<br />
VG 🥲]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Hallo<br />
<br />
wir wurden nun zu Sitzungsvertretungen zugewiesen.<br />
Leider haben wir keine Schemata zu dem Ganzen bekommen. Einen Aufbau für ein Plädoyer habe ich gefunden.<br />
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Was genau verliestrt man jedoch alles bei der Anklageschrift und wie beginnt man?<br />
Kann mir da bitte jemand ein Schema zeigen?<br />
<br />
Ist es so richtig?<br />
1. Erst den Sachverhalt (nicht-juristischer Sprache)<br />
2. Dann die Tatbestände der Delikte ("durch zwei Handlungen mittels gef. Werkzeugs...)<br />
3. Paragraphenkette<br />
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VG 🥲]]></content:encoded>
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	</channel>
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