09.11.2022, 14:48
Hallo allerseits,
Ich hab eine Frage zum Beamtenrecht. Wie wichtig schätzt ihr es noch ein in den schriftlichen Prüfungen? Habe in NDS studiert und dort auch das 1. gemacht. Dort war Beamtenrecht weder in der Uni noch im Examen Prüfungsstoff.
Während der AG in NRW haben wir Beamtenrecht aber auch nie gemacht. Im ÖffR NRW Skript von Andreas Geron steht da auch nur bisschen etwas zu möglichen Arten aber nichts inhaltliches drin. Ist es überhaupt examensrelevant? Und was ist so das wichtigste was man wissen müsste? Danke schonmal!
Ich hab eine Frage zum Beamtenrecht. Wie wichtig schätzt ihr es noch ein in den schriftlichen Prüfungen? Habe in NDS studiert und dort auch das 1. gemacht. Dort war Beamtenrecht weder in der Uni noch im Examen Prüfungsstoff.
Während der AG in NRW haben wir Beamtenrecht aber auch nie gemacht. Im ÖffR NRW Skript von Andreas Geron steht da auch nur bisschen etwas zu möglichen Arten aber nichts inhaltliches drin. Ist es überhaupt examensrelevant? Und was ist so das wichtigste was man wissen müsste? Danke schonmal!
09.11.2022, 15:27
Ich empfehle einen Blick in die Prüfungsordnung für NRW. Dort sind die Stoffgrenzen benannt. Sollte sich das Beamtenrecht darin nicht befinden, ist es auch nicht Prüfungsgegenstand.
09.11.2022, 16:40
Es ist definitiv in NRW examensrelevant.