09.11.2022, 00:40
Darf man als wissenschaftler Mitarbeiter (bestandenes erstes Examen) in Vertretung für eine Kanzlei auftreten vor dem Zivilgericht/ Strafgericht?
09.11.2022, 07:47
Nur beim Amtsgericht.
09.11.2022, 10:14
09.11.2022, 13:10
Vor den Strafgerichten erlaubt § 139 StPO die Übertragung der Verteidigung auf einen Referendar, der mindestens ein Jahr und 3 Monate beschäftigt ist. Ohne es näher nachgelesen zu haben würde ich im Umkehrschluss folgern, dass ein WissMit, der sich nicht im Referendariat befindet, die Verteidigung nicht übernehmen kann.
Für den Zivilbereich habe ich § 157 ZPO gefunden. Der bevollmächtigte Rechtsanwalt kann in Verfahren, in denen die Parteien den Rechtsstreit selbst führen können, zur Vertretung in der Verhandlung einen Referendar bevollmächtigen, der im Vorbereitungsdienst bei ihm beschäftigt ist. Auch hier würde ich sagen, dass ein WissMit dazu nicht berechtigt ist.
Ich lasse mich aber gerne belehren.
Für den Zivilbereich habe ich § 157 ZPO gefunden. Der bevollmächtigte Rechtsanwalt kann in Verfahren, in denen die Parteien den Rechtsstreit selbst führen können, zur Vertretung in der Verhandlung einen Referendar bevollmächtigen, der im Vorbereitungsdienst bei ihm beschäftigt ist. Auch hier würde ich sagen, dass ein WissMit dazu nicht berechtigt ist.
Ich lasse mich aber gerne belehren.
11.11.2022, 01:30
(09.11.2022, 07:47)Jura10089472 schrieb: Nur beim Amtsgericht.
Auch da nicht, § 79 ZPO
https://www.juristenkoffer.de/refblog/an...or-dem-ag/