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Stundensätze als Einzelanwalt
RAJura
Junior Member
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Beiträge: 4
Themen: 1
Registriert seit: Nov 2022
#1
01.11.2022, 18:11
Hallo zusammen,

welche Stundensätze kann man in etwa als Einzelanwalt (ohne FA-Titel) üblicherweise aufrufen?


Mir ist klar, dass dies letztlich Verhandlungssache ist. Mir sind aber derzeit nur die Stundensätze bekannt, die in der Boutique aufgerufen worden sind, in der ich mal tätig war. Ansonsten finde ich es schwer einzuschätzen, was man so verlangen kann.

Und wie würde man sinnvollerweise zwischen Verbraucher und Unternehmen bei der Höhe differenzieren?

Vielen Dank und viele Grüße
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TheEagle
Member
***
Beiträge: 67
Themen: 7
Registriert seit: Jul 2022
#2
01.11.2022, 22:00
Welches Rechtsgebiet?
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RAJura
Junior Member
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Beiträge: 4
Themen: 1
Registriert seit: Nov 2022
#3
01.11.2022, 22:25
Familienrecht (Verbraucher)
Arbeitsrecht (Unternehmen)
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TheEagle
Member
***
Beiträge: 67
Themen: 7
Registriert seit: Jul 2022
#4
01.11.2022, 22:52
Für Unternehmen kannst du natürlich höhere Stundensätze aufrufen. Pauschal irgendwelche Beträge nennen ist schwierig. Kommt auch darauf an, wo du deine Kanzlei hast.
Aber unter 150 Euro pro Stunde würde ich auch bei Privatpersonen nicht gehen.
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RAJura
Junior Member
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Beiträge: 4
Themen: 1
Registriert seit: Nov 2022
#5
01.11.2022, 23:35
(01.11.2022, 22:52)TheEagle schrieb:  Für Unternehmen kannst du natürlich höhere Stundensätze aufrufen. Pauschal irgendwelche Beträge nennen ist schwierig. Kommt auch darauf an, wo du deine Kanzlei hast.
Aber unter 150 Euro pro Stunde würde ich auch bei Privatpersonen nicht gehen.

In einem eher ländlichen Raum in NRW.
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07/2021
Junior Member
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Beiträge: 15
Themen: 1
Registriert seit: Oct 2021
#6
02.11.2022, 21:04
Im FamR solltest du - sofern es die klassischen Verfahren sind - Mindestvergütung nach RVG und sonst empfinde ich 200€ netto als unterste Grenze, was dann oben drauf kommt. Habe mir letzthin ne Wallbox einbauen lassen, da kostete die Meisterstunde 110€ netto. 

Im ArbeitsR für Unternehmen empfinde ich ca. 250€ netto als untere Grenze, würde da eher Richtung 300€ netto tendieren. Dafür muss man dann natürlich auch liefern.

Seitdem alle Preise so versaut sind, nehme ich ca. 250-300€ netto für die Mandate, in denen ich auf Stundenbasis tätig bin. Das sind (auch ländliche Kanzlei in NRW) relativ wenige, vornehmlich erbrechtliche Mandate, die auch Rumgegurke involvieren. 

Bei anderen Gebührenvereinbarungen mache ich meistens nen Faktor auf die Mittelgebühr, bspw. im Verkehrsstrafrecht x 1,3 und auf 4141 VVRVG x 3. Das RVG lohnt sich sonst häufig einfach nicht. Dabei achte ich bei allen Gebührenvereinbarungen immer darauf, dass die Leute finanziell nicht überfordert sind und alles in einem angemessenen Verhältnis steht. Die sollen sich schon gut fühlen und nicht abgezockt.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02.11.2022, 21:05 von 07/2021.)
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HerrKules
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Beiträge: 1.104
Themen: 7
Registriert seit: Mar 2021
#7
02.11.2022, 21:39
300€/h für einen Anwalt ohne Erfahrung und FA im Arbeitsrecht? Im ländlichen NRW? Doubt it..
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07/2021
Junior Member
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Beiträge: 15
Themen: 1
Registriert seit: Oct 2021
#8
02.11.2022, 22:39
Vor nem halben Jahr hätte ich wohl zugestimmt, aber die Preise sind aktuell einfach völlig versaut.
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DAS IST KEIN SPIEL
Member
***
Beiträge: 113
Themen: 0
Registriert seit: Sep 2021
#9
02.11.2022, 23:53
(02.11.2022, 21:04)07/2021 schrieb:  Im FamR solltest du - sofern es die klassischen Verfahren sind - Mindestvergütung nach RVG und sonst empfinde ich 200€ netto als unterste Grenze, was dann oben drauf kommt. Habe mir letzthin ne Wallbox einbauen lassen, da kostete die Meisterstunde 110€ netto. 

Im ArbeitsR für Unternehmen empfinde ich ca. 250€ netto als untere Grenze, würde da eher Richtung 300€ netto tendieren. Dafür muss man dann natürlich auch liefern.

Seitdem alle Preise so versaut sind, nehme ich ca. 250-300€ netto für die Mandate, in denen ich auf Stundenbasis tätig bin. Das sind (auch ländliche Kanzlei in NRW) relativ wenige, vornehmlich erbrechtliche Mandate, die auch Rumgegurke involvieren. 

Bei anderen Gebührenvereinbarungen mache ich meistens nen Faktor auf die Mittelgebühr, bspw. im Verkehrsstrafrecht x 1,3 und auf 4141 VVRVG x 3. Das RVG lohnt sich sonst häufig einfach nicht. Dabei achte ich bei allen Gebührenvereinbarungen immer darauf, dass die Leute finanziell nicht überfordert sind und alles in einem angemessenen Verhältnis steht. Die sollen sich schon gut fühlen und nicht abgezockt.

Nur zur Orientierung: Kliemt nehmen 250€ pro Stunde
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Egal_
Posting Freak
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Beiträge: 1.540
Themen: 1
Registriert seit: Feb 2022
#10
03.11.2022, 00:09
(02.11.2022, 23:53)DAS IST KEIN SPIEL schrieb:  
(02.11.2022, 21:04)07/2021 schrieb:  Im FamR solltest du - sofern es die klassischen Verfahren sind - Mindestvergütung nach RVG und sonst empfinde ich 200€ netto als unterste Grenze, was dann oben drauf kommt. Habe mir letzthin ne Wallbox einbauen lassen, da kostete die Meisterstunde 110€ netto. 

Im ArbeitsR für Unternehmen empfinde ich ca. 250€ netto als untere Grenze, würde da eher Richtung 300€ netto tendieren. Dafür muss man dann natürlich auch liefern.

Seitdem alle Preise so versaut sind, nehme ich ca. 250-300€ netto für die Mandate, in denen ich auf Stundenbasis tätig bin. Das sind (auch ländliche Kanzlei in NRW) relativ wenige, vornehmlich erbrechtliche Mandate, die auch Rumgegurke involvieren. 

Bei anderen Gebührenvereinbarungen mache ich meistens nen Faktor auf die Mittelgebühr, bspw. im Verkehrsstrafrecht x 1,3 und auf 4141 VVRVG x 3. Das RVG lohnt sich sonst häufig einfach nicht. Dabei achte ich bei allen Gebührenvereinbarungen immer darauf, dass die Leute finanziell nicht überfordert sind und alles in einem angemessenen Verhältnis steht. Die sollen sich schon gut fühlen und nicht abgezockt.

Nur zur Orientierung: Kliemt nehmen 250€ pro Stunde


Die mittelständische WP-Gesellschaft, bei der ich bis vor Kurzem gearbeitet habe, für einen Anwalt (Nicht-Partner) auch. Ob sich das für einen Einzelanwalt durchsetzen lässt? Scheint beim Vorposter offenbar zu klappen, aber ich würde das nicht verallgemeinern.
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