30.10.2022, 11:49
Moin Leute,
hat jemand von euch Erfahrung mit Klausuranfechtungen? Ich muss 1-2 Klausuren anfechten, da ich eine Klausur zu wenig bestanden habe (um einen Punkt) und das im Zweitversuch, wobei ich schon locker den Schnitt habe, den ich bräuchte.
Habe mir Rat von einem Anwalt eingeholt, der mir in einer schriftlichen Kurzeinschätzung zur Anfechtung geraten hat.
Naja, ich habe jetzt die Widerspruchsbegründung von einem Anwalt aus der Familie bekommen, da ich kein Geld für einen Prüfungsrechtsanwalt habe. Hier ist die eine Begründung nur eine halbe Seite lang. Reicht das?
Ich weiß, dass man die Begründung nicht unnötig mit heißer Luft füllen sollte. Allerdings hab ich Sorge, dass das nicht substatiiert genug ist.
Habt ihr Erfahrung damit und wisst, wie lang eine durchschnittliche Widerspruchsbegründung lang sein sollte?
hat jemand von euch Erfahrung mit Klausuranfechtungen? Ich muss 1-2 Klausuren anfechten, da ich eine Klausur zu wenig bestanden habe (um einen Punkt) und das im Zweitversuch, wobei ich schon locker den Schnitt habe, den ich bräuchte.

Habe mir Rat von einem Anwalt eingeholt, der mir in einer schriftlichen Kurzeinschätzung zur Anfechtung geraten hat.
Naja, ich habe jetzt die Widerspruchsbegründung von einem Anwalt aus der Familie bekommen, da ich kein Geld für einen Prüfungsrechtsanwalt habe. Hier ist die eine Begründung nur eine halbe Seite lang. Reicht das?
Ich weiß, dass man die Begründung nicht unnötig mit heißer Luft füllen sollte. Allerdings hab ich Sorge, dass das nicht substatiiert genug ist.
Habt ihr Erfahrung damit und wisst, wie lang eine durchschnittliche Widerspruchsbegründung lang sein sollte?
30.10.2022, 12:38
Hey!
Ich rate Dir dringend, einen Anwalt für Prüfungsrecht zu nehmen. Gerade weil es dein Zweitversuch war. Meistens kannst du auch eine Ratenzahlung vereinbaren. Hab ich im ersten Examen auch so gemacht.
Viel Erfolg!
Ich rate Dir dringend, einen Anwalt für Prüfungsrecht zu nehmen. Gerade weil es dein Zweitversuch war. Meistens kannst du auch eine Ratenzahlung vereinbaren. Hab ich im ersten Examen auch so gemacht.
Viel Erfolg!
01.11.2022, 01:05
Was fällt da so an Kosten an?
01.11.2022, 07:48
Die Frage ist doch falsch gestellt. Welchen Fehler willst Du denn angreifen? Wenn z.B. Ausführungen als fehlend beanstandet worden sind, die der Korrektor übersehen hat, genügt ein einziger Satz als Begründung.
Ich weiß, Du hast nichts zu verlieren. Aber wenn jemand Dir unter vier Punkte gibt, geschieht das schon sehr bewusst. Kein Korrektor sagt: Mannomann, der Anwalt hat zehn Seiten Begründung geschrieben, da mache ich doch noch vier Punkte draus.
Also: was willst Du beanstanden?
Ich weiß, Du hast nichts zu verlieren. Aber wenn jemand Dir unter vier Punkte gibt, geschieht das schon sehr bewusst. Kein Korrektor sagt: Mannomann, der Anwalt hat zehn Seiten Begründung geschrieben, da mache ich doch noch vier Punkte draus.
Also: was willst Du beanstanden?
07.11.2022, 11:45
Naja, letztlich versuche ich leider den heiligen Bewertungsmaßstab des Korrektors zu beanstanden. Habe vom Erstkorrektor 2 Punkte und vom Zweitkorrektor 4 Punkte bekommen. Ich habs nun recht kurz gefasst, da ich auch nicht sinnlos rumfaseln wollte.
Und für 2 angefochtene Klausuren hätte ich 3000 Euro zahlen müssen. Das ist auch mit Ratenzahlung gerade nicht drin leider...
Und für 2 angefochtene Klausuren hätte ich 3000 Euro zahlen müssen. Das ist auch mit Ratenzahlung gerade nicht drin leider...
07.11.2022, 11:47
07.11.2022, 12:52
(07.11.2022, 11:47)Blabla schrieb:(01.11.2022, 01:05)Gast schrieb: Was fällt da so an Kosten an?
Achja die 3000 Euro plus fast 500 Euro für eine vorherige Kurzeinschätzung.
Unpopuläre Meinung, aber: Es ist dein ZWEITversuch. Wenn du nicht noch die Chance auf einen Gnadenversuch bekommst (der dich im Übrigen alleine wegen der Zeit auch viel Geld kostet), dann war es das. Ich würde in dieser Situation niemals das Risiko eingehen, dass du jetzt etwas übersiehst, was deine Klausur(en) sonst noch über den Strich hätte retten können. Davon hängt in deinem Fall alles ab (wenn du dich nicht beruflich sowieso außerhalb des juristischen Bereichs siehst).
Hast du nicht (Groß)Eltern, andere Verwandte, Freunde, eine nette Hausbank, die dir etwas leihen würden?
08.11.2022, 21:07
(07.11.2022, 11:45)Blabla schrieb: Naja, letztlich versuche ich leider den heiligen Bewertungsmaßstab des Korrektors zu beanstanden. Habe vom Erstkorrektor 2 Punkte und vom Zweitkorrektor 4 Punkte bekommen. Ich habs nun recht kurz gefasst, da ich auch nicht sinnlos rumfaseln wollte.
Und für 2 angefochtene Klausuren hätte ich 3000 Euro zahlen müssen. Das ist auch mit Ratenzahlung gerade nicht drin leider...
Ist es wirklich nur der Bewertungsmaßstab? Sagt also der Zweitkorrektor: ich sehe alles genauso, finde es aber nicht so schlimm? Oder sagt er: abweichend vom Erstkorrektor halte ich xy für vertretbar o.ä.?
Unabhängig davon kann das einer der wenigen Fälle sein, wo das Überdenkungsverfahren zu etwas führt, weil der Erstkorrektor jetzt sieht, dass der Kollege die Klausur noch als bestanden ansieht.
16.11.2022, 10:58
Kann man das auch ohne Anwalt machen?
Muss das vor Gericht oder reicht erstmal ein begründeten Einspruch?
Kosten?
Die Frage ist nicht, ob das ratsam ist, nur ob möglich.
Muss das vor Gericht oder reicht erstmal ein begründeten Einspruch?
Kosten?
Die Frage ist nicht, ob das ratsam ist, nur ob möglich.
16.11.2022, 11:31
(16.11.2022, 10:58)Bla schrieb: Kann man das auch ohne Anwalt machen?
Muss das vor Gericht oder reicht erstmal ein begründeten Einspruch?
Kosten?
Die Frage ist nicht, ob das ratsam ist, nur ob möglich.
Du kannst Widerspruch ohne Anwalt einlegen. Ist ja ein ganz "normaler" Widerspruch nach §§ 68 ff VwGO