06.04.2014, 12:54
Hallo,
ich schreibe auch in NRW und mir ist sowas nicht aufgefallen. War nicht entscheidend, dass Voraussetzung für die Inanspruchnahme die vorherigen Inspektionen bei einem Vertragshändler ist?
Ich kann mich auch noch erinnern, dass da wortwörtlich stand, dass die Versicherung und der Verkäufer als Gesamtschuldner haften. Das würde doch gegen eine vorherige Haftung des Versicherers sprechen?
LG
ich schreibe auch in NRW und mir ist sowas nicht aufgefallen. War nicht entscheidend, dass Voraussetzung für die Inanspruchnahme die vorherigen Inspektionen bei einem Vertragshändler ist?
Ich kann mich auch noch erinnern, dass da wortwörtlich stand, dass die Versicherung und der Verkäufer als Gesamtschuldner haften. Das würde doch gegen eine vorherige Haftung des Versicherers sprechen?
LG
09.04.2014, 11:11
Für alle Interessierten:
Der Z4 Klausur im Apriltermin NRW lag die Entscheidung des LG Stade (4. Zivilkammer, Urteil vom 03.04.2012, 4 O 317/11) zugrunde.
Abrufbar unter:
http://www.rechtsprechung.niedersachsen....romHL=true
Der Z4 Klausur im Apriltermin NRW lag die Entscheidung des LG Stade (4. Zivilkammer, Urteil vom 03.04.2012, 4 O 317/11) zugrunde.
Abrufbar unter:
http://www.rechtsprechung.niedersachsen....romHL=true
09.04.2014, 16:30
Hallo,
in RLP war die Z IV Klausur eine Kautelarklausur. Auch mit dem oben benannten Sachverhalt. Man sollte wohl einen Vergleich entwerfen. Denk ich.
Allerdings existiert zu dem LG Stade-Urteil ein OLG-Berufungsurteil, das der Klausur zu Grunde liegen dürfte. War auch im Palandt genannt. Das OLG entscheidet in wesentlichen Gründen anders als das LG.
OLG Celle - Urteil v. 12.12.2012, 4 U 70/12, ZMR 2013, 492
in RLP war die Z IV Klausur eine Kautelarklausur. Auch mit dem oben benannten Sachverhalt. Man sollte wohl einen Vergleich entwerfen. Denk ich.
Allerdings existiert zu dem LG Stade-Urteil ein OLG-Berufungsurteil, das der Klausur zu Grunde liegen dürfte. War auch im Palandt genannt. Das OLG entscheidet in wesentlichen Gründen anders als das LG.
OLG Celle - Urteil v. 12.12.2012, 4 U 70/12, ZMR 2013, 492
09.04.2014, 20:25
War der Interessenverband Heizungsanlage in der Z IV Klausur als Bruchteilsgemeinschaft oder eher als GbR einzuordnen? Mir schien beides plausibel, da die Heizung auf der einen Seite zwar nur gemeinsam verwaltet wurde (Brucheilsg.), aber andererseits gemeinsam auf eine neue Heizung gespart wurde und somit ein gemeinschaftlicher Zweck verfolgt werden sollte (GbR)?
11.04.2014, 09:53
Liebe NRW'ler,
da ich auch bald schreibe, würde mich interessieren, ob Ihr eine Kautelarklausur schreiben musstet.
Vielen Dank und weiterhin viel Glück!
da ich auch bald schreibe, würde mich interessieren, ob Ihr eine Kautelarklausur schreiben musstet.
Vielen Dank und weiterhin viel Glück!
11.04.2014, 15:07
Hi,
ja, die Z IV war eine Kautelarklausur, insofern als dass ein gerichtliches Vorgehen nicht zu prüfen war, sondern ein Mandantenschreiben nebst Schreiben an die Gegenseite entworfen werden sollte. Vertragsgestaltung o.ä. wurde aber nicht abgeprüft.
ja, die Z IV war eine Kautelarklausur, insofern als dass ein gerichtliches Vorgehen nicht zu prüfen war, sondern ein Mandantenschreiben nebst Schreiben an die Gegenseite entworfen werden sollte. Vertragsgestaltung o.ä. wurde aber nicht abgeprüft.
11.04.2014, 15:49
Danke für die schnelle Antwort!
Jetzt noch 2 Klausuren, dann ist es geschafft. Alles Gute dafür!
Ich habe ja noch 8 vor mir, naja, wird schon.
Beste Grüße
Jetzt noch 2 Klausuren, dann ist es geschafft. Alles Gute dafür!
Ich habe ja noch 8 vor mir, naja, wird schon.
Beste Grüße
13.04.2014, 18:24
Mal eine Frage:
Kann sich jemand in der Z2-Klausur noch an die Daten erinnern, wann das Inzahlungsgegebene Auto übergeben worden ist und die Klage des Verkäufers bei Gericht eingeganegn und dem Mandanten zugestellt worden ist? War der Anspruch aus Gewährleistungsrecht verjährt oder musste man nur über § 167 ZPO gehen? Aus meiner AG hat es niemand geprüft und wir machen uns gerade alle wahnsinnig...
Kann sich jemand in der Z2-Klausur noch an die Daten erinnern, wann das Inzahlungsgegebene Auto übergeben worden ist und die Klage des Verkäufers bei Gericht eingeganegn und dem Mandanten zugestellt worden ist? War der Anspruch aus Gewährleistungsrecht verjährt oder musste man nur über § 167 ZPO gehen? Aus meiner AG hat es niemand geprüft und wir machen uns gerade alle wahnsinnig...
14.04.2014, 14:55
Der Anspruch war nicht verjährt. Die Verjährung war gehemmt durch Klageeinreichung (§ 204 Nr. 1 BGB i.V.m. § 167 ZPO).
Also das war auf jeden Fall das Ergebnis meiner Prüfung! ;-)
Also das war auf jeden Fall das Ergebnis meiner Prüfung! ;-)
14.04.2014, 15:22
Habe ich auch so. Weiß aus dem Kopf die Daten nicht mehr, aber ich meine 15.03.2012 war die Inzahlunggabe, 18.03.2014 war Klagezustellung. Also über 167 ZPO.