28.10.2022, 12:09
Wie ist das Meinungsbild zum besten Zeitpunkt für den Fachanwalt? Wann ist es sinnvoll ihn zu machen und warum?
28.10.2022, 13:28
Kommt darauf an, was/wohin du willst.
Mit schlechten Noten und ohne festes Stellenangebot nach dem Ref kann es sich lohnen, sich direkt arbeitslos zu melden und den Fachwanwalt vom Amt bezahlen zu lassen, um die Einstellungschancen zu verbessern.
Wenn du bereits im Ref zu 100% weißt wo es hingehen soll kannst du den Lehrgang theoretisch dann schon mitnehmen. Eigentlich hat man da aber Besseres zu tun und die Rabatte der Anbieter sind auch wenig hilfreich, da die Kosten später oft vom Arbeitgeber übernommen werden.
Ich habe den Lehrgang zu einem Zeitpunkt gemacht in dem ich die Fallliste schon voll hatte, womit ich zwar inhaltlich wesentlich weniger mitnehmen konnte, aber auch praktisch nichts mehr für die Klausuren lernen musste.
Mit schlechten Noten und ohne festes Stellenangebot nach dem Ref kann es sich lohnen, sich direkt arbeitslos zu melden und den Fachwanwalt vom Amt bezahlen zu lassen, um die Einstellungschancen zu verbessern.
Wenn du bereits im Ref zu 100% weißt wo es hingehen soll kannst du den Lehrgang theoretisch dann schon mitnehmen. Eigentlich hat man da aber Besseres zu tun und die Rabatte der Anbieter sind auch wenig hilfreich, da die Kosten später oft vom Arbeitgeber übernommen werden.
Ich habe den Lehrgang zu einem Zeitpunkt gemacht in dem ich die Fallliste schon voll hatte, womit ich zwar inhaltlich wesentlich weniger mitnehmen konnte, aber auch praktisch nichts mehr für die Klausuren lernen musste.
28.10.2022, 14:23
Mitten im Ref würde ich ihn nicht machen, denn so stark ist die Ermäßigung der Gebühren nicht. Die meisten Anbieter gewähren auch Berufseinsteigern mit bis zu drei Jahren Berufserfahrung noch den Rabatt. Außerdem musst du nach dem Lehrgang jedes Jahr deine 15 Stunden Pflichtfortbildung machen, die mehr kosten als die ca. 300 Euro, die man spart.
Wenn du schlechte Noten hast, kann der FA den Jobeinstieg ein bisschen erleichtern. Das wäre der Zeitpunkt kurz nach dem Ref.
Wirklich empfehlen würde ich ihn jedoch erst, wenn du weißt, in welches Rechtgebiet du dauerhaft gehen willst. Erst dann lohnen sich die zusätzlichen Kosten und verschaffen dir einen Vorsprung gegenüber Mitbewerbern.
Bei mir war das der Fall, nachdem ich in eine spezialisierte kleine Kanzlei eingestiegen bin. Da lohnt es sich dann auch, denn die Fallliste hatte ich somit sehr schnell voll. Ich sehe bei Kollegen nämlich, dass diese große Schwierigkeiten damit haben. Arbeitet man in zu vielen Rechtgebieten, wird man nur sehr schwer auf die benötigten Fallzahlen kommen.
Ich bin Fachanwältin für ArbR. Dafür brauchst du 100 Fälle. 50 davon behördliche oder gerichtliche Verfahren. Mehrere im kollektiven ArbR, im Sozialrecht u.a. Selbst für mich war es nicht so einfach, jede dieser Anforderungen zu erfüllen und Achtung: nicht jeder Fall hat automatisch eine Gewichtung von 1. Das kann bei sehr umfangreichen Verfahren mehr als 1 sein, für eine normale Beratung, die beim 1. Gespräch erledigt worden ist, habe ich z.B. jedoch nur eine Gewichtung von 0,2 angenommen. D.h. man braucht 5 solcher Betatungsfälle um auf einen anrechenbaren vollen Fall zu kommen.
Eingereicht habe ich letzten Endes 150 "volle" Fälle. Das reichte dicke, falls doch ein paar Fälle runterbewertet worden wären. Sagen wir mal, ca. 105-110 Fälle sollte man aus diesen Gründen im ArbR erreichen.
Wenn du schlechte Noten hast, kann der FA den Jobeinstieg ein bisschen erleichtern. Das wäre der Zeitpunkt kurz nach dem Ref.
Wirklich empfehlen würde ich ihn jedoch erst, wenn du weißt, in welches Rechtgebiet du dauerhaft gehen willst. Erst dann lohnen sich die zusätzlichen Kosten und verschaffen dir einen Vorsprung gegenüber Mitbewerbern.
Bei mir war das der Fall, nachdem ich in eine spezialisierte kleine Kanzlei eingestiegen bin. Da lohnt es sich dann auch, denn die Fallliste hatte ich somit sehr schnell voll. Ich sehe bei Kollegen nämlich, dass diese große Schwierigkeiten damit haben. Arbeitet man in zu vielen Rechtgebieten, wird man nur sehr schwer auf die benötigten Fallzahlen kommen.
Ich bin Fachanwältin für ArbR. Dafür brauchst du 100 Fälle. 50 davon behördliche oder gerichtliche Verfahren. Mehrere im kollektiven ArbR, im Sozialrecht u.a. Selbst für mich war es nicht so einfach, jede dieser Anforderungen zu erfüllen und Achtung: nicht jeder Fall hat automatisch eine Gewichtung von 1. Das kann bei sehr umfangreichen Verfahren mehr als 1 sein, für eine normale Beratung, die beim 1. Gespräch erledigt worden ist, habe ich z.B. jedoch nur eine Gewichtung von 0,2 angenommen. D.h. man braucht 5 solcher Betatungsfälle um auf einen anrechenbaren vollen Fall zu kommen.
Eingereicht habe ich letzten Endes 150 "volle" Fälle. Das reichte dicke, falls doch ein paar Fälle runterbewertet worden wären. Sagen wir mal, ca. 105-110 Fälle sollte man aus diesen Gründen im ArbR erreichen.
28.10.2022, 14:31
TE hier. Ich entschuldige mich schon mal, weil ich wohl etwas weiter hätte ausholen sollen.
Ich bin tatsächlich schon seit ein paar Monaten im Job und daher bzgl. der Spezialisierung sicher. Ich frage mich in welchem Berufsjahr man den FA am sinnvollsten macht. Mein Arbeitgeber würde die Kosten ohnehin übernehmen, sodass es nicht unbedingt auf einen Rabatt ankommt.
Ich bin tatsächlich schon seit ein paar Monaten im Job und daher bzgl. der Spezialisierung sicher. Ich frage mich in welchem Berufsjahr man den FA am sinnvollsten macht. Mein Arbeitgeber würde die Kosten ohnehin übernehmen, sodass es nicht unbedingt auf einen Rabatt ankommt.
28.10.2022, 15:43
(28.10.2022, 14:31)Gast schrieb: TE hier. Ich entschuldige mich schon mal, weil ich wohl etwas weiter hätte ausholen sollen.Grundsätzlich würde ich anfangen, sobald du dir relativ sicher bist die Liste möglichst noch in dem Jahr voll zu bekommen, in dem du den Lehrgang beendest.
Ich bin tatsächlich schon seit ein paar Monaten im Job und daher bzgl. der Spezialisierung sicher. Ich frage mich in welchem Berufsjahr man den FA am sinnvollsten macht. Mein Arbeitgeber würde die Kosten ohnehin übernehmen, sodass es nicht unbedingt auf einen Rabatt ankommt.
Wenn du dir dagegen das Wissen wirklich noch aneignen musst, da du z.B. gewisse Themen nur sehr selten bearbeitest und davon materiellrechtlich bisher überhaupt keinen Plan hast, würde ich den Lehrgang eher vorziehen und schon ca. nach dem ersten Berufsjahr anfangen. Direkt in den ersten Monaten würde ich nicht anfangen, da hat man mit dem Berufseinstieg genug zu tun und muss erst einmal viele andere Dinge lernen bzw. erst einmal alle Abläufe strukturieren.
28.10.2022, 15:45
(28.10.2022, 14:31)Gast schrieb: TE hier. Ich entschuldige mich schon mal, weil ich wohl etwas weiter hätte ausholen sollen.
Ich bin tatsächlich schon seit ein paar Monaten im Job und daher bzgl. der Spezialisierung sicher. Ich frage mich in welchem Berufsjahr man den FA am sinnvollsten macht. Mein Arbeitgeber würde die Kosten ohnehin übernehmen, sodass es nicht unbedingt auf einen Rabatt ankommt.
Dann ruhig schon am Anfang. Wie gesagt, wenn du in einer spezialisierten Kanzlei arbeitest, ist es am einfachsten, die Fallzahlen voll zu bekommen. Beim ArbR ist es so (und vermutlich auch in den anderen Rechtsgebieten), dass für die Fallzahlen ein Zeitraum von 3 Jahren relevant ist. Je weiter der Zeitraum voranschreitet, fallen dir ggf. vorne ein paar Fälle schon wieder raus. Du musst also einen Zeitraum zusammenbekommen, in dem du die Fallzahlen realistisch zusammen bekommst. Wenn du z.B. in zwei Jahren die Kanzlei wechseln willst und in einer Kanzlei anfängst, die nur am Rande in deinem Rechtsgebiet tätig ist, wird es wieder schwieriger.
Ich hoffe du verstehst wie ich das meine.