18.10.2022, 12:56
Im Mai 2023 schreiben Referendare aus Hessen und NRW die Klausuren im 2. Staatsexamen.
Hessen:
04.05.: Z I
05.05.: Z III
08.05.: Z II
09.05.: AW
11.05.: S I
12.05.: S II
15.05.: Ö I
16.05.: Ö II
NRW:
04.05.: Z 1
05.05.: Z 2
08.05.: Z 3
09.05.: Z 4
11.05.: S 1
12.05.: S 2
15.05.: V 2
16.05.: V 1
Erläuterung der Bezeichnungen laut LJPA NRW:
Bei den "Z-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem Zivilrecht. Im Regelfall sind die Aufgabenstellungen bei der Z-1 und der Z-3 Klausur aus gerichtlicher Sicht und bei der Z-2 und der Z-4 Klausur aus anwaltlicher Sicht zu bearbeiten.
Bei den "S-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem Strafrecht. Im Regelfall ist bei der S-1 Klausur eine staatsanwaltschaftliche Abschlussverfügung zu fertigen; die Aufgabenstellung der S-2 Klausur ist offener, hier kommen zum Beispiel ein erstinstanzliches Urteil oder ein Gutachten zu Rechtsmitteln des Beschuldigten oder der Staatsanwaltschaft in Betracht.
Bei den "V-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem öffentlichen Recht. Im Regelfall ist bei der V-1 Klausur die Aufgabe aus gerichtlicher Sicht zu bearbeiten, bei der V-2 Klausur kommen zum Beispiel eine behördliche Entscheidung oder eine anwaltliche Beratung in Betracht.
Wichtig: Damit man in der Diskussion zu den Klausuren verfolgen kann, auf welches Bundesland sich die Aussagen beziehen, wähle bitte beim Posten einen Namen und setze eine Abkürzung des Bundeslandes in Klammer, also zB Felix(NRW), Gast12(Hes), NoName(NRW).
Hessen:
04.05.: Z I
05.05.: Z III
08.05.: Z II
09.05.: AW
11.05.: S I
12.05.: S II
15.05.: Ö I
16.05.: Ö II
NRW:
04.05.: Z 1
05.05.: Z 2
08.05.: Z 3
09.05.: Z 4
11.05.: S 1
12.05.: S 2
15.05.: V 2
16.05.: V 1
Erläuterung der Bezeichnungen laut LJPA NRW:
Bei den "Z-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem Zivilrecht. Im Regelfall sind die Aufgabenstellungen bei der Z-1 und der Z-3 Klausur aus gerichtlicher Sicht und bei der Z-2 und der Z-4 Klausur aus anwaltlicher Sicht zu bearbeiten.
Bei den "S-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem Strafrecht. Im Regelfall ist bei der S-1 Klausur eine staatsanwaltschaftliche Abschlussverfügung zu fertigen; die Aufgabenstellung der S-2 Klausur ist offener, hier kommen zum Beispiel ein erstinstanzliches Urteil oder ein Gutachten zu Rechtsmitteln des Beschuldigten oder der Staatsanwaltschaft in Betracht.
Bei den "V-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem öffentlichen Recht. Im Regelfall ist bei der V-1 Klausur die Aufgabe aus gerichtlicher Sicht zu bearbeiten, bei der V-2 Klausur kommen zum Beispiel eine behördliche Entscheidung oder eine anwaltliche Beratung in Betracht.
Wichtig: Damit man in der Diskussion zu den Klausuren verfolgen kann, auf welches Bundesland sich die Aussagen beziehen, wähle bitte beim Posten einen Namen und setze eine Abkürzung des Bundeslandes in Klammer, also zB Felix(NRW), Gast12(Hes), NoName(NRW).
18.03.2023, 15:25
Doofe Frage ggf.:
Ist es Standard, dass in NRW zuerst V2, dann V1 gestellt wird?
Bei der Gelegenheit: Ist bekannt, ob (und falls ja wie regelmäßig) von diesen Reihenfolgen durch das LJPA abgewichen wird?
Ist es Standard, dass in NRW zuerst V2, dann V1 gestellt wird?
Bei der Gelegenheit: Ist bekannt, ob (und falls ja wie regelmäßig) von diesen Reihenfolgen durch das LJPA abgewichen wird?