13.10.2022, 13:21
Hey,
worin genau besteht eigentlich der Unterschied zwischen dem öffentlich rechtlichen Erstattungsanspruch und dem Anspruch auf Vollzugsfolgenbeseitigung, wenn Geld gezahlt wurde, was dann letztlich zurück verlangt wird?
Greift der ÖR-Erstattungsanspruch nur, wenn gar kein VA oder Vertrag vorliegt und der VollzugsFBA, wenn zwar ein VA vorliegt, dieser aber rechtswidrig ist?
worin genau besteht eigentlich der Unterschied zwischen dem öffentlich rechtlichen Erstattungsanspruch und dem Anspruch auf Vollzugsfolgenbeseitigung, wenn Geld gezahlt wurde, was dann letztlich zurück verlangt wird?
Greift der ÖR-Erstattungsanspruch nur, wenn gar kein VA oder Vertrag vorliegt und der VollzugsFBA, wenn zwar ein VA vorliegt, dieser aber rechtswidrig ist?
13.10.2022, 14:11
Die Ansprüche können nebeneinander bestehen, haben aber unterschiedliche Voraussetzungen.
Der Erstattungsanspruch setzt voraus, dass kein wirksamer Rechtsgrund besteht.
Der FBA setzt voraus, das unmittelbare Folgen eines rechtwidrigen Handelns fortbestehen. Bei der Erfüllung einer Geldzahlungspflicht wäre insoweit dann zu prüfen, ob die Geldzahlung unmittelbare Folge des rechtswidrigen Verwaltungsakts ist, was umstritten ist.
Der Erstattungsanspruch setzt voraus, dass kein wirksamer Rechtsgrund besteht.
Der FBA setzt voraus, das unmittelbare Folgen eines rechtwidrigen Handelns fortbestehen. Bei der Erfüllung einer Geldzahlungspflicht wäre insoweit dann zu prüfen, ob die Geldzahlung unmittelbare Folge des rechtswidrigen Verwaltungsakts ist, was umstritten ist.