12.10.2022, 23:30
Wie rechnet man den Wochenarbeitstag?
Also WissMit A arbeitet jeden Freitag in der Kanzlei und bekommt dafür am Monatsende 700 €.
Manche Monate haben aber 4 Freitage und die anderen 5. Dh manchmal würde man für 4 Freitage 700 € erhalten und manchmal würde man für 5 Freitage 700 € erhalten?
Also WissMit A arbeitet jeden Freitag in der Kanzlei und bekommt dafür am Monatsende 700 €.
Manche Monate haben aber 4 Freitage und die anderen 5. Dh manchmal würde man für 4 Freitage 700 € erhalten und manchmal würde man für 5 Freitage 700 € erhalten?
12.10.2022, 23:44
(12.10.2022, 23:30)Knai schrieb: Wie rechnet man den Wochenarbeitstag?
Also WissMit A arbeitet jeden Freitag in der Kanzlei und bekommt dafür am Monatsende 700 €.
Manche Monate haben aber 4 Freitage und die anderen 5. Dh manchmal würde man für 4 Freitage 700 € erhalten und manchmal würde man für 5 Freitage 700 € erhalten?
Richtig. Das ist aber nichts aussergewoehnliches, du bekommst ja auch fuer den Februar genau so viel Geld wie fuer den Oktober.
12.10.2022, 23:44
Bingo. Genau so. Wenn du es so sehen möchtest, mal bist du Hund, mal bist du Baum. Aber du bekommst € [x] dafür, dass wenn an dem Tag ein Freitag ist, du zur Arbeit kommst. Wie es aussieht, wenn so ein Freitag mal Feiertag ist, hängt vom Einzelfall ab.
13.10.2022, 08:19
Ich möchte an dieser Stelle auch nochmal für die Suchfunktion des Forums werben. Genau das Thema gab es vor nicht mal einem Monat schon mal
Berechnung Wochenarbeitstage (forum-zur-letzten-instanz.de)
Berechnung Wochenarbeitstage (forum-zur-letzten-instanz.de)
13.10.2022, 21:43
(12.10.2022, 23:44)Gast schrieb:(12.10.2022, 23:30)Knai schrieb: Wie rechnet man den Wochenarbeitstag?
Also WissMit A arbeitet jeden Freitag in der Kanzlei und bekommt dafür am Monatsende 700 €.
Manche Monate haben aber 4 Freitage und die anderen 5. Dh manchmal würde man für 4 Freitage 700 € erhalten und manchmal würde man für 5 Freitage 700 € erhalten?
Richtig. Das ist aber nichts aussergewoehnliches, du bekommst ja auch fuer den Februar genau so viel Geld wie fuer den Oktober.
Dafür ist die Wohnungsmiete im Februar auch höher pro Tag als im Oktober. Und wenn man Mietrückstände einklagt, rechnet man das auch entsprechend.
13.10.2022, 22:44
(12.10.2022, 23:44)Gast183 schrieb: Bingo. Genau so. Wenn du es so sehen möchtest, mal bist du Hund, mal bist du Baum. Aber du bekommst € [x] dafür, dass wenn an dem Tag ein Freitag ist, du zur Arbeit kommst. Wie es aussieht, wenn so ein Freitag mal Feiertag ist, hängt vom Einzelfall ab.
Das ist doch in jedem Arbeitsverhältnis so. Du bekommst einen Pauschalbetrag. Egal ob du 28 oder 31 Tage gearbeitet hast.
15.10.2022, 02:11
(13.10.2022, 22:44)Gast schrieb:(12.10.2022, 23:44)Gast183 schrieb: Bingo. Genau so. Wenn du es so sehen möchtest, mal bist du Hund, mal bist du Baum. Aber du bekommst € [x] dafür, dass wenn an dem Tag ein Freitag ist, du zur Arbeit kommst. Wie es aussieht, wenn so ein Freitag mal Feiertag ist, hängt vom Einzelfall ab.
Das ist doch in jedem Arbeitsverhältnis so. Du bekommst einen Pauschalbetrag. Egal ob du 28 oder 31 Tage gearbeitet hast.
Nicht unbedingt. Sicherlich in vielen, "klassischen" Arbeitsverhältnissen von Juristen, aber Bezahlung pro tatsächlich geleisteter Stunde gibt es durchaus auch. Und dann kann das jeden Monat stark variieren.
15.10.2022, 19:29
(13.10.2022, 21:43)Praktiker schrieb:(12.10.2022, 23:44)Gast schrieb:(12.10.2022, 23:30)Knai schrieb: Wie rechnet man den Wochenarbeitstag?
Also WissMit A arbeitet jeden Freitag in der Kanzlei und bekommt dafür am Monatsende 700 €.
Manche Monate haben aber 4 Freitage und die anderen 5. Dh manchmal würde man für 4 Freitage 700 € erhalten und manchmal würde man für 5 Freitage 700 € erhalten?
Richtig. Das ist aber nichts aussergewoehnliches, du bekommst ja auch fuer den Februar genau so viel Geld wie fuer den Oktober.
Dafür ist die Wohnungsmiete im Februar auch höher pro Tag als im Oktober. Und wenn man Mietrückstände einklagt, rechnet man das auch entsprechend.
Da es aber weniger Tage sind, hast du auch mehr Geld pro Tag zur Verfügung. Die Rechnung bleibt unterm Strich doch gleich
15.10.2022, 21:41
Gerade deshalb heißt es Bezahlung pro Wochenarbeitstag und nicht Bezahlung pro Arbeitstag.