11.10.2022, 16:06
Mein AG Leiter hat mir empfohlen, zuerst die rechtlichen Erwägungen zu skizzieren in der Vorbereitung und dann in den letzten 15-20 Minuten den SV zu machen, einfach weil die rechtlichen Erwägungen Punkte geben und im Zweifel lieber der TB etwas kürzer ausfällt.
Wie habt ihr es gehandhabt?
Wie habt ihr es gehandhabt?
Zur Vorbereitung Deiner mündlichen Prüfung solltest Du auf jeden Fall die vielen Infos der Seite Protokolle-Assessorexamen.de nutzen:
https://www.protokolle-assessorexamen.de/
Neben der Möglichkeit, kostenlos die Protokolle Deiner Prüfer herunterzuladen, findest Du auf der Seite eine Sammlung von im Netz abrufbaren Aktenvorträgen. Zudem findest Du dort Hinweise auf aktuelle Rechtsprechung, den "Fall des Monats" für Rechtsreferendare sowie hilfreiche Tools wie den Notenrechner:
https://www.protokolle-assessorexamen.de/infos.php
https://www.protokolle-assessorexamen.de/
Neben der Möglichkeit, kostenlos die Protokolle Deiner Prüfer herunterzuladen, findest Du auf der Seite eine Sammlung von im Netz abrufbaren Aktenvorträgen. Zudem findest Du dort Hinweise auf aktuelle Rechtsprechung, den "Fall des Monats" für Rechtsreferendare sowie hilfreiche Tools wie den Notenrechner:
https://www.protokolle-assessorexamen.de/infos.php
11.10.2022, 19:25
Genauso
11.10.2022, 20:02
Ich habe mir immer vorher den SV skizziert und erst danach die rechtlichen Erwägungen gemacht. Kommt sicherlich auch auf das Fach an, jedoch musst du erstmal wissen, was genau vorgefallen ist.
Natürlich wird es in der 1h-Vorbereitungszeit alles sehr knapp, deshalb immer nur Stichpunkte und zur Not im eigentlichen Vortrag "improvisieren" (d.h. bei den rechtlichen Erwägungen immer nur auf die maßgeblichen Problempunkte eingehen, keine Neben-Details oder Unproblematisches abklappern. Sonst wirst du nicht fertig.)
Ich bin damit sehr gut gefahren (Top-Note in einem wirklich schwierigen Strafrechts-AV und Grundstein für das Prädikat am Ende).
Natürlich wird es in der 1h-Vorbereitungszeit alles sehr knapp, deshalb immer nur Stichpunkte und zur Not im eigentlichen Vortrag "improvisieren" (d.h. bei den rechtlichen Erwägungen immer nur auf die maßgeblichen Problempunkte eingehen, keine Neben-Details oder Unproblematisches abklappern. Sonst wirst du nicht fertig.)
Ich bin damit sehr gut gefahren (Top-Note in einem wirklich schwierigen Strafrechts-AV und Grundstein für das Prädikat am Ende).
11.10.2022, 22:11
Dafür gibt es kein richtig oder falsch.
Ich würd dir empfehlen es beides mal auszuprobieren und zu schauen, was sich für dich besser anfühlt. Ich hab zum Beispiel auch in den Zivilrechtsklausuren immer den Tatbestand am Ende geschrieben in den letzten 30 Minuten und von daher war es für mich auch im (strafrechtlichen) Aktenvortrag einfach natürlicher, den Sachverhalt erst am Ende zusammenzufassen nachdem ich die rechtliche Lösung hatte.
Aber wie gesagt, da gibt es kein richtig oder falsch.
Ich würd dir empfehlen es beides mal auszuprobieren und zu schauen, was sich für dich besser anfühlt. Ich hab zum Beispiel auch in den Zivilrechtsklausuren immer den Tatbestand am Ende geschrieben in den letzten 30 Minuten und von daher war es für mich auch im (strafrechtlichen) Aktenvortrag einfach natürlicher, den Sachverhalt erst am Ende zusammenzufassen nachdem ich die rechtliche Lösung hatte.
Aber wie gesagt, da gibt es kein richtig oder falsch.
13.10.2022, 19:00
Wie die Vorposter richtig bemerken, gibt es nicht die eine richtige Lösung. Ich habe mir die rechtliche Würdigung vor dem Sachbericht skizziert, weil ich darin einen wesentlichen Vorteil sehe: In den Sachbericht gehört nur das, aber auch alles, was für die rechtliche Lösung relevant ist. Gerade bei der knappen Zeit im Vortrag ist es wichtig, diesen Grundsatz auch zu beherzigen. Was für die Lösung von Bedeutung ist, kann man aber erst dann zuverlässig beurteilen, wenn man die entworfen hat.