06.10.2022, 14:45
Hallo,
mir fällt die Kostenentscheidung in einer bestimmten Konstellation sehr schwer.
Besagte Konstellation:
Kl verlangt Schmerzensgeld und Feststellung, dass der Beklagte alle künftigen materiellen und immateriellen Schäden, die noch nicht absehbar sind, ersetzen muss.
Ergebnis: Schmerzensgeld (+), Feststellung (-)
Wird in dem Fall eine Quote nach § 92 I 1 Alt. 2 ZPO gebildet oder ist die Abweisung der FK nur eine geringfügige Zuvielforderung mit der Folge, dass der Beklagte gem. § 92 II Nr. 1 ZPO trotzdem die gesamten Kosten trägt?
Danke schon mal!
mir fällt die Kostenentscheidung in einer bestimmten Konstellation sehr schwer.
Besagte Konstellation:
Kl verlangt Schmerzensgeld und Feststellung, dass der Beklagte alle künftigen materiellen und immateriellen Schäden, die noch nicht absehbar sind, ersetzen muss.
Ergebnis: Schmerzensgeld (+), Feststellung (-)
Wird in dem Fall eine Quote nach § 92 I 1 Alt. 2 ZPO gebildet oder ist die Abweisung der FK nur eine geringfügige Zuvielforderung mit der Folge, dass der Beklagte gem. § 92 II Nr. 1 ZPO trotzdem die gesamten Kosten trägt?
Danke schon mal!
06.10.2022, 18:57
Das hängt vom Verhältnis der Werte ab, also welchen Streitwert der Feststellungsantrag hat. Da kommt es auf die Höhe des erwarteten Schadens an, ggf. auch die Eintrittswahrscheinlichkeit und in der Praxis einen Abschlag von 20 % wegen Feststellung.