26.02.2019, 11:27
Hallo,
gibt es sowas wie eine Übersicht über die Nebenverdienstregelungen während des Referendariats in den einzelnen Bundesländern?
Ich konnte so etwas bisher nicht finden und befürchte, dass es sowas auch nicht gibt, da sich die Regelungen wohl doch zu schnell ändern und es einen ziemlichen Aufwand bedeuten würde, die Daten aktuell zu halten.
Wenn trotzdem jemand was weiß oder mit seinen Erfahrungen was beitragen kann, wäre ich dankbar.
Viele Grüße
gibt es sowas wie eine Übersicht über die Nebenverdienstregelungen während des Referendariats in den einzelnen Bundesländern?
Ich konnte so etwas bisher nicht finden und befürchte, dass es sowas auch nicht gibt, da sich die Regelungen wohl doch zu schnell ändern und es einen ziemlichen Aufwand bedeuten würde, die Daten aktuell zu halten.
Wenn trotzdem jemand was weiß oder mit seinen Erfahrungen was beitragen kann, wäre ich dankbar.
Viele Grüße
26.02.2019, 14:15
Ja. Man nennt es Gesetz.
26.02.2019, 14:22
[quote pid='21791' dateline='1551183321']
Ja. Man nennt es Gesetz.
[/quote]
Na eben nicht. Wenn es so einfach wäre. Es gibt wohl zahlreiche Erlasse und dergleichen, die die Regelungen spezifisch ausgestalten.
Deshalb die einfache Frage nach einer Übersicht. Ob sich jemand die Mühe gemacht hat oder so. Ansonsten würde ich mir vielleicht mal die Mühe machen...
Ja. Man nennt es Gesetz.
[/quote]
Na eben nicht. Wenn es so einfach wäre. Es gibt wohl zahlreiche Erlasse und dergleichen, die die Regelungen spezifisch ausgestalten.
Deshalb die einfache Frage nach einer Übersicht. Ob sich jemand die Mühe gemacht hat oder so. Ansonsten würde ich mir vielleicht mal die Mühe machen...
26.02.2019, 14:34
Weswegen sollte man eine solche Übersicht benötigen?
26.02.2019, 14:56
Als Auswahlkriterium für das Bundesland kann das durchaus eine Rolle spielen (Bsp. HH <-> NDS). Da die Rechtslage zudem nicht ganz so klar ist, wie manch einer vermuten mag, und aufgrund der BSG-Rechtsprechung überdies vieles im Fluss ist, finde ich so eine Übersicht - etwa als Artikel für "Referendarswelt" durchaus hilfreich.
07.05.2019, 11:20
Niemand was?
08.05.2019, 15:55
Für NDS haben wir uns vor ca. drei Jahren beim NLBV erkundigt und da war nach langem hin und her die Aussage, dass man bis zur Bemessungsgrenze R1 hinzuverdienen darf. Mithin im Grunde unbegrenzt, weil man auch in der Anwaltsstation kaum über R1 kommen dürfte. Es wurde auch nie bei jemandem was einbehalten oder gekürzt.
Hamburg ist hingegen relativ streng und behält ab 500 € zuverdienst einen entsprechenden Teil des Referarsgehalts ein.
Hamburg ist hingegen relativ streng und behält ab 500 € zuverdienst einen entsprechenden Teil des Referarsgehalts ein.
10.05.2019, 12:29
Ich dachte ich hätte sowas mal gesehen, finde es aber gerade nicht.
Nur das:
"Erhält ein Referendar von einer Ausbildungsstelle eine zusätzliche Vergütung, so ist dieses Entgelt von einer bestimmten Höhe an auf die Unterhaltsbeihilfe anzurechnen, heißt es auf der Informationsseite des Oberlandesgerichts Köln. Nebentätigkeiten müssen genehmigt werden. Der Verdienst aus der Nebentätigkeit wird angerechnet, wenn es die Unterhaltsbeihilfe zuzüglich etwaiger Familinezuschläge um das 1,5-fache übersteigt. Referendare, die in Nordrhein-Westfalen 1.104 Euro Beihilfe bekommen, dürfen also 1.656 Euro dazuverdienen, ohne dass ihre Beihilfe gekürzt wird. Die einzigen Bundesländer, die nicht nach Faktor 1 oder 1,5 rechnen, sind Hamburg und Sachsen: Hier ist bei 500 Euro Nebenverdienst Schluss."
Quelle: https://www.staufenbiel.de/magazin/gehal...enjob.html
Vielleicht hilft dir das ja als grobe Orientierung. Wie das mit der Zeit ist, die man nebenbei arbeiten darf, weiß ich nur in BW.
Hier muss man Nebenjobs über 20h/Monat in den ersten vier Monaten genehmigen lassen, alles darunter muss man nur anzeigen. Nach den vier Monaten ist die Grenze dann bei 35h/Monat soweit ich weiß.
Nur das:
"Erhält ein Referendar von einer Ausbildungsstelle eine zusätzliche Vergütung, so ist dieses Entgelt von einer bestimmten Höhe an auf die Unterhaltsbeihilfe anzurechnen, heißt es auf der Informationsseite des Oberlandesgerichts Köln. Nebentätigkeiten müssen genehmigt werden. Der Verdienst aus der Nebentätigkeit wird angerechnet, wenn es die Unterhaltsbeihilfe zuzüglich etwaiger Familinezuschläge um das 1,5-fache übersteigt. Referendare, die in Nordrhein-Westfalen 1.104 Euro Beihilfe bekommen, dürfen also 1.656 Euro dazuverdienen, ohne dass ihre Beihilfe gekürzt wird. Die einzigen Bundesländer, die nicht nach Faktor 1 oder 1,5 rechnen, sind Hamburg und Sachsen: Hier ist bei 500 Euro Nebenverdienst Schluss."
Quelle: https://www.staufenbiel.de/magazin/gehal...enjob.html
Vielleicht hilft dir das ja als grobe Orientierung. Wie das mit der Zeit ist, die man nebenbei arbeiten darf, weiß ich nur in BW.
Hier muss man Nebenjobs über 20h/Monat in den ersten vier Monaten genehmigen lassen, alles darunter muss man nur anzeigen. Nach den vier Monaten ist die Grenze dann bei 35h/Monat soweit ich weiß.
07.06.2019, 08:50
Gerade gesehen, im aktuellen RefGuide von iurratio (7. Auflage) sind Unterhaltsbeihilfe und Nebentatigkeit aller Bundesländer aufgelistet, vielleicht gibt's das auch online
13.06.2019, 17:27
(07.06.2019, 08:50)Gast123 schrieb: Gerade gesehen, im aktuellen RefGuide von iurratio (7. Auflage) sind Unterhaltsbeihilfe und Nebentatigkeit aller Bundesländer aufgelistet, vielleicht gibt's das auch online
Danke, genau sowas hatte ich gesucht. Ist online verfügbar: https://issuu.com/iurratio/docs/refguide7-gesamt-issuu