30.08.2022, 10:37
Ihr Lieben, die Kosten eines LL.M. können ja in Deutschland als Werbungskosten geltend gemacht werden. Wie schaut es aus, wenn man bspw. nach einem US LL.M. in den Staaten oder UK anfängt zu arbeiten (die Wahrscheinlichkeit außer Acht gelassen, dort eine Stelle zu finden)? Lassen sich die Kosten auch bei der dortigen Steuer irgendwie geltend machen? Oder bin ich quasi gezwungen, in Deutschland zu arbeiten, damit ich den Vorteil über die Werbungskosten nicht verliere?
02.09.2022, 11:05
Ggf kannst du den Llm vorab bezahlen. Also solange du noch Steuerinländer bist. Als normalo mit Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit kannst du die ja in dem VZ geltend machen, in dem du die bezahlst (und nicht in dem zu dem sie gehören). Oder du nimmst n Kredit auf und zahlst die Kosten im Nachhinein, wenn du wieder steuerinländer bist