26.08.2022, 11:05
Hallo ihr lieben,
ich habe in meinen Klausuren immer den Tatvestand relativ kurz, dafür die Entscheidungsgründe verhältnismäßig lang. Zum Beispiel: Tatbestand 6 Seiten und EG 24 Seiten. Was meint ihr wie sich das auf die Benotung auswirkt? Habe Angst, dass ich deswegen durchfalle. Das kommt daher, weil ic die EG zurret geschrieben habe und den Tatbestand am Ende
ich habe in meinen Klausuren immer den Tatvestand relativ kurz, dafür die Entscheidungsgründe verhältnismäßig lang. Zum Beispiel: Tatbestand 6 Seiten und EG 24 Seiten. Was meint ihr wie sich das auf die Benotung auswirkt? Habe Angst, dass ich deswegen durchfalle. Das kommt daher, weil ic die EG zurret geschrieben habe und den Tatbestand am Ende
26.08.2022, 11:14
Hängt denke ich von der Klausur ab. Durchfallen wirste sicher nicht.
Ich selbst habs immer andersrum gemacht und bei der Klausureinsicht wurde 2x positiv hervorgehoben, dass der TB ausführlich war und dadurch die Note besser wurde.
Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass du mehr als 2-3 Punkte Abzug bekommst, es sei denn der TB ist komplett für die Praxis untauglich (das ist ja im Grunde das entscheidende Bewertungskriterium fürs 2. Examen)
Ich selbst habs immer andersrum gemacht und bei der Klausureinsicht wurde 2x positiv hervorgehoben, dass der TB ausführlich war und dadurch die Note besser wurde.
Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass du mehr als 2-3 Punkte Abzug bekommst, es sei denn der TB ist komplett für die Praxis untauglich (das ist ja im Grunde das entscheidende Bewertungskriterium fürs 2. Examen)
26.08.2022, 11:49
(26.08.2022, 11:05)Jurafuchs schrieb: Hallo ihr lieben,
ich habe in meinen Klausuren immer den Tatvestand relativ kurz, dafür die Entscheidungsgründe verhältnismäßig lang. Zum Beispiel: Tatbestand 6 Seiten und EG 24 Seiten. Was meint ihr wie sich das auf die Benotung auswirkt? Habe Angst, dass ich deswegen durchfalle. Das kommt daher, weil ic die EG zurret geschrieben habe und den Tatbestand am Ende
Verhältnis passt doch
27.08.2022, 12:52
Krass, frage mich echt manchmal wie man auf 24 oder sogar 30 Seiten Entscheidungsgründe kommt. Ist eigentlich ja dann eine Hausarbeit und keine Klausur mehr
27.08.2022, 13:07
(27.08.2022, 12:52)Hulk schrieb: Krass, frage mich echt manchmal wie man auf 24 oder sogar 30 Seiten Entscheidungsgründe kommt. Ist eigentlich ja dann eine Hausarbeit und keine Klausur mehr
Frage ich mich auch. Schreibe zur Übung Kaiser Klausuren. Im Zivilurteil durchschnittlich 20 Seiten. Mit der Bewertung bin ich da zufrieden. Aber wenn ich dann lese, dass andere so viele Seiten schreiben, habe ich Angst, dass Kaiser An der Examensrealität vorbei ist, und der Umfang meiner Klausur deutlich zu wenig
27.08.2022, 13:16
Die Frage habe ich mir auch gestellt.
Lösung war: Viele schreiben teilweise einfach nur nen Absatz pro Seite und dann direkt die nächste Seite. Es wird also nicht alles beschrieben, sondern teilweise bleibt die hälfte der Seite leer. Ich persönlich finde das optisch nicht schön, andere schwören drauf.
Zudem wird gerade von diesen Personen gerne sehr groß geschrieben. Auf diese Art bekommst ganz schnell 35 Seiten voll. Inhaltlich ist das aber das gleiche, wie mit kleiner Schrift 20-25 Seiten zu schreiben.
Lösung war: Viele schreiben teilweise einfach nur nen Absatz pro Seite und dann direkt die nächste Seite. Es wird also nicht alles beschrieben, sondern teilweise bleibt die hälfte der Seite leer. Ich persönlich finde das optisch nicht schön, andere schwören drauf.
Zudem wird gerade von diesen Personen gerne sehr groß geschrieben. Auf diese Art bekommst ganz schnell 35 Seiten voll. Inhaltlich ist das aber das gleiche, wie mit kleiner Schrift 20-25 Seiten zu schreiben.
27.08.2022, 13:55
(27.08.2022, 13:07)Refkollege schrieb:(27.08.2022, 12:52)Hulk schrieb: Krass, frage mich echt manchmal wie man auf 24 oder sogar 30 Seiten Entscheidungsgründe kommt. Ist eigentlich ja dann eine Hausarbeit und keine Klausur mehr
Frage ich mich auch. Schreibe zur Übung Kaiser Klausuren. Im Zivilurteil durchschnittlich 20 Seiten. Mit der Bewertung bin ich da zufrieden. Aber wenn ich dann lese, dass andere so viele Seiten schreiben, habe ich Angst, dass Kaiser An der Examensrealität vorbei ist, und der Umfang meiner Klausur deutlich zu wenig
Quantität bedeutet halt nicht immer auch Qualität. Und dazu kommen die Effekte von meinem Vorposter: große Schrift und viele Absätze. Ich habe noch nie mehr als 20 Seiten in meiner juristischen Laufbahn geschrieben und es wurde mir nie angekreidet. Lass dich davon nicht so verrückt machen!
27.08.2022, 16:30
Finde auch das Verhältnis passt relativ gut.
Davon abgesehen glaube ich auch dass man nicht so dermaßen viel schreiben muss. Mein Maximum im 2. Examen waren auch 28 Seiten und das im Strafrecht. Zivilrecht eher 22-24 Seiten. Wurde nie bemängelt und auch notentechnisch scheine ich da wenig verkehrt gemacht zu haben.
Davon abgesehen glaube ich auch dass man nicht so dermaßen viel schreiben muss. Mein Maximum im 2. Examen waren auch 28 Seiten und das im Strafrecht. Zivilrecht eher 22-24 Seiten. Wurde nie bemängelt und auch notentechnisch scheine ich da wenig verkehrt gemacht zu haben.
27.08.2022, 16:54
Und ich wurde als Anhaltspunkte in der AG mitgegeben, dass die Entscheidungsgründe ungefähr doppelt so lang sein sollten wie der Tatbestand
28.08.2022, 00:06
man kann Klausuren auch locker bestehen, wenn man zum Tatbestand gar nicht mehr kommt. Ging mir im Examen gleich in der ersten Klausur so