16.08.2022, 18:40
Hallo allerseits!
Ich bin gerade dabei einen Lernplan zu erstellen und würde mich über eure Erfahrungswerte sehr freuen!
Mein Problem besteht darin, wie ich mir eine Übersicht über alle Lerninhalte erstelle. Es gibt nirgendwo wie im 1. Examen einen Lernplan im Internet an dem man sich orientieren kann, so dass ich nicht weiß wie ich die Inhalte in kleinere "Formate", die man an einem oder zwei Tagen schaffen kann, herunterbrechen kann.
Im ersten war es einfacher, weil man sich dann zB für einen Tag die Aufrechnung vorgenommen hat. Sich dann anschaute was die Vss sind, wo Klausurprobleme liegen und ggf einen Fall dazu skizzierte.
Hier tu ich mich schwer wie ich zB. Themen wie Entscheidungsgründe bei voll zusprechenden oder abweisenden Urteilen oder Klagehäufung (Arten) durcharbeiten, weil es so unfassbar theoretisch ist. Habt ihr Tipps wie ihr die prozessualen Neuheiten des 2 Staatsexamen am besten zusammengefasst habt (aber klausurorientiert, damit es auch nahbar für die Anwendung bleibt)
Zudem bin ich mir unsicher, wie genau ich lernen sollte? Ist es sinnvoll, sich ein Themengebiet im Kaiserskript zu erarbeiten und dann in ein noch kompakteres eigenes Kurzskript umzuschreiben, welches man Klausurorientiert erstellt und es dann nur noch wiederholt zum Schluss? (Klar, kann mir niemand sagen, was für mich am effektivsten wäre aber ich hoffe einfach auf den Austausch! Was hat euch am besten geholfen?)
Wie habt ihr es gemacht und könnt ihr Lernpläne/Stoffübersichten empfehlen?
Ich würde mich sehr freuen über Antworten freuen und bedanke mich schon im Voraus!
Ich bin gerade dabei einen Lernplan zu erstellen und würde mich über eure Erfahrungswerte sehr freuen!
Mein Problem besteht darin, wie ich mir eine Übersicht über alle Lerninhalte erstelle. Es gibt nirgendwo wie im 1. Examen einen Lernplan im Internet an dem man sich orientieren kann, so dass ich nicht weiß wie ich die Inhalte in kleinere "Formate", die man an einem oder zwei Tagen schaffen kann, herunterbrechen kann.
Im ersten war es einfacher, weil man sich dann zB für einen Tag die Aufrechnung vorgenommen hat. Sich dann anschaute was die Vss sind, wo Klausurprobleme liegen und ggf einen Fall dazu skizzierte.
Hier tu ich mich schwer wie ich zB. Themen wie Entscheidungsgründe bei voll zusprechenden oder abweisenden Urteilen oder Klagehäufung (Arten) durcharbeiten, weil es so unfassbar theoretisch ist. Habt ihr Tipps wie ihr die prozessualen Neuheiten des 2 Staatsexamen am besten zusammengefasst habt (aber klausurorientiert, damit es auch nahbar für die Anwendung bleibt)
Zudem bin ich mir unsicher, wie genau ich lernen sollte? Ist es sinnvoll, sich ein Themengebiet im Kaiserskript zu erarbeiten und dann in ein noch kompakteres eigenes Kurzskript umzuschreiben, welches man Klausurorientiert erstellt und es dann nur noch wiederholt zum Schluss? (Klar, kann mir niemand sagen, was für mich am effektivsten wäre aber ich hoffe einfach auf den Austausch! Was hat euch am besten geholfen?)
Wie habt ihr es gemacht und könnt ihr Lernpläne/Stoffübersichten empfehlen?
Ich würde mich sehr freuen über Antworten freuen und bedanke mich schon im Voraus!
16.08.2022, 20:38
Wäre die einfachste Lösung nicht einfach ein Rep zu besuchen? Und dann den dort behandelten Stoff vor- und nachzubereiten?
Befinde mich gerade in derselben Situation wie du...
Befinde mich gerade in derselben Situation wie du...
16.08.2022, 22:13
Hab hiermit auf 8,6 gelernt. Wenn man garkeinen Plan hat echt ne gute Hilfe für die erste Einteilung:
https://docplayer.org/153414-Jurawelt-re...nplan.html
https://docplayer.org/153414-Jurawelt-re...nplan.html
16.08.2022, 22:33
Ich bin manchmal echt verwirrt.
Ist es so schwer sich den Prüfungsstoff (sprich in der jeweiligen Prüfungsordnung), die Anzahl der Klausuren, Verteilung der Klausuren nach Rechtsgebiet und eigenen Kenntnisstand anzusehen und ausgehend hiervon einen auf sich selbst abgestimmten Lernplan zu erstellen?
Ist es so schwer sich den Prüfungsstoff (sprich in der jeweiligen Prüfungsordnung), die Anzahl der Klausuren, Verteilung der Klausuren nach Rechtsgebiet und eigenen Kenntnisstand anzusehen und ausgehend hiervon einen auf sich selbst abgestimmten Lernplan zu erstellen?
16.08.2022, 22:44
(16.08.2022, 22:33)Die Spitze der Sozialkompetenz schrieb: Ich bin manchmal echt verwirrt.
Ist es so schwer sich den Prüfungsstoff (sprich in der jeweiligen Prüfungsordnung), die Anzahl der Klausuren, Verteilung der Klausuren nach Rechtsgebiet und eigenen Kenntnisstand anzusehen und ausgehend hiervon einen auf sich selbst abgestimmten Lernplan zu erstellen?
Und dein Kommentar ist jetzt genau an welcher Stelle hilfreich? Wenn du nichts beizutragen hast, dann fuck off.
16.08.2022, 23:32
(16.08.2022, 22:44)Gast schrieb:(16.08.2022, 22:33)Die Spitze der Sozialkompetenz schrieb: Ich bin manchmal echt verwirrt.
Ist es so schwer sich den Prüfungsstoff (sprich in der jeweiligen Prüfungsordnung), die Anzahl der Klausuren, Verteilung der Klausuren nach Rechtsgebiet und eigenen Kenntnisstand anzusehen und ausgehend hiervon einen auf sich selbst abgestimmten Lernplan zu erstellen?
Und dein Kommentar ist jetzt genau an welcher Stelle hilfreich? Wenn du nichts beizutragen hast, dann fuck off.
er hat doch nicht unrecht. Erstes Examen absolviert und alleine dadurch weißt du doch wo du leistungstechnisch stehst. Da macht der 08/15 Lehrplan doch wenig Sinn.
16.08.2022, 23:57
(16.08.2022, 22:44)Gast schrieb:(16.08.2022, 22:33)Die Spitze der Sozialkompetenz schrieb: Ich bin manchmal echt verwirrt.
Ist es so schwer sich den Prüfungsstoff (sprich in der jeweiligen Prüfungsordnung), die Anzahl der Klausuren, Verteilung der Klausuren nach Rechtsgebiet und eigenen Kenntnisstand anzusehen und ausgehend hiervon einen auf sich selbst abgestimmten Lernplan zu erstellen?
Und dein Kommentar ist jetzt genau an welcher Stelle hilfreich? Wenn du nichts beizutragen hast, dann fuck off.
Menschen ihr Potenzial nicht ausschöpfen lassen, nur weil sie zu stur sind sich selbst einen Lernplan zu erstellen, ist noch weniger hilfreich.
17.08.2022, 00:11
Vlt haben sie ja schon nen Lernplan individuell anhand der Pflichtnormen erstellt und wollen gegenprüfen, ob das zeitlich ok eingeteilt ist und halbwegs sinnvoll bzgl. der Themengebiete verteilt ist. Nur weil man etwas selber erstellt heißt ja nicht, dass man nicht in nem andern Lernplan nach Inspiration nach Verbesserung schauen kann. Insofern bitte keine sinnlosen Posts von wegen "ich weiß es eh besser". Manchmal echt zum kotzen wie hier jeder denkt er wisse was am besten für jemanden anders ist anstatt einfach mal die Fragen zu lesen und hilfsbereit zu sein.
17.08.2022, 09:25
Ich habe mir die JAprO und den Stoffplan auf der Homepage des Justizprüfungsamtes runtergeladen und mir so erst Mal einen Überblick verschafft.
Dann habe ich mir einen Kalender für die Zeit des Refs ausgedruckt und geschaut, wie viele Wochen es bis zum Examen sind bzw. wann das Probeexamen geschrieben wird. Bis dahin will ich mit dem Stoff durch sein. Wie man Urteile etc aufbaut lernt man in der AG, der Station und in den Klausuren, dazu habe ich mir Strukturblätter erstellt. Wenn dann z.B. eine Revision drankommt, arbeite ich das in der Nachbereitung abstrakt nochmal durch.
Als nächstes habe ich mir verschiedene Skripte/Bücher angeschaut um ein Gespür dafür zu bekommen, welches mir vom Stil her am besten zusagt. Meine Auswahl fiel auf eine Mischung aus Kaiserskripten, Oberheim und Zimmermann für ZPO, Hefendehl (strafrecht-online.org) für materielles Strafrecht und Ennuschat und Kaiser für materielles ÖR. Da ich eine lange Elternzeitpause im Ref hatte, musste ich mir manches neu erarbeiten und die Skripte allein waren dabei nicht hilfreich.
Anschließend habe ich mir Kategorien gebildet wie im ersten Examen auch, allerdings natürlich mit einem Riesenanteil Verfahrensrecht. Und diese Einheiten habe ich dann in einen Lernplan übertragen. Dabei hatten Öff und Zivilrecht einen größeren Anteil, weil es einfach viel mehr Stoff ist. Die Reihenfolge war bei mir ungefähr so: ZPO, mZR, Öff, ZPO, Öff, Straf. Aber da musst du einfach reflektiert deine Schwächen analysieren und schauen, in was du viel Zeit investieren musst. Für ZPO, StPO und Verwaltungs(prozess)recht gibt es Fallrepetitoriumbücher, die finde ich sehr gut. Für materielles Zivilrecht habe ich Schellhammer: Schuldrecht in Anspruchsgundlagen in der UB für mich entdeckt. Das ist für mich eine gute Ergänzung zum Kaiserskript.
Insgesamt habe ich knapp 100 Lerneinheiten gebildet. Dabei habe ich darauf geachtet, Randgebiete erst zum Schluss zu lernen, damit ich es nicht über so einen langen Zeitraum im Langzeitgedächtnis haben muss. Aber das kommt dir aus dem ersten Examen sicher bekannt vor
Bei uns wird alle zwei Wochen ein OLG-Klausurenkurs angeboten und die AG-Klausuren. Die schreibe ich unter Echtzeitbedingungen mit. Nach der Abgabe grase ich dann das Verfahrensrecht ab und schaue, was an Lücken gefüllt werden muss. Damit bereite ich mich auf die Besprechung vor. Wenn danach noch was offen ist, mache ich das nach der Besprechung.
Von der Methodik her schreibe ich mir ein Skript mit den Strukturen und Anki-Karten für Details, die ich auswendig können will. Die Anki-Karten wiederhole ich nach Potenzen.
Den Lernplan erstellen macht ein Mal viel Arbeit, hat aber den Riesenvorteil, dass er DICH mit allem was dir leicht und schwer fällt gut ans Ziel führt. Ich wünsche dir viel Glück!
Dann habe ich mir einen Kalender für die Zeit des Refs ausgedruckt und geschaut, wie viele Wochen es bis zum Examen sind bzw. wann das Probeexamen geschrieben wird. Bis dahin will ich mit dem Stoff durch sein. Wie man Urteile etc aufbaut lernt man in der AG, der Station und in den Klausuren, dazu habe ich mir Strukturblätter erstellt. Wenn dann z.B. eine Revision drankommt, arbeite ich das in der Nachbereitung abstrakt nochmal durch.
Als nächstes habe ich mir verschiedene Skripte/Bücher angeschaut um ein Gespür dafür zu bekommen, welches mir vom Stil her am besten zusagt. Meine Auswahl fiel auf eine Mischung aus Kaiserskripten, Oberheim und Zimmermann für ZPO, Hefendehl (strafrecht-online.org) für materielles Strafrecht und Ennuschat und Kaiser für materielles ÖR. Da ich eine lange Elternzeitpause im Ref hatte, musste ich mir manches neu erarbeiten und die Skripte allein waren dabei nicht hilfreich.
Anschließend habe ich mir Kategorien gebildet wie im ersten Examen auch, allerdings natürlich mit einem Riesenanteil Verfahrensrecht. Und diese Einheiten habe ich dann in einen Lernplan übertragen. Dabei hatten Öff und Zivilrecht einen größeren Anteil, weil es einfach viel mehr Stoff ist. Die Reihenfolge war bei mir ungefähr so: ZPO, mZR, Öff, ZPO, Öff, Straf. Aber da musst du einfach reflektiert deine Schwächen analysieren und schauen, in was du viel Zeit investieren musst. Für ZPO, StPO und Verwaltungs(prozess)recht gibt es Fallrepetitoriumbücher, die finde ich sehr gut. Für materielles Zivilrecht habe ich Schellhammer: Schuldrecht in Anspruchsgundlagen in der UB für mich entdeckt. Das ist für mich eine gute Ergänzung zum Kaiserskript.
Insgesamt habe ich knapp 100 Lerneinheiten gebildet. Dabei habe ich darauf geachtet, Randgebiete erst zum Schluss zu lernen, damit ich es nicht über so einen langen Zeitraum im Langzeitgedächtnis haben muss. Aber das kommt dir aus dem ersten Examen sicher bekannt vor
Bei uns wird alle zwei Wochen ein OLG-Klausurenkurs angeboten und die AG-Klausuren. Die schreibe ich unter Echtzeitbedingungen mit. Nach der Abgabe grase ich dann das Verfahrensrecht ab und schaue, was an Lücken gefüllt werden muss. Damit bereite ich mich auf die Besprechung vor. Wenn danach noch was offen ist, mache ich das nach der Besprechung.
Von der Methodik her schreibe ich mir ein Skript mit den Strukturen und Anki-Karten für Details, die ich auswendig können will. Die Anki-Karten wiederhole ich nach Potenzen.
Den Lernplan erstellen macht ein Mal viel Arbeit, hat aber den Riesenvorteil, dass er DICH mit allem was dir leicht und schwer fällt gut ans Ziel führt. Ich wünsche dir viel Glück!
18.08.2022, 15:21
Also einen konkreten Lernplan hatte ich definitiv nicht. Ich hatte auch nie das Gefühl "oh ich muss jetzt nochmal die Widerklage wiederholen". Das finde ich auch so ohne konkreten Anlass nicht so wahnsinnig sinnvoll. Ich hab allenfalls geplant ob ich an einem Tag Zivilrecht, Strafrecht, Ö-Recht oder Zwangsvollstreckung mache.
Ich hab einen Jahreskurs bei Hemmer besucht, hab da halt mitgeschrieben, mir Zusammenfassungen erstellt und die anhand des AG ergänzt. Wenn ich Klausuren gelöst habe hab ich mir da in der Nacharbeit halt die für mich relevantesten Probleme rausgesucht und das auf einen kleinen Fall oder eine Frage runtergebrochen und auf eine Karteikarte geschrieben. Wenn man die halt durchgeht und dann vor dem Examen 2-3x seine Zusammenfassung liest, hat man ja automatisch alles relevante wiederholt. Vorausgesetzt natürlich die eigene Vorarbeit war vernünftig und man hat genug Fälle zu Karteikarten verarbeitet. Mir hat das schriftlich aber zu 8,1 verholfen und insgesamt zu 9,5. Also für mich hat es ohne konkreten Lernplan gut geklappt.
Ich hab einen Jahreskurs bei Hemmer besucht, hab da halt mitgeschrieben, mir Zusammenfassungen erstellt und die anhand des AG ergänzt. Wenn ich Klausuren gelöst habe hab ich mir da in der Nacharbeit halt die für mich relevantesten Probleme rausgesucht und das auf einen kleinen Fall oder eine Frage runtergebrochen und auf eine Karteikarte geschrieben. Wenn man die halt durchgeht und dann vor dem Examen 2-3x seine Zusammenfassung liest, hat man ja automatisch alles relevante wiederholt. Vorausgesetzt natürlich die eigene Vorarbeit war vernünftig und man hat genug Fälle zu Karteikarten verarbeitet. Mir hat das schriftlich aber zu 8,1 verholfen und insgesamt zu 9,5. Also für mich hat es ohne konkreten Lernplan gut geklappt.