05.08.2022, 16:01
(05.08.2022, 14:56)Gast schrieb: Folgendes Gedankenspiel: Das OVG hilft der Beschwerde ab und gibt nun dem AG recht. Daraufhin erhebt die AS nun auch Beschwerde und verlangt explizit auch das was dem AG zugesprochen worden ist.
Das dürfte doch dann wegen entgegenstehender Rechtskraft nicht mehr möglich sein?
Es macht zwar inhaltlich keinen Sinn, dass die AS dasselbe verlangt, was dem AG zugesprochen wurde. Aber in dem beschriebenen Fall dürfte das OVG die Ausgangsentscheidung eigentlich erst ändern, wenn die Beschwerdefristen für beide Parteien abgelaufen sind. Sonst würde ja einer etwaigen Beschwerde der anderen Seite die Grundlage entzogen werden, was einer Art Rügeverkümmerung gleichkommen würde. Rechtskräftig ist die Ausgangsentscheidung schließlich erst, wenn sie durch keine Partei mehr anfechtbar ist.
Beschwerdeablehnung zu Lasten einer Partei geht natürlich auch dann schon, wenn die Beschwerdefrist für die andere Partei noch läuft.
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Beschwerde nur von einer Partei möglich - von Anticrustlaw - 04.08.2022, 23:13
RE: Beschwerde nur von einer Partei möglich - von Landvogt - 05.08.2022, 08:01
RE: Beschwerde nur von einer Partei möglich - von Anticrustlaw - 05.08.2022, 09:19
RE: Beschwerde nur von einer Partei möglich - von Gast - 05.08.2022, 11:33
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RE: Beschwerde nur von einer Partei möglich - von Gast - 05.08.2022, 10:05
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RE: Beschwerde nur von einer Partei möglich - von guga - 05.08.2022, 14:29
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