13.07.2022, 13:14
(13.07.2022, 12:59)Gast schrieb: Es ist schon lustig, wie hier alle meinen, dass sie die Arbeit in der GK mit schlechteren Noten locker wuppen könnten.
Euch ist schon klar, dass es Gründe gibt, warum Mandanten exorbitante Stundensätze zahlen? Und es liegt nicht nur an Überstunden und Erreichbarkeit, sondern auch daran, dass neue juristische Wege beschritten werden und Lösungen gefunden werden, auf die ein 2x a Kandidat nicht mal eben so kommt?
Man merkt auch im Studium und Ref Unterschiede zwischen a Kandidaten und VBlern. ZB in Klausuren sehen die a-ler die Probleme nicht mal, über die VBler mehrere Seiten schreibt.
Dafür werde ich jetzt sicher viel hate bekommen, aber so ist nun mal meine Erfahrung.
Daneben stelle ich nicht in Abrede, dass es in GKs auch Arbeiten gibt, die ein dressierter Affe machen könnte. Aber dafür gibt es ja WissMits/Projektjuristen oder eben Kandidaten im unteren b, die dafür eingestellt werden. Die machen aber eben NICHT dieselbe Arbeit wie normale Associates.
Dann kann man sich genauso gut einen psychisch Kranken einstellen. Psychisch Erkrankte sollen ja sehr kreativ sein und finden bestimmt leichter neue Lösungswege als ein Zweistelliger, der seine Problemlösekompetenz aus dem bezahlten Rep hat und nicht selber ausgedacht.
https://www.dasgehirn.info/wahrnehmen/sc...nk-im-kopf
13.07.2022, 13:16
(13.07.2022, 12:59)Gast schrieb: Es ist schon lustig, wie hier alle meinen, dass sie die Arbeit in der GK mit schlechteren Noten locker wuppen könnten.
Euch ist schon klar, dass es Gründe gibt, warum Mandanten exorbitante Stundensätze zahlen? Und es liegt nicht nur an Überstunden und Erreichbarkeit, sondern auch daran, dass neue juristische Wege beschritten werden und Lösungen gefunden werden, auf die ein 2x a Kandidat nicht mal eben so kommt?
Man merkt auch im Studium und Ref Unterschiede zwischen a Kandidaten und VBlern. ZB in Klausuren sehen die a-ler die Probleme nicht mal, über die VBler mehrere Seiten schreibt.
Dafür werde ich jetzt sicher viel hate bekommen, aber so ist nun mal meine Erfahrung.
Daneben stelle ich nicht in Abrede, dass es in GKs auch Arbeiten gibt, die ein dressierter Affe machen könnte. Aber dafür gibt es ja WissMits/Projektjuristen oder eben Kandidaten im unteren b, die dafür eingestellt werden. Die machen aber eben NICHT dieselbe Arbeit wie normale Associates.
Um zum eigentlichen Thema zu kommen. Die besagte Notenschönerin wird schon schlecht performt haben, ansonsten kann ich mir 3 GKs in 4 Jahren nicht erklären. Und warum sollte sie sich selbst wegbewerben? Dann muss sie wieder die Zeugnisse vorlegen und setzt sich der Gefahr der Entdeckung aus. Wäre die bei derselben Kanzlei geblieben, hätte sich niemand die Zeugnisse nochmal zeigen lassen…
Da mag grds was dran sein. Es ist aber kein Automatismus, weswegen es hier für den Schaden keine Rolle spielt. Vielmehr ist für den Schaden halt relevant, ob die Arbeit ausreichend war oder nicht. Die formale Qualifikatilon spielt in der Privatwirtschaft grds keine Rolle.
Und wie am Ende eine der Vorgängerkanzleinen begründen will, dass sie ihr jeweils ein Schaden entstanden ist, ist schon fraglich. Idr wird die Betroffene ja selbst gekündigt haben und ein gutes Arbeitszeugnis erhalten haben. Sonst hätte sie wohl keine Folgeanstellung gefunden.
13.07.2022, 13:43
IdR bewirbt man sich aus einer aktuellen Anstellung ohne Arbeitszeugnis.
13.07.2022, 14:03
Ich denke es wird einfach ein anderer Ansatzpunkt gewählt.
1. Ansatz - ex post Betrachtung (hier im Forum vertreten):
Was kam am Ende raus und war die erbrachte Leistung vergleichbar?
--> hier kann man natürlich vertreten, dass es zu keinem Schaden kam, denn nachträglich war ja die erbrachte Leistung ok scheinbar ausreichend
2. Ansatz - ex ante Betrachtung (Rspr.):
Würde am Anfang der Leistung eine gleich hohe Vergütung gewählt werden?
--> In dem Falle ist es eindeutig ein Schaden. Denn die Leistungsvergütung wird an die Qualifikation geknüpft, welche idR bei 4-Punkte Juristen objektiv von der Wirtschaft als minderwertig im Vergleich zu VB/ Gut- Juristen gesehen wird.
--> ob man nun sagt es war zum Zeitpunkt des Betruges erst ein Gefährdungsschaden (verfassungsrechtlich ok) oder doch schon ein Schaden ist diesbezüglich eigentlich egal, sofern man nur ex-ante ausreichen lässt
1. Ansatz - ex post Betrachtung (hier im Forum vertreten):
Was kam am Ende raus und war die erbrachte Leistung vergleichbar?
--> hier kann man natürlich vertreten, dass es zu keinem Schaden kam, denn nachträglich war ja die erbrachte Leistung ok scheinbar ausreichend
2. Ansatz - ex ante Betrachtung (Rspr.):
Würde am Anfang der Leistung eine gleich hohe Vergütung gewählt werden?
--> In dem Falle ist es eindeutig ein Schaden. Denn die Leistungsvergütung wird an die Qualifikation geknüpft, welche idR bei 4-Punkte Juristen objektiv von der Wirtschaft als minderwertig im Vergleich zu VB/ Gut- Juristen gesehen wird.
--> ob man nun sagt es war zum Zeitpunkt des Betruges erst ein Gefährdungsschaden (verfassungsrechtlich ok) oder doch schon ein Schaden ist diesbezüglich eigentlich egal, sofern man nur ex-ante ausreichen lässt
13.07.2022, 14:55
Das Lustige ist, dass man sich jetzt aufwendig was Konstruieren muss, weil man einfach nicht wahr haben will, dass ein Volljurist so gut wie jeder andere ist und man auf dem identischen Wissen bei jedem aufbauen kann.
Man muss ja, gerade in Deutschland, eine 2-Klassen Gesellschaft schaffen mit Juristen, die weniger wert sind, auch wenn es diese tatsächlichen Unterschiede zwischen zwei Volljuristen in dem Umfang nicht gibt. Man muss sich willkürlich was zurecht biegen und das dann durch drücken, da wo sich alle so schön einig sind, weil sie due gleichen guten Noten haben, um auf den unteren Wert der (Juristen)Gesellschaft herabschauen zu können nach dem Motto deine Arbeit ist weniger wert als unsere.
In Wien gab es früher ein Stadtviertel namens Unterer Werth, nur mal so als Denkansatz.
Man muss ja, gerade in Deutschland, eine 2-Klassen Gesellschaft schaffen mit Juristen, die weniger wert sind, auch wenn es diese tatsächlichen Unterschiede zwischen zwei Volljuristen in dem Umfang nicht gibt. Man muss sich willkürlich was zurecht biegen und das dann durch drücken, da wo sich alle so schön einig sind, weil sie due gleichen guten Noten haben, um auf den unteren Wert der (Juristen)Gesellschaft herabschauen zu können nach dem Motto deine Arbeit ist weniger wert als unsere.
In Wien gab es früher ein Stadtviertel namens Unterer Werth, nur mal so als Denkansatz.
13.07.2022, 17:09
(13.07.2022, 14:55)Gast schrieb: Das Lustige ist, dass man sich jetzt aufwendig was Konstruieren muss, weil man einfach nicht wahr haben will, dass ein Volljurist so gut wie jeder andere ist und man auf dem identischen Wissen bei jedem aufbauen kann.
Man muss ja, gerade in Deutschland, eine 2-Klassen Gesellschaft schaffen mit Juristen, die weniger wert sind, auch wenn es diese tatsächlichen Unterschiede zwischen zwei Volljuristen in dem Umfang nicht gibt. Man muss sich willkürlich was zurecht biegen und das dann durch drücken, da wo sich alle so schön einig sind, weil sie due gleichen guten Noten haben, um auf den unteren Wert der (Juristen)Gesellschaft herabschauen zu können nach dem Motto deine Arbeit ist weniger wert als unsere.
In Wien gab es früher ein Stadtviertel namens Unterer Werth, nur mal so als Denkansatz.
Nö. Die Verarsche ist eigentlich nur, dass GKs Auswahlprozesse haben und da die Rspr sagt, wen juckts, solange die Arbeit gemacht wird.
Wenn hingegen die Behörde einstellt, sagt die Rspr, oh weh oh weh, da gibt es einen ganz wichtigen Auswahlprozess und dort darf nicht betrogen werden.
Das ist eine Zweiklassengesellschaft.
13.07.2022, 17:13
(13.07.2022, 12:59)Gast schrieb: Es ist schon lustig, wie hier alle meinen, dass sie die Arbeit in der GK mit schlechteren Noten locker wuppen könnten.So ist es.
Euch ist schon klar, dass es Gründe gibt, warum Mandanten exorbitante Stundensätze zahlen? Und es liegt nicht nur an Überstunden und Erreichbarkeit, sondern auch daran, dass neue juristische Wege beschritten werden und Lösungen gefunden werden, auf die ein 2x a Kandidat nicht mal eben so kommt?
Man merkt auch im Studium und Ref Unterschiede zwischen a Kandidaten und VBlern. ZB in Klausuren sehen die a-ler die Probleme nicht mal, über die VBler mehrere Seiten schreibt.
Dafür werde ich jetzt sicher viel hate bekommen, aber so ist nun mal meine Erfahrung.
Es ist völlig unplausibel, dass Associatestellen ohne Qualitätseinbußen mit jedem Volljuristen besetzt werden können. Wenn schon die Falllösung in absoluten Standardfächern (KaufR, Vermögensdelikte, Polizeirecht) misslingt, wieso sollte der Kandidat dann ausgerechnet in hochspezialisierten Bereichen wie Kartellrecht oder Bankaufsichtsrecht fehlerlos arbeiten?
Ich kann jeden Partner verstehen, der ausschließlich (formal gesehen) Top-Leute in seinem Team haben will. Leistet man sich im Wirtschaftsrecht einen Schnitzer, ist mindestens der Mandant für immer verloren. Schlimmstenfalls kann die gesamte Kanzlei untergehen (bspw Haarmann Hemmelrath, die nicht einmal falsch beraten haben).
13.07.2022, 20:00
Ein Schnitzer kann auch dem Doppel VBler passieren. Wo im Ref hatte der denn Bankaufsichtsrecht oder Kartellrecht? Das bringt man sich erst nach dem Abschluss bei.
Bei Frischlingen kontrolliert zudem ein Partner die Arbeit und bringt dem Volljuristen bei worauf der achten muss. Lernfähig ist ein Jurist mit jeder Note und wenn man Kaufrecht etc nicht drauf hätte, hätte man wohl nicht bestanden.
Die Bestenauslese ist auch nicht richtig im ÖD, die braucht auch kein Mensch. Es wird am Ende da auch nur nach Parteibuch und Nase eingestellt und nicht nach Note absteigend. Die, die sie trotz Note nicht wollen, haben dann keine Sozialkompetenz oder sowas.
Bei Frischlingen kontrolliert zudem ein Partner die Arbeit und bringt dem Volljuristen bei worauf der achten muss. Lernfähig ist ein Jurist mit jeder Note und wenn man Kaufrecht etc nicht drauf hätte, hätte man wohl nicht bestanden.
Die Bestenauslese ist auch nicht richtig im ÖD, die braucht auch kein Mensch. Es wird am Ende da auch nur nach Parteibuch und Nase eingestellt und nicht nach Note absteigend. Die, die sie trotz Note nicht wollen, haben dann keine Sozialkompetenz oder sowas.
13.07.2022, 20:11
Wieso bringt er sich dann nicht Kaufrecht bei? Das ist viel leichter und er hatte massiv Hilfe durch Ref, Rep, Uni, AGs und massig Zeit. In der GK hält keiner dein Händchen und lässt dich 3 Jahre Kartellrecht lernen
13.07.2022, 21:17
(13.07.2022, 20:11)Gast schrieb: Wieso bringt er sich dann nicht Kaufrecht bei? Das ist viel leichter und er hatte massiv Hilfe durch Ref, Rep, Uni, AGs und massig Zeit. In der GK hält keiner dein Händchen und lässt dich 3 Jahre Kartellrecht lernen
Word. Wenn es die Jahre davor nicht geklappt hat mit der guten Leistung, wieso dann auf einmal in der GK? Davor war viel mehr Händchen halten und Verständnis als man in der GK jemals bekommen wird.