17.07.2022, 18:17
Ganz formal betrachtet tragen nach § 21 Abs. 1 AGGVG Richter, Staatsanwälte und auch Rechtsanwälte/Verteidiger (für letztere gilt nach § 21 Abs. 2 AGGVG entsprechendes) in den zur Verhandlung oder zur Verkündung einer Entscheidung bestimmten Sitzungen die Robe. M.E. ist es damit nicht verboten, die Robe an anderer Stelle zu tragen, es könnte allerdings je nach Gelegenheit etwas schräg und "protzig" rüberkommen. Jedenfalls anlässlich meiner damaligen Vereidigung als Richter hätte es sicher für viel Gesprächsstoff gesorgt, hätte ich dort - der Richter wird in öffentlicher Hauptverhandlung vereidigt - eine Robe getragen. Gleiches wird sicher gelten, wenn Du Dich mit Robe vereidigen lässt. Wohl ganz streng genommen läge vor der Vereidigung ein Fall des § 132a Abs. 1 Nr. 4 StGB vor.
Ich glaube, dass man auch ohne Gesetz und Robe ein schönes Foto von diesem Tag schießen kann.
Ich glaube, dass man auch ohne Gesetz und Robe ein schönes Foto von diesem Tag schießen kann.