05.07.2022, 09:30
Hallo,
ich bin mir nicht sicher, ob das LADG auch auf den BER Flughafen, der ja nicht in Berlin sondern in Brandenburg liegt dennoch Anwendung finden könnte ?
In § 3 II LADG - Geltungsbereich steht:
"Soweit das Land Berlin unmittelbar oder mittelbar Mehrheitsbeteiligungen an juristischen Personen des Privatrechts oder Personengesellschaften hält oder erwirbt, stellt es sicher, dass die Regelungen dieses Gesetzes auch von diesen entsprechend angewendet werden.."
Der BER wird von der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH betrieben. Den Ländern Berlin und Brandenburg gehört jeweils 37 % der GmbH, der Rest dem Bund.
Ist es ein völlig abwegiger Gedanken hier an eine Anwendbarkeit des LADG zu denken?
Danke im Voraus :)
ich bin mir nicht sicher, ob das LADG auch auf den BER Flughafen, der ja nicht in Berlin sondern in Brandenburg liegt dennoch Anwendung finden könnte ?
In § 3 II LADG - Geltungsbereich steht:
"Soweit das Land Berlin unmittelbar oder mittelbar Mehrheitsbeteiligungen an juristischen Personen des Privatrechts oder Personengesellschaften hält oder erwirbt, stellt es sicher, dass die Regelungen dieses Gesetzes auch von diesen entsprechend angewendet werden.."
Der BER wird von der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH betrieben. Den Ländern Berlin und Brandenburg gehört jeweils 37 % der GmbH, der Rest dem Bund.
Ist es ein völlig abwegiger Gedanken hier an eine Anwendbarkeit des LADG zu denken?
Danke im Voraus :)
05.07.2022, 19:35
37% sind aber keine Mehrheitsbeteiligung.