05.07.2022, 05:10
Liebe Freunde, ich habe nur das erste Staatsexamen absolviert und das zweite nie geschrieben. Immer wieder scheinen einzelne Justizverwaltungen (nur in NRW?) volljuristen als Quereinsteiger zu suchen für die Rechtspflege oder die Amtsanwaltschaft. Ist ein solcher Seiteneinstieg irgendwie/irgendwo auch mit nur dem 1. Examen möglich? Gegebenenfalls nach Durchlaufen einer ergänzenden Ausbildung?
Die Amtsanwaltsausbildung würde ich (beispielsweise) gerne machen. In diese kommt man normalerweise aber nur als Rechtspfleger rein. Wird irgendwo in Deutschland das 1. Examen als der Rechtspflegerausbildung gleichwertig anerkannt?
Auch andere Beschäftigungsmöglichkeiten (Quereinstiege) in der Justiz und Verwaltung sind für mich interessant. Sucht man nach entsprechen Schlagwörtern, dann führt das aber immer zu den Angeboten, die sich an Volljuristen richten. Zum Beispiel für Polizeidienst oder Finanzverwaltung.
Die Amtsanwaltsausbildung würde ich (beispielsweise) gerne machen. In diese kommt man normalerweise aber nur als Rechtspfleger rein. Wird irgendwo in Deutschland das 1. Examen als der Rechtspflegerausbildung gleichwertig anerkannt?
Auch andere Beschäftigungsmöglichkeiten (Quereinstiege) in der Justiz und Verwaltung sind für mich interessant. Sucht man nach entsprechen Schlagwörtern, dann führt das aber immer zu den Angeboten, die sich an Volljuristen richten. Zum Beispiel für Polizeidienst oder Finanzverwaltung.
05.07.2022, 07:31
(05.07.2022, 05:10)Gast schrieb: Liebe Freunde, ich habe nur das erste Staatsexamen absolviert und das zweite nie geschrieben. Immer wieder scheinen einzelne Justizverwaltungen (nur in NRW?) volljuristen als Quereinsteiger zu suchen für die Rechtspflege oder die Amtsanwaltschaft. Ist ein solcher Seiteneinstieg irgendwie/irgendwo auch mit nur dem 1. Examen möglich? Gegebenenfalls nach Durchlaufen einer ergänzenden Ausbildung?
Die Amtsanwaltsausbildung würde ich (beispielsweise) gerne machen. In diese kommt man normalerweise aber nur als Rechtspfleger rein. Wird irgendwo in Deutschland das 1. Examen als der Rechtspflegerausbildung gleichwertig anerkannt?
Auch andere Beschäftigungsmöglichkeiten (Quereinstiege) in der Justiz und Verwaltung sind für mich interessant. Sucht man nach entsprechen Schlagwörtern, dann führt das aber immer zu den Angeboten, die sich an Volljuristen richten. Zum Beispiel für Polizeidienst oder Finanzverwaltung.
mal eine "blöde" Frage: Wieso machst Du das Ref. und das Zweite nicht einfach noch?
05.07.2022, 09:31
(05.07.2022, 05:10)Gast schrieb: Liebe Freunde, ich habe nur das erste Staatsexamen absolviert und das zweite nie geschrieben. Immer wieder scheinen einzelne Justizverwaltungen (nur in NRW?) volljuristen als Quereinsteiger zu suchen für die Rechtspflege oder die Amtsanwaltschaft. Ist ein solcher Seiteneinstieg irgendwie/irgendwo auch mit nur dem 1. Examen möglich? Gegebenenfalls nach Durchlaufen einer ergänzenden Ausbildung?
Die Amtsanwaltsausbildung würde ich (beispielsweise) gerne machen. In diese kommt man normalerweise aber nur als Rechtspfleger rein. Wird irgendwo in Deutschland das 1. Examen als der Rechtspflegerausbildung gleichwertig anerkannt?
Auch andere Beschäftigungsmöglichkeiten (Quereinstiege) in der Justiz und Verwaltung sind für mich interessant. Sucht man nach entsprechen Schlagwörtern, dann führt das aber immer zu den Angeboten, die sich an Volljuristen richten. Zum Beispiel für Polizeidienst oder Finanzverwaltung.
In der öffentlichen Verwaltung kann man sich auch mit dem 1. Examen bewerben. Was Amtsanwaltschaft angeht kommt man um eine zusätzliche Ausbildung nicht herum. Die Rechtspflegerausbildung ist halt mit dem 1. Examen nicht vergleichbar. Die Schwerpunkte und Details der Ausbildung liegen in Materien die im Studium nur sehr oberflächlich angesprochen werden. Deshalb wird das 1. Examen nicht anerkannt.
Ich empfehle dir das 2. Examen zu machen. Es ist mit dem Studium nicht vergleichbar und macht wegen der Praxistätigkeit viel Spaß!