28.06.2022, 04:14
Moin,
bin derzeit Associate (seit 1-1.5 Jahren dabei) in einer MC-Kanzlei in einem der GK-Zentren in Deutschland.
1. Examen 8.3, (staatlich 8)
2. Examen 10.2
Es gefällt mir nicht mehr (das Team, die Arbeitsweise, und ich glaube, ich „gefalle“ der Kanzlei auch nicht mehr). Welche Optionen habe ich? Habe als WissMit gut performt und konnte so wohl das fehlende Prädikat im 1. ausgleichen.
Klappt T1 / MC anderswo oder ist dort Doppel-Prädi Religion? Würde ungerne in irgend einen spießigen Laden für 80k gehen…
bin derzeit Associate (seit 1-1.5 Jahren dabei) in einer MC-Kanzlei in einem der GK-Zentren in Deutschland.
1. Examen 8.3, (staatlich 8)
2. Examen 10.2
Es gefällt mir nicht mehr (das Team, die Arbeitsweise, und ich glaube, ich „gefalle“ der Kanzlei auch nicht mehr). Welche Optionen habe ich? Habe als WissMit gut performt und konnte so wohl das fehlende Prädikat im 1. ausgleichen.
Klappt T1 / MC anderswo oder ist dort Doppel-Prädi Religion? Würde ungerne in irgend einen spießigen Laden für 80k gehen…
28.06.2022, 05:12
Ich weigere mich zu glauben, dass ein Associate sich ernsthaft so eine Frage stellt.
Es dürfte sich doch mittlerweile rumgesprochen haben, dass das Doppel-VB nur bei den wenigsten Kanzleien ausnahmslos gefordert wird. Solltest du wirklich ein Associate sein, müsstest du aber mit gewaltigen Scheuklappen durch die Kanzlei gehen, dass dir das nicht auffällt. Das wäre wiederum kein besonders gutes Zeichen.
Es dürfte sich doch mittlerweile rumgesprochen haben, dass das Doppel-VB nur bei den wenigsten Kanzleien ausnahmslos gefordert wird. Solltest du wirklich ein Associate sein, müsstest du aber mit gewaltigen Scheuklappen durch die Kanzlei gehen, dass dir das nicht auffällt. Das wäre wiederum kein besonders gutes Zeichen.
28.06.2022, 07:52
Diese Frage kann nicht ernsthaft von einem MC-Rechtsanwalt mit 1.5 Jahren Berufserfahrung kommen.
28.06.2022, 09:08
28.06.2022, 09:51
T1 klappt nicht - sorry
28.06.2022, 23:22
Alles gut. Hoffe, ihr konntet Euch amüsieren.
Vielleicht sehe ich das Problem auch zu "komplex", aber es ist ja nicht sehr üblich, nach kurzer Zeit von GK X in GK Y zu exiten. Standard-Exit ist ja Justiz oder halt kleinere Einheit, dann aber dort eine Position mit spürbarer Eigenverantwortung.
Ersteres ist für mich definitiv nichts und für das zweitgenannte habe ich jetzt nicht so viel Berufserfahrung, dass ich da eine gehobene Position anvisieren könnte, sondern ich wäre da auch mehr oder minder Berufsanfänger, nur halt mit deutlich weniger Gehalt als in der GK.
Hoffe, ihr könnt meine Bedenken nun besser nachvollziehen und habt vielleicht paar Ideen oder Beispiele, dass ein Wechsel innerhalb der GK-Welt klappen kann.
Vielleicht sehe ich das Problem auch zu "komplex", aber es ist ja nicht sehr üblich, nach kurzer Zeit von GK X in GK Y zu exiten. Standard-Exit ist ja Justiz oder halt kleinere Einheit, dann aber dort eine Position mit spürbarer Eigenverantwortung.
Ersteres ist für mich definitiv nichts und für das zweitgenannte habe ich jetzt nicht so viel Berufserfahrung, dass ich da eine gehobene Position anvisieren könnte, sondern ich wäre da auch mehr oder minder Berufsanfänger, nur halt mit deutlich weniger Gehalt als in der GK.
Hoffe, ihr könnt meine Bedenken nun besser nachvollziehen und habt vielleicht paar Ideen oder Beispiele, dass ein Wechsel innerhalb der GK-Welt klappen kann.
29.06.2022, 03:21
(28.06.2022, 23:22)Louis Roederer schrieb: Alles gut. Hoffe, ihr konntet Euch amüsieren.Die Standard-Exits sind nicht deshalb der Standard, weil der Rest nicht funktioniert, sondern weil die meisten Wechsler aus der Großkanzleiwelt raus wollen.
Vielleicht sehe ich das Problem auch zu "komplex", aber es ist ja nicht sehr üblich, nach kurzer Zeit von GK X in GK Y zu exiten. Standard-Exit ist ja Justiz oder halt kleinere Einheit, dann aber dort eine Position mit spürbarer Eigenverantwortung.
Ersteres ist für mich definitiv nichts und für das zweitgenannte habe ich jetzt nicht so viel Berufserfahrung, dass ich da eine gehobene Position anvisieren könnte, sondern ich wäre da auch mehr oder minder Berufsanfänger, nur halt mit deutlich weniger Gehalt als in der GK.
Hoffe, ihr könnt meine Bedenken nun besser nachvollziehen und habt vielleicht paar Ideen oder Beispiele, dass ein Wechsel innerhalb der GK-Welt klappen kann.
Wechsel auf Associate-Ebene gibt es immer wieder - auch schon nach einem Jahr. Dafür kann es viele Gründe geben, zB Standortwechsel oder Gehalt. Der eine oder andere wechselt vielleicht aus geschäftlichen Gründen, weil die neue Kanzlei bessere Langzeitperspektiven bietet. Viele wechseln für bessere Arbeitszeiten.
Für die neue Kanzlei ist das im Regelfall kein schlechter Deal. Immerhin kriegt man einen Arbeitnehmer, der schon eine gewisse Ausbildung hinter sich hat. Im Übrigen wäre es völlig verrückt, einen Anwalt wegen der Berufserfahrung abzulehnen, obwohl dringender Einstellungsbedarf besteht. Bedenke: Es geht hier (nur) ums Geld.
Das einzige Hindernis könnte der conflict check werden. Das hängt aber maßgeblich von deiner Praxisgruppe ab.
29.06.2022, 07:39
Naja, es gibt halt ein paar wenige GKs, die am Doppelprädikat festhalten. Das sind aber nicht viele (Sullivan, Hengeler etc.) Beim Rest kein Problem
29.06.2022, 11:51
(29.06.2022, 07:39)Gast schrieb: Naja, es gibt halt ein paar wenige GKs, die am Doppelprädikat festhalten. Das sind aber nicht viele (Sullivan, Hengeler etc.) Beim Rest kein Problem
Ok. Und du bist also der Meinung, dass ein Wechsel in eine von diesen Kanzleien nach einigen Jahren Berufserfahrung daran scheitert, dass in einem der beiden Examina ca. 0.7 Punkte fehlen? Das halte ich für unrealistisch, da selbst beim Berufseinstieg ein etwas „schwächeres“ 8,x durch ein zweistelliges anderes Examen ausgeglichen werden kann.
29.06.2022, 11:54
(29.06.2022, 11:51)saarländer schrieb:(29.06.2022, 07:39)Gast schrieb: Naja, es gibt halt ein paar wenige GKs, die am Doppelprädikat festhalten. Das sind aber nicht viele (Sullivan, Hengeler etc.) Beim Rest kein Problem
Ok. Und du bist also der Meinung, dass ein Wechsel in eine von diesen Kanzleien nach einigen Jahren Berufserfahrung daran scheitert, dass in einem der beiden Examina ca. 0.7 Punkte fehlen? Das halte ich für unrealistisch, da selbst beim Berufseinstieg ein etwas „schwächeres“ 8,x durch ein zweistelliges anderes Examen ausgeglichen werden kann.
Es gibt Kanzleien, die halten am Doppel-Prädikat fest. Punkt. Das sind ganz wenige aber es gibt sie. Da ändert sich auch mit Berufserfahrung nicht viel, weil es eben der Standard sein soll.