23.06.2022, 09:49
Hallo~~
Hat jemand Erfahrungen, neben dem Beruf als RA noch auf die Prüfung für Steuerberater vorzubereiten?
In meiner jetzigen Kanzlei gibt es keinen Steuerberater, aber ich kann meine Arbeitszeit um 50% reduzieren, so dass ich eine Teilzeit Arbeit, also bis 50% bei einem Steuerberater suchen kann.
Hat jemand vielleicht Ideen, wie man den Beruf als RA und die notwendige Praxistätigkeit für Steuerberater am besten kombinieren kann?
Vielen vielen Dank!
Hat jemand Erfahrungen, neben dem Beruf als RA noch auf die Prüfung für Steuerberater vorzubereiten?
In meiner jetzigen Kanzlei gibt es keinen Steuerberater, aber ich kann meine Arbeitszeit um 50% reduzieren, so dass ich eine Teilzeit Arbeit, also bis 50% bei einem Steuerberater suchen kann.
Hat jemand vielleicht Ideen, wie man den Beruf als RA und die notwendige Praxistätigkeit für Steuerberater am besten kombinieren kann?
Vielen vielen Dank!
23.06.2022, 21:22
Es gibt sehr viele Sozietäten zwischen Steuerberatern und Anwälten. Dort oder in einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wärst du am besten aufgehoben.
Ob du deine Tätigkeit 50:50 teilen kannst, so wie du dir das vorstellst, ist eher fraglich. Jedenfalls wäre es sehr unüblich. Der Vorteil der Doppel-Zulassung ist ja gerade die interdisziplinäre Arbeit, also dass du in ein und demselben Mandat sowohl eine rechtliche, als auch eine steuerliche Einschätzung abgeben kannst.
Willst du extern als StB arbeiten, wäre das dann die reine Tätigkeit als StB, also Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen.
Ich arbeite als Arbeitsrechtlerin in einer mittelständischen WP-Gesellschaft. Meine Kollegen, die beide Titel haben, sind vor allem gesellschaftsrechtlich unterwegs. Firmengründungen/Spaltungen im weiteren Sinn, steuerliche Spezialthemen mit rechtlichem Bezug, welche steuerliche Auswirkung hat die und die Gestaltungsform?/Vertragsgestaltung usw.
Es ist eben kein entweder oder, wie du dir das vorstellst, sondern die Kombination macht dich mit einer Doppel-Zulassung für die Kanzleien interessant. Sollte deine Kanzlei Firmen als Mandanten haben, wundert es mich daher sogar, dass die deine Tätigkeit splitten wollen. Eigentlich sollten sie gerade dann daran interessiert sein, dich mit beiden Zulassungen zu halten. Eine reine StB-Kanzlei darf keine Rechtsberatung anbieten, sehr wohl aber eine RA-Kanzlei Steuerberatung.
Zur StB-Prüfung: die ist sehr hart und hat Durchfallquoten stets um die 50%.
Ich kenne es so, dass man entweder den Intensivkurs in drei Monaten macht und sich dafür freistellen lässt. Überstundenabbau plus teilweise finanzielle Beteiligung der Kanzlei sichert dir in der Zeit deinen Lebensunterhalt.
Oder aber man hat ein Jahr lang jedes Wochenende Präsenzkurse. Beides kombiniert man mit einem Klausurenkurs.
So oder so ist es mit sehr viel Lernaufwand verbunden. Ich hatte überlegt, ob ich die Prüfung mache, aber ich bin nur am Rande steuerlich unterwegs, sodass ich noch den Vorkurs machen müsste, um mich überhaupt auf Stand zu bringen. Mit mittlerweile zwei kleinen Kindern ist der Zug bei mir wohl abgefahren.
Ob du deine Tätigkeit 50:50 teilen kannst, so wie du dir das vorstellst, ist eher fraglich. Jedenfalls wäre es sehr unüblich. Der Vorteil der Doppel-Zulassung ist ja gerade die interdisziplinäre Arbeit, also dass du in ein und demselben Mandat sowohl eine rechtliche, als auch eine steuerliche Einschätzung abgeben kannst.
Willst du extern als StB arbeiten, wäre das dann die reine Tätigkeit als StB, also Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen.
Ich arbeite als Arbeitsrechtlerin in einer mittelständischen WP-Gesellschaft. Meine Kollegen, die beide Titel haben, sind vor allem gesellschaftsrechtlich unterwegs. Firmengründungen/Spaltungen im weiteren Sinn, steuerliche Spezialthemen mit rechtlichem Bezug, welche steuerliche Auswirkung hat die und die Gestaltungsform?/Vertragsgestaltung usw.
Es ist eben kein entweder oder, wie du dir das vorstellst, sondern die Kombination macht dich mit einer Doppel-Zulassung für die Kanzleien interessant. Sollte deine Kanzlei Firmen als Mandanten haben, wundert es mich daher sogar, dass die deine Tätigkeit splitten wollen. Eigentlich sollten sie gerade dann daran interessiert sein, dich mit beiden Zulassungen zu halten. Eine reine StB-Kanzlei darf keine Rechtsberatung anbieten, sehr wohl aber eine RA-Kanzlei Steuerberatung.
Zur StB-Prüfung: die ist sehr hart und hat Durchfallquoten stets um die 50%.
Ich kenne es so, dass man entweder den Intensivkurs in drei Monaten macht und sich dafür freistellen lässt. Überstundenabbau plus teilweise finanzielle Beteiligung der Kanzlei sichert dir in der Zeit deinen Lebensunterhalt.
Oder aber man hat ein Jahr lang jedes Wochenende Präsenzkurse. Beides kombiniert man mit einem Klausurenkurs.
So oder so ist es mit sehr viel Lernaufwand verbunden. Ich hatte überlegt, ob ich die Prüfung mache, aber ich bin nur am Rande steuerlich unterwegs, sodass ich noch den Vorkurs machen müsste, um mich überhaupt auf Stand zu bringen. Mit mittlerweile zwei kleinen Kindern ist der Zug bei mir wohl abgefahren.
23.06.2022, 21:28
Ergänzung: Oft baut man sich die Überstunden so auf, dass man 40 Stunden pro Woche arbeitet, sich aber nur 35 Stunden bezahlen lässt. Das über einen längeren Zeitraum plus der gesamte Jahresurlaub deckt einen Teil der 3 Monate ab.
23.06.2022, 21:48
Ach Mist, ich habe dich glaube ich falsch verstanden. Dir geht es um die notwendige Praxiszeit, richtig? Auch die erwirbst du am einfachsten in einer interdisziplinären Kanzlei. So wäre es jedenfalls üblich.
23.06.2022, 22:23
(23.06.2022, 21:48)Egal schrieb: Ach Mist, ich habe dich glaube ich falsch verstanden. Dir geht es um die notwendige Praxiszeit, richtig? Auch die erwirbst du am einfachsten in einer interdisziplinären Kanzlei. So wäre es jedenfalls üblich.Vielen vielen Dank für die Erklärung! Meine Situation ist so, ich kann oder möchte meine jetzige Kanzlei nicht verlassen, bevor ich die Prüfung (Steuerberater) bestanden habe. Die Kanzlei, bei der ich jetzt arbeitet, hat keinen Steuerberater. Als RA kann ich auch nicht gleichzeitig bei 2 Kanzleien arbeiten. Daher bleibt nur die Möglichkeit, 50% bei einem Steuerberater zu arbeiten, quasi die notwendige Praxiszeit zu sammeln. Meine Frage ist also, ob ich überhaupt einen Steuerberater finden kann, der mich anstellt? Ich bin jetzt in FFM. Ich habe Steuerrecht in der Uni zwar nicht als Schwerpunkt, aber ähnliches.
Nochmals besten Dank!
24.06.2022, 07:19
(23.06.2022, 22:23)Steuer schrieb:(23.06.2022, 21:48)Egal schrieb: Ach Mist, ich habe dich glaube ich falsch verstanden. Dir geht es um die notwendige Praxiszeit, richtig? Auch die erwirbst du am einfachsten in einer interdisziplinären Kanzlei. So wäre es jedenfalls üblich.Vielen vielen Dank für die Erklärung! Meine Situation ist so, ich kann oder möchte meine jetzige Kanzlei nicht verlassen, bevor ich die Prüfung (Steuerberater) bestanden habe. Die Kanzlei, bei der ich jetzt arbeitet, hat keinen Steuerberater. Als RA kann ich auch nicht gleichzeitig bei 2 Kanzleien arbeiten. Daher bleibt nur die Möglichkeit, 50% bei einem Steuerberater zu arbeiten, quasi die notwendige Praxiszeit zu sammeln. Meine Frage ist also, ob ich überhaupt einen Steuerberater finden kann, der mich anstellt? Ich bin jetzt in FFM. Ich habe Steuerrecht in der Uni zwar nicht als Schwerpunkt, aber ähnliches.
Nochmals besten Dank!
Also wenn du jetzt kein Steuerrecht machst und Steuerrecht nicht in der Uni hattest und nur teilweise nebenbei bei einem StB arbeiten möchtest, um die Voraussetzungen für die Zulassung zu erfüllen, hört sich das für mich nicht nach einem potentiell funktionierenden Plan an.
1. Du wirst on the Job zu wenig lernen, um die Prüfung zu bestehen
2. Wo willst du dann anfangen (wo du denn StB brauchst?), in deinem CV ist ja dann kein richtiger Fokus auf dem Steuerrecht. Nebenher bei irgendeinem StB zu arbeiten und Erklärungen und Einsprüche von natürlichen Personen zu bearbeiten, ist - glaube ich - nicht sehr gefragt.
24.06.2022, 07:51
(24.06.2022, 07:19)DMOWMYH schrieb:(23.06.2022, 22:23)Steuer schrieb:(23.06.2022, 21:48)Egal schrieb: Ach Mist, ich habe dich glaube ich falsch verstanden. Dir geht es um die notwendige Praxiszeit, richtig? Auch die erwirbst du am einfachsten in einer interdisziplinären Kanzlei. So wäre es jedenfalls üblich.Vielen vielen Dank für die Erklärung! Meine Situation ist so, ich kann oder möchte meine jetzige Kanzlei nicht verlassen, bevor ich die Prüfung (Steuerberater) bestanden habe. Die Kanzlei, bei der ich jetzt arbeitet, hat keinen Steuerberater. Als RA kann ich auch nicht gleichzeitig bei 2 Kanzleien arbeiten. Daher bleibt nur die Möglichkeit, 50% bei einem Steuerberater zu arbeiten, quasi die notwendige Praxiszeit zu sammeln. Meine Frage ist also, ob ich überhaupt einen Steuerberater finden kann, der mich anstellt? Ich bin jetzt in FFM. Ich habe Steuerrecht in der Uni zwar nicht als Schwerpunkt, aber ähnliches.
Nochmals besten Dank!
Also wenn du jetzt kein Steuerrecht machst und Steuerrecht nicht in der Uni hattest und nur teilweise nebenbei bei einem StB arbeiten möchtest, um die Voraussetzungen für die Zulassung zu erfüllen, hört sich das für mich nicht nach einem potentiell funktionierenden Plan an.
1. Du wirst on the Job zu wenig lernen, um die Prüfung zu bestehen
2. Wo willst du dann anfangen (wo du denn StB brauchst?), in deinem CV ist ja dann kein richtiger Fokus auf dem Steuerrecht. Nebenher bei irgendeinem StB zu arbeiten und Erklärungen und Einsprüche von natürlichen Personen zu bearbeiten, ist - glaube ich - nicht sehr gefragt.
Das sehe ich leider auch so. Die Leute fallen reihenweise durch die Prüfung
auch dann wenn sie schon jahrelang im Steuerrecht arbeiten.
Ich hatte selber das Problem, dass ich zwar in einer WP-Gesellschaft arbeite und zwar immer mal wieder was im SteuerR mache, aber eben nicht intensiv genug, damit ich den richtigen Einstieg finde. Ich habe dann versucht, mit Lehrbüchern selbst zu lernen, aber ohne direkten Praxisbezug ist Steuerrecht tatsächlich sehr trocken und für mich schlecht zu lernen. 5000 Euro plus 2000 Euro für den Vorkurs ausgeben ohne zu wissen, ob ich das zeitlich auf die Reihe bekomme, wollte ich damals jedoch auch nicht. Vielleicht geht es dir anders, aber wenn du direkt drin steckst und mit den Themen die du lernst, praktisch in Berührung kommst, lernt es sich mit Sicherheit einfacher.
Und dann ist es in der Tat die Frage, was du mit dem StB anstellen willst. Deine Kanzlei ist nicht im Steuerrecht tätig, also musst du über kurz oder lang sowieso kündigen.
Teilzeit bei einem StB? - Einfache Steuererklärungen werden von den Steuerfachangestellten vorbereitet und von den Steuerberatern nur noch überprüft. Ich glaube nicht, dass du das ewig machen möchtest. Die wirklich interessanten Fragen, bei der deine Qualifikation als RA ebenfalls gefragt ist, bearbeitest du nicht beim kleinen StB um die Ecke.
Die Kombination von RA und StB ist eine sehr gefragte Qualifikation und dir stehen alle Türen offen. Du musst hinterher also definitiv keine Sorge haben, dass du nirgendwo unterkommst. Der klassische Weg, wie RAe an den StB kommen, führt tatsächlich über eine interdisziplinäre Kanzlei. Im Alleingang ist es schwierig.
Vielleicht versuchst du es auf deinem Weg. Wenn du aber merkst, das wird so nichts, würde ich wechseln.
24.06.2022, 12:31
Wozu den StB überhaupt machen?
Als Rechtsanwalt darfst du alles was ein StB auch darf. Fachanwaltstitel Steuerrecht dürfte also ausreichend sein, oder übersehe ich da was?
Als Rechtsanwalt darfst du alles was ein StB auch darf. Fachanwaltstitel Steuerrecht dürfte also ausreichend sein, oder übersehe ich da was?
24.06.2022, 13:36
(24.06.2022, 12:31)Gast schrieb: Wozu den StB überhaupt machen?
Als Rechtsanwalt darfst du alles was ein StB auch darf. Fachanwaltstitel Steuerrecht dürfte also ausreichend sein, oder übersehe ich da was?
Ja, du übersiehst den Mandanten. Der interessiert sich nämlich nur mäßig dafür, ob du den Fachanwaltstitel im SteuerR hast. Zunächst kommen Nachfragen, ob du dafür überhaupt geeignet bist oder ob man nicht lieber einen StB dazu nehmen sollte und dann ist die Frage, ob du tatsächlich überhaupt mit dem vertieften Wissen eines StB mithalten kannst.
Ich habe den Fachanwaltstitel im ArbR. Der Fachanwalt, egal welche Fachrichtung, ist nicht annähernd mit der StB-Prüfung zu vergleichen. Nicht von der Härte und auch nicht von der Tiefe. Wer wirklich steuerlich arbeiten will, kommt um den StB kaum herum, ansonsten kratzt man immer nur an der Oberfläche und kann zwar einige steuerliche Sachen selbst bearbeiten, muss für die wirklich komplizierten Sachen aber immer noch den StB hinzuziehen. Den Fachanwalt kannst man ohne weitere Prüfung beantragen, wenn man die Fallzahlen zusammen und die StB-Prüfung bestanden hat. Umgekehrt geht es nicht und das aus gutem Grund.
Ob man beraten DARF ist zudem immer noch ein Unterschied dazu, ob man beraten SOLLTE. Ich persönlich mag es gar nicht, wenn mir Akten aus einem Rechtsgebiet zugeschoben werden, von dem ich keine Ahnung habe. Das ist dann immer sehr bearbeitungsintensiv für wenig Geld, da man sich erst vertieft einlesen muss, für alles länger braucht, aber natürlich nicht alles abrechnet. Wenn es richtig kompliziert wird, sollte man sich dann auch eingestehen, dass man keine Ahnung hat und lieber den Fachmann ranlassen. Bei steuerlichen Gestaltungen geht es regelmäßig um sehr viel Geld. Ups, xy übersehen, gesamte Firmenkonstellation für den Müll, den Mandanten kostet es Millionen. Schon hast du einen Haftungsfall und bist hoffentlich ordentlich versichert.
Meine Kollegin hat gerade einen Fall auf dem Tisch, wo der frühere RA Mist gebaut hat und auch andere Berater sich nicht gerade mit Ruhm bekleckert haben. Eine der Beteiligten auf Mandantenseite ist mittlerweile verstorben und die Erben an ihrer Stelle, keiner weiß mehr warum sie entgegen vertraglicher Vereinbarungen gehandelt hat. Zivilrechtlich problematisch, da Tatsachen geschaffen, steuerlich eine absolute Katastrophe, weil alle viele Jahre von anderen Tatsachen ausgegangen sind und sich die gewünschten steuerlichen Auswirkungen auch nicht mehr auf andere Weise konstruieren lassen.
Das ist zwar ein Fall der Anwaltshaftung, aber als StB kann dir ähnliches passieren wenn du Dinge bearbeitest von denen du keine Ahnung hast.
28.06.2022, 16:14
die Prüfung als Steuerberater ist neben der für den WP wohl hart am oberen Limit. Interessant sind aber 2 Kollegen aus dem Bekanntenkreis, die bestanden haben obwohl sie gerade nicht beim Steuerberater gearbeitet haben. Beide beim WP angestellt und haben dort im Rahmen der Prüfungstätigkeit kaum Bezug zu steuerlichen SV gehabt. Beide haben die Klausuren bestanden und beide waren der Meinung, dass es ihnen fast einfacher gefallen ist als Praktikern, da sie einfach stur ihre Kurse gemacht haben (einmal Intensivkurs und einmal "normal") und gelernt haben die Klausuren zu schreiben. Die Theorie von den Kollegen ist, dass sie durch die Praxis nicht "versaut" wurden. Das ist sicher nicht repräsentativ. Aber es geht anscheinend auch ohne (viel) Praxiswissen.