11.06.2022, 22:17
Hallo zusammen,
wenn der Auftrag lautet: Hauptteil 1. Repariert mir die Heizung da diese immer ausfällt und ein Störsignal auftaucht plus 2. Wartung. Die Firma Reparaturen durchführt ( 3 mal vor Ort Rechnung bei ca 1500 insgesamt) am Ende jedoch der "Fehler" (signalstörung/Ausfall) nicht behoben wird trotzdem aber eine Rechnung für die anderen Reparaturen bekommt, ist man zur Zahlung verpflichtet ? Oder kann man Nacherfüllung verlangen bzw. ZbR geltend machen ? Liegt hierin ein WerkV u kann nacherfüllung verlangen? Also für die Wartung müssten m E die Rechnungen gezaht werden da auch Reparaturen geleistet wurden. Wie ist es aber mit dem Fehler der nicht gefunden wurde? Hat man da Chancen im Wege der Gewährleistung od ist es aussichtslos?
Über Tipps und Anregungen wäre ich dankbar:)
wenn der Auftrag lautet: Hauptteil 1. Repariert mir die Heizung da diese immer ausfällt und ein Störsignal auftaucht plus 2. Wartung. Die Firma Reparaturen durchführt ( 3 mal vor Ort Rechnung bei ca 1500 insgesamt) am Ende jedoch der "Fehler" (signalstörung/Ausfall) nicht behoben wird trotzdem aber eine Rechnung für die anderen Reparaturen bekommt, ist man zur Zahlung verpflichtet ? Oder kann man Nacherfüllung verlangen bzw. ZbR geltend machen ? Liegt hierin ein WerkV u kann nacherfüllung verlangen? Also für die Wartung müssten m E die Rechnungen gezaht werden da auch Reparaturen geleistet wurden. Wie ist es aber mit dem Fehler der nicht gefunden wurde? Hat man da Chancen im Wege der Gewährleistung od ist es aussichtslos?
Über Tipps und Anregungen wäre ich dankbar:)
11.06.2022, 22:44
Deine Sachverhaltsschilderung ist etwas verwirrend. Die Lösung dürfte auch von einigen weiteren Details abhängen, die du uns nicht mitteilst, nämlich (1.) was die Parteien vertraglich vereinbart haben und ggf. (2.) ob die Reparatur der Heizung abgenommen wurde.
13.06.2022, 20:37
Vielleicht hilft Dir Folgendes: Bei der Fehlersuche ist das nach 133, 157 BGB vereinbarte Werk typischerweise nicht die quasi hellseherische Beseitigung der Fehlerursache, sondern das fachgerechte Abklären der in Betracht kommenden Ursache. Es kann also durchaus sein, dass erfolglose Reparaturversuche geschuldet und zu vergüten sind, wenn es nicht anders rauszufinden ist, woran es hängt.